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Re: Und wieder einmal Magazine bzw. Eintrag auf WBK...

Verfasst: Mi 14. Jul 2021, 08:19
von Wolf1971
Huck_Finn hat geschrieben:
Di 13. Jul 2021, 19:51
gewo hat geschrieben:
Mo 10. Mai 2021, 20:08
Der platz verfaellt nur dann wenn du anstelle dessen eine kat B waffe drauf legst ( also eine KK waffe oder einen revolver)
Wie kann man eine Waffe der Kategorie "B" auf einen "A" Platz hinterlegen? Muss man dann bei der Meldung den Verzicht auf den "A" Platz angeben? Wie ist es wenn man eine SLF auf einen "A" Platz verschieben will um den "B" Platz anderweitig zu nutzen. Zum Beispiel für einen Revolver.

Danke für deine Einschätzung Gewo.
Nachdem der A-Platz "höherwertig" ist als die B-Waffe sollte es kein Problem sein diese darauf zu platzieren ohne den A-Status zu verlieren. Es darf halt kein Revolver sein sondern nur eine Pistole - wieso ist mir unverständlich da das eigentlich wurst sein sollte.

Re: Und wieder einmal Magazine bzw. Eintrag auf WBK...

Verfasst: Mi 14. Jul 2021, 08:24
von combatmiles
Weil du den APlatz bekommen hast weil die entsprechende Waffe mehr als 20 bzw 10 Schuß aufnehmen könnte...

Wird bei an Revolver schwierig....

Re: Und wieder einmal Magazine bzw. Eintrag auf WBK...

Verfasst: Mi 14. Jul 2021, 08:40
von Martin_Q
combatmiles hat geschrieben:
Mi 14. Jul 2021, 08:24
Wird bei an Revolver schwierig....
schwierig, aber möglich.
Besch... ausschau'n tut's außerdem

Bild

Quelle: google Bildersuche

Re: Und wieder einmal Magazine bzw. Eintrag auf WBK...

Verfasst: Mi 14. Jul 2021, 08:54
von combatmiles
🤣🤣🤣😁😅

.....

Re: Und wieder einmal Magazine bzw. Eintrag auf WBK...

Verfasst: Mi 14. Jul 2021, 09:52
von gewo
Wolf1971 hat geschrieben:
Mi 14. Jul 2021, 08:19
Huck_Finn hat geschrieben:
Di 13. Jul 2021, 19:51
gewo hat geschrieben:
Mo 10. Mai 2021, 20:08
Der platz verfaellt nur dann wenn du anstelle dessen eine kat B waffe drauf legst ( also eine KK waffe oder einen revolver)
Wie kann man eine Waffe der Kategorie "B" auf einen "A" Platz hinterlegen? Muss man dann bei der Meldung den Verzicht auf den "A" Platz angeben? Wie ist es wenn man eine SLF auf einen "A" Platz verschieben will um den "B" Platz anderweitig zu nutzen. Zum Beispiel für einen Revolver.

Danke für deine Einschätzung Gewo.
Nachdem der A-Platz "höherwertig" ist als die B-Waffe sollte es kein Problem sein diese darauf zu platzieren ohne den A-Status zu verlieren. Es darf halt kein Revolver sein sondern nur eine Pistole - wieso ist mir unverständlich da das eigentlich wurst sein sollte.
was meinst mit "hoeherwertig" ?
du kannst auf einem platz fuer eine pumpgun auch keinen revolver besitzen ...

die berechtigung gem § 17/1/7 oder /8 gilt fuer waffen dieser kategorie ....
revolver oder KK waffen gehoeren nicht dazu

ohne spezielle absprache mit der jeweiligen waffenbeorde wuerde ich auf einen §17/1/x platz keine kat B waffe legen

Re: Und wieder einmal Magazine bzw. Eintrag auf WBK...

Verfasst: Mi 14. Jul 2021, 11:21
von zeroflow
rudi223 hat geschrieben:
Di 15. Jun 2021, 16:22
Hat egtl. schon jemand Erfahrung wie es mit Mitbesitz aussieht?
Also, wenn z.B. zwei Personen mit WBK, im gemeinsamen Haushalt, gemeinsame Eigentumsrechte an Altbestand (Schusswaffen und Magazine) haben.
Müssen dann beiden Personen von der BH Plätze in entsprechender Anzahl genehmigt werden, obwohl die Gegenstände an sich ja nur bei einer Person im ZWR gemeldet sein können?
Mitbesitz gibt es bei Waffen nicht.

Entweder du hast die Waffe bzw. das Magazin am 14.12.2019 besessen, oder auch nicht.
Je nachdem kannst du Altbestand beantragen (Waffe+Mag, Mag only) oder auch nicht.

Betreffend Waffen ist das, was am 14.12.2019 im ZWR stand fix.
Rein theoretisch hätte man der anderen Person am 13.12.2019 eine Waffe schenken können, dafür wären dann für die Meldung 6 Wochen Zeit gewesen.
Diese 6 Wochen sind definitiv vorbei.

Die einzige offene Frage ist, wer am 14.12.2019 wie viele der Magazine besessen hat.

Vorsicht allerdings vor der Idee, falls es im Verbund z.B 10 Magazine gibt, dass beide Personen jeweils 10 Magazine melden.
Denn dann könnte es bei einer Kontrolle interessant werden, wenn statt 20 gemeldeten Magazinen nur 10 da sind...

Re: Und wieder einmal Magazine bzw. Eintrag auf WBK...

Verfasst: Do 15. Jul 2021, 09:11
von Wolf1971
zeroflow hat geschrieben:
Mi 14. Jul 2021, 11:21
rudi223 hat geschrieben:
Di 15. Jun 2021, 16:22
Hat egtl. schon jemand Erfahrung wie es mit Mitbesitz aussieht?
Also, wenn z.B. zwei Personen mit WBK, im gemeinsamen Haushalt, gemeinsame Eigentumsrechte an Altbestand (Schusswaffen und Magazine) haben.
Müssen dann beiden Personen von der BH Plätze in entsprechender Anzahl genehmigt werden, obwohl die Gegenstände an sich ja nur bei einer Person im ZWR gemeldet sein können?
Mitbesitz gibt es bei Waffen nicht.

Entweder du hast die Waffe bzw. das Magazin am 14.12.2019 besessen, oder auch nicht.
Je nachdem kannst du Altbestand beantragen (Waffe+Mag, Mag only) oder auch nicht.

Betreffend Waffen ist das, was am 14.12.2019 im ZWR stand fix.
Rein theoretisch hätte man der anderen Person am 13.12.2019 eine Waffe schenken können, dafür wären dann für die Meldung 6 Wochen Zeit gewesen.
Diese 6 Wochen sind definitiv vorbei.

Die einzige offene Frage ist, wer am 14.12.2019 wie viele der Magazine besessen hat.

Vorsicht allerdings vor der Idee, falls es im Verbund z.B 10 Magazine gibt, dass beide Personen jeweils 10 Magazine melden.
Denn dann könnte es bei einer Kontrolle interessant werden, wenn statt 20 gemeldeten Magazinen nur 10 da sind...
Man könnte das ja tageweise regeln - an den geraden Tagen gehören sie dem einen und an den ungeraden dem anderen :lol:

Ob die BH oder die prüfenden Organe das dann akzeptieren ist halt die Frage

Re: Und wieder einmal Magazine bzw. Eintrag auf WBK...

Verfasst: Mo 19. Jul 2021, 12:21
von Strawanzer
So, langsam muss ich mich wohl auch mit diesem leidigen Thema beschäftigen :doh:

Bis jetzt habe ich diverse Threads schon überflogen, aber so 100%ig überblicke ich das Ganze noch nicht.

Relevanter Altbestand ist wie folgt vorhanden:

Kurzes AR-15 (OA 15 M8) mit diversen 20er/30er Magazinen (muss ich wahrscheinlich noch genau abmessen)

Glock mit den üblichen Standardmags (17/19) und ein 33er

Kleinkaliber-Magazine sollten ja irrelevant sein oder? Wenn es schon einen "Best practice" Leitfaden gibt, bitte um den Link :)

Re: Und wieder einmal Magazine bzw. Eintrag auf WBK...

Verfasst: Mo 19. Jul 2021, 12:23
von gewo
RD191 hat geschrieben:
Mo 10. Mai 2021, 19:48
Was passiert eigentlich in dem Fall beim einem Verkauf der Z8 ohne Magazine?

Neue WBK zahlen weil die Magazine dann Z10 werden? :D
ja
die antwort kenn ich auch ned ...

Re: Und wieder einmal Magazine bzw. Eintrag auf WBK...

Verfasst: Mo 19. Jul 2021, 13:13
von thomers
ich kann natürlich nicht für alle bhs/lpds sprechen, aber hier ist's zumindest so, dass die magazine zugehörige magazine (zu einer vormals besessenen z7/z8 waffe) bleiben und zu keinen z9/z10 magazinen werden. selbst schon erfolgreich ausprobiert. dass das potential zum missbrauch hat, wird sicherlich nicht ewig unbemerkt bleiben. ich würde das also nicht überstrapazieren, sonst wird hier früher oder später sicher ein riegel vorgeschoben.

Re: Und wieder einmal Magazine bzw. Eintrag auf WBK...

Verfasst: Mo 19. Jul 2021, 13:17
von thomers
thomers hat geschrieben:
Mo 19. Jul 2021, 13:13
ich kann natürlich nicht für alle bhs/lpds sprechen, aber hier ist's zumindest so, dass die magazine zugehörige magazine (zu einer vormals besessenen z7/z8 waffe) bleiben und zu keinen z9/z10 magazinen werden. selbst schon erfolgreich ausprobiert. dass das potential zum missbrauch hat, wird sicherlich nicht ewig unbemerkt bleiben. ich würde das also nicht überstrapazieren, sonst wird hier früher oder später sicher ein riegel vorgeschoben.
im grosinger/siegert/szymanski praxiskommentar wird das imho etwas näher erläutert. ich muss aber selber nochmal nachschlagen, hab den wortlaut nicht mehr im kopf...

Re: Und wieder einmal Magazine bzw. Eintrag auf WBK...

Verfasst: Mo 19. Jul 2021, 14:29
von Incite
gewo hat geschrieben:
Mo 19. Jul 2021, 12:23
RD191 hat geschrieben:
Mo 10. Mai 2021, 19:48
Was passiert eigentlich in dem Fall beim einem Verkauf der Z8 ohne Magazine?

Neue WBK zahlen weil die Magazine dann Z10 werden? :D
ja
die antwort kenn ich auch ned ...
Die könnten sogar in Z8 bleiben. Warum?

Ich habe mit meinem SA gesprochen denn ich habe Magazine als Z10 registriert und ich kaufe mir nun ein Gewehr in das sie passen und lasse dieses Gewehr nun auf einen freien §17/1/8 Waffenplatz legen. Die gemeldeten Magazine bleiben dann aber in Z10. Keine neue WBK nötig

Re: Und wieder einmal Magazine bzw. Eintrag auf WBK...

Verfasst: Mo 19. Jul 2021, 15:46
von thomers
Was passiert eigentlich in dem Fall beim einem Verkauf der Z8 ohne Magazine?

Neue WBK zahlen weil die Magazine dann Z10 werden? :D
ja
die antwort kenn ich auch ned ...
Die könnten sogar in Z8 bleiben. Warum?

Ich habe mit meinem SA gesprochen denn ich habe Magazine als Z10 registriert und ich kaufe mir nun ein Gewehr in das sie passen und lasse dieses Gewehr nun auf einen freien §17/1/8 Waffenplatz legen. Die gemeldeten Magazine bleiben dann aber in Z10. Keine neue WBK nötig
ja, aber das ist ja die umgekehrte situation. siehe fetter text im quote.

Re: Und wieder einmal Magazine bzw. Eintrag auf WBK...

Verfasst: Di 20. Jul 2021, 14:52
von riddler
Ich hätte da die selbe Frage wir Strawanzer weiter oben.
Ich hab eine G17 gen4 und 2 33er Magazine, und ich glaub noch ein 21 Magazin.
Gibt es eine Seite die zusammenfasst was man jetzt vor Dezember zu tun hat? ich hab den thread durchgelesen aber ich kenn mich nimmer aus. das letztemal hab ich vor 6 monaten reingeschaut, jetzt ist es noch undurchsichtiger mit den Z... Abkürzungen.
ich will auch niemandem die zeit stehlen... falls es eine zusammenfassung gibt, bitte um link.
danke

Re: Und wieder einmal Magazine bzw. Eintrag auf WBK...

Verfasst: Di 20. Jul 2021, 15:31
von ratpack
@ riddler.. ich habs fast so ähnlich gehabt. hab die G17 und 1 33er auf A-platz, die restlichen 33/30er sind auf magazinplätzen ohne zugehörige waffe.. ging ohne weiteres