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Und wieder einmal Magazine bzw. Eintrag auf WBK...

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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brianmcgee
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Re: Und wieder einmal Magazine bzw. Eintrag auf WBK...

Beitrag von brianmcgee » Mo 10. Mai 2021, 22:28

Nur zur Sicherheit. Bei einer gemeldeten Z8 waffe, beinhaltet der Platz nur eine Waffe oder eine Waffe mit bereits einem langen Magazin? 🤔

Danke, Wolfgang

gewo
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Re: Und wieder einmal Magazine bzw. Eintrag auf WBK...

Beitrag von gewo » Mo 10. Mai 2021, 22:36

brianmcgee hat geschrieben:
Mo 10. Mai 2021, 22:28
Nur zur Sicherheit. Bei einer gemeldeten Z8 waffe, beinhaltet der Platz nur eine Waffe oder eine Waffe mit bereits einem langen Magazin? 🤔

Danke, Wolfgang
der /8 platz ist die berechtigung fuer die kat A /8 waffe und fuer beliebig viele passende magazine
die magazine sind zusaetzlich einzeln im ZWR erfasst
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voodoo-medic
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Re: Und wieder einmal Magazine bzw. Eintrag auf WBK...

Beitrag von voodoo-medic » Di 11. Mai 2021, 09:21

Da muss ich mich mit einer Frage zur Ziffer 10 dazwischenschummeln:
Wenn ich die Zi. 10 mags verkaufen würde, braucht’s dann eine neue WBK?
Dürft ich die Ziffer 10 mit beliebigen mags befüllen?

Steyrer
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Re: Und wieder einmal Magazine bzw. Eintrag auf WBK...

Beitrag von Steyrer » Di 11. Mai 2021, 09:52

voodoo-medic hat geschrieben:
Di 11. Mai 2021, 09:21
Da muss ich mich mit einer Frage zur Ziffer 10 dazwischenschummeln:
Wenn ich die Zi. 10 mags verkaufen würde, braucht’s dann eine neue WBK?
Dürft ich die Ziffer 10 mit beliebigen mags befüllen?
Auf der WBK wird die Berechtigung eingetragen, nicht der Besitzstand.
Du darfst nie die eingetragene Stückzahl überschreiten, also ja. Du darfst beliebig auffüllen.

gewo
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Re: Und wieder einmal Magazine bzw. Eintrag auf WBK...

Beitrag von gewo » Di 11. Mai 2021, 10:00

Steyrer hat geschrieben:
Di 11. Mai 2021, 09:52
voodoo-medic hat geschrieben:
Di 11. Mai 2021, 09:21
Da muss ich mich mit einer Frage zur Ziffer 10 dazwischenschummeln:
Wenn ich die Zi. 10 mags verkaufen würde, braucht’s dann eine neue WBK?
Dürft ich die Ziffer 10 mit beliebigen mags befüllen?
Auf der WBK wird die Berechtigung eingetragen, nicht der Besitzstand.
Du darfst nie die eingetragene Stückzahl überschreiten, also ja. Du darfst beliebig auffüllen.
hmmmm

wenn er eine in seinem besitz befindliche schusswaffe 17/1/8 verkauft
und sich die magazine behaelt

und dann eine andere schusswaffe 17/1/8 kauft
die eine andere magazinnorm hat

dann sind die magazine der ersten waffe nicht mehr "17/1/8 passend (zur waffe)"

damit rutschen diese "restmagazine" automatisch auf 17/1/10
also magazine fuer die dzt keine passende waffe besessen wird

die berechtigung nach 17/1/10 wird in plaetzen angegeben
wenn er dafuer ned ausreichend plaetze hat wird ihm die behoerde zusaetzliche plaetze gem. 17/1/10 geben muessen
und diese zusaetzliche berechtigung wird wohl auf der WBK zu vermerken sein

daher ist eine neue WBK nicht ganz abwegig
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Re: Und wieder einmal Magazine bzw. Eintrag auf WBK...

Beitrag von Wilhelmshoehe » Di 11. Mai 2021, 11:25

gewo hat geschrieben:
Di 11. Mai 2021, 10:00
die berechtigung nach 17/1/10 wird in plaetzen angegeben
wenn er dafuer ned ausreichend plaetze hat wird ihm die behoerde zusaetzliche plaetze gem. 17/1/10 geben muessen
und diese zusaetzliche berechtigung wird wohl auf der WBK zu vermerken sein

daher ist eine neue WBK nicht ganz abwegig
Bitte Runderlass lesen. Die ehemals zugehörigen Magazine verbleiben am Z7/Z8 Platz.

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Re: Und wieder einmal Magazine bzw. Eintrag auf WBK...

Beitrag von rhodium » Di 11. Mai 2021, 11:38

Welcher Vorteil ergibt sich aus der termingerechten Meldung eines 10+ Magazins das zu einer Langwaffe passt, die man nicht besitzt?

Man darf es legal behalten und wenn eine Waffe erworben wird, am Stand nutzen?

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Re: Und wieder einmal Magazine bzw. Eintrag auf WBK...

Beitrag von Davomon1979 » Di 11. Mai 2021, 11:42

rhodium hat geschrieben:
Di 11. Mai 2021, 11:38
Welcher Vorteil ergibt sich aus der termingerechten Meldung eines 10+ Magazins das zu einer Langwaffe passt, die man nicht besitzt?

Man darf es legal behalten und wenn eine Waffe erworben wird, am Stand nutzen?
Ab 14.12.2021 darf man das Magazin nicht mehr besitzen wenn man es nicht gemeldet hat.

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Re: Und wieder einmal Magazine bzw. Eintrag auf WBK...

Beitrag von Huck_Finn » Di 11. Mai 2021, 11:53

Kann ich eigentlich nur Magazine auch auf Z7/8 melden? Ich bin der Meinung nein, BH ist anderer Meinung.
Gerechte Menschen sollten ihr Haus nicht ohne Waffe verlassen.
© Pavel Kosorin (*1964), tschechischer Schriftsteller und Aphoristiker

Steyrer
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Re: Und wieder einmal Magazine bzw. Eintrag auf WBK...

Beitrag von Steyrer » Di 11. Mai 2021, 13:07

Davomon1979 hat geschrieben:
Di 11. Mai 2021, 11:42
rhodium hat geschrieben:
Di 11. Mai 2021, 11:38
Welcher Vorteil ergibt sich aus der termingerechten Meldung eines 10+ Magazins das zu einer Langwaffe passt, die man nicht besitzt?

Man darf es legal behalten und wenn eine Waffe erworben wird, am Stand nutzen?
Ab 14.12.2021 darf man das Magazin nicht mehr besitzen wenn man es nicht gemeldet hat.
Zusätzlich, ich hatte mir vor dem Stichtag zufällig einige ranzige, billige G3 Magazine gekauft, plus ein paar gute, da ich schon immer ein G3 wollte.
Ich kann jederzeit ein paar ranzige G3 Magazine verkaufen, oder mit dem Hammer draufhaun und abgeben, und kann mir zB. VZ58 Magazine zu einer Kat.B VZ58 kaufen und am Stand verwenden. Falls mir die Z8 Waffenplätze einmal augehen sollten :whistle:
Also, du hast auch den Vorteil die Standard-Magazine zu einer neuen Waffe zu kaufen wenn du die alten hergibst und bist nicht auf die <=10 Krüppelmagazine beschränkt...

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Re: Und wieder einmal Magazine bzw. Eintrag auf WBK...

Beitrag von gewo » Di 11. Mai 2021, 13:13

Huck_Finn hat geschrieben:
Di 11. Mai 2021, 11:53
Kann ich eigentlich nur Magazine auch auf Z7/8 melden? Ich bin der Meinung nein, BH ist anderer Meinung.
du hast natuerlich recht
Z7 und Z8 sind fuer "schusswaffen fuer magazine ueber x schuss"

nur Z9 und Z10 sind magazine
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Re: Und wieder einmal Magazine bzw. Eintrag auf WBK...

Beitrag von rider650 » Di 11. Mai 2021, 13:34

Wilhelmshoehe hat geschrieben:
Di 11. Mai 2021, 11:25
...
Bitte Runderlass lesen. Die ehemals zugehörigen Magazine verbleiben am Z7/Z8 Platz.
Wurde bei mir anders gehandhabt. Bei mir wurden die ehemaligen Z8 Mags auf Z10 umgebucht und ich durfte eine neue WBK zahlen.
Und eine Menge meiner ehemaligen Z10 Mags wurden Z8, weil sie zur neuen Z8 Waffe passen.

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Re: Und wieder einmal Magazine bzw. Eintrag auf WBK...

Beitrag von Wilhelmshoehe » Di 11. Mai 2021, 14:15

rider650 hat geschrieben:
Di 11. Mai 2021, 13:34
Wilhelmshoehe hat geschrieben:
Di 11. Mai 2021, 11:25
...
Bitte Runderlass lesen. Die ehemals zugehörigen Magazine verbleiben am Z7/Z8 Platz.
Wurde bei mir anders gehandhabt. Bei mir wurden die ehemaligen Z8 Mags auf Z10 umgebucht und ich durfte eine neue WBK zahlen.
Und eine Menge meiner ehemaligen Z10 Mags wurden Z8, weil sie zur neuen Z8 Waffe passen.
Dann darfst du dich über extra Plätze freuen. reload-smile

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Re: Und wieder einmal Magazine bzw. Eintrag auf WBK...

Beitrag von gewo » Di 11. Mai 2021, 14:30

Wilhelmshoehe hat geschrieben:
Di 11. Mai 2021, 11:25
gewo hat geschrieben:
Di 11. Mai 2021, 10:00
die berechtigung nach 17/1/10 wird in plaetzen angegeben
wenn er dafuer ned ausreichend plaetze hat wird ihm die behoerde zusaetzliche plaetze gem. 17/1/10 geben muessen
und diese zusaetzliche berechtigung wird wohl auf der WBK zu vermerken sein

daher ist eine neue WBK nicht ganz abwegig
Bitte Runderlass lesen. Die ehemals zugehörigen Magazine verbleiben am Z7/Z8 Platz.
weder kann ich magazine im ZWR auf einen Z7 Z8 platz verschieben
noch kann ich magazine von dort wegnehmen

magazine sind auch def nicht Z7 oder Z8
nur die schusswaffen sind Z7 oder Z8
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Re: Und wieder einmal Magazine bzw. Eintrag auf WBK...

Beitrag von rhodium » Di 11. Mai 2021, 23:45

@steyrer

d.h. Platz ist Platz und Du kannst einen G3 Platz zugunsten etwas brauchbaren streichen. Das ist natürlich super. Auch ich habe nachweislich vor dem Stichtag eingekauft und werde vor der Frist melden (oder an Berechtigte abgeben).

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