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Und wieder einmal Magazine bzw. Eintrag auf WBK...

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Reshala
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Und wieder einmal Magazine bzw. Eintrag auf WBK...

Beitrag von Reshala » Mo 10. Mai 2021, 08:56

Bitte, steinigt mich nicht ("Er hat MAGAZIN gesagt!"), vermutlich wurde die frage 1000mal gestellt und 1000mal beantwortet, aber ich raffs einfach nicht und finde keine Antwort, weil die Frage immer etwas anders gestellt wird. Also:

Ich hab gemeldet:

gemäß § 17 Abs. 1 (8):
1 HA (AR-15)
5 30er Magazine dazu
2 20er Magazine dazu

und dann noch

gemäß § 17 Abs. 1 (10):
3 30er Magazine fürs AUG (ohne Waffe)

So weit so gut.

Aber die Logik der WBK erschließt sich mir nicht ganz. Da steht drauf:

Diese WBK berechtigt:

- Waffen gem. § 17 Abs. 1 des WaffG zu erwerben, besitzen und einzuführen.
>1 gem. Z.8; 3 gem. Z.10<

Heißt das jetzt, dass bei der vorhandenen Waffe die Zahl der Magazine nicht angegeben wird, für die nicht vorhandene Waffe aber schon?

Sorry, kommt mir einfach inkonsistent vor, und ich mag die Frau Gneist nicht schon wieder anrufen, die is eh so großartig und geduldig, aber ich frag eh bei allem schon dreimal nach - aber das ist mir beim ersten Hinschaun nicht klar geworden und ich hab nicht weiter nachgefragt...

gewo
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Re: Und wieder einmal Magazine bzw. Eintrag auf WBK...

Beitrag von gewo » Mo 10. Mai 2021, 09:06

Reshala hat geschrieben:
Mo 10. Mai 2021, 08:56
Bitte, steinigt mich nicht ("Er hat MAGAZIN gesagt!"), vermutlich wurde die frage 1000mal gestellt und 1000mal beantwortet, aber ich raffs einfach nicht und finde keine Antwort, weil die Frage immer etwas anders gestellt wird. Also:

Ich hab gemeldet:

gemäß § 17 Abs. 1 (8):
1 HA (AR-15)
5 30er Magazine dazu
2 20er Magazine dazu

und dann noch

gemäß § 17 Abs. 1 (10):
3 30er Magazine fürs AUG (ohne Waffe)

So weit so gut.

Aber die Logik der WBK erschließt sich mir nicht ganz. Da steht drauf:

Diese WBK berechtigt:

- Waffen gem. § 17 Abs. 1 des WaffG zu erwerben, besitzen und einzuführen.
>1 gem. Z.8; 3 gem. Z.10<

Heißt das jetzt, dass bei der vorhandenen Waffe die Zahl der Magazine nicht angegeben wird, für die nicht vorhandene Waffe aber schon?

Sorry, kommt mir einfach inkonsistent vor, und ich mag die Frau Gneist nicht schon wieder anrufen, die is eh so großartig und geduldig, aber ich frag eh bei allem schon dreimal nach - aber das ist mir beim ersten Hinschaun nicht klar geworden und ich hab nicht weiter nachgefragt...
das stimmt alles so

du darfst dir beliebige viele AR15 magazine kaufen ( so lange du das AR15 besitzt)
es wird zwar jedes ins zwr eingetragen
aber die anzahl ist niczt beschraenkt
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Re: Und wieder einmal Magazine bzw. Eintrag auf WBK...

Beitrag von Octopus » Mo 10. Mai 2021, 09:07

Ja, die Magazine, die zum AR15 passen werden praktisch beim A (Z8) Platz "angehängt" (im Zwr "passendes Magazin") und scheinen nicht extra auf. Die "nackten" Z10 Mags ohne Waffe brauchen einen Platz.
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Re: Und wieder einmal Magazine bzw. Eintrag auf WBK...

Beitrag von Reshala » Mo 10. Mai 2021, 09:13

Lieber gewo, lieber Octopus, vielen Dank für die rasche und eindeutige Antwort!

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Re: Und wieder einmal Magazine bzw. Eintrag auf WBK...

Beitrag von BR1 » Mo 10. Mai 2021, 17:37

Dazu habe ich schon länger eine Frage: Wenn ich mit 10 AUG-Magazinen (Z8 gemeldet) unterwegs bin, und aus irgendeinem Grund kontrolliert werde - wie ist dann für ein kontrollierendes Organ erkennbar, dass ich diese Magazine legal besitze? Auf der WBK steht nichts davon.

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Re: Und wieder einmal Magazine bzw. Eintrag auf WBK...

Beitrag von Octopus » Mo 10. Mai 2021, 17:46

Der A (Z8) Platz auf der WBK impliziert in dem Fall automatisch die Berechtigung für die entsprechenden Magazine (sofern korrekt gemeldet). Wenn man es genau wissen möchte, stehen die Magazine einzeln aufgelistet im Zwr. ("passendes Magazin zu Z8") Nur Z9 und 10 Plätze sind mengenmäßig (Magazine betreffend) auf der WBK angeführt. Wird aber in der Praxis nur bedingt relevant sein.
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Re: Und wieder einmal Magazine bzw. Eintrag auf WBK...

Beitrag von gewo » Mo 10. Mai 2021, 18:35

BR1 hat geschrieben:
Mo 10. Mai 2021, 17:37
Dazu habe ich schon länger eine Frage: Wenn ich mit 10 AUG-Magazinen (Z8 gemeldet) unterwegs bin, und aus irgendeinem Grund kontrolliert werde - wie ist dann für ein kontrollierendes Organ erkennbar, dass ich diese Magazine legal besitze? Auf der WBK steht nichts davon.
die magazine stehen doch mit der genehmigten stueckzahl als "waffen kat A gem. §17/1/x " im ZWR
kann der beamte genauso kontrollieren wie die schusswaffen
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Re: Und wieder einmal Magazine bzw. Eintrag auf WBK...

Beitrag von RD191 » Mo 10. Mai 2021, 19:48

Was passiert eigentlich in dem Fall beim einem Verkauf der Z8 ohne Magazine?

Neue WBK zahlen weil die Magazine dann Z10 werden? :D
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Re: Und wieder einmal Magazine bzw. Eintrag auf WBK...

Beitrag von Incite » Mo 10. Mai 2021, 19:54

RD191 hat geschrieben:
Mo 10. Mai 2021, 19:48
Was passiert eigentlich in dem Fall beim einem Verkauf der Z8 ohne Magazine?

Neue WBK zahlen weil die Magazine dann Z10 werden? :D
ich denke ja oder du gibst die Magazine ab bzw. überlässt sie einem berechtigtem.
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Re: Und wieder einmal Magazine bzw. Eintrag auf WBK...

Beitrag von Elmo12 » Mo 10. Mai 2021, 20:00

Erwiterungsfrage von mir. Ich habe die selbe Situation bzgl AR-15 + mags dazu gemeldet. Ist es möglich das bestehende Kat A AR zu verkaufen und ein anderes auf den Platz zu legen? Oder verfällt der Kat A Platz dann?

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Re: Und wieder einmal Magazine bzw. Eintrag auf WBK...

Beitrag von gewo » Mo 10. Mai 2021, 20:05

RD191 hat geschrieben:
Mo 10. Mai 2021, 19:48
Was passiert eigentlich in dem Fall beim einem Verkauf der Z8 ohne Magazine?

Neue WBK zahlen weil die Magazine dann Z10 werden? :D
Das ist eine interessante frage
Aber im prinzip ja
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Re: Und wieder einmal Magazine bzw. Eintrag auf WBK...

Beitrag von Octopus » Mo 10. Mai 2021, 20:06

Laut Runderlass bleiben die "passenden Magazine" einfach gemeldet und verbleiben im Besitz beim Verkauf der Grundwaffe. Beim Verkauf der A Waffe bleibt der Platz natürlich bestehen und kann mit einer anderen Waffe belegt werden. (steht auch explizit so drin) Jedoch nur innerhalb der entsprechenden Ziffer. Also A Pistole zu A SL-Büchse >60cm geht nicht. Muss man sich dann mit dem SB ausmachen, sollte eine bereits gemeldete B Waffe auf den A Platz nachrücken.
Zuletzt geändert von Octopus am Mo 10. Mai 2021, 20:14, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Und wieder einmal Magazine bzw. Eintrag auf WBK...

Beitrag von gewo » Mo 10. Mai 2021, 20:08

Elmo12 hat geschrieben:
Mo 10. Mai 2021, 20:00
Erwiterungsfrage von mir. Ich habe die selbe Situation bzgl AR-15 + mags dazu gemeldet. Ist es möglich das bestehende Kat A AR zu verkaufen und ein anderes auf den Platz zu legen? Oder verfällt der Kat A Platz dann?
Ein 17/1/8 platz ist ein platz

Ja, Du kannst deine dzt waffe verkaufen und eine andere 17/1/8 drauf legen
Dann hast du anspruch auf passende hicaps fuer die neue waffe

Der platz verfaellt nur dann wenn du anstelle dessen eine kat B waffe drauf legst ( also eine KK waffe oder einen revolver)
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Re: Und wieder einmal Magazine bzw. Eintrag auf WBK...

Beitrag von Elmo12 » Mo 10. Mai 2021, 20:14

Danke octopus und gewo! So hab ich zwar auch rausgelesen, ist aber immer gut die Bestätigung zu bekommen Um keine Probleme mit der Behörde zu bekommen

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Re: Und wieder einmal Magazine bzw. Eintrag auf WBK...

Beitrag von Octopus » Mo 10. Mai 2021, 20:27

Nice to know:
Du darfst, sofern ein Z7 oder Z8 Platz vorhanden und nicht belegt ist, ein Magazin kaufen und kannst die dazugehörige Waffe auch später erst dazukaufen. Die Waffe muss dann aber zwingend zu den gekauften Magazinen passen.
(Seite 38 im veröffentlichten Runderlass - bei der aktualisierten Version weiß ichs leider nicht)
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