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Und wieder einmal Magazine bzw. Eintrag auf WBK...

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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DoubleA
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Re: Und wieder einmal Magazine bzw. Eintrag auf WBK...

Beitrag von DoubleA » Mi 12. Mai 2021, 06:40

Bringt's jetzt was Glock Mags (> 10 Schuss) vor dem 14.12. zu melden, die in einen Glock Lower passen?
Darf man die dann an eine/diese Langwaffe anstecken?

75reinhard
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Re: Und wieder einmal Magazine bzw. Eintrag auf WBK...

Beitrag von 75reinhard » Di 25. Mai 2021, 12:48

rider650 hat geschrieben:
Di 11. Mai 2021, 13:34
Wilhelmshoehe hat geschrieben:
Di 11. Mai 2021, 11:25
...
Bitte Runderlass lesen. Die ehemals zugehörigen Magazine verbleiben am Z7/Z8 Platz.
Wurde bei mir anders gehandhabt. Bei mir wurden die ehemaligen Z8 Mags auf Z10 umgebucht und ich durfte eine neue WBK zahlen.
Und eine Menge meiner ehemaligen Z10 Mags wurden Z8, weil sie zur neuen Z8 Waffe passen.
Bei mir haben Sie nach meiner Z8 und Z10 Meldung alle Magazine (auch unterschiedliche Kaliber) im ZWR unter §17/1/Z8, passendes Magazin <10, freies Magazin eingetragen. Bei einer AR15 Basiswaffe. Momentan sehe ich darin keinen Nachteil für mich. Sollte eines kaputt werden, tausche ich es aus und die 0.223 kann ich beliebig dazu kaufen, oder übersehe ich da was?

Wenn die Z7/Z8 immer am Platz verbleiben, dann würde bei einem Wechsel der zugehörigen Waffe mitunter ja auch unterschiedliche Kaliber, bzw. nicht passende Magazine auf dem Platz verbleiben.

gewo
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Re: Und wieder einmal Magazine bzw. Eintrag auf WBK...

Beitrag von gewo » Di 25. Mai 2021, 12:52

75reinhard hat geschrieben:
Di 25. Mai 2021, 12:48
rider650 hat geschrieben:
Di 11. Mai 2021, 13:34
Wilhelmshoehe hat geschrieben:
Di 11. Mai 2021, 11:25
...
Bitte Runderlass lesen. Die ehemals zugehörigen Magazine verbleiben am Z7/Z8 Platz.
Wurde bei mir anders gehandhabt. Bei mir wurden die ehemaligen Z8 Mags auf Z10 umgebucht und ich durfte eine neue WBK zahlen.
Und eine Menge meiner ehemaligen Z10 Mags wurden Z8, weil sie zur neuen Z8 Waffe passen.
Bei mir haben Sie nach meiner Z8 und Z10 Meldung alle Magazine (auch unterschiedliche Kaliber) im ZWR unter §17/1/Z8, passendes Magazin <10, freies Magazin eingetragen. Bei einer AR15 Basiswaffe. Momentan sehe ich darin keinen Nachteil für mich. Sollte eines kaputt werden, tausche ich es aus und die 0.223 kann ich beliebig dazu kaufen, oder übersehe ich da was?

Wenn die Z7/Z8 immer am Platz verbleiben, dann würde bei einem Wechsel der zugehörigen Waffe mitunter ja auch unterschiedliche Kaliber, bzw. nicht passende Magazine auf dem Platz verbleiben.
alles chaos

weil im ZWR steht "waffe mit magazin +10" habens jetzt bei einem kunden von mir von den 5 magazinen nur vier eingetragen
weil eines von den magazinen "ja bei der waffe dabei ist"

braucht ma wirklich an bätscheler um zu erkennen dass die (zugegeben de**erte) formulierung "waffe mit magazin +10" nicht so gemeint ist dass es eine waffe und ein magazin ist sondern dass das eine waffe ist in der ein solches magazin zur verwendung kommen soll ..?
weil wie trage ich sonst im ZWR ein wenn die waffe ohne magazin verkauft wird?


ich reg mich jetzt garnimmer auf
es offenbar jetzt so dass es keinen menschen mehr interessiert was wo in irgendwelchen bestimmungen steht ...
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Re: Und wieder einmal Magazine bzw. Eintrag auf WBK...

Beitrag von Chris_82 » So 30. Mai 2021, 00:26

Spätestens bei der nächsten Verwahrungskontrolle dürfte es jemanden interessieren wenn die Zahl der vorgezeigten Magazine nicht zu jener im ZWR passt. Das wird ein totales Chaos.

Was muss man eigentlich aktuell tun um in Wien Z10 Plätze zu bekommen und nicht rechtswidrig Magazine ohne passende Waffe (die man auch nicht vor hat zu erwerben bzw. die es nicht zu erwerben gibt) als Z8 eingetragen zu bekommen für deren Besitz man somit keine gültige schriftliche Genehmigung (Vermerk der Plätze auf der WBK) hat?

Wie sollte man vorgehen wenn die Behörde trotz detaillierter Begründung mit Bezugnahme auf den Gesetzestext im Antrag trotzdem die Z10 Plätze verweigert?

Ich habe jetzt lange mit dem Antrag gewartet in der Hoffnung dass nach anfänglicher Verwirrung Vernunft einkehrt aber scheinbar ist das nicht der Fall.

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Re: Und wieder einmal Magazine bzw. Eintrag auf WBK...

Beitrag von 75reinhard » Mo 31. Mai 2021, 09:40

Hallo Chris_82,

mach einfach die Meldung, bestehe auf den Z10 und wenn sie es nicht tun, dann beeinspruche halt die ausgestellte WBK.
Ich habe auch kurz überlegt ob ich das tun soll, aber sah dann keinen Nachteil darin, wenn die Z10 unter Z8 im ZWR eingetragen sind. Meine Meldung existiert und liegt dem Akt bei, die Behörde hat meine gemeldeten Z10 unter Z8 eingetragen und für den Fall der Fälle kann ich den ZWR Eintrag online vorzeigen.

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Re: Und wieder einmal Magazine bzw. Eintrag auf WBK...

Beitrag von gewo » Mo 31. Mai 2021, 09:50

75reinhard hat geschrieben:
Mo 31. Mai 2021, 09:40
...und wenn sie es nicht tun, dann beeinspruche halt die ausgestellte WBK.....
na dafuer ist jetzt dann die zeit langsam zu knapp

wenn du eine WBKL beeisnpruchst dann dann erlischt der bescheid
damit bist du unrechtmaessig im besitz der waffen die geegenstand des bescheid es sind

wer befuerchten muss dass er aerger bei der meldung hatte sollte gas geben

nach dem 13.12.2021 kannst keine WBk mehr beeinspruchen
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Re: Und wieder einmal Magazine bzw. Eintrag auf WBK...

Beitrag von 75reinhard » Mo 31. Mai 2021, 09:58

gewo hat geschrieben:
Mo 31. Mai 2021, 09:50
75reinhard hat geschrieben:
Mo 31. Mai 2021, 09:40
...und wenn sie es nicht tun, dann beeinspruche halt die ausgestellte WBK.....
na dafuer ist jetzt dann die zeit langsam zu knapp

wenn du eine WBKL beeisnpruchst dann dann erlischt der bescheid
damit bist du unrechtmaessig im besitz der waffen die geegenstand des bescheid es sind

wer befuerchten muss dass er aerger bei der meldung hatte sollte gas geben

nach dem 13.12.2021 kannst keine WBk mehr beeinspruchen
Ist das so? Ich bin kein Jurist, aber ist meine zeitgerechte Meldung vor dem Stichtag nicht ausreichend? Was die Behörde danach richtig, falsch oder gar nicht macht, kann ja letztlich nicht mein Problem sein.

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Re: Und wieder einmal Magazine bzw. Eintrag auf WBK...

Beitrag von gewo » Mo 31. Mai 2021, 10:04

75reinhard hat geschrieben:
Mo 31. Mai 2021, 09:58
gewo hat geschrieben:
Mo 31. Mai 2021, 09:50
75reinhard hat geschrieben:
Mo 31. Mai 2021, 09:40
...und wenn sie es nicht tun, dann beeinspruche halt die ausgestellte WBK.....
na dafuer ist jetzt dann die zeit langsam zu knapp

wenn du eine WBKL beeisnpruchst dann dann erlischt der bescheid
damit bist du unrechtmaessig im besitz der waffen die geegenstand des bescheid es sind

wer befuerchten muss dass er aerger bei der meldung hatte sollte gas geben

nach dem 13.12.2021 kannst keine WBk mehr beeinspruchen
Ist das so? Ich bin kein Jurist, aber ist meine zeitgerechte Meldung vor dem Stichtag nicht ausreichend? Was die Behörde danach richtig, falsch oder gar nicht macht, kann ja letztlich nicht mein Problem sein.
du beantragst vor dem stichtag eine genehmiung

sie wird erteilt
den genehmigungsbescheid (die geaenderter Waffenbesitzkarte) beeinspruchst du
damit wird sie nicht rechtskraeftig

was das dann in diesem spezialfall bedeutet weiss ich nicht ....

aber fakt ist dass genau dazu uebergangsfristen zwei jahre lang laufen damit derartige offene verwakltungsverfahren vor ende der frist endgueltig inkl. LVG und ggf VfgH abgewickelt werden koennen ...
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Re: Und wieder einmal Magazine bzw. Eintrag auf WBK...

Beitrag von Chris_82 » Mo 31. Mai 2021, 15:56

Ich habe doch schon mehrfach darauf hingewiesen...
Es gibt keinerlei Rechtsgrundlage für den Besitz von Magazinen nach Z7/Z8 ohne dazu passende Waffe. Das Gesetz ist hier eindeutig. Mit Waffe -> Z7/Z8, ohne Waffe Z9/Z10. Welcher Bescheid bzw. welche schriftliche Genehmigung soll dich zu solchem Besitz berechtigen?
Die Berechtigung ergibt sich aus dem Kat. A Platz auf deiner WBK und dem darauf gemeldeten Waffentyp im ZWR.
Dass die Behörde das "jetzt so handhabt" ist schön aber wenn sie morgen der Meinung sind dass derartige Magazine abzugeben sind soald keine passende Waffe (mehr) vorhanden ist hast du sehr schlecht Karten.

Die einzige mir bekannte Genehmigung (welche die Behörde bei Antrag auszustellen hat) ist der Z9/Z10 Eintrag auf der WBK welche Bescheidcharakter besitzt. Solcherlei eingetragene Magazine nimmt man dir nicht ohne Welteres weg, ebensowenig wie einen Kat. A/B Platz für eine Waffe.

Sobald keine passende Waffe mehr vorhanden ist müssten bestehende Magazine auf entsprechende Z9/10 Plätze verschoben werden, wie es ja manche Behörden tun. Dort sind sie sicher. Bei allen anderen Pfuschlösungen bist du auf das Goodwill des Sachbearbeiters angewiesen.

Die derzeitige Praxis durch Verschieben von Waffen zwischen Kat.A/B Pläten schrittweise für alle Waffen beliebig viele Magazine kaufen und als Z7/Z8 behalten zu können wird irgendwann zu einem bösen Erwachen führen. Zumindest für nach dem Stichtag erworbene Magazine. Davon abgesehen dass alles was als Altbestand ohne Waffe auf Z7/8 gemeldet ist bei Verkauf oder Abgabe einfach weg ist. Die Z9/10 Plätze bleiben dir erhalten und können beliebig neu befüllt werden.

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Re: Und wieder einmal Magazine bzw. Eintrag auf WBK...

Beitrag von Octopus » Mo 31. Mai 2021, 16:17

Ohne jetzt in irgendeine Art von Konflikt treten zu wollen:

Das Gesetz sieht keine explizite Ausnahme für die genannten Situationen vor - das stimmt. (Fortwährender Besitz von passenden Magazinen nach dem Verkauf der "Grundwaffe")

Es gibt aber wie schon öfter erwähnt einen Runderlass. Davon kann man natürlich kein Recht bzw. keine Berechtigung ableiten weil das im Grunde eine Art "interne Handlungsanweisung" ist.

Aber wenn mir mein SB auf einer BH (aus gegebenem Anlass) sagt, dass das so funktioniert, darüber hinaus ein Jurist des BMI das auf den Roadshows für Händler so erklärt und das auch so im Runderlass so nachzulesen ist, sehe ich persönlich da wenig Gefahr für die Einleitung eines Verwaltungsstrafverfahrens. Und auch wenn dem so sein sollte - beim dem Wirrwar - insbesondere nach Beauskunftung durch den eigenen Sachbearbeiter - sehe ich da gute Chancen auf die Anwendung des Rechtsirrtums. (§ 5 Abs. 2 VStG)

Das geht sogar so weit, dass ich mit einem leeren § 17 Abs. 1 Z. 7 (oder 8 oder 11) Platz entsprechende Magazine kaufen darf ohne überhaupt noch die Waffe zu besitzen. Natürlich unter der Voraussetzung, dass das "vorgekaufte" Magazin dann zur später erworbenen Waffe passt.

Nachzulesen hier ab Seite 38:
https://www.kirschner-recht.at/website/ ... 2%A7-1.pdf
Tight pants - tight groupings

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Re: Und wieder einmal Magazine bzw. Eintrag auf WBK...

Beitrag von Chris_82 » Mo 31. Mai 2021, 16:51

Kein Widerspruch!
Momentan. Aber wie gesagt, der nächste Runderlass kommt früher oder später und dann kann die Sache wieder anders aussehen. Sicher nicht zu unserem unsererm Vorteil.
Man kann vermutlich den Besitz von nicht waffengebundenen Z7/Z8 Magazinen deren im ZWR eingetragenes Erwerbsdatum vor dem 14.12.19 liegt rechtfertigen, das Gesetz sieht für diesen Fall aber explizit Z9/Z10 Plätze vor und ich verstehe nicht worin das Problem für die Behörde besteht Magazine als solche einzutragen. Außer dass sie nicht wollen dass man dauerhafte Magazinplätze erhält. Was ich befürchte.

Bei allen danach erworbenen Z7/Z8 Magazinen deren Waffe verkauft oder auf B verschoben wurde sehe ich im Ernstfall aber relativ dunkelgrau um nicht zu sagen schwarz. Denn wie gesagt, Bescheid für deren rechtmäßigen Besitz hast du schlichtweg nicht. Nur wenn sie auf Z9/10 geparkt sind.

Aus von gewo genannten Gründen sowie prinzipiell möchte ich keinen Rechtsstreit mit der Behörde anfangen, sehe den Z7/Z8 Eintrag von Altbestand-Magazinen ohne Waffe jedoch als eklatante Schlechterstellung. Und wie gesagt - schriftlich habe ich genau nichts in der Hand was mich dauerhaft zu deren Besitz berechtigt.

Wie dem auch sei, ich werde es demnächst mit detaillierter Begründung versuchen.

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Re: Und wieder einmal Magazine bzw. Eintrag auf WBK...

Beitrag von Octopus » Mo 31. Mai 2021, 17:17

und ich verstehe nicht worin das Problem für die Behörde besteht Magazine als solche einzutragen
Das Problem würde ich an dieser Stelle bei "uns" sehen, da bei dieser Vorgehensweise bei jedem Verkauf einer "A8, 7, 11" Waffe eine neue WBK fällig wird falls Magazine übrig bleiben. Bei jemandem, der öfter mal sein Arsenal rotiert, wird das schnell unangenehm teuer.
Zuletzt geändert von Octopus am Mo 31. Mai 2021, 17:55, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Und wieder einmal Magazine bzw. Eintrag auf WBK...

Beitrag von Chris_82 » Mo 31. Mai 2021, 17:33

Das stimmt natürlich.
Mir ging es aber eher um die reine Meldung von Magazinen als Altbestand. Dafür ist ohnehin eine neue WBK fällig. Warum man in diesem Fall partout nicht als Z9/10 eintragen will obwohl es eindeutig so im Gesetzestext steht?

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Re: Und wieder einmal Magazine bzw. Eintrag auf WBK...

Beitrag von scavenger » Di 1. Jun 2021, 16:32

Mir wurden die Waffen für die ich "böse" Magazine hatte als Z7 bzw. Z8 eingetragen und die generelle Anzahl der Magazine auf Z9 bzw. Z10 erfasst.

Jeweils minus 1 Stück. Das wurde von der BH dahingehend begründet, dass ja erst jeweils ein Magazin die Waffe zur KatA machen würde.

Damit ist imho ja das gesamte Spektrum abgedeckt und der sowohl für mich als Waffenbesitzer als auch für die in dem Fall kundenorientierte BH gangbarste Weg gewählt worden.

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Re: Und wieder einmal Magazine bzw. Eintrag auf WBK...

Beitrag von gewo » Di 1. Jun 2021, 17:52

scavenger hat geschrieben:
Di 1. Jun 2021, 16:32
Jeweils minus 1 Stück. Das wurde von der BH dahingehend begründet, dass ja erst jeweils ein Magazin die Waffe zur KatA machen würde.
dass heisst du hast jeweils ein magazin mehr als im ZWR eingetragen ist ..?
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