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HiCap Meldung
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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HiCap Meldung
Hi,
der Seidler hat da ein Formular aufliegen für die Meldung, spricht was dagegen, es zu verwenden?
Ich frag mal "blond"?
der Seidler hat da ein Formular aufliegen für die Meldung, spricht was dagegen, es zu verwenden?
Ich frag mal "blond"?
Bei Politikern ist es einfach zu erkennen, wenn sie lügen - Die Lippen bewegen sich.
Re: HiCap Meldung
Bei meiner Behörde musste ich das Formular verwenden, das sie mir bei der Meldung in die Hand gedrückt haben.
Re: HiCap Meldung
ah ned richtig
wennst willst dann kannst das eh machen
aber das AVG und das WaffG sind da ganz klar
laut WaffG
- musst du melden und
- die behoerde muss diese meldung als antrag werten
- es ist dazu keine bestimmte form vorgeschrieben
laut AVG
- koennen antraege grundsaetzlich schriftlich oder muendlich gestellt werden
- soferne im bezughabenden gesetzestext dazu nicht abweichende anforderungen gestellt werden
- muss eine behoerde einen antrag bearbeiten wenn alle noetigen inhalte vorhanden sind, wenn nicht muss die behoerde die partei auffordern die fehlenden angaben innert frist nachzuliefern
es gibt daher keine rechtsbasis dafuer ein bestimmtes formular zu benuetzen
im prinzip kannst deine meldung auch vorsingen am amt
muesste auch gehen
so wie bei einspruch zu verkehrsstrafen
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- combatmiles
- .50 BMG
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Re: HiCap Meldung
ma merkt genau wenn da Gewo guat aufgelegt is... dann kommen immer tolle Beispiele!
made my evening
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suche günstige KK .22lr Repetierer... Westösterreich (SBG, angrenzendes OÖ und Tirol)
Re: HiCap Meldung
Hab da unlängst meine Sachbearbeiterin gefragt, die wollte formlos niedergeschrieben haben, wieviele große Mags ich für welche Waffe habe und that's it.
Re: HiCap Meldung
eh super
aber ohne WBK auf der das steht ist das wertlos fuer dich
die magazine sind dann ab 14.12.21 illegal in deinem besitz
wenns wirklich so laeuft hol dir einen eingangsstempel auf einer kopie deiner meldung
dann bist ziemlich aus dem schneider
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- combatmiles
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Re: HiCap Meldung
ich denke die SB hat das so gemeint: schick deine Sachen formlos rein und dann kommt die neue WBK..
suche günstige KK .22lr Repetierer... Westösterreich (SBG, angrenzendes OÖ und Tirol)
Re: HiCap Meldung
Genau das. Wollte wissen wie man die korrekt meldet, war dann ein bissel überrascht dass ichs nur auf einem Zettel zusammenkritzeln muss.combatmiles hat geschrieben: ↑Fr 7. Mai 2021, 13:44ich denke die SB hat das so gemeint: schick deine Sachen formlos rein und dann kommt die neue WBK..
Re: HiCap Meldung
war in der pampa frueher bei vielen behoerden mit den wechselsystemen auch so
da wurden weder bescheide ausgestellt noch zubehoer eintraege auf die WBKs gemacht
kleiner dienstweg quasi
post-it im telefonbuch ....
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Re: HiCap Meldung
Grüß euch!
Ich hab leider keine Antwort gefunden, daher die Frage an die werte Community:
a) Unter Bezug auf welchen Paragrafen melde ich die private Neuerwerbung eines High Cap Magazins nach 17/1/8? Berechtigung vorhanden.
b) Benötige ich für Erwerb und Import eines High Cap Magazins nach 17/1/7 und 17/1/8 von Privat aus dem Ausland eine Bewilligung?
Danke für Hinweise.
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b) Benötige ich für Erwerb und Import eines High Cap Magazins nach 17/1/7 und 17/1/8 von Privat aus dem Ausland eine Bewilligung?
Danke für Hinweise.
Re: HiCap Meldung
Meldung gem. Par 28 an die wohnsitzbehoerde des kaeufersmikonis hat geschrieben: ↑Mi 12. Mai 2021, 21:50Grüß euch!
Ich hab leider keine Antwort gefunden, daher die Frage an die werte Community:
a) Unter Bezug auf welchen Paragrafen melde ich die private Neuerwerbung eines High Cap Magazins nach 17/1/8? Berechtigung vorhanden.
b) Benötige ich für Erwerb und Import eines High Cap Magazins nach 17/1/7 und 17/1/8 von Privat aus dem Ausland eine Bewilligung?
Danke für Hinweise.
Beide muessen melden
Kauf aus dem ausland mit einfuhrerlaubnis von deiner wohnsitz behoerde, ich glaube gem. Par 30 oder 31
Ist kostenpflichtig, € 59,- oder so
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