Glock1768 hat geschrieben: ↑Mo 3. Mai 2021, 09:04
Aber nichts für ungut, denn der Gesetzgeber ist gerade beim Thema Waffen mehr als übersensibel und Fakten sind hier oftmals chancenlos gegenüber Emotionen.
Der kontrollierende Beamte ist aber keine Behörde, lediglich mit einem Behördenauftrag unterwegs. Da steht drauf: Kontrolliere Waffen Kat B und deren Verwahrung sowie aktuellen Befähigungsnachweis. Und dann eine Liste mit allem ,was ich sehen muss.
Abgesehen davon, dass mich die Materie interessiert und ich gern mit den Parteien darüber plausche, wenns für die OK ist, mache ich da genau gar nichts. Alles, was ich mehr mache, wäre eine Kompetenzüberschreitung und kann am Ende gar noch gefährlich für mich werden. Nein danke, nicht wegen so einer Lappalie wie einer Verwahrungsüberprüfung. Da gehts um viel zu wenig, als dass ich mich dafür in die Nesseln setz.
Ich kenne auch die Horrorgeschichten von Leuten, die bei Kontrollen was weiß ich welcher Vergehen und Nichtigkeiten bezichtigt werden. Allerdings alle nur von hier. In der Kollegenschaft ist man wie gesagt unisono froh, wenn die Kontrolle vorbei ist. Macht keinem wirklich Spaß und Sinn sieht man auch nicht viel dahinter. Deshalb wird das korrekt und sauber abgehandelt und gut ists.
Eine negative Beurteilung einer Kontrolle, welche ein behördliches Waffenverbot nach sich zog, hab ich auch schon ausgestellt - Nur, damit ihr ungefähr die Relationen versteht und euch evtl über einen Lower keine Sorgen mehr macht:
Kontrolle bei einem Anwalt - dieser hat die Waffe (ein Revolver) nach eigener Angabe im Büro und nicht daheim, ergo kommt der Akt zu uns da die Kanzlei in meinem Rayon ist. Bei Eintreffen freundliche Begrüßung, Kaffee wird angeboten, man lehnt dankend ab. Kurz darauf Hektik im Büro, der Anwalt findet die Krachn nicht. Er bittet uns, beim Suchen zu helfen "sie muss hier wo sein". Als er sie zwischen zwei Aktenstapeln findet, zielt er erst mal mit Finger am Abzug (unbewusst!) auf Kollegin und mich. Natürlich war das Ding geladen.
Noch Fragen?