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ATN x sight

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Re: ATN x sight

Beitrag von gewo » Do 29. Apr 2021, 09:52

Octopus hat geschrieben:
Do 29. Apr 2021, 08:29
Ohne jetzt den Thread hijacken zu wollen, aber kann mir jemand die Rechtsnormen bezüglich der häufig genannten innergemeinschaftlichen Verbringung nennen?

Das Außenwirtschaftsgesetz verweist auf die gemeinsame Militärgüterliste und da ist für "uns" nur der Punkt ML1 relevant. In diesem Punkt gibt es eine taxative Aufzählung, was unter "Zubehör" zu verstehen ist.
1. Wechselmagazine,
2. Schallunterdrücker oder -dämpfer,
3. Spezielle Rohrwaffen-Lafetten,
4. Mündungsfeuerdämpfer,
5. Waffenzielgeräte mit elektronischer Bildverarbeitung,
6. Waffenzielgeräte, besonders konstruiert für militärische Zwecke.
Es gibt zwar einen theoretischen Unterschied zwischen österreichischer und europäischer Militärgüterliste, aber in der Praxis ist es dieselbe.
Als österreichische Militärgüterliste gilt gemäß §1 der Dritten AußenwirtschaftsVO die jeweils gültige Gemeinsame EU-Militärgüterliste (Anhang zur EU-Richtlinie 2009/43 idgF). Die EU-Militärgüterliste wird periodisch, üblicherweise einmal jährlich, adaptiert und neu herausgegeben.
Woraus lässt sich jetzt genau ableiten, dass ich keine Kimme (oder allgemein ein nicht in der Militärgüterliste angeführtes Zubehör) in einen EU-Mitgliedsstaat verschicken darf?

Um am Thema zu bleiben:
Sollte das ATN X-Sight in den Punkt "Waffenzielgeräte mit elektronischer Bildverarbeitung" fallen, würde meiner Meinung nach bei einer ungenehmigten Ausfuhr ein Verstoß des Außenwirtschaftsgesetzes vorliegen.
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Re: ATN x sight

Beitrag von Octopus » Do 29. Apr 2021, 10:22

Vielen Dank!

Ich nehme an, du willst auf die "Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial" hinaus?
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Re: ATN x sight

Beitrag von gewo » Do 29. Apr 2021, 10:38

Octopus hat geschrieben:
Do 29. Apr 2021, 10:22
Vielen Dank!

Ich nehme an, du willst auf die "Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial" hinaus?
Es gibt eine liste fuer Dual-Use Güter

https://www.wko.at/service/aussenwirtsc ... -2020.html

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Re: ATN x sight

Beitrag von Octopus » Do 29. Apr 2021, 10:55

Ja, die studiere ich gerade - es wird aber immer wieder auf die genannte Liste verwiesen. Die ist etwas schwieriger zu finden.
Für die Kontrolle von Gütern, die für militärische Zwecke entwickelt oder geändert sind, gelten die entsprechenden Kontrolllisten für militärische Güter, die von den einzelnen EU-Mitgliedstaaten geführt werden. Bei den in Anhang I verwendeten Verweisen mit dem Hinweis „SIEHE AUCH LISTE FÜR WAFFEN, MUNITION UND RÜSTUNGSMATE­RIAL“ sind die genannten Listen gemeint.
Die gemeinsame Militärgüterliste (Kontrolllisten für militärische Güter) ist selbsterklärend, aber aus der Dual-Use Verordnung was rauszulesen ist etwas anspruchsvoller.
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Re: ATN x sight

Beitrag von Promo » So 2. Mai 2021, 11:42

§ 15 Abs. 1 Z. 3 AWG 2011
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