Such dir die Dual-Use Güter ListeOctopus hat geschrieben: ↑Do 29. Apr 2021, 08:29Ohne jetzt den Thread hijacken zu wollen, aber kann mir jemand die Rechtsnormen bezüglich der häufig genannten innergemeinschaftlichen Verbringung nennen?
Das Außenwirtschaftsgesetz verweist auf die gemeinsame Militärgüterliste und da ist für "uns" nur der Punkt ML1 relevant. In diesem Punkt gibt es eine taxative Aufzählung, was unter "Zubehör" zu verstehen ist.
Es gibt zwar einen theoretischen Unterschied zwischen österreichischer und europäischer Militärgüterliste, aber in der Praxis ist es dieselbe.1. Wechselmagazine,
2. Schallunterdrücker oder -dämpfer,
3. Spezielle Rohrwaffen-Lafetten,
4. Mündungsfeuerdämpfer,
5. Waffenzielgeräte mit elektronischer Bildverarbeitung,
6. Waffenzielgeräte, besonders konstruiert für militärische Zwecke.
Woraus lässt sich jetzt genau ableiten, dass ich keine Kimme (oder allgemein ein nicht in der Militärgüterliste angeführtes Zubehör) in einen EU-Mitgliedsstaat verschicken darf?Als österreichische Militärgüterliste gilt gemäß §1 der Dritten AußenwirtschaftsVO die jeweils gültige Gemeinsame EU-Militärgüterliste (Anhang zur EU-Richtlinie 2009/43 idgF). Die EU-Militärgüterliste wird periodisch, üblicherweise einmal jährlich, adaptiert und neu herausgegeben.
Um am Thema zu bleiben:
Sollte das ATN X-Sight in den Punkt "Waffenzielgeräte mit elektronischer Bildverarbeitung" fallen, würde meiner Meinung nach bei einer ungenehmigten Ausfuhr ein Verstoß des Außenwirtschaftsgesetzes vorliegen.
Um die geht es