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Waffen ins Ausland mitnehmen

Verfasst: Di 20. Apr 2021, 08:11
von DonPedro
Da unser Waffenrecht ja TOTAL liberalisiert wurde,
und wir jetzt ALLE KAT A Waffen und Zubehöhr(Wechselsysteme)
ohne Ende haben dürfen folgende Frage:

(Annahme EFWP, Jagkarte, Einladung etc ALLES vorhanden)

Waffe Kat A zb: AR15 und/oder Wechsellauf oder Wechselsystem Glock Mitnahme ins Ausland ???

Wo bzw. bei Wem sind VERBINDLICHE Zusagen Bestätigungen etc. zu bekommen.
Wahrscheinlich bei offiziellen Vetretungen der jeweiligen Länder ( Botschaften ???)

BITTE BITTE keine ich habe gehört dass .........

Re: Waffen ins Ausland mitnehmen

Verfasst: Di 20. Apr 2021, 08:34
von mastercrash
Ich habe gehört, dass das zwischen den EU Ländern erst noch im Detail in Ausarbeitung ist, wie mit den neuen Kat A Magazinen umzugehen ist. Dass die sich noch zu einigen versuchen, wie das grundsätzlich mit der Mitnahme von Kat A Magazinen mit dem EUFWP sein wird.

Um welches EU Land geht es denn? Dann kann man dir vielleicht sagen, wo du an verlässliche Infos kommst. Das wird nämlich allgemein unterschiedlich sein. In Italien beispielsweise wird die Quästur als untere Einheit der Staatspolizei zuständig sein. Ob man da viel Glück hat eine verlässliche Auskunft zu bekommen steht auf einem anderen Blatt. In Deutschland werden da wohl die Kreisverwaltungsbehörden (sprich: das Landratsamt - zB das Landratsamt Rosenheim) zuständig sein.

Re: Waffen ins Ausland mitnehmen

Verfasst: Di 20. Apr 2021, 08:45
von DonPedro
DonPedro hat geschrieben:
Di 20. Apr 2021, 08:11
BITTE BITTE keine ich habe gehört dass .........
mastercrash hat geschrieben:
Di 20. Apr 2021, 08:34
ich habe gehört, dass das zwischen den EU Ländern .....
:doh: :doh: :doh:
mastercrash hat geschrieben:
Di 20. Apr 2021, 08:34
Um welches EU Land geht es denn? Dann kann man dir vielleicht sagen, wo du an verlässliche Infos kommst.
Ungarn, Polen, Tschechien, Balkan

Re: Waffen ins Ausland mitnehmen

Verfasst: Di 20. Apr 2021, 15:03
von deni
Hi!

Deutschland hab ich geklärt - meine SB hat mir geraten, mit der entsprechend zuständigen Behörde Kontakt auf zu nehmen und hab ich gemacht.

Nach 2-3 E-Mails mir Erklärung bekam ich von der deutschen Behörde - ich glaub Landratsamt - den BKA Bescheid meiner - in AT Kat A - LW, dass sie in D Kat B wäre und ich sie mitführen dürfte. Soll ich zum EUWP geben und ggf vorzeigen.

Lg m

Sorry - EDIT sagt, dass Schland nicht gefragt war.

Re: Waffen ins Ausland mitnehmen

Verfasst: Di 20. Apr 2021, 17:32
von DonPedro
deni hat geschrieben:
Di 20. Apr 2021, 15:03
Hi!

Deutschland hab ich geklärt - meine SB hat mir geraten, mit der entsprechend zuständigen Behörde Kontakt auf zu nehmen und hab ich gemacht.

Nach 2-3 E-Mails mir Erklärung bekam ich von der deutschen Behörde - ich glaub Landratsamt - den BKA Bescheid meiner - in AT Kat A - LW, dass sie in D Kat B wäre und ich sie mitführen dürfte. Soll ich zum EUWP geben und ggf vorzeigen.

Lg m

Sorry - EDIT sagt, dass Schland nicht gefragt war.
Trotzdem Danke

Re: Waffen ins Ausland mitnehmen

Verfasst: Di 20. Apr 2021, 21:42
von rider650
deni hat geschrieben:
Di 20. Apr 2021, 15:03
...
Nach 2-3 E-Mails mir Erklärung bekam ich von der deutschen Behörde - ich glaub Landratsamt - den BKA Bescheid meiner - in AT Kat A - LW, dass sie in D Kat B wäre und ich sie mitführen dürfte. Soll ich zum EUWP geben und ggf vorzeigen.
...
Heisst das, du darfst große Magazine auch mitnehmen, auch verwenden?

Re: Waffen ins Ausland mitnehmen

Verfasst: Mi 21. Apr 2021, 03:41
von mastercrash
rider650 hat geschrieben:
Di 20. Apr 2021, 21:42
deni hat geschrieben:
Di 20. Apr 2021, 15:03
...
Nach 2-3 E-Mails mir Erklärung bekam ich von der deutschen Behörde - ich glaub Landratsamt - den BKA Bescheid meiner - in AT Kat A - LW, dass sie in D Kat B wäre und ich sie mitführen dürfte. Soll ich zum EUWP geben und ggf vorzeigen.
...
Heisst das, du darfst große Magazine auch mitnehmen, auch verwenden?
Wird sicher so sein, dass man sie auch verwenden darf... Allerdings sind die in Deutschland nicht fürs sportliche Schießen oder Jagd zulässig. Daher darfst sie wie dort üblich wohl allenfalls zur Funktionsüberprüfung der Waffe und so verwenden (also halt alles zulässige aber nicht zum sportlichen Schießen und Jagd). Du wirst also keine unlauteren Vorteile gegenüber Deutschen in ihrem Land haben, indem dort beim IPSC Bewerb mit deinen 30er Mags ankommst, während sie nur 10er/20er verwenden dürfen :D Die Deutschen dürfen (und durften auch schon vor der Novelle) die großen Mags nicht zu diesen Zwecken verwenden, weil das nicht von ihrem Bedürfnis umfasst ist.

Re: Waffen ins Ausland mitnehmen

Verfasst: Mi 21. Apr 2021, 09:35
von Promo
Der EUFWP bestätigt lediglich, dass die darin eingetragenen Waffen rechtmäßig im ausstellenden Land besessen werden. Hinsichtlich Reisen ins Ausland ist wie bisher die jeweilige national Gesetzgebung der Transitländer und des Ziellandes zu beachten.
Erschwerend kommt seit 13.12.2019 hinzu, dass im Falle von halbautomatischen Langwaffen, welche waffenrechtlich zwar Kat.B sind, aber trotzdem ggf. das KMG zur Anwendung kommen kann, was eine Reise mit derartigen Waffen unmöglich bzw. äußerst umständlich machen kann.