Sauer202 hat geschrieben: ↑Do 25. Mär 2021, 21:15Der Strafrahmen für Verstöße gegen § 3g Verbotsgesetz ist mit Haftstrafen von einem bis zu 10 Jahren betroht, in schweren Fällen bis 20 Jahren.Steelman hat geschrieben: ↑Do 25. Mär 2021, 20:55
Vermutlich bist du derjenige, der mir vor ca 2 Wochern auf meiner Seite entgegenkam. Scheint bum-zu gewesen zu sein.
Wäre das Bankett schmäler gewesen, hätte ich einen Abflug in die Botanik gemacht
Menschenleben auf´s gröbste zu gefährden ist dein Stil?
Und so etwas verherrlichst du?
Na ja, passt ja zu deinen übrigen Absonderungen.
Bleibt nur die Hoffnung, das die Behörde bald einschreitet.
Das ist absolut keine Kleinigkeit was da der Bursche angestellt hat.
Quelle: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10000207
Das mag schon stimmen.
Trotzdem bist du jemand, der das gefährden, u. ggf fast möchte man sagen ermorden von Menschen infolge besoffenen Autofahren als Kleinigkeit ansiehst.
Und wenn du mir besoffen entgegen kommst, hoffe ich das ich im LKW sitze u. nicht am Bike.
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WBK
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: WBK
Mangelnde Vorbereitung ist die Vorbereitung auf das Versagen
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Re: WBK
Dir ist aber schon bewusst das ein einziges deppates Bild auf Whatsapp reicht das man dich wegen dem VG anzeigt obwohl derjenige in Wirklichkeit nichts mit (Neo)Nazis am Hut hat?Sauer202 hat geschrieben: ↑Do 25. Mär 2021, 21:15Der Strafrahmen für Verstöße gegen § 3g Verbotsgesetz ist mit Haftstrafen von einem bis zu 10 Jahren betroht, in schweren Fällen bis 20 Jahren.
Das ist absolut keine Kleinigkeit was da der Bursche angestellt hat.
Quelle: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10000207
Es wird automatisch nach dem Verbotsgesetz angezeigt und zwar vollkommen egal ob ein junger Mensch einen einmaligen Blödsinn macht und ein Foto teilt oder Idioten und Holocaustleugner wie der Küssel ihr Unwesen treiben.
Die Anklage & Vorstrafe ist die selbe und ich will das bei Gott nich verharmlosen oder schön reden, aber man sollte sich hier wirklich überlegen wie man besser differenzieren kann.
Zuletzt geändert von Alaskan454 am Do 25. Mär 2021, 21:38, insgesamt 1-mal geändert.
Re: WBK
Wir kennen den konkreten Fall nicht und ich will hier niemanden verteidigen, aber Diversion ist schon etwas anderes als eine rechtskräftige Verurteilung. Unter Umständen gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.
@DerEine: Wurde dir die Diversion von der Staatsanwaltschaft vorgeschlagen und du hast sie "außergerichtlich" akzepetiert oder war das eine Entscheidung des Gerichts?
@DerEine: Wurde dir die Diversion von der Staatsanwaltschaft vorgeschlagen und du hast sie "außergerichtlich" akzepetiert oder war das eine Entscheidung des Gerichts?
Re: WBK
Genau darum gibt es auch einen Strafrahmen von 1-10 Jahren oder eben eine Diversion im zusammenhang mit dem Projekt 3g https://www.justiz.gv.at/lg-linz/landes ... 93.de.htmlAlaskan454 hat geschrieben: ↑Do 25. Mär 2021, 21:36Dir ist aber schon bewusst das ein einziges deppates Bild auf Whatsapp reicht das man dich wegen dem VG anzeigt obwohl derjenige in Wirklichkeit nichts mit (Neo)Nazis am Hut hat?Sauer202 hat geschrieben: ↑Do 25. Mär 2021, 21:15Der Strafrahmen für Verstöße gegen § 3g Verbotsgesetz ist mit Haftstrafen von einem bis zu 10 Jahren betroht, in schweren Fällen bis 20 Jahren.
Das ist absolut keine Kleinigkeit was da der Bursche angestellt hat.
Quelle: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10000207
Es wird automatisch nach dem Verbotsgesetz angezeigt und zwar vollkommen egal ob ein junger Mensch einen einmaligen Blödsinn macht und ein Foto teilt oder Idioten und Holocaustleugner wie der Küssel ihr Unwesen treiben.
Die Anklage & Vorstrafe ist die selbe und ich will das bei Gott nich verharmlosen oder schön reden, aber man sollte sich hier wirklich überlegen wie man besser differenzieren kann.
Re: WBK
Erst schreibst du, dass es keine Kleinigkeit sein kann, weil er mit 3g in Konflikt gekommen ist, und nun schreibst du, dass es für Kleinigkeiten im Zusammenhang mit 3g Diversion gibt - was denn nun?Sauer202 hat geschrieben: ↑Do 25. Mär 2021, 21:45...
Genau darum gibt es auch einen Strafrahmen von 1-10 Jahren oder eben eine Diversion im zusammenhang mit dem Projekt 3g https://www.justiz.gv.at/lg-linz/landes ... 93.de.html
Re: WBK
Ah ich merke du bist noch Jung.rider650 hat geschrieben: ↑Do 25. Mär 2021, 21:49Erst schreibst du, dass es keine Kleinigkeit sein kann, weil er mit 3g in Konflikt gekommen ist, und nun schreibst du, dass es für Kleinigkeiten im Zusammenhang mit 3g Diversion gibt - was denn nun?Sauer202 hat geschrieben: ↑Do 25. Mär 2021, 21:45...
Genau darum gibt es auch einen Strafrahmen von 1-10 Jahren oder eben eine Diversion im zusammenhang mit dem Projekt 3g https://www.justiz.gv.at/lg-linz/landes ... 93.de.html
Nimm den Sauer202 nicht ernst.
Der ist nämlich ein gaaaaanz lieber. Und für jeden Schabernack gut.
Nur das was er schreibt merkt er sich leider nicht. Siehe Covidthread.
Mangelnde Vorbereitung ist die Vorbereitung auf das Versagen
Re: WBK
Wo schreibe ich bitte das es eine Kleinigkeit ist?rider650 hat geschrieben: ↑Do 25. Mär 2021, 21:49Erst schreibst du, dass es keine Kleinigkeit sein kann, weil er mit 3g in Konflikt gekommen ist, und nun schreibst du, dass es für Kleinigkeiten im Zusammenhang mit 3g Diversion gibt - was denn nun?Sauer202 hat geschrieben: ↑Do 25. Mär 2021, 21:45...
Genau darum gibt es auch einen Strafrahmen von 1-10 Jahren oder eben eine Diversion im zusammenhang mit dem Projekt 3g https://www.justiz.gv.at/lg-linz/landes ... 93.de.html
Das ist eine falsche Unterstellung!
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Re: WBK
Das Problem gerade beim VG ist das man sofort an Herrschaften wie Küssel,Honsik, Kühnen und andere Idioten denkt sich aber oft nicht bewusst ist wie leicht man mit diesem Gesetz in Konflikt kommen kann wenn man einmal für ein paar Minuten sein Hirn ausschaltet und nicht nachdenkt, zb mit dem teilen eines dummen WA Bildes.
Re: WBK
Wie ist dann der von mir fett hervorgehobene Teil von deinem Satz gemeint?Sauer202 hat geschrieben: ↑Do 25. Mär 2021, 21:56Wo schreibe ich bitte das es eine Kleinigkeit ist?
Das ist eine falsche Unterstellung!
Re: WBK
Bitte mal durchlesen was das Projekt ist und wer dafür in frage kommt. Da steht genau nichts von Kleinigkeit!
„Wer ist geeignet für das Projekt 3g?
Täter: 14 bis 21 Jahre, Verantwortungsübernahme, keine (im engsten Sinn) einschlägige Vorverurteilung, enge zeitliche Nähe (max. 2 Jahre) zwischen Delikt und Anordnung“ Quelle: https://www.justiz.gv.at/lg-linz/landes ... 93.de.html
„Wer ist geeignet für das Projekt 3g?
Täter: 14 bis 21 Jahre, Verantwortungsübernahme, keine (im engsten Sinn) einschlägige Vorverurteilung, enge zeitliche Nähe (max. 2 Jahre) zwischen Delikt und Anordnung“ Quelle: https://www.justiz.gv.at/lg-linz/landes ... 93.de.html
Re: WBK
Mir ist das schon klar. Ich weiß auch aus dem eigenen Umfeld von Laienrichtern, die einen Menschen Anfang 20 für das Posten von Bildern im Internet für die vollen 10 Jahre einsperren wollten - hat mich ans Milgram Experiment erinnert. Natürlich hat der Profirichter sie wieder eingebremst, aber alleine die Tatsache dass Menschen so etwas tun würden..Alaskan454 hat geschrieben: ↑Do 25. Mär 2021, 21:58Das Problem gerade beim VG ist das man sofort an Herrschaften wie Küssel,Honsik, Kühnen und andere Idioten denkt sich aber oft nicht bewusst ist wie leicht man mit diesem Gesetz in Konflikt kommen kann wenn man einmal für ein paar Minuten sein Hirn ausschaltet und nicht nachdenkt, zb mit dem teilen eines dummen WA Bildes.
Re: WBK
Ich hab sogar noch bis zu den Ausschlussgründen gelesen:Sauer202 hat geschrieben: ↑Do 25. Mär 2021, 22:10Bitte mal durchlesen was das Projekt ist und wer dafür in frage kommt. Da steht genau nichts von Kleinigkeit!
„Wer ist geeignet für das Projekt 3g?
Täter: 14 bis 21 Jahre, Verantwortungsübernahme, keine (im engsten Sinn) einschlägige Vorverurteilung, enge zeitliche Nähe (max. 2 Jahre) zwischen Delikt und Anordnung“ Quelle: https://www.justiz.gv.at/lg-linz/landes ... 93.de.html
'fehlende Verantwortungsübernahme, NS-ideologische Verfestigung bzw. Hinweise auf organisierte Agitation, Hinweise auf ideologisch motivierte Gewaltbereitschaft, einschlägige Vorstrafen im engsten Sinn, Vollendung des 21. Lebensjahres zum Zeitpunkt der Zuweisung'
Auf deutsch, die nehmen nur die ganz jungen und harmlosen - also genau die Zielgruppe whatsapp-Bilder-'Kriminelle'.
Re: WBK
zB? Also ich denke(!) ich habe niemanden in meinen Kontakten der mir ein "so deppates Bild" schicken würde.Alaskan454 hat geschrieben: ↑Do 25. Mär 2021, 21:36Dir ist aber schon bewusst das ein einziges deppates Bild auf Whatsapp reicht
Selbst wenn ich irrtümlich ein "deppates Bild" bekommen würde, käme es auch auf den Zusammenhang an.
A b'soffene Gschicht? Ja, kann sicher mal passieren. Ich kann ja nicht für alle die Hand ins Feuer legen.
Wenn ich dann aber so hirnbefreit bin und das "deppate Bild" nicht gleich entferne,
dann muß ich mir die Frage schon gefallen lassen, ob das Oberstübchen noch funktioniert.
Zum TE:
Erwartest Du in einem öffentlichen Forum tatsächlich eine verbindliche Antwort oder wollest einfach nur mal mit jemanden darüber plaudern bzw. Dich aussprechen? Ich verstehe sonst den Sinn der Frage nicht.
Wie Alaskan in seiner ersten Antwort bereits ausgeführt hat: Frag Deinen SA, Betreuer, Anwalt oder sonst jemanden, der Deinen Fall kennt. HIER erhältst du zu 99,9% nur Meinungen die Dir genau Nichts! bringen. Schon gar keinen Freibrief für die WBK...
Falls Dir einfach nur fad ist, dann schreib uns bitte noch ein paar Details.
Dann müss ma ned so viel spekulieren und raten.
Es wird dann zwar dadurch für Dich nicht sinnvoller aber für uns spannender.
...und unabhängige Experten meinten, mit hoher Wahrscheinlichkeit ist es denkbar, daß...
Frei nach E. Blimlinger: "...und im Übrigen bin ich der Meinung, daß hier einer der alten Mods fehlt."
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Re: WBK
Du willst mir jetzt allen ernstes erzählen das du dir im Alter von 14-18 Jahren stets der Tragweite und Konsequenzen deines handelns bewusst warst und nie einen Fehler begangen hast auch wenn es nicht absichtlich war?gynta hat geschrieben: ↑Do 25. Mär 2021, 22:28
zB? Also ich denke(!) ich habe niemanden in meinen Kontakten der mir ein "so deppates Bild" schicken würde.
Selbst wenn ich irrtümlich ein "deppates Bild" bekommen würde, käme es auch auf den Zusammenhang an.
A b'soffene Gschicht? Ja, kann sicher mal passieren. Ich kann ja nicht für alle die Hand ins Feuer legen.
Wenn ich dann aber so hirnbefreit bin und das "deppate Bild" nicht gleich entferne,
dann muß ich mir die Frage schon gefallen lassen, ob das Oberstübchen noch funktioniert.
Selbstverständlich ist das Verhalten des Jungen falsch und natürlich gehört es entsprechend geahndet aber man muss auch eines sagen und zwar das es kaum ein Gesetz in AT gibt wo Verstöße derart hart gehandhabt werden.