da ich ursprünglich im Falschen Forum meine Frage gestellt habe, hier nochmals als Zitat, da ich nicht weiß, wie man auf den einzelnen Beitrag verlinken kann - DANKE vorab
coliflower hat geschrieben: ↑Mi 24. Mär 2021, 16:48Hallo zusammen,
ich bin neu hier und habe heute meine neue WBK mit 5 Plätzen erhalten (hatte noch so eine alte Grüne, A5 auf Karton - 25 Jahre alt) ... zwei sind schon belegt.
Ich bin ein 50er Kaliber und mein BMI (Body Mass Index) ist auch eine wenig nach einer Hochzeit, zwei Schwangerschaften und einer Scheidung, angewachsen
Möchte jetzt nach ca. 25 Jahren wieder beginnen ...
Frage, kann mir jemand einen Link sharen um nachzulesen, was es mit der Meldepflicht an sich genau hat ? DANKE vorab !
Wolf1971 hat geschrieben: ↑Mi 24. Mär 2021, 13:24Wichtig ist dass ihr die Meldepflicht ab 20 verwahrungspflichtigen Schusswaffen im Naheverhältnis nicht überseht. Da wird alles mitgezählt - auch die Wechselsysteme und so. Eigentlich müssten da die großen Magazine auch gelten - an das haben die wahrscheinlich nicht gedacht.