Benötigt jedes waffenrechtlich relevante Teil mit Seriennummer einen eigenen Zubehörplatz?
Verfasst: Mi 17. Mär 2021, 15:02
Hallo zusammen,
ich werde mir demnächst einen Volquartsen LLV Competition Upper für meine Ruger Mk4 (Target) zulegen. Ich denke auch über den Erwerb des Volquartsen Competition Bolt (also des Bolzen, der in den Upper kommt) nach, weil er leichtläufiger ist als der originale Bolzen von Ruger.
Nun ergibt sich natürlich das Problem, dass der Lauf (also der LLV Upper) und der Bolzen unterschiedliche Seriennummern haben, weil sie unabhängig voneinander gefertigt und verkauft werden (es gibt kein Paket aus Lauf und Bolzen mit gleicher Seriennummer).
Würden diese beiden Teile folglich jeweils einen eigenen Zubehörplatz belegen oder ließen sie sich zusammen als WS eintragen? Technisch sind ja nur beide zusammen ein vollständiges WS.
ich werde mir demnächst einen Volquartsen LLV Competition Upper für meine Ruger Mk4 (Target) zulegen. Ich denke auch über den Erwerb des Volquartsen Competition Bolt (also des Bolzen, der in den Upper kommt) nach, weil er leichtläufiger ist als der originale Bolzen von Ruger.
Nun ergibt sich natürlich das Problem, dass der Lauf (also der LLV Upper) und der Bolzen unterschiedliche Seriennummern haben, weil sie unabhängig voneinander gefertigt und verkauft werden (es gibt kein Paket aus Lauf und Bolzen mit gleicher Seriennummer).
Würden diese beiden Teile folglich jeweils einen eigenen Zubehörplatz belegen oder ließen sie sich zusammen als WS eintragen? Technisch sind ja nur beide zusammen ein vollständiges WS.