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Benötigt jedes waffenrechtlich relevante Teil mit Seriennummer einen eigenen Zubehörplatz?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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phips243
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Benötigt jedes waffenrechtlich relevante Teil mit Seriennummer einen eigenen Zubehörplatz?

Beitrag von phips243 » Mi 17. Mär 2021, 15:02

Hallo zusammen,

ich werde mir demnächst einen Volquartsen LLV Competition Upper für meine Ruger Mk4 (Target) zulegen. Ich denke auch über den Erwerb des Volquartsen Competition Bolt (also des Bolzen, der in den Upper kommt) nach, weil er leichtläufiger ist als der originale Bolzen von Ruger.

Nun ergibt sich natürlich das Problem, dass der Lauf (also der LLV Upper) und der Bolzen unterschiedliche Seriennummern haben, weil sie unabhängig voneinander gefertigt und verkauft werden (es gibt kein Paket aus Lauf und Bolzen mit gleicher Seriennummer).
Würden diese beiden Teile folglich jeweils einen eigenen Zubehörplatz belegen oder ließen sie sich zusammen als WS eintragen? Technisch sind ja nur beide zusammen ein vollständiges WS.

gewo
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Re: Benötigt jedes waffenrechtlich relevante Teil mit Seriennummer einen eigenen Zubehörplatz?

Beitrag von gewo » Mi 17. Mär 2021, 15:16

phips243 hat geschrieben:
Mi 17. Mär 2021, 15:02
Hallo zusammen,

ich werde mir demnächst einen Volquartsen LLV Competition Upper für meine Ruger Mk4 (Target) zulegen. Ich denke auch über den Erwerb des Volquartsen Competition Bolt (also des Bolzen, der in den Upper kommt) nach, weil er leichtläufiger ist als der originale Bolzen von Ruger.

Nun ergibt sich natürlich das Problem, dass der Lauf (also der LLV Upper) und der Bolzen unterschiedliche Seriennummern haben, weil sie unabhängig voneinander gefertigt und verkauft werden (es gibt kein Paket aus Lauf und Bolzen mit gleicher Seriennummer).
Würden diese beiden Teile folglich jeweils einen eigenen Zubehörplatz belegen oder ließen sie sich zusammen als WS eintragen? Technisch sind ja nur beide zusammen ein vollständiges WS.
wenn der haendler sie dir als wechselsystem verkauft dann ist es ein wechselsystem
wenn nicht dann ist es verschluss und bolt

die seriennummern sind unbedeutsam
jeder relevante waffenteil darf bis zu drei seriennummern haben
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
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Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

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Re: Benötigt jedes waffenrechtlich relevante Teil mit Seriennummer einen eigenen Zubehörplatz?

Beitrag von phips243 » Mi 17. Mär 2021, 15:26

OK, danke für die Info!

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Re: Benötigt jedes waffenrechtlich relevante Teil mit Seriennummer einen eigenen Zubehörplatz?

Beitrag von Promo » Mi 17. Mär 2021, 17:44

gewo hat geschrieben:
Mi 17. Mär 2021, 15:16
die seriennummern sind unbedeutsam
jeder relevante waffenteil darf bis zu drei seriennummern haben
mW sogar vier, aber eh irrelevant..
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Re: Benötigt jedes waffenrechtlich relevante Teil mit Seriennummer einen eigenen Zubehörplatz?

Beitrag von phips243 » Mo 12. Apr 2021, 13:51

Das Sache hat sich jetzt insofern erledigt, als mich Brownells Austria heute kontaktiert hat, weil der LLV und der Bolzen da sind. Anders als von mir vermutet, verfügt der Bolzen über gar keine Seriennummer und muss daher gelasert werden. Er bekommt die selbe Nummer wie der LLV. Hoffe nur, das schadet nicht der DLC-Beschichtung des Bolzens...

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