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WBK - Rechtfertigung - Versuch einer Vorabanmeldung bei einem SSV?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: WBK - Rechtfertigung - Versuch einer Vorabanmeldung bei einem SSV?

Beitrag von gewo » Mi 17. Mär 2021, 13:46

milu hat geschrieben:
Mi 17. Mär 2021, 13:32
Mir hat man damals zu "SV" geraten, weil wie oben geschrieben. To be safe.
bist du aber nicht damit

zur SV reicht eine waffe
was haettest du gemacht wenn sie dir nur einen platz genehmigt haetten?
ist voellig gesetzeskonform und im ermessen drinnen
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milu
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Re: WBK - Rechtfertigung - Versuch einer Vorabanmeldung bei einem SSV?

Beitrag von milu » Mi 17. Mär 2021, 14:19

Ja, eh.
Es wurde halt MIR damals so geraten.
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John Connor
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Re: WBK - Rechtfertigung - Versuch einer Vorabanmeldung bei einem SSV?

Beitrag von John Connor » Do 18. Mär 2021, 07:22

gewo hat geschrieben:
Mi 17. Mär 2021, 13:08
milu hat geschrieben:
Mi 17. Mär 2021, 13:01
gewo hat geschrieben:
Mi 17. Mär 2021, 12:31
NikoD hat geschrieben:
Mi 17. Mär 2021, 12:30
Hallo Zusammen,

Danke für das Feedback.
Wenn es nur die Möglichkeit EINER Angabe gibt (entweder SV oder Sportschießen), dann besser gleich SV angeben, korrekt?
voellig egal
Wirklich?
Bei SV gibt es mW kein Ermessen, bei Sportschütze schon, oder?
welches ermessen sollte das sein?
kennst du irgendwen in diesem land dem man die WBK bei beantragung als "sportschuetze" nicht erteilt hat?

wenn wir uns wirklich auf den schmalen pfad der theoretischen ermessensablehnung begeben wollen - die zudem gleichheitswidrig waere - dann steht auf der anderen seite die genauso nur sehr theoretische gefahr bei angabe von SV als grund nur eine statt zwei waffen genehmigt zu bekommen, oder?
Nein das ist unrichtig. Nach §23 Abs 2 WaffG ist die Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B, die der Berechtigte besitzen darf, mit zwei festzusetzen. Da gibt es jetzt keinen Spielraum für die Behörde mehr. Früher hat man zwar in der Regel 2 bekommen, da hieß es im Gesetz aber „grundsätzlich bis zu zwei“. Da gab es auch Fälle, wo nur ein Platz genehmigt wurde.

Was die Begründung betrifft: Eine Rechtfertigung im Sinne des § 21 Abs. 1 ist jedenfalls als gegeben anzunehmen, wenn der Betroffene glaubhaft macht, dass er
1. die Schusswaffe der Kategorie B innerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen oder seiner eingefriedeten Liegenschaften zur Selbstverteidigung bereithalten will oder
2. (...)
3. die Schusswaffe der Kategorie B für die Ausübung der Jagd oder des Schießsports benötigt.

Die Glaubhaftmachung eines Wollens wird immer gelingen.
Die Glaubhaftmachung für die Ausübung der Jagd wird logischerweise net so einfach. Detto könnte jemand versuchen, Belege für die Absicht, den Schießsport zu betreiben, verlangen (wo wollns schießen, welche Bewerbe etc.)
Meines Erachtens ist daher die Aussage, bei Angabe SV bist „safe“ vollkommen richtig. Dass die Waffe zudem (man kann ja nur eine Angabe machen) dann zB auf dem Weg zur Jagd (wenn man zB später doch Jäger wird) sogar geführt wird, steht dem nicht entgegen.

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Re: WBK - Rechtfertigung - Versuch einer Vorabanmeldung bei einem SSV?

Beitrag von gewo » Do 18. Mär 2021, 08:26

John Connor hat geschrieben:
Do 18. Mär 2021, 07:22
gewo hat geschrieben:
Mi 17. Mär 2021, 13:08
milu hat geschrieben:
Mi 17. Mär 2021, 13:01
gewo hat geschrieben:
Mi 17. Mär 2021, 12:31


voellig egal
Wirklich?
Bei SV gibt es mW kein Ermessen, bei Sportschütze schon, oder?
welches ermessen sollte das sein?
kennst du irgendwen in diesem land dem man die WBK bei beantragung als "sportschuetze" nicht erteilt hat?

wenn wir uns wirklich auf den schmalen pfad der theoretischen ermessensablehnung begeben wollen - die zudem gleichheitswidrig waere - dann steht auf der anderen seite die genauso nur sehr theoretische gefahr bei angabe von SV als grund nur eine statt zwei waffen genehmigt zu bekommen, oder?
Nein das ist unrichtig. Nach §23 Abs 2 WaffG ist die Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B, die der Berechtigte besitzen darf, mit zwei festzusetzen. Da gibt es jetzt keinen Spielraum für die Behörde mehr. Früher hat man zwar in der Regel 2 bekommen, da hieß es im Gesetz aber „grundsätzlich bis zu zwei“. Da gab es auch Fälle, wo nur ein Platz genehmigt wurde.

Was die Begründung betrifft: Eine Rechtfertigung im Sinne des § 21 Abs. 1 ist jedenfalls als gegeben anzunehmen, wenn der Betroffene glaubhaft macht, dass er
1. die Schusswaffe der Kategorie B innerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen oder seiner eingefriedeten Liegenschaften zur Selbstverteidigung bereithalten will oder
2. (...)
3. die Schusswaffe der Kategorie B für die Ausübung der Jagd oder des Schießsports benötigt.

Die Glaubhaftmachung eines Wollens wird immer gelingen.
Die Glaubhaftmachung für die Ausübung der Jagd wird logischerweise net so einfach. Detto könnte jemand versuchen, Belege für die Absicht, den Schießsport zu betreiben, verlangen (wo wollns schießen, welche Bewerbe etc.)
Meines Erachtens ist daher die Aussage, bei Angabe SV bist „safe“ vollkommen richtig. Dass die Waffe zudem (man kann ja nur eine Angabe machen) dann zB auf dem Weg zur Jagd (wenn man zB später doch Jäger wird) sogar geführt wird, steht dem nicht entgegen.
frueher stand da „...mit nicht mehr als zwei festzusetzen....“
ist mir entgangen dass das jetzt anders formuliert ist
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Re: WBK - Rechtfertigung - Versuch einer Vorabanmeldung bei einem SSV?

Beitrag von fast12 » Do 18. Mär 2021, 08:29

§ 23. (2) Die Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B, die der Berechtigte besitzen darf, ist mit zwei festzusetzen. Auf Antrag ist die Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B, die der Berechtigte besitzen darf, auf höchstens fünf zu erhöhen, sofern seit der erstmaligen Festsetzung der Anzahl mindestens fünf Jahre vergangen sind. Unabhängig davon darf eine größere Anzahl, auch wenn eine weitere Bewilligung ausgestellt wird, nur erlaubt werden, sofern auch hierfür eine Rechtfertigung glaubhaft gemacht wird. Als solche Rechtfertigung gelten insbesondere die Ausübung der Jagd oder des Schießsports im Sinne des § 11b sowie das Sammeln von Schusswaffen. Bei der Festsetzung der Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B gemäß dem zweiten Satz ist die Anzahl der Schusswaffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 7, 8 und 11 sowie § 18, die der Betroffene besitzen darf, einzurechnen.

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10006016

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Re: WBK - Rechtfertigung - Versuch einer Vorabanmeldung bei einem SSV?

Beitrag von NikoD » Do 15. Apr 2021, 10:20

Hallo Zusammen,

Kurzes Update für euch:
Heute war mein Termin beim Polizeikommissariat (Wien 1220). Am Formular war das Hackerl bei "2 Plätze" vorab angehakt. Ich musste zwei Begründungen angeben - habe zuerst SV und dann SS angegeben. Im Nachhinein hätte wahrscheinlich SV gereicht...
Habe einen Erlagschein bekommen, soll jedoch auf einen Anruf warten und mir wird dann der Überweisungsbetrag telefonisch genannt (etwas dubios...mal abwarten). WICHTIG: Ohne telefonische Terminvereinbarung vorab geht nichts (wg Lockdown). Den heutigen Termin habe ich vor einen Monat bekommen, also empfehle ich (zumindest allen Wienern) rechtzeitig anzurufen und eine Termin zu fixieren, sonst wartet ihr sehr lange. Sobald ich weitere Infos habe, teile ich sie euch mit. Grüße, N

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Re: WBK - Rechtfertigung - Versuch einer Vorabanmeldung bei einem SSV?

Beitrag von RcL » Do 15. Apr 2021, 10:43

NikoD hat geschrieben:
Do 15. Apr 2021, 10:20
Habe einen Erlagschein bekommen, soll jedoch auf einen Anruf warten und mir wird dann der Überweisungsbetrag telefonisch genannt (etwas dubios...mal abwarten).
Ist normal

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Re: WBK - Rechtfertigung - Versuch einer Vorabanmeldung bei einem SSV?

Beitrag von coliflower » Do 15. Apr 2021, 10:49

RcL hat geschrieben:
Do 15. Apr 2021, 10:43
NikoD hat geschrieben:
Do 15. Apr 2021, 10:20
Habe einen Erlagschein bekommen, soll jedoch auf einen Anruf warten und mir wird dann der Überweisungsbetrag telefonisch genannt (etwas dubios...mal abwarten).
Ist normal
Das hat man mir auch gesagt, der Anruf kam nie, dafür ein Brief.

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Re: WBK - Rechtfertigung - Versuch einer Vorabanmeldung bei einem SSV?

Beitrag von wetabi_old » Di 27. Apr 2021, 13:08

gewo hat geschrieben:
Mi 17. Mär 2021, 13:16
AUG-andy hat geschrieben:
Mi 17. Mär 2021, 13:15
Bei manchen Fragen hier ist wohl der gesunde Hausverstand auf der Strecke geblieben. :doh:
naja
ned wirklich

das thema ist mal von einer interessensvertretung aufgebracht worden vor ich glaub 25 jahren
und dann in sieben dutzend vereinen jahrelang durchgekaut worden

ich kenn keinen einzigen fall wo das je ein thema war
Nur weil ich das gerade so durchlese: Ich kenne tatsächlich einen Fall, junger Mann aus Graz, der hatte bei Antragstellung SV angegeben und NUR 1 Platz bekommen. Laut der Sachbearbeiterin, so erzählte er es mir, war sie der Ansicht dann würde eine Waffe genügen. Das war die einzigste WBK die ich gesehen habe, die nur 1 Platz aufwies.

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Re: WBK - Rechtfertigung - Versuch einer Vorabanmeldung bei einem SSV?

Beitrag von NikoD » Mi 19. Mai 2021, 14:33

Hallo Zusammen,

Update: 19.05.2021
habe seit Antragstellung (15.04.) ca. 1 Mal pro Woche angerufen zwecks Statusabfrage. Heute erneut angerufen. Eine Dame hat dann nach meiner Akte gewühlt (so hat es sich zumindest am Telefon angefühlt) und mir anschließend (endlich) den zu zahlenden Betrag genannt (€ 74,40). Bisher sind wir bei über 1 Monat Wartezeit seit Antragstellung. Sobald die WBK via Post kommt gebe ich euch Bescheid.

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Re: WBK - Rechtfertigung - Versuch einer Vorabanmeldung bei einem SSV?

Beitrag von Steppenwolf » Mi 19. Mai 2021, 14:50

wetabi hat geschrieben:
Di 27. Apr 2021, 13:08
gewo hat geschrieben:
Mi 17. Mär 2021, 13:16
AUG-andy hat geschrieben:
Mi 17. Mär 2021, 13:15
Bei manchen Fragen hier ist wohl der gesunde Hausverstand auf der Strecke geblieben. :doh:
naja
ned wirklich

das thema ist mal von einer interessensvertretung aufgebracht worden vor ich glaub 25 jahren
und dann in sieben dutzend vereinen jahrelang durchgekaut worden

ich kenn keinen einzigen fall wo das je ein thema war
Nur weil ich das gerade so durchlese: Ich kenne tatsächlich einen Fall, junger Mann aus Graz, der hatte bei Antragstellung SV angegeben und NUR 1 Platz bekommen. Laut der Sachbearbeiterin, so erzählte er es mir, war sie der Ansicht dann würde eine Waffe genügen. Das war die einzigste WBK die ich gesehen habe, die nur 1 Platz aufwies.
War auch bei mir in Wien so als ich SV angegeben habe. Auch reichte der Dame das Argument - wenn eine beim BüMa ist wäre der zweite Platz als Backup zu sehen- nicht aus. Aus diesem Grund nannte ich ihr Waffensammlung (Rookie lvl 1) und schon bekam ich den zweiten Platz und sie vermerkte es am Papier handschriftlich weil im System du nur 1 Grund eintragen kannst. :whistle:

Ist jetzt definitiv besser geregelt, spannend wird es wenn du auf 5 erweiterst ob es da zu Problemen kommt... :think:
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Re: WBK - Rechtfertigung - Versuch einer Vorabanmeldung bei einem SSV?

Beitrag von Alaskan454 » Mi 19. Mai 2021, 18:43

Steppenwolf hat geschrieben:
Mi 19. Mai 2021, 14:50

Ist jetzt definitiv besser geregelt, spannend wird es wenn du auf 5 erweiterst ob es da zu Problemen kommt... :think:
Auf die 5 hat er einen Rechtsanspruch egal was er bei der Erstausstellung angibt steppi. ;)

Quelle Waffengesetz

(2b) Beantragt der Inhaber einer Waffenbesitzkarte, mehr Schusswaffen der Kategorie B besitzen zu dürfen, als ihm bislang erlaubt war und liegt kein Grund vor, bereits gemäß Abs. 2 eine größere Anzahl zu bewilligen, so ist dem Mitglied eines Vereins gemäß § 3 VerG, dessen Zweck die Ausübung des Schießsports umfasst, eine um höchstens zwei größere aber insgesamt zehn Schusswaffen nicht übersteigende Anzahl zu bewilligen, wenn

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Re: WBK - Rechtfertigung - Versuch einer Vorabanmeldung bei einem SSV?

Beitrag von Steppenwolf » Mi 19. Mai 2021, 23:12

Alaskan454 hat geschrieben:
Mi 19. Mai 2021, 18:43
Steppenwolf hat geschrieben:
Mi 19. Mai 2021, 14:50

Ist jetzt definitiv besser geregelt, spannend wird es wenn du auf 5 erweiterst ob es da zu Problemen kommt... :think:
Auf die 5 hat er einen Rechtsanspruch egal was er bei der Erstausstellung angibt steppi. ;)

Quelle Waffengesetz

(2b) Beantragt der Inhaber einer Waffenbesitzkarte, mehr Schusswaffen der Kategorie B besitzen zu dürfen, als ihm bislang erlaubt war und liegt kein Grund vor, bereits gemäß Abs. 2 eine größere Anzahl zu bewilligen, so ist dem Mitglied eines Vereins gemäß § 3 VerG, dessen Zweck die Ausübung des Schießsports umfasst, eine um höchstens zwei größere aber insgesamt zehn Schusswaffen nicht übersteigende Anzahl zu bewilligen, wenn
Alles klar, besten Dank für die Erläuterung :)
Ist leider erst in 3 Jahren spruchreif.
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Re: WBK - Rechtfertigung - Versuch einer Vorabanmeldung bei einem SSV?

Beitrag von NikoD » Mi 2. Jun 2021, 21:35

WBK heute (02.06.2021) per Post angekommen. D.h. Seit Antragstellung am 15.04. hat es 1,5 Monate gedauert.

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