Frage zu Zubehöreintrag WBK
Verfasst: Mo 15. Mär 2021, 14:25
Hallo,
Frage zu dem Zubehöreintrag nach der Meldung gem §17 Abs 1
Ich hatte in meiner alten WBK den Eintrag bei Behördliche Eintragungen: "Zubehör". Ich habe mir bei der damaligen Ausstellung der WBK irgend eine unnötiges Zubehör gekauft, um den Eintrag auf der WBK zu haben, falls ich mal eines haben möchte, um dann nicht wieder eine neue WBK dafür ausstellen lassen zu müssen. So funktionierte das damals auch.
Nun habe ich erst recht eine neue WBK wegen der §17 Abs 1 Meldung benötigt. Zugegeben, ich hab das gleich mit einer Erweiterung verbunden, damit ich da nicht erst wieder 180 Euro hinlegen muss.
Ich habe bei Beantragung extra darum gebeten den Zubehöreintrag der zuvor "nur": "Zubehör" lautete so beizubehalten.
So nun habe ich die neue WBK heute abgeholt. Da steht nun als Eintrag nicht mehr "Zubehör" sondern "1 Zub. B"
Also zum einen in der Stückzahl limitiert/festgehalten, und zum anderen einer Kat. zugewiesen, was meinen ursprünglichen Plan ja eigentlich zunichte macht.
Wie ist das denn momentan mit Eintragungen wird das noch auf die WBK gedruckt also ist dann wieder eine Neuausstellung notwendig? Und brauche ich eine neue WBK wenn ich dieses Zubehör wieder abmelden möchte?
Und was mache ich nun mit meinem Eintrag? Zumal es nicht einmal zutreffend ist, da das Zubehör (ein Wechsellauf) auf eine Glock gemeldet ist, die nun unter §17 Abs 1 gem. Z.7 eingetragen ist ...
Hat hier noch jeand diesen Eintrag?
Frage zu dem Zubehöreintrag nach der Meldung gem §17 Abs 1
Ich hatte in meiner alten WBK den Eintrag bei Behördliche Eintragungen: "Zubehör". Ich habe mir bei der damaligen Ausstellung der WBK irgend eine unnötiges Zubehör gekauft, um den Eintrag auf der WBK zu haben, falls ich mal eines haben möchte, um dann nicht wieder eine neue WBK dafür ausstellen lassen zu müssen. So funktionierte das damals auch.
Nun habe ich erst recht eine neue WBK wegen der §17 Abs 1 Meldung benötigt. Zugegeben, ich hab das gleich mit einer Erweiterung verbunden, damit ich da nicht erst wieder 180 Euro hinlegen muss.
Ich habe bei Beantragung extra darum gebeten den Zubehöreintrag der zuvor "nur": "Zubehör" lautete so beizubehalten.
So nun habe ich die neue WBK heute abgeholt. Da steht nun als Eintrag nicht mehr "Zubehör" sondern "1 Zub. B"
Also zum einen in der Stückzahl limitiert/festgehalten, und zum anderen einer Kat. zugewiesen, was meinen ursprünglichen Plan ja eigentlich zunichte macht.
Wie ist das denn momentan mit Eintragungen wird das noch auf die WBK gedruckt also ist dann wieder eine Neuausstellung notwendig? Und brauche ich eine neue WBK wenn ich dieses Zubehör wieder abmelden möchte?
Und was mache ich nun mit meinem Eintrag? Zumal es nicht einmal zutreffend ist, da das Zubehör (ein Wechsellauf) auf eine Glock gemeldet ist, die nun unter §17 Abs 1 gem. Z.7 eingetragen ist ...
Hat hier noch jeand diesen Eintrag?