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Böse, grosse Magazine melden - für jeden Fall einzeln fragen

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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zeroflow
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Re: Böse, grosse Magazine melden - für jeden Fall einzeln fragen

Beitrag von zeroflow » Mo 22. Mär 2021, 12:09

Wie schon bei anderen Themen wird es hier sein, dass du dich nicht beim Antrag stellen abwimmeln lassen darfst, sondern eben den Antrag stellst, auf den sie dir dann einen Bescheid (pos. oder neg.) ausstellen müssen.

Gegen diesen Bescheid kannst du dann vorgehen.

Ich habe mir damals folgenden Text selbst hergerichtet gehabt:
EDIT: Nun als Meldung
Betrifft: Meldung gemäß §58 Abs 13 WaffG

Sehr geehrte Damen und Herren,
Aufgrund des Inkrafttretens der Änderungen des Waffengesetzes gemäß § 62 Abs. 21 melde ich hiermit gemäß § 58 Abs. 13 WaffG den Besitz von verbotenen Waffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 7 bis 11. Zum Stichtag 14.12.2019 befanden sich die folgenden Waffen mit Magazinen größer 10 bzw. 20 Schuss in meinem Besitz.

Gemäß § 17 Abs. 1 Z 7:
Glock 17, Herstellernummer ABC123
Gemäß § 17 Abs. 1 Z 8:
AR15, Herstellernummer DEF456

Mit freundlichen Grüßen,
Max Mustermann
Zuletzt geändert von zeroflow am Mo 22. Mär 2021, 12:25, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Böse, grosse Magazine melden - für jeden Fall einzeln fragen

Beitrag von gewo » Mo 22. Mär 2021, 12:21

zeroflow hat geschrieben:
Mo 22. Mär 2021, 12:09
Wie schon bei anderen Themen wird es hier sein, dass du dich nicht beim Antrag stellen abwimmeln lassen darfst, sondern eben den Antrag stellst, auf den sie dir dann einen Bescheid (pos. oder neg.) ausstellen müssen.

Gegen diesen Bescheid kannst du dann vorgehen.

Ich habe mir damals folgenden Text selbst hergerichtet gehabt:
Betrifft: Antrag gemäß §58 Abs 13 WaffG

Sehr geehrte Damen und Herren,
Aufgrund des Inkrafttretens der Änderungen des Waffengesetzes gemäß § 62 Abs. 21 stelle ich hiermit gemäß § 58 Abs. 13 WaffG den
Antrag
auf Bewilligung des Besitzes von Waffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 7 und Z 8 aufgrund von bestehendem Altbesitz. Zum Stichtag 14.12.2019 befanden sich die folgenden Waffen mit Magazinen größer 10 bzw. 20 Schuss in meinem Besitz.

Gemäß § 17 Abs. 1 Z 7:
Glock 17, Herstellernummer ABC123
Gemäß § 17 Abs. 1 Z 8:
AR15, Herstellernummer DEF456

Mit freundlichen Grüßen,
Max Mustermann
kann man so machen

genau genommen ist im gesetz nur eine MELDUNG gefordert und kein ANTRAG
ist zwar nur ein semantischer unterschied aber wenns mit der saeumnis dann hart auf hart geht evt doch von bedeutung
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Re: Böse, grosse Magazine melden - für jeden Fall einzeln fragen

Beitrag von zeroflow » Mo 22. Mär 2021, 12:22

gewo hat geschrieben:
Mo 22. Mär 2021, 12:21
genau genommen ist im gesetz nur eine MELDUNG gefordert und kein ANTRAG
ist zwar nur ein semantischer unterschied aber wenns mit der saeumnis dann hart auf hart geht evt doch von bedeutung
Danke für die Info - wieder was gelernt.

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Re: Böse, grosse Magazine melden - für jeden Fall einzeln fragen

Beitrag von MikeD » Mo 22. Mär 2021, 14:28

zeroflow hat geschrieben:
Mo 22. Mär 2021, 12:22
gewo hat geschrieben:
Mo 22. Mär 2021, 12:21
genau genommen ist im gesetz nur eine MELDUNG gefordert und kein ANTRAG
ist zwar nur ein semantischer unterschied aber wenns mit der saeumnis dann hart auf hart geht evt doch von bedeutung
Danke für die Info - wieder was gelernt.
Was die Meldung zu umfassen hat (§58 Abs. 20 WaffG):
(20) Die Meldung gemäß Abs. 12, 13, 14, 16 und 18 hat Art, Kaliber, Marke, Type und
Herstellungsnummer der zu meldenden Waffe oder der zu meldenden wesentlichen
Bestandteile sowie Namen und Anschrift des Betroffenen zu umfassen. Die Meldung des
Betroffenen gilt als Antrag auf Ausstellung einer der Kategorie entsprechenden Berechtigung

im Sinne des Abs. 12, 13 und 18.
Hat man die Waffe für die Magazine, sind die Daten der Waffe anzuführen.
Beispiel: Für meine Glock, Model, Seriennummer melde ich folgende Magazine:"

Da ein Magazin normalerweise keine Herstellungsnummer hat, schreibt man eben "keine Seriennummer".
Beispiel: "Anzahl, Magazin, 9x19, Glock, Magazine 33rds, keine Seriennummer"

Sinn macht auch noch der Satz dass die Magazine (bzw. Waffen) vor dem 14.12.2019 im Besitz waren.

Simon80
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Re: Böse, grosse Magazine melden - für jeden Fall einzeln fragen

Beitrag von Simon80 » Mo 22. Mär 2021, 14:41

MikeD hat geschrieben:
Mo 22. Mär 2021, 14:28


Was die Meldung zu umfassen hat (§58 Abs. 20 WaffG):
(20) Die Meldung gemäß Abs. 12, 13, 14, 16 und 18 hat Art, Kaliber, Marke, Type und
Herstellungsnummer der zu meldenden Waffe oder der zu meldenden wesentlichen
Bestandteile sowie Namen und Anschrift des Betroffenen zu umfassen. Die Meldung des
Betroffenen gilt als Antrag auf Ausstellung einer der Kategorie entsprechenden Berechtigung

im Sinne des Abs. 12, 13 und 18.
Hat man die Waffe für die Magazine, sind die Daten der Waffe anzuführen.
Beispiel: Für meine Glock, Model, Seriennummer melde ich folgende Magazine:"

Da ein Magazin normalerweise keine Herstellungsnummer hat, schreibt man eben "keine Seriennummer".
Beispiel: "Anzahl, Magazin, 9x19, Glock, Magazine 33rds, keine Seriennummer"

Sinn macht auch noch der Satz dass die Magazine (bzw. Waffen) vor dem 14.12.2019 im Besitz waren.
Danke für die Info! Laut der Sachbearbeiterin am Telefon benötigt sie auch unbedingt das Erwerbsdatum weil sie die Magazine sonst nicht ins ZWR eingeben kann- stimmt das?

Ich hätte es jetzt so übermittelt:
Anzahl: xx
Typ: Magazin passend für AR15
Kaliber: .223 Rem.
Kapazität: 30
Seriennummer: keine
Hersteller: Magpul
Erwerbsdatum: xx/xxxx

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Re: Böse, grosse Magazine melden - für jeden Fall einzeln fragen

Beitrag von gewo » Mo 22. Mär 2021, 14:53

Simon80 hat geschrieben:
Mo 22. Mär 2021, 14:41
MikeD hat geschrieben:
Mo 22. Mär 2021, 14:28


Was die Meldung zu umfassen hat (§58 Abs. 20 WaffG):
(20) Die Meldung gemäß Abs. 12, 13, 14, 16 und 18 hat Art, Kaliber, Marke, Type und
Herstellungsnummer der zu meldenden Waffe oder der zu meldenden wesentlichen
Bestandteile sowie Namen und Anschrift des Betroffenen zu umfassen. Die Meldung des
Betroffenen gilt als Antrag auf Ausstellung einer der Kategorie entsprechenden Berechtigung

im Sinne des Abs. 12, 13 und 18.
Hat man die Waffe für die Magazine, sind die Daten der Waffe anzuführen.
Beispiel: Für meine Glock, Model, Seriennummer melde ich folgende Magazine:"

Da ein Magazin normalerweise keine Herstellungsnummer hat, schreibt man eben "keine Seriennummer".
Beispiel: "Anzahl, Magazin, 9x19, Glock, Magazine 33rds, keine Seriennummer"

Sinn macht auch noch der Satz dass die Magazine (bzw. Waffen) vor dem 14.12.2019 im Besitz waren.
Danke für die Info! Laut der Sachbearbeiterin am Telefon benötigt sie auch unbedingt das Erwerbsdatum weil sie die Magazine sonst nicht ins ZWR eingeben kann- stimmt das?

Ich hätte es jetzt so übermittelt:
Anzahl: xx
Typ: Magazin passend für AR15
Kaliber: .223 Rem.
Kapazität: 30
Seriennummer: keine
Hersteller: Magpul
Erwerbsdatum: xx/xxxx
im ZWR wird ein erwersbdatum verlangt, das stimmt

genau so wie bei den altbestands kat C und kat D waffen wird man das in vielen faellen nicht mehr kennen
es ist hier wohl analog zu dem waffen so gut als moeglich anzugeben was bekannt ist

wenn du das magazin gefuehlt seit ca 3-4 jahren hast dann wirst du also
"ca. 2017" angeben, oder halt ca "1.1.2017"

wenn ein konkretes datum erforderlich sein sollte dann waehle ich bei derartigen daten im ZWR immer solche bei den klar ersichtlich ist dass es ungefaehre daten sind

denn man kann zb am 1.1. nix einkaufen normal ...
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Re: Böse, grosse Magazine melden - für jeden Fall einzeln fragen

Beitrag von MikeD » Mo 22. Mär 2021, 15:22

Erwerbsdatum der Magazine bzw. Rechnungen / Bilder von den Magazinen sind vom Gesetz nicht gefordert, wenn man sie hat kann man sie aber beilegen.
Ich weiß aber nicht ob der/die SachbearbeiterIn eine Freude hat, wenn er/sie z.B. 50 gleiche Magazine mit unterschiedlichem Kaufdatum einzeln erfassen muss, oder einfach ein Magazin mit Kaufdatum vor dem 14.12.2019 erfasst und das dann 49 mal dupliziert (geht automatisch). Einfach den/die SachbearbeiterIn fragen !

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rider650
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Re: Böse, grosse Magazine melden - für jeden Fall einzeln fragen

Beitrag von rider650 » Mo 22. Mär 2021, 16:00

Simon80 hat geschrieben:
Mo 22. Mär 2021, 14:41
Ich hätte es jetzt so übermittelt:
Anzahl: xx
Typ: Magazin passend für AR15
Kaliber: .223 Rem.
Kapazität: 30
Seriennummer: keine
Hersteller: Magpul
Erwerbsdatum: xx/xxxx
Kapazität brauchst nicht angeben. Ich würde die Tabelle in §17 Z7, 8, 9, 10 unterteilen, das reicht.
Erwerbsdatum 'vor dem 14.12.2019'. Wie der Sachbearbeiter seine Datenbank befüllt ist nicht dein Problem.
Ich würde nichts reinschreiben, was nicht stimmt und was das Gesetz auch nicht verlangt.

fledermaus
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Re: Böse, grosse Magazine melden - für jeden Fall einzeln fragen

Beitrag von fledermaus » Di 23. Mär 2021, 10:33

Hier ein Mustertext:


Hiermit melde ich, Vorname Nachname geboren am Tag/Monat/Jahr in Geburtsort, dass ich bereits vor dem 14.12.2019 im Besitz folgender Magazine war:

• §17/1/7 Magazin für Faustfeuerwaffe für mehr als zwanzig Patronen 4 Stück
davon: - 4 Stk. passend für Glock

• §17/1/8 Magazin für Schusswaffe für mehr als zehn Patronen 4 Stück
davon: - 4 Stk. passend für AR15


• §17/1/9 Magazin für Faustfeuerwaffe für mehr als zwanzig Patronen 2 Stück
davon: - 2 Stk. passend für Uzi


• §17/1/10 Magazin für Schusswaffe für mehr als zehn Patronen 8 Stück davon:

- 1 Stk. passend für AK
- 2 Stk. passend für AR10
- 2 Stk. passend für HK
- 2 Stk. passend für M1
- 1 Stk. passend für STG


mehr muss nicht sein.

gewo
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Re: Böse, grosse Magazine melden - für jeden Fall einzeln fragen

Beitrag von gewo » Di 23. Mär 2021, 10:45

ja
aber die zuordnung zu den waffen darf man schon auch gleich treffen
alleine um missverstandnisse zu vermeiden denk ich mal ...

zb so

******************************************************************************************

Gemäss §58 Abs. 20 WaffG melde ich, Vorname/Nachname geboren am Tag/Monat/Jahr in Geburtsort, dass ich bereits vor dem 14.12.2019 im Besitz folgender Magazine war:

• §17/1/7 Magazin für Faustfeuerwaffe für mehr als zwanzig Patronen
4 Stück
die dazupassende Schusswaffe gem. §17/1/7 ist meine Glock 17, Kaliber 9x19mm, mit der Herstellungsnummer ABCD123

• §17/1/8 Magazin für Schusswaffe für mehr als zehn Patronen
4 Stück
die dazupassende Schusswaffe gem. §17/1/8 ist mein AR-15 TROY, Kaliber 223rem, mit der Herstellungsnummer 21-123456

• §17/1/9 Magazin für Faustfeuerwaffe für mehr als zwanzig Patronen
- 2 Stück passend für Uzi

• §17/1/10 Magazin für Schusswaffe für mehr als zehn Patronen
- 1 Stk. passend für AK
- 2 Stk. passend für AR10
- 2 Stk. passend für HK
- 2 Stk. passend für M1
- 1 Stk. passend für STG

ich ersuche um ausstellung einer entsprechend abgeaenderten waffenbesitzkarte


**********************************************************************************************+
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Re: Böse, grosse Magazine melden - für jeden Fall einzeln fragen

Beitrag von fledermaus » Di 23. Mär 2021, 11:02

gewo hat geschrieben:
Di 23. Mär 2021, 10:45
ja
aber die zuordnung zu den waffen darf man schon auch gleich treffen
alleine um missverstandnisse zu vermeiden denk ich mal ...

zb so

******************************************************************************************

Gemäss §58 Abs. 20 WaffG melde ich, Vorname/Nachname geboren am Tag/Monat/Jahr in Geburtsort, dass ich bereits vor dem 14.12.2019 im Besitz folgender Magazine war:

• §17/1/7 Magazin für Faustfeuerwaffe für mehr als zwanzig Patronen
4 Stück
die dazupassende Schusswaffe gem. §17/1/7 ist meine Glock 17, Kaliber 9x19mm, mit der Herstellungsnummer ABCD123

• §17/1/8 Magazin für Schusswaffe für mehr als zehn Patronen
4 Stück
die dazupassende Schusswaffe gem. §17/1/8 ist mein AR-15 TROY, Kaliber 223rem, mit der Herstellungsnummer 21-123456

• §17/1/9 Magazin für Faustfeuerwaffe für mehr als zwanzig Patronen
- 2 Stück passend für Uzi

• §17/1/10 Magazin für Schusswaffe für mehr als zehn Patronen
- 1 Stk. passend für AK
- 2 Stk. passend für AR10
- 2 Stk. passend für HK
- 2 Stk. passend für M1
- 1 Stk. passend für STG

ich ersuche um ausstellung einer entsprechend abgeaenderten waffenbesitzkarte


**********************************************************************************************+
ja könnte man, bei mir war Glock und AR sehr eindeutig und ich habe es im Zuge der Erweiterung gemeldet, weshalb die Neuausstellung obsolet war.
Aber klar, im Fall des Falles könnte eine Präzisierung notwendig sein.

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Re: Böse, grosse Magazine melden - für jeden Fall einzeln fragen

Beitrag von gewo » Di 23. Mär 2021, 11:06

milu hat geschrieben:
Di 2. Mär 2021, 11:45
Bundy hat geschrieben:
Di 2. Mär 2021, 11:26
und hat jemand magazine mit wechselsystemen gemeldet welche dann auch k :cry: at a wurden?
Ja, ich.
Kein Problem gewesen.
und was steht jetzt hinten auf deiner WBK?

"Zubehoer gem. 17/1/8: 1"

?
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Re: Böse, grosse Magazine melden - für jeden Fall einzeln fragen

Beitrag von milu » Di 23. Mär 2021, 11:58

Nein.
17/1/7
17/1/8

Magazine dazu normal gemeldet
Wechselsystem ist so wie bei B gemeldet
1x WS A zu 17/1/7
1x WS A zu 17/1/8
"Fatal ist mir das Lumpenpack, das, um die Herzen zu rühren,
den Patriotismus trägt zur Schau, mit allen seinen Geschwüren."
Heinrich Heine

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Re: Böse, grosse Magazine melden - für jeden Fall einzeln fragen

Beitrag von gewo » Di 23. Mär 2021, 12:08

milu hat geschrieben:
Di 23. Mär 2021, 11:58
17/1/7
17/1/8
da wird noch jeweils eine stueckzahl dahinter stehen oder?
milu hat geschrieben:
Di 23. Mär 2021, 11:58
Wechselsystem ist so wie bei B gemeldet
1x WS A zu 17/1/7
1x WS A zu 17/1/8
gemeldet heisst was?
steht das so auf der WBK hinten drauf?
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Re: Böse, grosse Magazine melden - für jeden Fall einzeln fragen

Beitrag von milu » Di 23. Mär 2021, 12:22

Achso.
Auf der WBK:

X x 17/1/7
X x 17/1/8

X x Kat B sowie Munition

Waffen, Mags und WS im ZWR auf den jeweiligen Plätzen
"Fatal ist mir das Lumpenpack, das, um die Herzen zu rühren,
den Patriotismus trägt zur Schau, mit allen seinen Geschwüren."
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