das ist die rechtlich richtige vorgangsweisemastamulla hat geschrieben: ↑Mi 6. Okt 2021, 09:26Wichtig: Meine SB hat einen Auszug aus dem ZWR gemacht und damit eine A Meldung der Waffe möglich ist, MUSS diese auch vor 2019 gekauft worden sein!
Habe mein AR erst seit 5 Wochen deswegen bleibt es B und die Magazine Z10.
Eine andere Waffe, eine Pistole die ich schon länger habe, wurde A auf Z7.
Schon interessant!
es wurde aber so ca bis anfang 2021, also ca eineinhalb jahre lang, bei fast allen behoerden anders gehandhabt
wer die magazine vor dem stichtag hatte, die waffe danach, aber vor dem zeitpunkt der meldung der magazine gekauft hat
dem wurde die spaeter gekaufte waffe trotzdem als Kat A 17/1/x eingetragen
geht aber schon seit dem fruehsommer kaum mehr wo
auch die wiener LPD hat das ca fruehjahr 2021 geaendert und stellt jetzt auch nur mehr laut gesetzestext aus