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Böse, grosse Magazine melden - für jeden Fall einzeln fragen

Verfasst: Mo 1. Mär 2021, 22:24
von Arminius
Servus!

Ja, ich weiss, schon 100 threads zu dem Thema.

Dennoch muss ich irgendwann melden, und habe dazu ein paar Fragen. Die ich einzeln stellen möchte, um das ganz klar zu halten. Könnte ja sein, dass ausser mir, auch Andere noch nicht ganz klar sehen.

Ich bitte um Entschuldigung, wenn Jemand das Thema zu dämlich ist, möge er bitte hier nicht mitschreiben.

Aber DANKE an Alle, die konstruktiv beitragen!

lG Hermann

Re: Böse, grosse Magazine melden - für jeden Fall einzeln fragen

Verfasst: Mo 1. Mär 2021, 22:29
von Arminius
Erste Frage, vielleicht die Einfachste:

Halbautomat, Langwaffe, Gewehrkaliber. Also zB AUG oder AR, Kal. zB .223 oder .308.

Magazine grösser als 10 Patronen Inhalt werden gemeldat nach: Paragraph??? ( Ich lese da so Sachen wie 17/?/? )

Der Halbautomat verbleibt in Kat. B, ist als solcher handelbar.

Magazine sind Kat. A, als solches handelbar. Die Magazine dürfen angesteckt und am Stand verwendet werden. Die Magazine werden irgendwo eingetragen (?) und belegen keinen zusätzlichen Platz auf WBK oder WP, selbst wenn beim Zeitpunkt der Meldung freie Plätze auf WBK / WP frei sind.

Richtig?

im voraus besten Dank und lG Hermann

Re: Böse, grosse Magazine melden - für jeden Fall einzeln fragen

Verfasst: Mo 1. Mär 2021, 22:56
von gewo
Arminius hat geschrieben:
Mo 1. Mär 2021, 22:29
Erste Frage, vielleicht die Einfachste:
Halbautomat, Langwaffe, Gewehrkaliber. Also zB AUG oder AR, Kal. zB .223 oder .308.
Magazine grösser als 10 Patronen Inhalt werden gemeldat nach: Paragraph??? ( Ich lese da so Sachen wie 17/?/? )
HiCap magazin (= Waffen Kat A) meldungen erfolg generell gem §28
die altbesitzmeldung erfolgt vermutlich aufgrund irgendeiner uebergangsbestimmung deren § zu merken sich nicht lohnt
die magazine selbst werden besessen gem. §17/1x
Arminius hat geschrieben:
Mo 1. Mär 2021, 22:29
Der Halbautomat verbleibt in Kat. B, ist als solcher handelbar.
ob der halbautomat kat B bleibt oder eine ausnahme gem §17/1/8 (oder /11) wird haengt davon ab ob du ihn vor dem 14.12.2019 schon besessen hast (und ob er unter 60cm lang ist -> /11) und ob du diesen bis 13.12.2021 als altbestand meldest
Arminius hat geschrieben:
Mo 1. Mär 2021, 22:29
Magazine sind Kat. A, als solches handelbar.
fuer berechtigte (eintrag gem. §17/1/8 oder §17/1/10 auf der WBK oder am WP) sind die magazine handelbar
§28 meldung bei der ueberlassung durch beide an die wohnsitzbehoerde des erwerbers innerhalb von 6 wochen
Arminius hat geschrieben:
Mo 1. Mär 2021, 22:29
Die Magazine dürfen angesteckt und am Stand verwendet werden.
die magazine durefen ueberallangesteckt werden wenn der berechtigte eine genehmigung nach §17/1/8 hat.
die magazine duerfen nur im schauraum eines waffenhaendlers oder an einem behoerdlich genehmigten schiesstand angesteckt werden wenn er berechtigte eine genehmigung nach §17/1/10 hat.
Arminius hat geschrieben:
Mo 1. Mär 2021, 22:29
Die Magazine werden irgendwo eingetragen (?)
jedes einzelne magazin wird bei jeder ueberlassung im ZWR entsprechend auf den erwerber eingetragen
so wie jede andere kat A waffe auch
Arminius hat geschrieben:
Mo 1. Mär 2021, 22:29
und belegen keinen zusätzlichen Platz auf WBK oder WP, selbst wenn beim Zeitpunkt der Meldung freie Plätze auf WBK / WP frei sind.
magazine sind waffen der kat A aber keine schusswaffen der kat A
sie belegen keine plaetze fuer schusswaffen sondern nur plaetze fuer waffen gem. §17/1/9 oder /10 (magazine hicap)

Re: Böse, grosse Magazine melden - für jeden Fall einzeln fragen

Verfasst: Di 2. Mär 2021, 00:50
von Arminius
DANKE!

Meine Waffen sind "Altbesitz", und ( in diesem Kontext ) über 60 cm lang.

Andere Fragen folgen morgen.

lG Hermann

Re: Böse, grosse Magazine melden - für jeden Fall einzeln fragen

Verfasst: Di 2. Mär 2021, 07:45
von Incite
Arminius hat geschrieben:
Mo 1. Mär 2021, 22:29
Erste Frage, vielleicht die Einfachste:

Halbautomat, Langwaffe, Gewehrkaliber. Also zB AUG oder AR, Kal. zB .223 oder .308.

Magazine grösser als 10 Patronen Inhalt werden gemeldat nach: Paragraph??? ( Ich lese da so Sachen wie 17/?/? )

Der Halbautomat verbleibt in Kat. B, ist als solcher handelbar.

Magazine sind Kat. A, als solches handelbar. Die Magazine dürfen angesteckt und am Stand verwendet werden. Die Magazine werden irgendwo eingetragen (?) und belegen keinen zusätzlichen Platz auf WBK oder WP, selbst wenn beim Zeitpunkt der Meldung freie Plätze auf WBK / WP frei sind.

Richtig?

im voraus besten Dank und lG Hermann
Meine BH in NÖ würde dir dann das als 17/1/8 ausstellen für Waffe und Magazine. Die Waffe ist dann auch A. Das die Waffe B bleibt und die Magazine als 17/1/10 gemeldet werden hat meine BH nicht gemacht.

Die /10 (große Magazine ohne Waffe) werden dann auch noch in der Gesamtsumme als Zahl auf der WBK aufgedruckt, zusätzlich zur Erfassung im ZWR. Da wird jedes einzeln erfasst. Als /8 oder /10

Re: Böse, grosse Magazine melden - für jeden Fall einzeln fragen

Verfasst: Di 2. Mär 2021, 10:51
von rider650
Arminius hat geschrieben:
Mo 1. Mär 2021, 22:29
...
Magazine grösser als 10 Patronen Inhalt werden gemeldat nach: Paragraph??? ( Ich lese da so Sachen wie 17/?/? )
...
§58 (13) und (20) WaffG sind für dich interessant, das steht alles was du über die Altbesitzmeldung wissen musst.

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10006016

Re: Böse, grosse Magazine melden - für jeden Fall einzeln fragen

Verfasst: Di 2. Mär 2021, 11:05
von Promo
Beim Lesen des Titels ist mir eingefallen .. hat schon jemand Magazine gemeldet, danach dann aber vielleicht noch wo in einem Schrank noch ein Magazin gefunden und dann eine weitere Meldung an die Behörde gemacht?

Re: Böse, grosse Magazine melden - für jeden Fall einzeln fragen

Verfasst: Di 2. Mär 2021, 11:06
von Armata
Incite hat geschrieben:
Di 2. Mär 2021, 07:45
Arminius hat geschrieben:
Mo 1. Mär 2021, 22:29
Erste Frage, vielleicht die Einfachste:

Halbautomat, Langwaffe, Gewehrkaliber. Also zB AUG oder AR, Kal. zB .223 oder .308.

Magazine grösser als 10 Patronen Inhalt werden gemeldat nach: Paragraph??? ( Ich lese da so Sachen wie 17/?/? )

Der Halbautomat verbleibt in Kat. B, ist als solcher handelbar.

Magazine sind Kat. A, als solches handelbar. Die Magazine dürfen angesteckt und am Stand verwendet werden. Die Magazine werden irgendwo eingetragen (?) und belegen keinen zusätzlichen Platz auf WBK oder WP, selbst wenn beim Zeitpunkt der Meldung freie Plätze auf WBK / WP frei sind.

Richtig?

im voraus besten Dank und lG Hermann
Meine BH in NÖ würde dir dann das als 17/1/8 ausstellen für Waffe und Magazine. Die Waffe ist dann auch A. Das die Waffe B bleibt und die Magazine als 17/1/10 gemeldet werden hat meine BH nicht gemacht.

Die /10 (große Magazine ohne Waffe) werden dann auch noch in der Gesamtsumme als Zahl auf der WBK aufgedruckt, zusätzlich zur Erfassung im ZWR. Da wird jedes einzeln erfasst. Als /8 oder /10
Selbe Vorgangsweise bei meiner BH in NÖ. Meldung und Eintragungen erfolgten bei mir 1:1 wie von Incite geschildert.

LG

Re: Böse, grosse Magazine melden - für jeden Fall einzeln fragen

Verfasst: Di 2. Mär 2021, 11:26
von Bundy
und hat jemand magazine mit wechselsystemen gemeldet welche dann auch kat a wurden?

Re: Böse, grosse Magazine melden - für jeden Fall einzeln fragen

Verfasst: Di 2. Mär 2021, 11:31
von gewo
Meine BH in NÖ würde dir dann das als 17/1/8 ausstellen für Waffe und Magazine. Die Waffe ist dann auch A. Das die Waffe B bleibt und die Magazine als 17/1/10 gemeldet werden hat meine BH nicht gemacht.
Die /10 (große Magazine ohne Waffe) werden dann auch noch in der Gesamtsumme als Zahl auf der WBK aufgedruckt, zusätzlich zur Erfassung im ZWR. Da wird jedes einzeln erfasst. Als /8 oder /10
Selbe Vorgangsweise bei meiner BH in NÖ. Meldung und Eintragungen erfolgten bei mir 1:1 wie von Incite geschildert.
LG
bei meiner BH habe ich angegeben dass nur 1 von den vorhandenen magazinen HiCap fuer die jeweils betroffene waffe bestimmt ist und die anderen nicht

mir wurde dann im ZWR jeweils eines zur waffe auf 17/1/8 registeriert und der rest als einzelmagazine 17/1/10
detto bei den kurzwaffen, dann halt 17/1/7 und 17/1/10

Re: Böse, grosse Magazine melden - für jeden Fall einzeln fragen

Verfasst: Di 2. Mär 2021, 11:45
von milu
Bundy hat geschrieben:
Di 2. Mär 2021, 11:26
und hat jemand magazine mit wechselsystemen gemeldet welche dann auch k :cry: at a wurden?
Ja, ich.
Kein Problem gewesen.

Re: Böse, grosse Magazine melden - für jeden Fall einzeln fragen

Verfasst: Di 2. Mär 2021, 12:43
von Joewood
An diejenigen, die das bereits gemledet haben: wie habt ihr das gemacht? Persönlich am Kommissariat oder geht das dank Corona und Lockdown und so auch irgendwie digital?

Re: Böse, grosse Magazine melden - für jeden Fall einzeln fragen

Verfasst: Di 2. Mär 2021, 13:14
von milu
Joewood hat geschrieben:
Di 2. Mär 2021, 12:43
An diejenigen, die das bereits gemledet haben: wie habt ihr das gemacht? Persönlich am Kommissariat oder geht das dank Corona und Lockdown und so auch irgendwie digital?
ICH hab vorher MEINE SB angerufen und gefragt, wie SIE das haben will.
War dann bei MIR schriftliche Auflistung und persönlich hingebracht, durchgegangen und positiv erledigt.
Meine BH vergibt momentan Termine nach tel Vereinbarung.

Ruf an besten DEINE(N) SB an und frag', wie es laufen soll.
Fertig.

Re: Böse, grosse Magazine melden - für jeden Fall einzeln fragen

Verfasst: Di 2. Mär 2021, 13:15
von mastercrash
Joewood hat geschrieben:
Di 2. Mär 2021, 12:43
An diejenigen, die das bereits gemledet haben: wie habt ihr das gemacht? Persönlich am Kommissariat oder geht das dank Corona und Lockdown und so auch irgendwie digital?
Die Magazine habe ich noch nicht gemeldet, aber ich werds wie beim Erweitern im Lockdown machen:

Zuerst eine freundliche E-Mail an meinen SB, schreiben, dass ich gerne die Magazinmeldung machen würde und bereits a Foto anhängen mit den Mags und eine Auflistung und fragen wann ich vorbei kommen soll.

Einfach so ohne Ankündigung platze ich aufgrund Corona momentan in keine Beamtenstube...

Re: Böse, grosse Magazine melden - für jeden Fall einzeln fragen

Verfasst: Di 2. Mär 2021, 14:27
von schurl45
Joewood hat geschrieben:
Di 2. Mär 2021, 12:43
An diejenigen, die das bereits gemledet haben: wie habt ihr das gemacht? Persönlich am Kommissariat oder geht das dank Corona und Lockdown und so auch irgendwie digital?
im ...... kann (soll) ich, nach Telefonischer Voranmeldung, Persönlich antreten, bin Morgen dort und gespannt wie es wird :shock: