ES IST SOWEIT: Der PDSV Cup 2024 hat begonnen! Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=58164
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!

Böse, grosse Magazine melden - für jeden Fall einzeln fragen

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Benutzeravatar
rider650
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 630
Registriert: Sa 22. Feb 2014, 14:21
Wohnort: Reutte

Re: Böse, grosse Magazine melden - für jeden Fall einzeln fragen

Beitrag von rider650 » Do 21. Okt 2021, 11:17

Glock8670 hat geschrieben:
Mi 20. Okt 2021, 22:00
Mal so ne frage, wenn auf der WBK eingetragen ist: 4 gem. Z10 und man diese Stückzahl auch besitzt und gemeldet hat.

Aber die Behörde keine Magazine ins ZWR eingetragen hat, ist das so richtig oder würde da was Vergessen?
Kann auch sein dass sie sich Zeit lassen. Teilweise dauert das schon ganz schön, bis sie die ins ZWR eintragen, was man hier so liest.

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36531
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Böse, grosse Magazine melden - für jeden Fall einzeln fragen

Beitrag von gewo » Do 21. Okt 2021, 11:33

Lexman1 hat geschrieben:
Do 21. Okt 2021, 07:28
In WN bekommst du automatisch den Z9 und Z10 Vermerk für Altbestand Mags auf die WBK ohne Anzahl- da sie argumentieren/ der Ansicht sind --》du dir diese Mags weiterhin kaufen darfst als "Magazinsammler". Da werden weder Altbestands noch Kat A Mags im ZWR erfasst. Die Info hab ich aus erster und überprüfter Quelle - also kein "ein Freund eines Freundes"...
das waere wirklich sehr schraeg
ich kann mir - evt - noch vorstellen dass sie dir die /9 und /10 plaetze unbeschraenkt geben,
denn im prinzip liegt das im alleinigen und unabhaengigen ermessen des bearbeiters
von rechts wegen entscheidet er das alleine
so wie beim waffenpass, der pump-gun, und der erlaubte stueckzahl der schusswaffen
(wo bei natuerlich im innenverhaeltnis auf einer behoerde vorgesehen werden kann dass der bearbeiter fuer bestimmte akte die paraphe eines vorgesetzen oder des hausjuristen braucht, logisch)

aber dass sie die ZWR pflichtigen verbotenen gegenstande (HiCap magazine) einfach ned ins ZWR eintragen .... :shifty:
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

Lexman1
Supporter 20x138mmB
Supporter 20x138mmB
Beiträge: 2140
Registriert: So 23. Mär 2014, 11:04
Wohnort: Früher WY nun Tulln

Re: Böse, grosse Magazine melden - für jeden Fall einzeln fragen

Beitrag von Lexman1 » Do 21. Okt 2021, 13:16

Ja - seh ich auch so, aber es wurde als offizielle Begründung nur gemeint, dass die übermittelte Liste mit den Magazinen dann im Rahmen der 5 jährigen Kontrolle kontrolliert werden und neue auf dieser hinzugefügt werden (no comment).

Eine Erfassung der Magazine im ZWR erscheint Ihnen ebenfalls als überflüssig da sich für die Kat A die Anzahl immer verändern kann. Das wirklich Spannende war die Erklärung für die Z9 und Z10 (diese gibts mehr oder minder automatisch bei den korrespondierenden Kat A Meldungen dazu), da diese mit einem eventuell in Zukunft stattfindenden WOMÖGLICHEN Verkauf einer Kat A Waffe begründung werden. Ohne die Z9 und Z10 könnten die Magazine nicht die Kategorie wechseln und somit werden sie auf der WBK automatisch vermerkt. Dort steht nun《 1 gem Z7, 1 gem Z8, 1 gem Z9, 1 gem Z10》 drauf.

Ein Zukauf von nicht Kat A Mags ist für Sie auch kein Problem, da sie die WBK als "Magazinsammler Erlaubnis" sehen...
From My Cold, Dead Hands

Benutzeravatar
Glock8670
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 56
Registriert: Fr 23. Jul 2021, 19:40
Wohnort: Steiermark

Re: Böse, grosse Magazine melden - für jeden Fall einzeln fragen

Beitrag von Glock8670 » Do 21. Okt 2021, 16:27

rider650 hat geschrieben:
Do 21. Okt 2021, 11:17
Glock8670 hat geschrieben:
Mi 20. Okt 2021, 22:00
Mal so ne frage, wenn auf der WBK eingetragen ist: 4 gem. Z10 und man diese Stückzahl auch besitzt und gemeldet hat.

Aber die Behörde keine Magazine ins ZWR eingetragen hat, ist das so richtig oder würde da was Vergessen?
Kann auch sein dass sie sich Zeit lassen. Teilweise dauert das schon ganz schön, bis sie die ins ZWR eintragen, was man hier so liest.
Ok sind seit heute im ZWR drinnen.
Glock 17 Gen 5; Steyr AUG A3 Z SA;
Steyr SSG 69 :at1:
Mauser K98 BJ 1943 8-)

Antworten