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Böse, grosse Magazine melden - für jeden Fall einzeln fragen

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Re: Böse, grosse Magazine melden - für jeden Fall einzeln fragen

Beitrag von AUG-andy » Mi 13. Okt 2021, 17:07

rhodium hat geschrieben:
Mi 13. Okt 2021, 15:42
Für Magazine (LW) ohne zugehörige Waffe gibt es auch verschiedene Optionen oder ist da der Fall klar?
Da gibt's normalerweise nur eine Option : Z10
Meine AR15 Magazine ohne dazugehörige Waffe werden auf Z10 gelegt laut Sachbearbeiterin Frau W. in Wien.
MfG
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Re: Böse, grosse Magazine melden - für jeden Fall einzeln fragen

Beitrag von idid » Do 14. Okt 2021, 13:57

Hab gerade mit BH in NÖ telefoniert. Auskunft etwas überraschend, Wenn 30er(+20) Magazine nach Z9 gemeldet werden, also Magazine Kat A, Faustfeuerwaffe Kat B, !!!!! dann können KEINE weiteren großen Magazine erworben werden !!!!
Interessant und überraschend für mich, was meinen unsere Spezialisten dazu?
Zusatz Auskunft, Große Magazine dürfen im Haus, bei Waffenpaß auch außer Haus NICHT angesteckt werden, NUR am Schießplatz.

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Re: Böse, grosse Magazine melden - für jeden Fall einzeln fragen

Beitrag von thomers » Do 14. Okt 2021, 14:02

idid hat geschrieben:
Do 14. Okt 2021, 13:57
Hab gerade mit BH in NÖ telefoniert. Auskunft etwas überraschend, Wenn 30er(+20) Magazine nach Z9 gemeldet werden, also Magazine Kat A, Faustfeuerwaffe Kat B, !!!!! dann können KEINE weiteren großen Magazine erworben werden !!!!
Interessant und überraschend für mich, was meinen unsere Spezialisten dazu?
Zusatz Auskunft, Große Magazine dürfen im Haus, bei Waffenpaß auch außer Haus NICHT angesteckt werden, NUR am Schießplatz.
das ist nicht wirklich überraschend, sondern eh genau so wie's im gesetz steht. :think:
anstecken darfst dann halt nur am behördlich genehmigten schiessstand.

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Re: Böse, grosse Magazine melden - für jeden Fall einzeln fragen

Beitrag von zeroflow » Do 14. Okt 2021, 14:32

idid hat geschrieben:
Do 14. Okt 2021, 13:57
Hab gerade mit BH in NÖ telefoniert. Auskunft etwas überraschend, Wenn 30er(+20) Magazine nach Z9 gemeldet werden, also Magazine Kat A, Faustfeuerwaffe Kat B, !!!!! dann können KEINE weiteren großen Magazine erworben werden !!!!
Interessant und überraschend für mich, was meinen unsere Spezialisten dazu?
Zusatz Auskunft, Große Magazine dürfen im Haus, bei Waffenpaß auch außer Haus NICHT angesteckt werden, NUR am Schießplatz.
Alles jeweils korrekt. Du kannst keine _WEITEREN_ kaufen, aber soweit wir wissen, kannst du wenn du eines verkaufst/abgibst eines nachkaufen.

Was die Orte angeht: Exakt so. Z9 und Z10 nur am Schießplatz.

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Re: Böse, grosse Magazine melden - für jeden Fall einzeln fragen

Beitrag von AUG-andy » Do 14. Okt 2021, 16:07

Nachkaufen nur mit Z7+8 für die passende Waffe.
Logisch
Tauschen geht auf Z9+10 , also eines verkaufen und ein neues Anderes kaufen.
MfG
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Re: Böse, grosse Magazine melden - für jeden Fall einzeln fragen

Beitrag von euvassal » Do 14. Okt 2021, 16:22

AUG-andy hat geschrieben:
Do 14. Okt 2021, 16:07
Nachkaufen nur mit Z7+8 für die passende Waffe.
Logisch
Tauschen geht auf Z9+10 , also eines verkaufen und ein neues Anderes kaufen.
Wo im Waffg. sollte ich das eigentlich finden? Ist mir nämlich noch nicht gelungen. Oder gibt's da einen Runderlass?

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Re: Böse, grosse Magazine melden - für jeden Fall einzeln fragen

Beitrag von gewo » Do 14. Okt 2021, 16:41

euvassal hat geschrieben:
Do 14. Okt 2021, 16:22
Oder gibt's da einen Runderlass?
jap
wenns nicht sogar eine durchfuehrungsverordnung ist
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Re: Böse, grosse Magazine melden - für jeden Fall einzeln fragen

Beitrag von euvassal » Do 14. Okt 2021, 17:21

Danke @gewo

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Re: Böse, grosse Magazine melden - für jeden Fall einzeln fragen

Beitrag von the_law » Mo 18. Okt 2021, 17:28

Wenn ich jetzt im Geschäft a Waffe (kein Kk) kauf, die unter 60cm Gesamtlänge liegt und mit einem 20iger Magazin ausgeliefert wird, benötige ich für dieses Magazin vorab eine Genehmigung und darf ich so ohne weiteres für die gekaufte Waffe (und nur für diese) zusätzlich noch 20iger Magazine beim Händler kaufen?

Händler sagt ja,... :think: , ich darf sie halt nur an der dafür vorgesehenen/gekauften Waffe verwenden.

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Re: Böse, grosse Magazine melden - für jeden Fall einzeln fragen

Beitrag von gewo » Mo 18. Okt 2021, 18:28

the_law hat geschrieben:
Mo 18. Okt 2021, 17:28
Wenn ich jetzt im Geschäft a Waffe (kein Kk) kauf, die unter 60cm Gesamtlänge liegt und mit einem 20iger Magazin ausgeliefert wird, benötige ich für dieses Magazin vorab eine Genehmigung und darf ich so ohne weiteres für die gekaufte Waffe (und nur für diese) zusätzlich noch 20iger Magazine beim Händler kaufen?

Händler sagt ja,... :think: , ich darf sie halt nur an der dafür vorgesehenen/gekauften Waffe verwenden.
Wenn es eine kurzwaffe ist
dann ist sie auch mit 20iger magazin eine kat B waffe
und die 20 schuss magazine haben keine waffeneigenschaft

Und ja, klar
Du darfst sie beliebig nachkaufen
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Re: Böse, grosse Magazine melden - für jeden Fall einzeln fragen

Beitrag von the_law » Mo 18. Okt 2021, 19:39

Okay....heißt das man für ein Oberland Arms XS mit 59,5cm Gesamtlänge ohne rumgezieple 20iger Mags kaufen kann, Zuhause und am Stand anstecken darf ohne zusätzlichem Papierkram..., weil des Ding als Faustferwaffe gild, auch wenn Langwaffenmuni verwendet wird...

Sorry für die Fragerei, ich hab irgendwie den Faden verloren mit den neuen Bestimmungen... :evil:

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Re: Böse, grosse Magazine melden - für jeden Fall einzeln fragen

Beitrag von gewo » Mo 18. Okt 2021, 19:46

the_law hat geschrieben:
Mo 18. Okt 2021, 19:39
.., weil des Ding als Faustferwaffe gilt ...
Genau das ist die frage ....
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Beitrag von hasgunz » Di 19. Okt 2021, 17:17

gewo hat geschrieben:
Mo 18. Okt 2021, 19:46
the_law hat geschrieben:
Mo 18. Okt 2021, 19:39
.., weil des Ding als Faustferwaffe gilt ...
Genau das ist die frage ....
Das Waffengesetz ist hier recht eindeutig:
§ 3. hat geschrieben:Faustfeuerwaffen sind Schußwaffen, bei denen die Geschosse durch Verbrennung eines Treibmittels ihren Antrieb erhalten und die eine Gesamtlänge von höchstens 60 cm aufweisen.
Natürlich entsteht dann das Problem, dass du ein 20er AR Magazin hast, welches auch ohne Probleme in ein "normales" AR passt.
Selbiges Problem hast du aber bei nem Glock Lower AR auch, somit wird die "Ausjudizierung" interessant.

LG
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Re: Böse, grosse Magazine melden - für jeden Fall einzeln fragen

Beitrag von Glock8670 » Mi 20. Okt 2021, 22:00

Mal so ne frage, wenn auf der WBK eingetragen ist: 4 gem. Z10 und man diese Stückzahl auch besitzt und gemeldet hat.

Aber die Behörde keine Magazine ins ZWR eingetragen hat, ist das so richtig oder würde da was Vergessen?
Glock 17 Gen 5; Steyr AUG A3 Z SA;
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Re: Böse, grosse Magazine melden - für jeden Fall einzeln fragen

Beitrag von Lexman1 » Do 21. Okt 2021, 07:28

Das ist mittlerweile nicht mehr so übersichtlich bzw logisch geregelt, da dies fast jede BH anders handhabt. Meine BH hat alle Mags im ZWR erfasst (Kat A und Altbestand Mags).

In WN bekommst du automatisch den Z9 und Z10 Vermerk für Altbestand Mags auf die WBK ohne Anzahl- da sie argumentieren/ der Ansicht sind --》du dir diese Mags weiterhin kaufen darfst als "Magazinsammler". Da werden weder Altbestands noch Kat A Mags im ZWR erfasst. Die Info hab ich aus erster und überprüfter Quelle - also kein "ein Freund eines Freundes"...
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