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WBK erweiterung nach 2 Jahren WBK Besitz als Sportschütze/ Sammler (§23 abs.2)

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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WBK erweiterung nach 2 Jahren WBK Besitz als Sportschütze/ Sammler (§23 abs.2)

Beitrag von Austrian_Gunrunner » Do 18. Feb 2021, 00:31

Guten Tag Werte Damen und Herren !

Ich bin 24 Jahre alt, besitze seit März 2018 meine WBK.
Ich habe direkt bei Beantragung 2 Plätze bekommen und auf Nachfrage und etwas verhandeln auch direkt einen Zubehöreintrag dazu.

nach ein paar Monaten habe ich nachgefragt wie es ausschaut zwecks erweitern, und mir wurde gesagt dass ich einmal mindestens 2 Jahre die Wbk haben soll, früher gibts amal goa nix. Dazu wollte die BH dann an Haufen Ergebnislisten, Mitgliedschaft in Verein, und aus den Listen soll hervorgehen dass ich genau die Kaliber und Waffenmodelle geschossen hab, um die ich dann erweitern will etc.... und dann- kann ma drüber reden. :roll:

Aufgrund dieser und sonstigen negativen Erfahrungen mit meiner Behörde hab ich mich mal informiert wie das andere Leute gemacht haben. Die meisten die ich gefragt habe meinten, dass das bei der BH Bruck/Leitha eigentlich recht unkompliziert möglich gewesen wäre.

Dann kam irgendwann die Waffg. Änderung, da bekam ich dann die Auskunft dass Sie noch nicht geschult worden sind, und mir nicht sagen können was ich tun soll damit ich eine Erweiterung bekomme. Ich habe gesagt dass ich abgesehen vom Sportschützenmäßigen gerne Waffen sammeln würde- hierfür wäre ein Gutachter nötig- Wartezeit mindestens 1 Jahr- wieder keine Vorgaben was Sie von mir wollen damit ich meine Erweiterung bekomme, oder wie ich an diesen Gutachter rankomme, geschweige denn, wer sowas macht.

Auch bei einem späteren Besuch etliche Monate nach der Gesetzesänderung immer noch keine klaren Auflagen erhalten.

Lt. meinem Verständnis des Waffg.1996 bin ich sobald ich bei einem anerkannten Verein bin, regelmäßig schieße und an Bewerben teilnehme laut §11b Sportschütze und kann nach §23 abs. 2 meine WBK als Sportschütze um (theoretisch) unendlich viele Plätze erweitern. Das sollte ja eigentlich reichen als Grund für ein paar Plätze mehr oder was meint Ihr ?

Am allerliebsten wäre mir eine Erweiterung von 2 auf 10. Hört sich auf den ersten Blick vll unrealistisch an, aber ich kenne den ein oder anderen der das so bekommen hat. Leider sind die alle bei anderen Behörden.

Sollte ich die 10 Plätze begründen mit Disziplinen oder Ähnlichem- Ich möchte gerne 3-Gun, CAS, IPSC und allgemein Statisch schießen.
Aktuell bin ich in Leobersdorf Mitglied und schieße dort die Saisonbedingen Wettkämpfe mit. Leider haben Sie fast alle ergebnislisten von der Website genommen und ich habe mir in mühseliger Arbeit noch um die 15 Listen aus Facebook und ähnlichem raussuchen können. Corona bedingt sind es natürlich 2020 eher wenig und 2021 gar keine Listen.

Sollte ich irgendwie die 10 Plätze bewilligt bekommen, möchte ich danach als Sammler erweitern- und Hoffe dann auf z.b. Hausnummer 40 Plätze.

Für die Verwahrung von so einem Arsenal würde ich mich dann umsehen um Safes im Stile der USA ala Liberty Safe, etc.
So eine große Investition möchte ich nach Möglichkeit natürlich nur tätigen, wenn ich auch das OK bekomme dass meine Erweiterung durchgeht, sobald der Safe daheim steht.

Themengebiete zum Sammeln- 1911er, Revolver von S&W und Colt.
Wenn das genauer definiert sein muss- würde ich z.b. nehmen Remington Rand, Singer, Vorkriegs1911er, Old school 1911er von Büchsenmachern, etc.

Fachwissen im Themengebiet kann ich im Prinzip leider nur damit nachweisen, dass ich an Haufen alte Waffenhefter und die Bücher vom Jerry Kuhnhausen hab. Wüsste nicht wie man sonst Fachkenntnisse nachweisen sollte.

Habe bei der BH nochmal vor 2 Wochen nachgefragt (telefonisch)
Erkenntnis- Telefonanlage kaputt, kaum verstanden, nur dass es für alle Polizeilichen Angelegenheiten Keine Termine gibt. Sonst keinerlei Infos. Unterhalten hab ich mich mit Ihm nicht weiter können, da ich Ihn eben aufgrund der defekten Telefonanlage kaum verstanden habe.

Habe daraufhin noch eine Mail an die Behördenleitung mit meinem Anliegen auf Erweiterung als Sportschütze §11 explizit nach Erweiterungsart §23 abs. 2 geschrieben mit der Bitte mich an eine entsprechende Ansprechperson weiterzuleiten, oder mir zu beantworten wie ich meinen Antrag stellen kann, und was ich dafür brauche. Bis heute keine Reaktion- ich denke auch nicht dass da noch etwas kommt um ehrlich zu sein...

Bin für jede Hilfe dankbar ! :cry:
:at1:

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Re: WBK erweiterung nach 2 Jahren WBK Besitz als Sportschütze/ Sammler (§23 abs.2)

Beitrag von racepics » Do 18. Feb 2021, 01:02

Evtl hilft Dir das weiter

viewtopic.php?f=20&t=45207

Hier in diesem Fred hast noch einmal 3 Links enthalten

viewtopic.php?t=9398

Das Problem ist Dein Recht auf zwei Waffen hast ja schon wahr genommen, und zustehen tun Dir dann wieder 3 Stück im März 2023. Der Rest liegt im Ermessenspielraum Deines Sachbearbeiters. Den Rest kannst nur mühsam versuchen bzw erkämpfen.
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Re: WBK erweiterung nach 2 Jahren WBK Besitz als Sportschütze/ Sammler (§23 abs.2)

Beitrag von Austrian_Gunrunner » Do 18. Feb 2021, 01:54

Danke erstmal. Ein paar der Beiträge haben mir geholfen. Dass für die Sammlererweiterung der Gutachter nur 2 Wochen bei einem gedauert hat, wundert mich. Themengebiet für Sammeln von LAR Grizzly ist mir auch noch eingefallen. Da hab ich einiges an Wissen und alten Hefterln, auch gibt es genug Literatur dafür ausm Inet. Ein Youtube Kanal von mir- mit Waffen reviews, Geschichten zu Waffen etc wäre auch geplant.

zu deinem Argument mit den 2 belegten Plätzen.. Wenns nur die 2 wären :D Bei meinem Händler liegen bereits ein paar andere Kanonen hinterlegt. Und die nächsten sind bereits in Planung/ im kommen... irgendwann erschlägt er mich wenn ich nicht erweitere und seinen Laden da mit meinen Kanonen voll mache :´) daher ist das ganze auch etwas ´´dringend´´.

zum Zweck der Sammelgebiete- aktuell ´´besitze´´ ich: Taurus PT99AF, G17 gen 1, Colt Python, S&W 686-6 TC, S&W-686-3 Grandmaster Universal, S&W 629-2, Springfield A1 Mil Spec custom, Colt custom 1960 Gold Cup/ Clark Custom/ Mathes, Bul SASII Saw, LAR Grizzly. Davon eben 2 daheim und den Rest beim Händler liegen.
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Re: WBK erweiterung nach 2 Jahren WBK Besitz als Sportschütze/ Sammler (§23 abs.2)

Beitrag von mikonis » Do 18. Feb 2021, 05:40

Austrian_Gunrunner hat geschrieben:
Do 18. Feb 2021, 01:54
Danke erstmal. Ein paar der Beiträge haben mir geholfen. Dass für die Sammlererweiterung der Gutachter nur 2 Wochen bei einem gedauert hat, wundert mich. Themengebiet für Sammeln von LAR Grizzly ist mir auch noch eingefallen. Da hab ich einiges an Wissen und alten Hefterln, auch gibt es genug Literatur dafür ausm Inet. Ein Youtube Kanal von mir- mit Waffen reviews, Geschichten zu Waffen etc wäre auch geplant.

zu deinem Argument mit den 2 belegten Plätzen.. Wenns nur die 2 wären :D Bei meinem Händler liegen bereits ein paar andere Kanonen hinterlegt. Und die nächsten sind bereits in Planung/ im kommen... irgendwann erschlägt er mich wenn ich nicht erweitere und seinen Laden da mit meinen Kanonen voll mache :´) daher ist das ganze auch etwas ´´dringend´´.

zum Zweck der Sammelgebiete- aktuell ´´besitze´´ ich: Taurus PT99AF, G17 gen 1, Colt Python, S&W 686-6 TC, S&W-686-3 Grandmaster Universal, S&W 629-2, Springfield A1 Mil Spec custom, Colt custom 1960 Gold Cup/ Clark Custom/ Mathes, Bul SASII Saw, LAR Grizzly. Davon eben 2 daheim und den Rest beim Händler liegen.
Das Prinzip der Erweiterung ist aus meiner Sicht klar, nur mit Begründung gestattet der Gesetzgeber den Besitz von Waffen. Was jedenfalls unterbunden werden soll, ist das bloße Anhäufen von Waffen und ich kann momentan nicht erkennen, ob du nicht in diesem Bereich agierst. Dein Interesse ist ok, deine Bemühungen auch. Der Weg den du versuchst, erscheint mir nicht möglich und umsetzbar. Das braucht Zeit.
Mit der Begründung Sportschütze hat der Gesetzgeber einen leichten Weg geschaffen, nach 5 Jahren zu erweitern. Ich wüsste jetzt nicht, warum ein Sachbearbeiter in Zukunft davon abrücken sollte. Das wird wohl Standard werden. Aber du kannst ja dein Glück versuchen, es gibt Ausnahmen.
Die Begründung Sammeln mit bis zu 40 Handfeuerwaffen wird vielleicht gar nicht funktionieren. Da musst du denke ich den Juristen und einen einschlägig erfahrenen Sachverständigen überzeugen. Deine Begründungen erscheinen sehr dünn. Aber vielleicht reicht ja Halbwissen aus dem Internet heutzutage aus.
Ich würde dir raten, mit Leuten (auch Behörde) zu reden - so von Angesicht zu Angesicht - und deren Meinung zu erfragen. Falls du Unterstützung erfährst, kannst du fragen wie sie das machen würden.

Jedenfalls alles Gute.
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Re: WBK erweiterung nach 2 Jahren WBK Besitz als Sportschütze/ Sammler (§23 abs.2)

Beitrag von M47 » Do 18. Feb 2021, 08:14

Du kannst davon ausgehen, dass mit der Anzahl der Erweiterungswünsche auch die Anforderungen der Behörde steigen werden, da es eben nur den Rechtsanspruch auf Erweiterung nach 5 Jahren als Sportschütze gibt.
Willst du zuvor erweitern, dann musst du als Sportschütze nachweisen, dass du auch wirklich Bedarf für die gewünschte Anzahl hast. Dies mag von Behörde zu Behörde etwas unterschiedlich gehandhabt werden, aber geh davon aus, dass ein Schreiben des OSM eines anerkannten Vereins, ein Schützenbuch und Bewerbslisten mit jenen Waffen, die du haben möchtest, erforderlich sind.

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Re: WBK erweiterung nach 2 Jahren WBK Besitz als Sportschütze/ Sammler (§23 abs.2)

Beitrag von Salem » Do 18. Feb 2021, 11:07

Austrian_Gunrunner hat geschrieben:
Do 18. Feb 2021, 01:54
zu deinem Argument mit den 2 belegten Plätzen.. Wenns nur die 2 wären :D Bei meinem Händler liegen bereits ein paar andere Kanonen hinterlegt. Und die nächsten sind bereits in Planung/ im kommen... irgendwann erschlägt er mich wenn ich nicht erweitere und seinen Laden da mit meinen Kanonen voll mache :´) daher ist das ganze auch etwas ´´dringend´´.
Du kaufst einen Schüppel Kanonen quer durch den Gemüseacker und hinterlegst sie bei Deinem Büxer ohne sicher sein zu können die entsprechende Erweiterung zu bekommen? Eh mutig...
Austrian_Gunrunner hat geschrieben:
Do 18. Feb 2021, 01:54
zum Zweck der Sammelgebiete- aktuell ´´besitze´´ ich: Taurus PT99AF, G17 gen 1, Colt Python, S&W 686-6 TC, S&W-686-3 Grandmaster Universal, S&W 629-2, Springfield A1 Mil Spec custom, Colt custom 1960 Gold Cup/ Clark Custom/ Mathes, Bul SASII Saw, LAR Grizzly. Davon eben 2 daheim und den Rest beim Händler liegen.
Äh, was genau soll das für ein Sammelgebiet sein? "Waffen allgemein"? "Alles was grad billig am Markt rumschwimmt"? Und dafür willst dann gleich auf Anhieb 10 Plätze - und später 40? Wenn ich mit so einer Wuchtl bei meiner SB antanze schmeißt sie mich im 3. Stock beim Fenster raus - und wozu? Zu Recht.
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Re: WBK erweiterung nach 2 Jahren WBK Besitz als Sportschütze/ Sammler (§23 abs.2)

Beitrag von gewo » Do 18. Feb 2021, 11:20

Austrian_Gunrunner hat geschrieben:
Do 18. Feb 2021, 00:31
Wüsste nicht wie man sonst Fachkenntnisse nachweisen sollte.
sammler verfassen buecher
halten vortraege
werden von behoerden als auskunftspersonen aufgesucht
ect

aber das prueft dann eh der gutachter

Themengebiete zum Sammeln- 1911er, Revolver von S&W und Colt.
das sind mehrere sammelgebiete
und ohne zeiteinschraenkung
der gutachter wird moeglicherweise feststellen dass es sich nicht um eine sammlung sondern um eine ansammlung handelt ..
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Re: WBK erweiterung nach 2 Jahren WBK Besitz als Sportschütze/ Sammler (§23 abs.2)

Beitrag von M47 » Do 18. Feb 2021, 11:36

Ich hab mir auch gedacht, dass der TE ein bisschen blauäugig an die Sache herangeht. Aber vielleicht helfen die Antworten ja, den Realitätssinn ein wenig zu schärfen.

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Re: WBK erweiterung nach 2 Jahren WBK Besitz als Sportschütze/ Sammler (§23 abs.2)

Beitrag von racepics » Do 18. Feb 2021, 12:23

M47 hat geschrieben:
Do 18. Feb 2021, 11:36
Ich hab mir auch gedacht, dass der TE ein bisschen blauäugig an die Sache herangeht. Aber vielleicht helfen die Antworten ja, den Realitätssinn ein wenig zu schärfen.
Das reguliert sich von selbst, bzw dann doch die BH ?? :lol:
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Re: WBK erweiterung nach 2 Jahren WBK Besitz als Sportschütze/ Sammler (§23 abs.2)

Beitrag von hasgunz » Do 18. Feb 2021, 12:29

Leider sind wir nicht in der Schweiz wo man mit "ich hab 10 Knarren, ich bin jetzt offiziell Sammler" easy durchkommt.
Um als Sammler anerkannt zu werden muss man wirklich Ahnung von der Materie haben.
Vorallem kommt eigentlich immer ein "Sicherheitskonzept" dazu, also wie du deine z.B. 20 Glock 17 Pistolen lagern würdest.

Mit Sportschütze bist du mMn besser dran, da es einfacher ist nachzuweisen, dass du für Bewerb XY eine Taschenpistole z.B brauchst.
Oder für Bewerb XY eine Glock, oder einen "Magnum Revolver", oder eine Halbautomatische Schrotflinte für 3-Gun, usw.

Ich selbst habe nach 2 Jahren angefragt für eine Erweiterung auf 10 Plätze (Sportschütze).
Meine Sachbearbeiterin hat leicht zum Lachen begonnen "Das hatten wir noch nie".
Im Endeffekt habe ich auf 4 Plätze erweitern dürfen, nach einigem Hin und Her.

LG
Derjenige, der Freiheit für Sicherheit aufgibt, verliert am Ende beides.

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Re: WBK erweiterung nach 2 Jahren WBK Besitz als Sportschütze/ Sammler (§23 abs.2)

Beitrag von zeroflow » Do 18. Feb 2021, 13:19

Austrian_Gunrunner hat geschrieben:
Do 18. Feb 2021, 00:31
Dazu wollte die BH dann an Haufen Ergebnislisten, Mitgliedschaft in Verein, und aus den Listen soll hervorgehen dass ich genau die Kaliber und Waffenmodelle geschossen hab, um die ich dann erweitern will etc.... und dann- kann ma drüber reden. :roll:
Das ist so Korrekt. Zumindestens in Wien gibts nur dann Plätze für Sportschützen, wenn du die Bewerbe bisher mit Leihwaffen geschossen hast.
Austrian_Gunrunner hat geschrieben:
Do 18. Feb 2021, 00:31
Lt. meinem Verständnis des Waffg.1996 bin ich sobald ich bei einem anerkannten Verein bin, regelmäßig schieße und an Bewerben teilnehme laut §11b Sportschütze und kann nach §23 abs. 2 meine WBK als Sportschütze um (theoretisch) unendlich viele Plätze erweitern. Das sollte ja eigentlich reichen als Grund für ein paar Plätze mehr oder was meint Ihr ?
Richtig. Aber das ist nur der erste Teil. Du kriegst natürlich nur die Plätze, die du auch als Sportschütze brauchst.
Sprich dein Verein bestätigt dir, dass für für die folgenden Disziplinen die Waffen A, B und C brauchst.
Dann ein paar Listen mit geliehnen Waffen, und du wirst die Plätze bekommen.

Meine persönliche Erfahrung ist hier, dass du wirklich nur bekommst, was du auch brauchst.
Einen extra Platz für eine KK-Pistole, weil KK billiger ist für generelles Training, habe ich z.B nicht bekommen.

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Re: WBK erweiterung nach 2 Jahren WBK Besitz als Sportschütze/ Sammler (§23 abs.2)

Beitrag von Davomon1979 » Do 18. Feb 2021, 14:32

Meine Erfahrung bei der erfolgreichen Erweiterung als Sportschütze 2 -> 5 nach einem Jahr Vereinszugehörigkeit und 1,5 Jahren WBK in Niederösterreich:

Meine Behörde wollte:
  • § 11 b Bestätigung (lediglich so wie im Gesetz keine Waffenempfehlung durch Obmann)
  • Foto von der aktuellen Waffenverwahrung
  • Kopie Schießbuch
  • Schießsportliche Begründung für die aktuellen sowie für die zusätzlich beantragten Plätze (=Rechtfertigung)
Listen wollte die Behörde nicht.

Auch bei der Sportschützenerweiterung ist es nicht wurscht was du hast und was du möchtest. - Beispiel: Zu einem Revolver in .357 lässt sich ein Revolver in .44 durch das Kaliber begründen, 2 weitere Revolver in .357 in anderen Lauflängen wird ungleich schwieriger, 1 mag noch mit Präzision/Dynamisch durchgehen (wobei Revolvern dynamisch?), für den zweiten würde mir aber dann kein vernünftiger Grund einfallen.

Selbes Problem noch stärker bei den Pistolen, die Behörde wird sagen, jeweils 1 Basispistole für Präzision und dynamisch und den Rest bitte über Wechselsystem realisieren.

Austrian_Gunrunner
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Re: WBK erweiterung nach 2 Jahren WBK Besitz als Sportschütze/ Sammler (§23 abs.2)

Beitrag von Austrian_Gunrunner » Do 18. Feb 2021, 18:41

So, danke erstmal für die Antworten.
@Mikonis- Wie gesagt die Leute auf der Behörde sind leider bis jetzt immer sehr unkooperativ gewesen und haben keine klaren Anweisungen gemacht was Sie von mir brauchen. Ich glaub ned dass die mir besonders helfen werden. Das einzige was jemals positiv war, ist dass Sie mir einen WP zugesichert hatten, sobald ich in einem Waffengeschäft arbeiten würde. Was leider dann nicht zustande gekommen ist.

Die Erweiterung nach 5 Jahren auf 5 Plätze, dafür musst kein Sportschütze sein. Die bekommt jetzt im Normalfall jeder dahergelaufene OHNE Begründung eben sofern seit der ERSTMALIGEN Erweiterung (bzw Erstausstellung) 5 Jahre vergangen sind
dazu hier kurzer Ausschnitt aus dem Gesetzestext

Anzahl der erlaubten Waffen
§ 23. (1) Im Waffenpaß und in der Waffenbesitzkarte ist die Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B, die der Berechtigte besitzen darf, festzusetzen.
(2) Die Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B, die der Berechtigte besitzen darf, ist mit zwei festzusetzen. Auf Antrag ist die Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B, die der Berechtigte besitzen darf, auf höchstens fünf zu erhöhen, sofern seit der erstmaligen Festsetzung der Anzahl mindestens fünf Jahre vergangen sind. UNABHÄNGIG !!! davon darf eine größere Anzahl, auch wenn eine weitere Bewilligung ausgestellt wird, nur erlaubt werden, sofern auch hierfür eine Rechtfertigung glaubhaft gemacht wird. Als solche Rechtfertigung gelten insbesondere die Ausübung der Jagd oder des Schießsports im Sinne des § 11b sowie das Sammeln von Schusswaffen. Bei der Festsetzung der Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B gemäß dem zweiten Satz ist die Anzahl der Schusswaffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 7, 8 und 11 sowie § 18, die der Betroffene besitzen darf, einzurechnen.

Zitat Ende

@M47- ja, ich wäre ausgegangen von einem Schrieb von 1 oder 2 Vereinen+ ein paar Ergebnislisten- je nachdem auf wieviel man erweitern möchte. Hab schon von Leuten gelesen die bsp. von 2 auf 6 erweitert haben mit 3 Listen und einem Schreiben.. hatte wohl Glück mit Behörde.

@Salem
1. Schon mal was von Wertanlage gehört ?
2. Wenn ich keine Erweiterung bekommen würde und im worst case Szenario die Waffen weg müssten, würd ichs einfach dem Händler überlassen und er darf sich den Gewinn behalten oder whatever- ich sehe das Problem nicht.
3.Na, ich wollte einfach nur mal aufzählen was ich derzeit habe, weil vll jemand ne Idee hat als welches Sammelgebiet man das deklarieren kann.

Wie man unschwer erkennen kann hab ich vorher geschrieben dass ich mehrere (meinentwegen auch kleinere) Sammelgebiete hätte.
Ich kenn auch einen älteren Herren der Colt und S&W sammelt und über 150Plätze hat. und da is bestimmt ned nur s&w und colt drauf.
Ich habe lediglich gesagt dass ich ein Interesse für Revolver von S&W und Colt habe, bzw auch für spezielle 1911er.
Die Taurus war meine erste Pistole, die g17 war günstig und die Bul war explizit für Ipsc angeschafft.
Muss ja ned alles zur Sammlung passen, wenns dann evtl weg muss, is verständlich aber meine Idee wäre gewesen erstmal die 10 Plätze als Sportschütze auszuschöpfen.
bsp:
Dienspistolen: G17 und Taurus
Revolver statisch: 686-3 custom als hauptwaffe und 686 tc falls kein comp erlaubt ist.
Silhoutte bzw Supermagnum wäre die 29-2 als Revolver und die grizzly als selbstladepistole passend.
Pistole statisch=1911
Ipsc= 1911 und 2011
3gun=Repetierflinte+Halbautomat
CAS=2 single action revolver
soweit zu den Überlegungen wie ich Plätze argumentiert hätte.

Ansonsten find ich deinen Beitrag ein wenig Provokant, Ich frage um Hilfe und Erfahrungen und dein Beitrag is ned unbedingt hilfreich. Bin ich von dir anders gewohnt. (Ja ich mag noch ned viel im Forum aktiv gewesen sein, aber ich les seit 3 Jahren mit)

@Gewo danke für die Konstruktiven Vorschläge !
Durch die Links vom ´´Racepics´´ sind mir da eh einige Ideen gekommen.

Sammelgebiete waren wie gesagt erst mal nur grob zusammengefasst.
Colt würden mich die ´´Snake gun´´ Modelle interessieren, sprich jegliche Variationen von python, diamondback, anaconda etc
s&w eigentlich die komplette ältere Modellpalette, müsst ich mir noch was genaueres einfallen lassen

1911 alles was entweder Geschichte hat (WW1, WW2, Sondermodelle oder Custom-Modelle der 60er-90er von Büchsenmachern= z.b. Jim Hoag, Jim Clark, Armand Swenson, Mark Morris, Jeremy Reid, Ted Yost, alte Sondermodelle wie Pachmayr Combat special...die Liste geht noch sehr lang weiter.

etc.

Ich bin jedenfalls nicht der dahergelaufene Vollpfostn für den mich anscheinend so mancher hier hält, der 2 Jahre Wbk hat, 10mal im Jahr schießen geht und dann sagt i hätt gern einmal alles was gibt und ohne was dafür zu machen.

Ich sitz seit fast 2 Jahren täglich 1-5h vorm Pc und versuch mich in die Richtung weiterzubilden, was leider ned so leicht is wenn ma kaum Bekannte hat die den Schießsport ausüben.

Aber is klar, wenn man einen ned kennt, kann man immer schnell mal urteilen.

und @ alle anderen, danke auch euch für eure Erfahrungen !
Vielleicht finden sich ja noch ein paar mehr, die noch ihre Erfahrungen teilen wollen, im besten Fall mit der BH Bruck/Leitha :D
:at1:

Woyzeck
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Re: WBK erweiterung nach 2 Jahren WBK Besitz als Sportschütze/ Sammler (§23 abs.2)

Beitrag von Woyzeck » Do 18. Feb 2021, 19:20

Ich glaube, dass der Begriff des "Sammelns" etwas zu positiv interpretiert ist. Es geht nicht um ein Ansammeln von Waffen, sondern um eine wissenschaftliche Auseinandersetzung mit einem eng abgesteckten und genau definierten Gebiet der Waffentechnik. Das erfordert in erster Linie den Nachweis einer entsprechenden Befähigung, eine Publikationstätigkeit, das Vorhandensein und die Kenntnis entsprechender Fachliteratur etc.

Und es ist völlig unerheblich, was in diesem Bereich vor 20 Jahren genehmigt wurde oder nicht. Die Praxis der Behörde ist heute eine weit restriktivere.

Haben wollen reicht nicht.

Alaskan454
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Re: WBK erweiterung nach 2 Jahren WBK Besitz als Sportschütze/ Sammler (§23 abs.2)

Beitrag von Alaskan454 » Do 18. Feb 2021, 20:53

Austrian_Gunrunner hat geschrieben:
Do 18. Feb 2021, 18:41

@Salem
1. Schon mal was von Wertanlage gehört ?
2. Wenn ich keine Erweiterung bekommen würde und im worst case Szenario die Waffen weg müssten, würd ichs einfach dem Händler überlassen und er darf sich den Gewinn behalten oder whatever- ich sehe das Problem nicht.
3.Na, ich wollte einfach nur mal aufzählen was ich derzeit habe, weil vll jemand ne Idee hat als welches Sammelgebiet man das deklarieren kann.

Aber is klar, wenn man einen ned kennt, kann man immer schnell mal urteilen.
Erstens war früher vieles anders! ;)

Zweitens und da sei ehrlich zu dir selbst ist keine deiner Waffen eine richtige Wertanlage und du verlierst so gut wie immer etwas beim Verkauf.

Aus dem Waffg:

(2c) Das Sammeln von Schusswaffen der Kategorie B kommt insoweit als Rechtfertigung in Betracht, als sich der Antragsteller mit dem Gegenstand der Sammlung und dem Umgang mit solchen Waffen vertraut erweist und außerdem nachweist, dass er für die sichere Verwahrung der Schusswaffen vorgesorgt hat.

Jeder der ernsthaft etwas sammeln und nicht nur hamstern möchte kennt sein Sammelgebiet bevor er über so einen Antrag auch nur nachdenkt. ;)

Grundsätzlich sagt man beim erweitern max verdoppeln und mit 2 auf 10 sprechen wir vom Fünffachen.

Ich habe die WBK jetzt seit Ende 2018 und habe insgesamt in 3 Schritten auf 7 Stück erweitert und über 3 Jahre regelmäßig nachgewiesen das ich den Sport Aktiv aussübe und zig Listen abgegeben mit den eigenen und den Leihwaffen.

Der Salem hat dir sehr direkt gesagt was die Realität ist und auch meine Erweiterung wäre mit deinem Weg nicht realisierbar gewesen.

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