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WBK erweiterung nach 2 Jahren WBK Besitz als Sportschütze/ Sammler (§23 abs.2)

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Davomon1979
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Re: WBK erweiterung nach 2 Jahren WBK Besitz als Sportschütze/ Sammler (§23 abs.2)

Beitrag von Davomon1979 » Do 18. Feb 2021, 22:09

Austrian_Gunrunner hat geschrieben:
Do 18. Feb 2021, 18:41
Dienspistolen: G17 und Taurus
Revolver statisch: 686-3 custom als hauptwaffe und 686 tc falls kein comp erlaubt ist.
Silhoutte bzw Supermagnum wäre die 29-2 als Revolver und die grizzly als selbstladepistole passend.
Pistole statisch=1911
Ipsc= 1911 und 2011
3gun=Repetierflinte+Halbautomat
CAS=2 single action revolver
soweit zu den Überlegungen wie ich Plätze argumentiert hätte.
Nicht böse sein, aber du versuchst nur die Waffen die du haben möchtest einem Sportlichen Einsatzzweck zuzuordnen. - Genau das hat, letztes Jahr bei 5 meiner Vereinskollegen in 5 verschiedenen NÖ Bezirken nicht funktioniert.

Beispiele:

Du hast 2 Ordonanzpistolen in 9 mm auf deiner Liste, mit der Glock bist in der Glock und der allgemeinen Wertung startberechtig, eigene Taurus Wertung hab ich in AT noch nie wahrgenommen. - Die Behörde wir dich fragen wozu du die Taurus brauchst?

Ebenso wird dich die Behörde fragen warum du IPSC nicht mit der Glock bzw. mit der selben 1911 wie für Pistole statisch machen kannst? - Gegebenenfalls mit Wechselsystem.

Selbe Logik kannst bei den Revolvern anwenden.

Du hast von IPSC über Silhouetten bis Präzision alles dabei, machst du diese Sportarten alle und bist für alle diese Sportarten in einem Verein bzw. hast Bewerbe?

Wenn du der Behörde so wie oben kommst, gehst wahrscheinlich ohne einen zusätzlichen Platz heim. - Die Behörde will von dir wenn nicht einen zwingenden, dann zumindest einen allgemein verständlichen Grund warum du einen zusätzlichen Platz benötigst.

ZB: Die Glock ist für Ordonanz/ziehen vom Holster bestens geeignet, für rein statisches Schießen brauchst eine Pistole mit single action.

gewo
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Re: WBK erweiterung nach 2 Jahren WBK Besitz als Sportschütze/ Sammler (§23 abs.2)

Beitrag von gewo » Fr 19. Feb 2021, 00:26

Davomon1979 hat geschrieben:
Do 18. Feb 2021, 22:09
Austrian_Gunrunner hat geschrieben:
Do 18. Feb 2021, 18:41
Dienspistolen: G17 und Taurus
Revolver statisch: 686-3 custom als hauptwaffe und 686 tc falls kein comp erlaubt ist.
Silhoutte bzw Supermagnum wäre die 29-2 als Revolver und die grizzly als selbstladepistole passend.
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Beispiele:

Du hast 2 Ordonanzpistolen in 9 mm auf deiner Liste, mit der Glock bist in der Glock und der allgemeinen Wertung startberechtig, eigene Taurus Wertung hab ich in AT noch nie wahrgenommen. - Die Behörde wir dich fragen wozu du die Taurus brauchst?

Ebenso wird dich die Behörde fragen warum du IPSC nicht mit der Glock bzw. mit der selben 1911 wie für Pistole statisch machen kannst? - Gegebenenfalls mit Wechselsystem.

Selbe Logik kannst bei den Revolvern anwenden.

Du hast von IPSC über Silhouetten bis Präzision alles dabei, machst du diese Sportarten alle und bist für alle diese Sportarten in einem Verein bzw. hast Bewerbe?

Wenn du der Behörde so wie oben kommst, gehst wahrscheinlich ohne einen zusätzlichen Platz heim. - Die Behörde will von dir wenn nicht einen zwingenden, dann zumindest einen allgemein verständlichen Grund warum du einen zusätzlichen Platz benötigst.

ZB: Die Glock ist für Ordonanz/ziehen vom Holster bestens geeignet, für rein statisches Schießen brauchst eine Pistole mit single action.
also wenn er die entprechenden ergebnislisten fuer die einzelnen bewerbe zusammen bekommt ... warum nicht

da hab ich schon viel windigere aufstellungen gesehen

vereinsmitgliedschaft
bestaetigung vom obmann
3 listen pro waffe ... passend, logisch ...
und 2 auf 8 beantragen .. dann gehst mit 6 oder 7 plaetzen raus

2 auf 10 beantrage waere sehr mutig
und der gratvzwischen mutig und de**ert ist bekanntlich sehr schmal
;-)
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Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
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Re: WBK erweiterung nach 2 Jahren WBK Besitz als Sportschütze/ Sammler (§23 abs.2)

Beitrag von Davomon1979 » Fr 19. Feb 2021, 09:54

gewo hat geschrieben:
Fr 19. Feb 2021, 00:26
Davomon1979 hat geschrieben:
Do 18. Feb 2021, 22:09
Austrian_Gunrunner hat geschrieben:
Do 18. Feb 2021, 18:41
Dienspistolen: G17 und Taurus
Revolver statisch: 686-3 custom als hauptwaffe und 686 tc falls kein comp erlaubt ist.
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Ebenso wird dich die Behörde fragen warum du IPSC nicht mit der Glock bzw. mit der selben 1911 wie für Pistole statisch machen kannst? - Gegebenenfalls mit Wechselsystem.

Selbe Logik kannst bei den Revolvern anwenden.

Du hast von IPSC über Silhouetten bis Präzision alles dabei, machst du diese Sportarten alle und bist für alle diese Sportarten in einem Verein bzw. hast Bewerbe?

Wenn du der Behörde so wie oben kommst, gehst wahrscheinlich ohne einen zusätzlichen Platz heim. - Die Behörde will von dir wenn nicht einen zwingenden, dann zumindest einen allgemein verständlichen Grund warum du einen zusätzlichen Platz benötigst.

ZB: Die Glock ist für Ordonanz/ziehen vom Holster bestens geeignet, für rein statisches Schießen brauchst eine Pistole mit single action.
also wenn er die entprechenden ergebnislisten fuer die einzelnen bewerbe zusammen bekommt ... warum nicht

da hab ich schon viel windigere aufstellungen gesehen

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und 2 auf 8 beantragen .. dann gehst mit 6 oder 7 plaetzen raus

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Was machst wenn die Behörde keine Listen sehen will (und das wollen immer weniger)?

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Re: WBK erweiterung nach 2 Jahren WBK Besitz als Sportschütze/ Sammler (§23 abs.2)

Beitrag von gewo » Fr 19. Feb 2021, 10:11

Davomon1979 hat geschrieben:
Fr 19. Feb 2021, 09:54
also wenn er die entprechenden ergebnislisten fuer die einzelnen bewerbe zusammen bekommt ... warum nicht
da hab ich schon viel windigere aufstellungen gesehen

vereinsmitgliedschaft
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3 listen pro waffe ... passend, logisch ...
und 2 auf 8 beantragen .. dann gehst mit 6 oder 7 plaetzen raus

2 auf 10 beantrage waere sehr mutig
und der gratvzwischen mutig und de**ert ist bekanntlich sehr schmal
;-)
Was machst wenn die Behörde keine Listen sehen will (und das wollen immer weniger)?
???

verstehe nicht

er will eine erweiterung vor der eigentlichen frist
begruendung "sportschuetze"

dann wird er das belegen muessen
als sportschuetzen sind die moeglichkeit das zu belegen recht klar

nachweis ueber die mitgliedschaft in einem verein -> vereinsbestaetigung
nachweis ueber regelmaessiges training -> schreiben vom obmann
nachweis ueber bewerbe -> ergebnislisten

wenn die behoerde keine ergebnislisten will und ihm einfach so die zusaetzlichen plaetze gibt ... auch gut
aber normal wollen sie die sehen
passend zu den besessenen waffen
passend zu den waffen deren anschaffung geplant ist
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Re: WBK erweiterung nach 2 Jahren WBK Besitz als Sportschütze/ Sammler (§23 abs.2)

Beitrag von combatmiles » Fr 19. Feb 2021, 10:27

hab bei mir keine ergebnislisten bringen müssen...

Seit mein Referent a den Asyl und den Coronascheiß machen darf, will er vermutlich de Zettelwirtschaft so gering wie möglich halten..
suche günstige KK .22lr Repetierer... Westösterreich (SBG, angrenzendes OÖ und Tirol)

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Re: WBK erweiterung nach 2 Jahren WBK Besitz als Sportschütze/ Sammler (§23 abs.2)

Beitrag von Davomon1979 » Fr 19. Feb 2021, 11:02

gewo hat geschrieben:
Fr 19. Feb 2021, 10:11
Davomon1979 hat geschrieben:
Fr 19. Feb 2021, 09:54
also wenn er die entprechenden ergebnislisten fuer die einzelnen bewerbe zusammen bekommt ... warum nicht
da hab ich schon viel windigere aufstellungen gesehen

vereinsmitgliedschaft
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3 listen pro waffe ... passend, logisch ...
und 2 auf 8 beantragen .. dann gehst mit 6 oder 7 plaetzen raus

2 auf 10 beantrage waere sehr mutig
und der gratvzwischen mutig und de**ert ist bekanntlich sehr schmal
;-)
Was machst wenn die Behörde keine Listen sehen will (und das wollen immer weniger)?
???

verstehe nicht

er will eine erweiterung vor der eigentlichen frist
begruendung "sportschuetze"

dann wird er das belegen muessen
als sportschuetzen sind die moeglichkeit das zu belegen recht klar

nachweis ueber die mitgliedschaft in einem verein -> vereinsbestaetigung
nachweis ueber regelmaessiges training -> schreiben vom obmann
nachweis ueber bewerbe -> ergebnislisten

wenn die behoerde keine ergebnislisten will und ihm einfach so die zusaetzlichen plaetze gibt ... auch gut
aber normal wollen sie die sehen
passend zu den besessenen waffen
passend zu den waffen deren anschaffung geplant ist
Die Behörde verlangt eine § 11 b Bestätigung vom Verein und Kopie Schießbuch. - Damit ist das Thema Sportschütze oder nicht erledigt.

Es war auch bisher noch nie so, dass du 2 1911 Plätze bekommst nur weil du 6 Listen mit Leihwaffe hast. - Da hat es schon immer eine verbale Begründung gebraucht. - Ebenso wenig hast eine extra Waffe für IPSC bekommen wenn du bei 3 IPSC Bewerben schlechtesten Falls disqualifiziert wurdest und sonst nur Präzision schießt (zumal die Behörde in der Regel weiß ob es in deinem Verein IPSC gibt).

Zudem sind die Listen heutzutage kaum ein Hindernis mehr mit den Onlinebewerben. - Warum sollte sich die Behörde da durchmühen?

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Re: WBK erweiterung nach 2 Jahren WBK Besitz als Sportschütze/ Sammler (§23 abs.2)

Beitrag von Promo » Fr 19. Feb 2021, 11:06

Es ist in diesem Thread nicht schlüssig erkennbar, ob du nunmehr als Sportschütze Waffen kaufen willst, oder ob du Sammeln willst. Man könnte zu deinem Ungunsten ableiten, dass es dir generell einfach nur darum geht, diejenigen Waffen zu kaufen, die dir gerade gefallen.

Überlege dir daher einmal genau, ob du sammeln willst, oder ob du schießen willst, oder eine Waffe zur SV brauchst. Die Behörde gesteht auch einem Sammler zu, dass er z.B. 1-2 Waffen zur SV hat und vielleicht 3 weitere zum Sportschießen, aber das muss auch genau begründet werden und sollte jedenfalls bei Erweiterung nachvollziehbar dargelegt werden - damit in ein Sammleransuchen starten ist aber sicher der falsche Weg.

Die von dir genannten Waffen sind vermutlich eher als Anhäufung zusammenzufassen, für die dir keine Behörde die Plätze, weder als Sammler noch als Sportschütze, die Plätze geben würde. Ernsthafte Sammler werden schneller feststellen, dass Waffen - einfach weil sie gerade billig waren - langfristig ohnehin eine Belastung darstellen. Und ein Sammelthema würde ich nie anhand dessen definieren, was du gerade an Waffen auf Depot irgendwo liegen hast, sondern daran, was dich auch tatsächlich interessiert, weil du selbst bei einer nicht zu erwartenden Genehmigung hierfür dann ein Thema hast, was dich langfristig nicht glücklich macht und auch nie fertigstellbar sein wird.
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Re: WBK erweiterung nach 2 Jahren WBK Besitz als Sportschütze/ Sammler (§23 abs.2)

Beitrag von Davomon1979 » Fr 19. Feb 2021, 11:52

combatmiles hat geschrieben:
Fr 19. Feb 2021, 10:27
hab bei mir keine ergebnislisten bringen müssen...

Seit mein Referent a den Asyl und den Coronascheiß machen darf, will er vermutlich de Zettelwirtschaft so gering wie möglich halten..
Mir wurde schon vor Corona von der Behörde mitgeteilt, dass sie keine Listen wollen. - Dafür wurde explizit eine verbale Erläuterung für welchen schießsportlichen Zweck der aktuelle Bestand verwendet wird bzw. wozu jeder zusätzlich beantragte Platz verwendet werden soll, verlangt. - Darüber hinaus wollte die BH noch ein Begründung, warum ein Platz beantragt wird, wenn sich das Selbe über Wechselsystem erreich lässt bzw. warum mehr als eine Waffe im selben Kaliber benötigt wird.

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Re: WBK erweiterung nach 2 Jahren WBK Besitz als Sportschütze/ Sammler (§23 abs.2)

Beitrag von combatmiles » Fr 19. Feb 2021, 12:45

net amal das... i hab zu den bestehenden (mehr als 2 Plätzen) ohne "Listen/Bewerbe/Erläuterungen" beim Umschreiben gleich nochmal 6B bekommen... (2 wanderten von B auf A) da muss ich jetzt erst schauen was ich mir da zuleg...
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Re: WBK erweiterung nach 2 Jahren WBK Besitz als Sportschütze/ Sammler (§23 abs.2)

Beitrag von Alaskan454 » Fr 19. Feb 2021, 12:49

Davomon1979 hat geschrieben:
Fr 19. Feb 2021, 11:52
combatmiles hat geschrieben:
Fr 19. Feb 2021, 10:27
hab bei mir keine ergebnislisten bringen müssen...

Seit mein Referent a den Asyl und den Coronascheiß machen darf, will er vermutlich de Zettelwirtschaft so gering wie möglich halten..
Mir wurde schon vor Corona von der Behörde mitgeteilt, dass sie keine Listen wollen.
In Wien geht ohne Listen gar nichts :whistle:

mastercrash
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Re: WBK erweiterung nach 2 Jahren WBK Besitz als Sportschütze/ Sammler (§23 abs.2)

Beitrag von mastercrash » Fr 19. Feb 2021, 13:42

Austrian_Gunrunner hat geschrieben:
Do 18. Feb 2021, 01:54
zum Zweck der Sammelgebiete- aktuell ´´besitze´´ ich: Taurus PT99AF, G17 gen 1, Colt Python, S&W 686-6 TC, S&W-686-3 Grandmaster Universal, S&W 629-2, Springfield A1 Mil Spec custom, Colt custom 1960 Gold Cup/ Clark Custom/ Mathes, Bul SASII Saw, LAR Grizzly. Davon eben 2 daheim und den Rest beim Händler liegen.
Du besitzt davon die beiden Waffen, die du daheim hast... Und wenn die anderen noch nie auf dich registriert waren - und ansonsten wahrscheinlich auch - bist noch nicht einmal zivilrechtlicher Eigentümer der anderen Waffen - von Besitz gar nicht zu reden.
Du hast sie bezahlt, mehr aber auch nicht.

Ich wünsche viel Glück beim Erweitern, aber wenn dir das durchgeht will ich auch deinen SB.
Diese "Ansammlung" ist weder ein Sammelgebiet, noch sportlich vernünftig zu argumentieren. Und Geldanlage sehe ich da auch keine... Eher langsam aber sicher dahinrostendes Metall.
Austrian_Gunrunner hat geschrieben:
Do 18. Feb 2021, 18:41
Das einzige was jemals positiv war, ist dass Sie mir einen WP zugesichert hatten, sobald ich in einem Waffengeschäft arbeiten würde.
Aha??
@Gewo: Laufen bei dir alle Mitarbeiter angefangen beim Azubi auch mit neu ausgestelltem Waffenpass rum?
Glock 19 Gen 4 @ 9x19
Beretta 92 S @ 9x19
AR-15 M4 @ 5.56x45
Und gaaaanz viele superböse Kat A Magazine

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Re: WBK erweiterung nach 2 Jahren WBK Besitz als Sportschütze/ Sammler (§23 abs.2)

Beitrag von gewo » Fr 19. Feb 2021, 15:27

mastercrash hat geschrieben:
Fr 19. Feb 2021, 13:42
Aha??
@Gewo: Laufen bei dir alle Mitarbeiter angefangen beim Azubi auch mit neu ausgestelltem Waffenpass rum?
ein mitarbeiter von mir hat mal versucht einen WP zu bekommen
ich habe ihn mit entsprechenden bestaetigungen unterstuetzt und fuer ihn auch bei der berufungsverhandlung am LVG entsprechend persoenlich vor gericht ausgesagt

sein WP der
in der ersten instanz verweigert
und dann vor dem LVG zugestanden wurde
wurde ein halbes jahr spaeter aufgrund einspruch durch die behoerde vom VfGH wieder "gezupft"

als waffenhandler bekommst du normal keinen waffenpass
das sind relikte aus frueheren zeiten wenn wer einen hat
die werden sorgsam gepflegt und gehegt ...
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Re: WBK erweiterung nach 2 Jahren WBK Besitz als Sportschütze/ Sammler (§23 abs.2)

Beitrag von gewo » Fr 19. Feb 2021, 15:38

Davomon1979 hat geschrieben:
Fr 19. Feb 2021, 11:02
Die Behörde verlangt eine § 11 b Bestätigung vom Verein und Kopie Schießbuch. - Damit ist das Thema Sportschütze oder nicht erledigt.

Es war auch bisher noch nie so, dass du 2 1911 Plätze bekommst nur weil du 6 Listen mit Leihwaffe hast. - Da hat es schon immer eine verbale Begründung gebraucht. - Ebenso wenig hast eine extra Waffe für IPSC bekommen wenn du bei 3 IPSC Bewerben schlechtesten Falls disqualifiziert wurdest und sonst nur Präzision schießt (zumal die Behörde in der Regel weiß ob es in deinem Verein IPSC gibt).

Zudem sind die Listen heutzutage kaum ein Hindernis mehr mit den Onlinebewerben. - Warum sollte sich die Behörde da durchmühen?
wir haben 100 behoerden in oesterreich
jede ist anders

der ueberwiegende grossteil will ergebnislisten wenn du VOR DER FRIST erweitern willst

leidiglich fuer erweiterung IN DER FRIST (alle 5 jahre 2 plaetze bis max 10) muss sich die behoerde ausschliesslich an der vereinsbestaetigung orientieren (schiessbuch ist unnoetig denn das muss ja eh der verein kontrollieren bevor er dir eine bestaetigung ausstellen darf)

muendliche begruendungen zaehlen bei vielen behoerden GARNIX
alles schriftlich
in wien zb gibt es auch gar keine termine beim sachbearbeiter
auch schon vor corona ned

es gibt weiters keine "1911er" plaetze weil ich kann mit zugestandenen plaetzen kaufen was ich will

und selbstverstaendlich ist eine begruendung fuer zwei 1911er moeglich
unterschiedlichen visierung (dynamisch, statisch)
unterschiedliche Griffstuecke (hohes abzugsgewicht fuer SV, niedriges fuer praezi)

die ergebniss bei den bewerben sind NICHT in betrachtung zu ziehen
lediglich die zeitliche komponenten darf beruecksichtigt werden

wie gesagt
jede behoerde anders
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Austrian_Gunrunner
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Re: WBK erweiterung nach 2 Jahren WBK Besitz als Sportschütze/ Sammler (§23 abs.2)

Beitrag von Austrian_Gunrunner » Fr 19. Feb 2021, 17:48

So erstmal wieder mal großes Dankeschön an Gewo, einer der wenigen der es hier schafft sachlich zu bleiben.
Ich bin übrigens derjenige dem du vor kurzem die brünierte longslide 1911 mit Wechselsystem übergeben hast, du erinnerst dich sicher :D

Für die, die es noch immer nicht verstanden haben, und hier irgendwas hereininterpretieren- ich möchte zuerst per Definition als 11b erweitern auf- so viele wie ich auch immer krieg. Dass 2 auf 10 a bissl sehr gewagt is, ist mir klar ! Hab a nie gsagt dass es 10 sein müssen ! Ebenso mit den ´´40´´ Plätzen als Sammler- Aber wer lesen kann ist klar im Vorteil !!!

Sowas wie der Gewo gemeint hat versuchen auf 8 zu argumentieren, und dann froh sein wenn man 6 oder 7 bekommt, wäre genauso eine Idee gewesen. Da ich aber grundsätzlich vor habe später zu Sammeln wäre dies vll ein Grund mehr die Behörde zu überzeugen dass es ja wurscht is ob sie mir jz ´´nur´´6 geben wollen, weil ich später so oder so alles in meiner Macht stehende probieren werde, mir meine Plätze zu erkämpfen- wenns sein muss auch mit Anwalt. Dass ich mit den bisherigen Begründungen so wie ich sie jetzt hier geschrieben habe und dieser Formulierung wie hier ned viel auf der BH reißen werd is ma klar, aber ich werde hier jetzt sicher keinen 20 seitigen Beitrag schreiben und den hier veröffentlichen. Sollt mit ein bissl Menschenverstand ja logisch sein. Wenn ich jetzt schon ganz genau wissen würd, was ich da rein schreib, und wie ich das schreib, dann würd ich nicht in einem FORUM nach Erfahrungen oder Tipps fragen.

Zum Thema Wertanlage- mir ist klar dass eine Taurus oder eine Glock nix wert is.
Aber ein perfekter Dirty Harry ? Ein S&W überarbeitet von einem der besten Revolverbüchsenmacher dies so gibt ? Oder eine 1960er Gold Cup, die 1970 durch 3 Büchsenmacherhände zur Veredelung gegangen ist, mit dem original 1960er Verschluss als Wechselsystem. Und dann noch zu den Preisen um die ich sie bekommen habe. Klar, keine davon wird die 4k Marke überschreiten, wie es vll mit seltenen C96 oder ähnlichem möglich gewesen wäre, trotzdem werden alte Raritäten in gutem Zustand immer begehrt sein. Ich kann von fast jeder meiner Waffen sagen dass ich weit weniger dafür bezahlt hab, als was ich beim Verkauf wieder kriegen würd.

Ich bitte nun darum, davon Abstand zu nehmen, zu versuchen mich in irgendeiner Weise deppat da stehen zu lassen und sachlich zu bleiben ! Bei so deppaten antworten von dem ein oder anderen braucht sich keiner Wundern warum so wenig neue Leute ins Forum kommen. Ich bin in einigen anderen Foren aktiv, und da bin ich noch nie so ungut empfangen worden wie hier.
:at1:

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Re: WBK erweiterung nach 2 Jahren WBK Besitz als Sportschütze/ Sammler (§23 abs.2)

Beitrag von Alaskan454 » Fr 19. Feb 2021, 18:36

Austrian_Gunrunner hat geschrieben:
Fr 19. Feb 2021, 17:48

Für die, die es noch immer nicht verstanden haben, und hier irgendwas hereininterpretieren- ich möchte zuerst per Definition als 11b erweitern auf- so viele wie ich auch immer krieg. Dass 2 auf 10 a bissl sehr gewagt is, ist mir klar ! Hab a nie gsagt dass es 10 sein müssen ! Ebenso mit den ´´40´´ Plätzen als Sammler- Aber wer lesen kann ist klar im Vorteil !!!

Sowas wie der Gewo gemeint hat versuchen auf 8 zu argumentieren, und dann froh sein wenn man 6 oder 7 bekommt, wäre genauso eine Idee gewesen. Da ich aber grundsätzlich vor habe später zu Sammeln wäre dies vll ein Grund mehr die Behörde zu überzeugen dass es ja wurscht is ob sie mir jz ´´nur´´6 geben wollen, weil ich später so oder so alles in meiner Macht stehende probieren werde, mir meine Plätze zu erkämpfen- wenns sein muss auch mit Anwalt.
Streiten kannst um einen Rechtsanspruch aber auf mehr als insgesamt 10 Plätze (nach x Jahren)hast du nun einmal keinen Rechtsanspruch. Da kann dein Anwalt hupfen wie er möchte und wenn es dir nicht gelingt den SB zu überzeugen wirst auch beim Richter kaum ein Leiberl haben. ;)

Mit solchen Aussagen kannst dir dort "Freunde" fürs leben schaffen :mrgreen:

Ein Kollege von mir ist mit 20zig Listen zu seiner BH gegangen und als Antwort nach 3 Jahren WBK kam:

" Kommens in 2 Jahren wieder,weil vorher geht gar nix!"

Beim erweitern ist weniger manchmal mehr und mit der Brechstange haben sich schon genug den Schädel angerennt, aber das musst eh du selbst wissen.

Gerade als Sammler werden die Kriterien strenger ausgelegt und genau deshalb ist hier Eigeninitiative besonders gefragt und die vermisst man bei dir sehr stark so hart das auch klingt.

Wenn man jetzt wie du nicht einmal ein Sammelgebiet benennen kann und da schon in einem Forum um Rat fragen muss wie man das deklarieren könnte zeigt das nur das du dich noch nicht ernsthaft damit auseinander gesetzt hast.

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