ES IST SOWEIT: Der PDSV Cup 2024 hat begonnen! Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=58164
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!

Nachkauf von High Cap Magazinen

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
titan
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1071
Registriert: Do 29. Mär 2012, 21:57

Re: Nachkauf von High Cap Magazinen

Beitrag von titan » Mo 14. Mär 2022, 13:01

Promo hat geschrieben:
Sa 12. Mär 2022, 18:44
PPS: Schickt alle die verbotene Magazine gemeldet haben mal alle zwei Wochen ein Dutzend Magazine im Kreis an einen anderen Berechtigten mittels Veräußerungsmeldung an die Behörde. Ich wette, dass nach spätestens zwei Monaten sind alle Waffenbehörden österreichweit lahmgelegt bzw. ein Chaos liegt vor, welches nie wieder aufgearbeitet werden kann.
:lol:
Bild

Benutzeravatar
spareribs
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2168
Registriert: Mi 19. Mai 2010, 10:57
Wohnort: Banana-Republik-Ost

Re: Nachkauf von High Cap Magazinen

Beitrag von spareribs » Mo 14. Mär 2022, 13:18

Die können eh nix dafür, Schuld ist die saublöde EU !
Bruder Fre vom Orden der barmherzigen GLOCKen Brüder :-)
Ich liebe unsere Politiker..............wenn sie in Pension sind ! :mrgreen:

Simon80
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 629
Registriert: So 10. Sep 2017, 12:07

Re: Nachkauf von High Cap Magazinen

Beitrag von Simon80 » Mo 14. Mär 2022, 14:32

Blöd wenn man ganze Magazine findet, besser wärs man hätte ein paar Sackerl mit Magazin-Ersatzteilen gefunden die man dann getrennt verkaufen kann oder nicht? ;)

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36563
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Nachkauf von High Cap Magazinen

Beitrag von gewo » Mo 14. Mär 2022, 14:55

vorgangsweise scheint unterschiedlich zu sein

das amt von dem ich erst kuerzlich aus eher glaubwuerdiger quelle gehoert habe dass sie bei zu-spaet meldungen von magazinen jetzt strafverfuegungen ausstellen macht das offenbar nicht in allen faellen.

es gibt offenbar auch das szenario "unverzueglich an einen berechtigten abgeben"
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

Benutzeravatar
Promo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2530
Registriert: Mo 30. Aug 2010, 12:50

Re: Nachkauf von High Cap Magazinen

Beitrag von Promo » Mo 14. Mär 2022, 15:20

gewo hat geschrieben:
Mo 14. Mär 2022, 14:55
vorgangsweise scheint unterschiedlich zu sein

das amt von dem ich erst kuerzlich aus eher glaubwuerdiger quelle gehoert habe dass sie bei zu-spaet meldungen von magazinen jetzt strafverfuegungen ausstellen macht das offenbar nicht in allen faellen.

es gibt offenbar auch das szenario "unverzueglich an einen berechtigten abgeben"
Vermutung: bei den ersten paar wollten sie noch schön österreichisch sein und allen fleißig eine Strafe umhängen. Nach dem 50. haben sie aber festgestellt, dass das ja eine richtige scheiss Arbeit ist und vermutlich kein Ende in Sicht ist, außerdem gehen vielleicht ein paar in Revision, dann wird die Arbeit pro Fall noch mehr. Also überlegt man, wie man Arbeit minimieren kann .. genau, indem man anweist die Magazine einem Berechtigten (= Händler) zu geben. Somit weiß das Amt von nix und hat daher auch keine Arbeit..
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.

titan
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1071
Registriert: Do 29. Mär 2012, 21:57

Re: Nachkauf von High Cap Magazinen

Beitrag von titan » Mo 14. Mär 2022, 16:37

Wie will eine BH ein gefundenes unbeschriftetes Magazin ohne Zuziehung eines gerichtlich beeideten Sachverständigen überhaupt zuordnen? Kann und darf sie mMn überhaupt gar nicht.
Bild

Blaine
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 591
Registriert: Fr 21. Okt 2011, 10:17
Wohnort: Bez. HL

Re: Nachkauf von High Cap Magazinen

Beitrag von Blaine » Mo 14. Mär 2022, 16:42

der ganze bulls..t mit den großen magazinen is ein totaler schuss ins knie
viel MEHR verwaltungsaufwand aber KEIN sicherheitsgewinn... :headslap:

Benutzeravatar
Promo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2530
Registriert: Mo 30. Aug 2010, 12:50

Re: Nachkauf von High Cap Magazinen

Beitrag von Promo » Mo 14. Mär 2022, 17:18

titan hat geschrieben:
Mo 14. Mär 2022, 16:37
Wie will eine BH ein gefundenes unbeschriftetes Magazin ohne Zuziehung eines gerichtlich beeideten Sachverständigen überhaupt zuordnen? Kann und darf sie mMn überhaupt gar nicht.
Wenn du denen schreibst, du hast ein verbotenes Magazin, dann wird sie grundsätzlich mal nicht davon ausgehen, dass du sie anlügen willst. Wenn du ein Magazin hast, was du nicht zuordnen kannst, wirst du mal nicht auf gut Glück die Behörde fragen, was es ist - wenn doch, dann wird diese eine Einstufung durchführen und nötigenfalls einen SV beiziehen (im Zweifelsfall Fotos machen und dem Amtssachverständigen des BMI senden, ggf. das Magazin selbst auch hinsenden). Sehe da keinen großen Aufwand..
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.

kuni
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 3355
Registriert: Sa 24. Mär 2012, 15:36

Re: Nachkauf von High Cap Magazinen

Beitrag von kuni » Mo 14. Mär 2022, 18:11

Wenn ich für mein AUG (ist Kat A) einen Nato Stock kaufe, kann ich dann 10+ AR15 Magazine kaufen?? Bzw. wenn ich schon welche habe, darf ich diese verwenden?

deni
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 319
Registriert: Mi 4. Mai 2016, 14:52
Wohnort: Vlbg

Re: Nachkauf von High Cap Magazinen

Beitrag von deni » Mo 14. Mär 2022, 20:04

mMn ja… ist ja beim AR15 auch nix anderes… wennst a 9mm Wechselsystem zur Kat A kaufst, darfst dir große Mags zum Wechselsystem kaufen.

Lg m

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36563
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Nachkauf von High Cap Magazinen

Beitrag von gewo » Mo 14. Mär 2022, 20:26

kuni hat geschrieben:
Mo 14. Mär 2022, 18:11
Wenn ich für mein AUG (ist Kat A) einen Nato Stock kaufe, kann ich dann 10+ AR15 Magazine kaufen?? Bzw. wenn ich schon welche habe, darf ich diese verwenden?
wie schon am telefon - evt etwas unfreundlich - gesagt (sorry, der laden war knallvoll):

es ist voellig bedeutungslos was steyr sagt und was ich glaub oder nicht glaube
das kann dir ausschliesslich und nur DEIN waffenreferent sagen
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

kuni
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 3355
Registriert: Sa 24. Mär 2012, 15:36

Re: Nachkauf von High Cap Magazinen

Beitrag von kuni » Mo 14. Mär 2022, 22:46

gewo hat geschrieben:
Mo 14. Mär 2022, 20:26
kuni hat geschrieben:
Mo 14. Mär 2022, 18:11
Wenn ich für mein AUG (ist Kat A) einen Nato Stock kaufe, kann ich dann 10+ AR15 Magazine kaufen?? Bzw. wenn ich schon welche habe, darf ich diese verwenden?
wie schon am telefon - evt etwas unfreundlich - gesagt (sorry, der laden war knallvoll):

es ist voellig bedeutungslos was steyr sagt und was ich glaub oder nicht glaube
das kann dir ausschliesslich und nur DEIN waffenreferent sagen
Habe bei dir noch nie angerufen...

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36563
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Nachkauf von High Cap Magazinen

Beitrag von gewo » Mo 14. Mär 2022, 23:40

kuni hat geschrieben:
Mo 14. Mär 2022, 22:46
gewo hat geschrieben:
Mo 14. Mär 2022, 20:26
kuni hat geschrieben:
Mo 14. Mär 2022, 18:11
Wenn ich für mein AUG (ist Kat A) einen Nato Stock kaufe, kann ich dann 10+ AR15 Magazine kaufen?? Bzw. wenn ich schon welche habe, darf ich diese verwenden?
wie schon am telefon - evt etwas unfreundlich - gesagt (sorry, der laden war knallvoll):

es ist voellig bedeutungslos was steyr sagt und was ich glaub oder nicht glaube
das kann dir ausschliesslich und nur DEIN waffenreferent sagen
Habe bei dir noch nie angerufen...
ah
ok
dann war das ein zufall

heute hatte wer das exakt gleiche anliegen an mich
zu dem war ich in anbetracht seiner relativ gedehnten erklaerungen ohne auf den punkt zu kommen zu einem zeitpunkt als hier die hoelle los war im laden wohl etwas ruppig am telefon
kommt vor
montag halt
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

Coolhand1980
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1809
Registriert: Fr 30. Jan 2015, 13:46

Re: Nachkauf von High Cap Magazinen

Beitrag von Coolhand1980 » Di 15. Mär 2022, 15:57

Promo hat geschrieben:
Sa 12. Mär 2022, 18:44
AUG-andy hat geschrieben:
Sa 12. Mär 2022, 08:38
Das mag vielleicht für Kategorie B zutreffen, aber auch für Kategorie A ?
Eine PumpGun bekommst du auch nie und nimmer gemeldet.
Kategorie A ist eine andere Geschichte.
Eine Pumpgun kann man im Zuge einer Verlassenschaft selbstverständlich legalisieren, dto. jegliches Kriegsmaterial. Sie darf halt dann nur einer zum Besitz berechtigten Person überlassen werden.

Generell wäre beim FINDEN von Waffen Folgendes anzuwenden:
§ 42 Finden von Waffen oder Kriegsmaterial hat geschrieben: (1) Bestimmungen anderer Bundesgesetze über das Finden sind auf das Finden von Waffen oder Kriegsmaterial nur insoweit anzuwenden, als sich aus den nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt.
(2) Wer Schußwaffen oder verbotene Waffen findet, bei denen es sich nicht um Kriegsmaterial handelt, hat dies unverzüglich, spätestens aber binnen zwei Tagen, einer Sicherheitsbehörde oder Sicherheitsdienststelle anzuzeigen und ihr den Fund abzuliefern. Der Besitz der gefundenen Waffe ist innerhalb dieser Frist ohne behördliche Bewilligung erlaubt.
(3) Läßt sich der Verlustträger einer Waffe gemäß Abs. 2 nicht ermitteln,
1. so darf die Behörde auch nach Ablauf der im § 395 ABGB vorgesehenen Jahresfrist die Waffe dem Finder oder einer von diesem namhaft gemachten Person nur dann überlassen, wenn diese zu ihrem Besitz berechtigt sind; verlässlichen Findern, die EWR-Bürger sind und das 21. Lebensjahr vollendet haben, hat die Behörde auf Antrag für diese Art von Waffe eine entsprechende Waffenbesitzkarte auszustellen oder zu erweitern;
2. so hat die Behörde, falls der Finder die Waffe nicht besitzen darf und keine andere Verfügung getroffen hat, diese der öffentlichen Versteigerung oder der Veräußerung durch eine zum Handel mit Waffen befugte Person zuzuführen und den Erlös dem Finder auszufolgen.
Gibt halt noch keine Judikatur zum "Finden von herrenlosen Magazinen", also mal sehen, ob das so ausgelegt wird, wie es da steht. Dieser Absatz wurde mW auch bei der letzten Novelle geändert. Theoretisch müsste man damit auch für jegliche Art von verbotenen Waffen eine Genehmigung bekommen. Allerdings gab es auch ein Urteil, dass das Erbenprivileg nicht für "Pumpguns" gilt, daher könnte man rückschließen, dass dies auch für verbotene Magazine gilt. (*Edit* gerade gesehen, der § 43 Abs. 4 wurde dahingehend modifiziert, als dass das Erbenprivileg eben nicht für KM und verbotene Waffen gilt. Nach der Gesetzeslogik ist es also besser eine legal besessene verbotene Waffe in der Erbschaft plötzlich nicht mehr zu finden, wenn man sie aber dann ein halbes Jahr danach wieder findet, dann hat man nach § 42 Abs. 3 Z. 1 einen Rechtsanspruch auf eine entsprechende Genehmigung...)

PS: Magazine müssen beim Waffenhändler nicht im Waffenbuch geführt werden, da sie keine Schusswaffen iSd WaffG sind (vgl. Waffenbücherverordnung § 2 Abs. 2 ff iVm § 2 WaffG), somit gibt es bei einem Waffenhändler auch keinen Nachweis darüber, woher er ebendieses Magazin hat (analog Schalldämpfer zB), sofern er es nicht im ZWR ankauft und es daher digital bereits existiert.
In der Praxis wird der ZWR Ankauf von Magazinen (ausgenommen einzelne Sonderfälle wie z.B. P.08 Trommelmagazin) sich für Händler aber nicht lohnen weil der Aufwand mit Ankauf und späterem Verkauf im ZWR jeglichen Verkaufspreis sprengt.

PPS: Schickt alle die verbotene Magazine gemeldet haben mal alle zwei Wochen ein Dutzend Magazine im Kreis an einen anderen Berechtigten mittels Veräußerungsmeldung an die Behörde. Ich wette, dass nach spätestens zwei Monaten sind alle Waffenbehörden österreichweit lahmgelegt bzw. ein Chaos liegt vor, welches nie wieder aufgearbeitet werden kann.
Danke Promo, so habe ich den 42er auch verstanden.

Antworten