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Nachkauf von High Cap Magazinen

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: Nachkauf von High Cap Magazinen

Beitrag von gewo » Fr 19. Mär 2021, 12:28

Muhanak hat geschrieben:
Fr 19. Mär 2021, 11:50
gewo hat geschrieben:
Mi 10. Feb 2021, 21:17
Woyzeck hat geschrieben:
Mi 10. Feb 2021, 21:09
Sodala, ich hab jetzt meinen Altbestand im ZWR stehen (§17 Z9 bzw. Z10) - so wie viele hab ich mich gewundert, dass jedes Magazin einzeln eingetragen wird, aber gut, ich bin ja nicht der arme Beamte, der das Tippen muss.

Ein praktische Frage: Nachdem ich die Magazine nicht nur streichle, sondern auch beim dynamischen Schießen verwende, sprich: Die fallen in den Dreck, ich steig drauf, irgendwas wird hin, ein neues muss her. Wie ist hier vorzugehen ?

Gehe ich da zur Behörde und gebe das defekte Magazin ab, die tragen das aus dem ZWR aus und ich kann den nun freien Platz wieder befüllen ? Oder macht das der Händler ?
magazinreste bei der polizei abgeben und dir eine bestaetigung ausstellen lassen
bestaetigung an deine waffenbehoerde uebersenden (kopie aufheben!)
dann ein neues kaufen gehen

der haendler kann das zwar auch
aber ich wuensche dir viel glueck dabei einen zu finden
denn er darf fuer die abmeldung des magazins per gesetz nichts von dir verlangen
Kann ich mir mit dieser Vorgehensweise auch ein Magazin eines anderen Kalibers zulegen? Zb 223er abgeben und 9mm holen. (für Gewehr) ?
tausch nur innerhalb der berechtigungen

17/1/7 gegen 17/1/7 oder 17/1/9
17/1/8 gegen 17/1/8 oder 17/1/10 oder 17/1/11
wie sie das machen bei zb glock magazinen die in alle rein passen .... weiss ich ned
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Re: Nachkauf von High Cap Magazinen

Beitrag von gewo » Fr 19. Mär 2021, 12:30

Xandolas hat geschrieben:
Fr 19. Mär 2021, 11:46
Ich grab das Thema hier nochmal aus:
Wenn ein 17/1/8 Ar-15 vorhanden ist, es es dann möglich einen 9mm Upper als Zubehör zu kaufen und für diesen große Glockmagazine nachzukaufen? Oder ist der 17/1/8 Platz auf das Kaliber der "Basiswaffe" beschränkt?
Oder ist das einer der von gewo erwähnten völlig ungeklärten Fällen?
irgendwer wird sicher wissen wie es geht
ich weiss es ned
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Matt_anders
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Re: Nachkauf von High Cap Magazinen

Beitrag von Matt_anders » Fr 19. Mär 2021, 12:31

TrkA hat geschrieben:
Do 11. Feb 2021, 18:04
gewo hat geschrieben:
Do 11. Feb 2021, 15:29
rider650 hat geschrieben:
Do 11. Feb 2021, 13:58
Außerdem hat jeder von den Z7/8 Plätzen 2 Zubehörplätze.
nein

die je zwei zubehoerplaetze gibts laut gesetzestext nur fuer kat B und nicht fuer kat A gem. §17/1/x
Mir wurde gesagt, dass diese Zubehörplätze sehr wohl auch für §17/1/x gelten - in Wien ..... (diese Auskunft ist nicht mal eine Woche alt, habe direkt mit für mich zuständigen Sachbearbeiter gesprochen)
meine Info auf der BH war die wie oben. Zubehörplätze gelten NUR für Kat B ! Auskunft ist 2 Wochen alt.

Aber was ich noch nicht durchschaut hab ist, ob man z.b. einen zweiten Upper für ein Z8 AR als Kat A Zubehör eintragen muss. Das wäre noch interessant zu wissen, dann könnte man ein wenig "tricksen" mit den Kat B Zubehörplätzen.

TrkA
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Re: Nachkauf von High Cap Magazinen

Beitrag von TrkA » Fr 19. Mär 2021, 15:43

Matt_anders hat geschrieben:
Fr 19. Mär 2021, 12:31

meine Info auf der BH war die wie oben. Zubehörplätze gelten NUR für Kat B ! Auskunft ist 2 Wochen alt.

Aber was ich noch nicht durchschaut hab ist, ob man z.b. einen zweiten Upper für ein Z8 AR als Kat A Zubehör eintragen muss. Das wäre noch interessant zu wissen, dann könnte man ein wenig "tricksen" mit den Kat B Zubehörplätzen.
Lustig, habe mir vor 3 Wochen ein Wechselsystem als Kat. A eintragen lassen - bis jetzt kein Anruf bei mir :lol:
Zuletzt geändert von TrkA am Fr 19. Mär 2021, 18:13, insgesamt 1-mal geändert.

Trijikon
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Re: Nachkauf von High Cap Magazinen

Beitrag von Trijikon » Fr 19. Mär 2021, 17:26

gewo hat geschrieben:
Do 11. Feb 2021, 15:29
rider650 hat geschrieben:
Do 11. Feb 2021, 13:58
Außerdem hat jeder von den Z7/8 Plätzen 2 Zubehörplätze.
nein

die je zwei zubehoerplaetze gibts laut gesetzestext nur fuer kat B und nicht fuer kat A gem. §17/1/x
Wenn das stimmt gibt es Probleme!
Man hat 2 Plätze B noch im alten System.
Man kauft erlaubterweise 4 Wechselsysteme (auf die 2 Plätze B)
Man geht in einigen Monaten (vor Ablauf der Frist) Altbestand Hi Caps melden.
Da eines davon zu einer schon lange besessenen Altwaffe passt wird diese zu Kat A!
Jetzt hat man nur mehr 1 Platz aber 4 WS ergo eigentlich 2 zuviel!
Falsch (verbotenerweise) gemacht hat man ja nix -
Wie geht es dann weiter???

LG Wolfgang
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Re: Nachkauf von High Cap Magazinen

Beitrag von gewo » Fr 19. Mär 2021, 17:32

Trijikon hat geschrieben:
Fr 19. Mär 2021, 17:26
Da eines davon zu einer schon lange besessenen Altwaffe passt wird diese zu Kat A!
entweder die zubehoere sind auch kat A
dann beantragst du fuer sie genauso altbesitz wie fuer die basiswaffe

oder sie bleiben kat B
dann hast du eh deine frueheren bescheid gem. §23 fuer kat B zubehoer und den eintrag "zubehoer" auf der WBK
musst halt schaun dass er drauf bleibt
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Re: Nachkauf von High Cap Magazinen

Beitrag von Trijikon » Fr 19. Mär 2021, 18:00

gewo hat geschrieben:
Fr 19. Mär 2021, 17:32
Trijikon hat geschrieben:
Fr 19. Mär 2021, 17:26
Da eines davon zu einer schon lange besessenen Altwaffe passt wird diese zu Kat A!
entweder die zubehoere sind auch kat A
dann beantragst du fuer sie genauso altbesitz wie fuer die basiswaffe

oder sie bleiben kat B
dann hast du eh deine frueheren bescheid gem. §23 fuer kat B zubehoer und den eintrag "zubehoer" auf der WBK
musst halt schaun dass er drauf bleibt
Ich hab aber keinen §23 fuer kat B zubehoer eingetragen, sondern die WS auf Grund des neuen Gesetzes das man automatisch 2 Zubehöre pro Platz hat.

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Re: Nachkauf von High Cap Magazinen

Beitrag von TrkA » Fr 19. Mär 2021, 18:05

gewo hat geschrieben:
Fr 19. Mär 2021, 17:32
Trijikon hat geschrieben:
Fr 19. Mär 2021, 17:26
Da eines davon zu einer schon lange besessenen Altwaffe passt wird diese zu Kat A!
entweder die zubehoere sind auch kat A
dann beantragst du fuer sie genauso altbesitz wie fuer die basiswaffe

oder sie bleiben kat B
dann hast du eh deine frueheren bescheid gem. §23 fuer kat B zubehoer und den eintrag "zubehoer" auf der WBK
musst halt schaun dass er drauf bleibt
Gewo - kann es sein, dass die 2x Zubehör Regelung für Kat. A auch von Behörde zu Behörde anders geregelt wird? E.g. in Wien kein Problem (Aussage meines Händlers und Sacherbearbeiters) und z.B. in NÖ wie oben von Matt_anders eben mal wieder anders ausgelegt wird?

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Re: Nachkauf von High Cap Magazinen

Beitrag von Wilhelmshoehe » Fr 19. Mär 2021, 18:52

Ich werf mal ein, dass man Kat A. als "freies Zubehör" also im Sinne der 2x Zubehör Regelung im ZWR eintragen kann.

Steht auch explizit so in der FAQ vom BMI.

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Re: Nachkauf von High Cap Magazinen

Beitrag von mirakulixs » Fr 19. Mär 2021, 20:42

Hallo,
ich hab mir heut ne gebrauchte Pistole gekauft mit 3 Stk 21er Mags.
1)Soweit ich es verstanden habe, muss ich es auf der BH melden - richtig? Is das kostenfrei?
2)Aber wie schauts aus wenn ich die Pistole weiterverkaufe?
3)Kann bzw darf ich mir ein zusätzliches 32er Mag kaufen?
MfG

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Re: Nachkauf von High Cap Magazinen

Beitrag von fast12 » Fr 19. Mär 2021, 21:00

Naja, wenn du die Magazine ansteckst ist die Pistole eine verbotene Waffe. Wenn nicht, dann sind die Magazine alleine verbotene Waffen und die Pistole ist Kategorie B

Da du dir diese verbotene Waffe(n) gekauft hast, hast du ja bestimmt die entsprechene Ausnahmegenehmigung, also wirds wohl kein Problem sein das zu melden :whistle:

Solltest du keine Kategorie A Ausnahmegenehmigung haben, solltest du zumindest die verbotenen Magazine sofort zurückgeben.

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Re: Nachkauf von High Cap Magazinen

Beitrag von deni » Fr 19. Mär 2021, 21:24

Ich bin mal so frech und spring quer rein... ich hab ein AR10 mit Highcap und Altbestand gemeldet. Kann ich ein AR15 Wechselsystem auf der Kat A Platz als Zubehör melden und dann Highcaps nutzen?

Danke & lg m

gewo
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Re: Nachkauf von High Cap Magazinen

Beitrag von gewo » Fr 19. Mär 2021, 21:49

TrkA hat geschrieben:
Fr 19. Mär 2021, 18:05
gewo hat geschrieben:
Fr 19. Mär 2021, 17:32
Trijikon hat geschrieben:
Fr 19. Mär 2021, 17:26
Da eines davon zu einer schon lange besessenen Altwaffe passt wird diese zu Kat A!
entweder die zubehoere sind auch kat A
dann beantragst du fuer sie genauso altbesitz wie fuer die basiswaffe

oder sie bleiben kat B
dann hast du eh deine frueheren bescheid gem. §23 fuer kat B zubehoer und den eintrag "zubehoer" auf der WBK
musst halt schaun dass er drauf bleibt
Gewo - kann es sein, dass die 2x Zubehör Regelung für Kat. A auch von Behörde zu Behörde anders geregelt wird? E.g. in Wien kein Problem (Aussage meines Händlers und Sacherbearbeiters) und z.B. in NÖ wie oben von Matt_anders eben mal wieder anders ausgelegt wird?
Ja natuerlich

Das waffengesetz wird regional unterschiedlich angewendet obwohl es ein bundesgesetz ist

Das BMi ist offenbar in vielen bereichen nicht willens seine gesamtverantwortung im zuge der mittelbaren bundesverwaltung durchzusetzen

Bekannre beispiele dafuer sind div BHs in nieder- und oberoesterreich ....
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Re: Nachkauf von High Cap Magazinen

Beitrag von Woyzeck » Sa 20. Mär 2021, 11:41

deni hat geschrieben:
Fr 19. Mär 2021, 21:24
Ich bin mal so frech und spring quer rein... ich hab ein AR10 mit Highcap und Altbestand gemeldet. Kann ich ein AR15 Wechselsystem auf der Kat A Platz als Zubehör melden und dann Highcaps nutzen?
Auf einem behördlich genehmigten Schießstand schon. Und wo sollte man sonst damit schießen wollen ? Ob daheim im Tresor ein 10er oder ein 30er angesteckt werden kann, ist doch recht egal.

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Re: Nachkauf von High Cap Magazinen

Beitrag von MikeD » Sa 20. Mär 2021, 12:38

deni hat geschrieben:
Fr 19. Mär 2021, 21:24
Ich bin mal so frech und spring quer rein... ich hab ein AR10 mit Highcap und Altbestand gemeldet. Kann ich ein AR15 Wechselsystem auf der Kat A Platz als Zubehör melden und dann Highcaps nutzen?

Danke & lg m
Die Frage ist wohl eher, darf man dann große AR15 Magazine (.223) für´s Wechselsystem nachkaufen oder nicht.
Prinzipiell müsste es gehen, wenn Beide (Waffe und Wechselsystem) als Kat A eingetragen sind.
Ich bin mir aber nicht sicher, ob ein AR15 Wechselsystem auf einen AR10 Lower (.308) passt.

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