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Magazinersatzteile

Verfasst: Fr 4. Dez 2020, 18:24
von CaffeLatte
Hallo, schon wieder eine Frage zum Thema Magazin

Sind diese Angebote bei bei zB Waffengebraucht wo 30er Magazine zerlegt als Ersatzteil-kit verkauft werden legal?

LG

Re: Magazinersatzteile

Verfasst: Fr 4. Dez 2020, 20:10
von spareribs
Das wäre wirklich interessant, weil man könnte vielleicht wegen einer Magazinfeder oder Zubringer kriminell werden???

Re: Magazinersatzteile

Verfasst: Fr 4. Dez 2020, 20:15
von bino71
Wurde noch nicht ausjudiziert. Freiwillige vor ;)

Re: Magazinersatzteile

Verfasst: Sa 5. Dez 2020, 12:36
von Wolf1971
Wenn die Händler das so verkaufen...
Wer sollte mich kontrollieren?

Re: Magazinersatzteile

Verfasst: Sa 5. Dez 2020, 12:37
von Wolf1971
Kannst dir noch schnell Altbestand schaffen.

Re: Magazinersatzteile

Verfasst: Sa 5. Dez 2020, 12:38
von Wolf1971
Das ist ja im Prinzip die selbe Diskussion wie mit den Wechselsystem und den Griffstücken.
Zerlegt erlaubt, Zusammenbauen nicht.

Re: Magazinersatzteile

Verfasst: Sa 5. Dez 2020, 12:53
von Incite
Wenn es zusammengesetzt ein ganzes Magazin ist würde ich es nicht kaufen.

Re: Magazinersatzteile

Verfasst: Sa 5. Dez 2020, 16:55
von haberl1204
Ich Hätt bei der ganzen Geschichte schiss, dass sich de Behörde an Spaß mit solchen Inseraten erlaubt und dir dann gleich alles abnimmt

Re: Magazinersatzteile

Verfasst: Sa 5. Dez 2020, 18:57
von diver99
Zu Tode gefürchtet ist auch gestorben.

Re: Magazinersatzteile

Verfasst: So 6. Dez 2020, 14:34
von Simon80
haberl1204 hat geschrieben:
Sa 5. Dez 2020, 16:55
Ich Hätt bei der ganzen Geschichte schiss, dass sich de Behörde an Spaß mit solchen Inseraten erlaubt und dir dann gleich alles abnimmt
Meinst du die Behörden die nicht mal schaffen Terroristen zu überwachen? Glaub kaum das da jemand Zeit hat sich mit rechtlichen Grauzonen zu beschäftigen.....

Re: Magazinersatzteile

Verfasst: So 6. Dez 2020, 14:51
von bino71
Simon80 hat geschrieben:
So 6. Dez 2020, 14:34
haberl1204 hat geschrieben:
Sa 5. Dez 2020, 16:55
Ich Hätt bei der ganzen Geschichte schiss, dass sich de Behörde an Spaß mit solchen Inseraten erlaubt und dir dann gleich alles abnimmt
Meinst du die Behörden die nicht mal schaffen Terroristen zu überwachen? Glaub kaum das da jemand Zeit hat sich mit rechtlichen Grauzonen zu beschäftigen.....
Genau die gleiche Behörde, die Dir das Leben schwer machen kann und wer hat Lust um seine WBK zu kämpfen?
Früher oder später wird es einzelne Treffen.

Re: Magazinersatzteile

Verfasst: So 6. Dez 2020, 16:18
von Glock1768
Gerade bei uns Legalwaffenbesitzern zeigen sie den wieder gerne die volle Härte ... Mach dir keine Sorgen ... Wenn dann nur ein Magazin nicht im zwr drin steht, oder bei einem 90 jährigen Legalwaffenbesitzern, der noch nie etwas mit dem Gesetz zu tun hatte, nur eine nicht gemeldete Büchse bei einer 5 jährigen Kontrolle gefunden wird (war vor kurzem), dann gibt es wieder Probleme und Schlagzeilen in den Medien ... Verlass dich drauf!!!

Re: Magazinersatzteile

Verfasst: So 6. Dez 2020, 18:35
von rider650
90 jährige Omas sind halt ungefährlicher als Jihadisten, und Behördenmitarbeiter haben auch lieber ein leichtes Leben als ihren Allerwertesten zu riskieren.

Re: Magazinersatzteile

Verfasst: So 6. Dez 2020, 18:43
von Papa Bär
Wie schon gesagt, zu Tode gefürchtet is auch gestorben.
Die Einzelteile an sich sind völlig frei... und werden es auch immer sein.

Re: Magazinersatzteile

Verfasst: So 6. Dez 2020, 21:49
von martin
ganz so problemlos dürfte das mit den Ersatzteilesets doch nicht sein ...

Geschäftszahl: 2020-0.274.898
WaffG; § 17 Abs. 1 Z 10; Anfrage betreffend Waffengesetz; Zuordnung leerer Magazinkörper für MPi88


Sehr geehrter Herr xxx

Zu Ihrer Anfrage wird aus der Sicht der für die Vollziehung des WaffG zuständigen Fachabteilung nachstehende Rechtsansicht vertreten:

Vorweg wird festgehalten, dass – soweit ersichtlich – zu der aufgeworfenen Rechtsfrage noch keine Judikatur eines Höchstgerichtes vorliegt. Grundsätzlich ist der Grad der Einsatzfähigkeit und der Zustand einer Waffe für ihre Qualifikation als solche ohne Bedeutung. Auch schadhafte und nicht funktionierende Waffen sind Waffen im Sinne des Waffengesetzes 1996.

Im Hinblick darauf, dass Magazine unter die Liste der verbotenen Waffen gem. § 17 WaffG fallen, müsste der genannte Grundsatz wohl auch für Magazine im Sinne des § 17 Abs. 1 Z.9 und 10 WaffG gelten. Davon ist zu unterscheiden, wann eine Waffe als (irreversibel) zerstört bzw. vernichtet anzusehen ist. Dies kann nur im konkreten Einzelfall beurteilt werden. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte direkt an xxx

Mit freundlichen Grüßen

18. Mai 2020
Für den Bundesminister:
xxx