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Re: 30er Magazine

Verfasst: Fr 6. Nov 2020, 21:42
von fast12
@Lexman1: Im Zweifelsfall immer eintragen und genehmigen lassen. Das kann nur ein Vorteil für dich sein, wenn später irgendwann mal rauskommt, dass die Magazine doch nicht meldepflichtig gewesen wären, hast du trotzdem die Genehmigung für solche Magazine und damit freie "Magazinplätze" gewonnen...

PS: Ich steh grad auf der Leitung, wen meinst du mit "Deppen"?

Re: 30er Magazine

Verfasst: Sa 7. Nov 2020, 10:15
von Lexman1
Ja deshalb informiert er sich jetzt nochmals intern, da ich ihm haargenau das selbe gesagt habe. Ich möchte nicht, bei einer Kontrolle dann Probleme bekommen, da sie dann plötzlich als HC angesehen werden. Jedoch, wenn deren Jurist nein sagt, wirst du auch nix dagegen tun können, da er diesbezüglich entscheidet.

Der "Depp" war der Attentäter. Er meinte nur dass seit dem Vorfall am Montag jetzt bei Ihnen in der Abteilung auch alle ziemlich eingedeckt sind und ich glaube es ist auch wer auf Urlaub.

Mal schauen was rauskommt. Wenn ich es mir aussuchen kann, dann werden sie definitiv eingetragen.

Re: 30er Magazine

Verfasst: Sa 7. Nov 2020, 11:14
von Emil
Wolf1971 hat geschrieben:
Fr 6. Nov 2020, 11:18
Bergsteirer hat geschrieben:
Fr 6. Nov 2020, 06:02
Servus Leute
Was mach ich jetzt wenn ich Magazinsammler bin, und keine dazugehörigen Waffen besitze.

Glück Auf vom Bergsteirer
Auf der BH die entsprechende WBK mit den Einträgen beantragen - bekommst halt dann eine WBK die dir nur den Besitz der Magazine erlaubt. Mehr kannst damit nicht machen.
Noch einmal, damit das alle verinnerlichen, es hat sich am Standardprozedere für eine § 17 Genehmigung NICHTS geändert, es gibt nur über die Altbestandsregelung einen Rechtsanspruch auf bisher besessenes und über den § 11b Erleichterungen für Sportschützen für Waffen gem § 17 Abs 1 Z 7 und Z 8.


@Bergsteiger:
Du meldest die bisher von dir rechtmäßig besessenen Magazine als Altbestand und lässt dir eine WBK dafür ausstellen, darauf hast du einen Rechtsanspruch. Wenn du zukünftig nicht mehr Genehmigung brauchst als du damit bekommst dann musst du gar nichts zusätzliches machen.

Willst du in Zukunft weitere Magazine sammeln, legst du sinnvollerweise dabei gleich bei der Behörde alle Unterlagen vor, die dein(e) Sammelgebiet(e) und damit dein überwiegendes berechtigtes Interesse am Erwerb und Besitz nachweisen (Fotos von deiner Fachbuchsammlung, eine Auflistung warum welches Magazin für dich sammelwürdig ist, welche Magazine zu deiner Sammlungsergänzung noch fehlen würden und warum, wie du deine Sammlung sicher verwahrst, das du auch für die sichere Verwahrung von zusätzlichen Magazinen Platz hättest ect.). Das dürfte durchaus hilfreich sein wenn du später zusätzliche Genehmigungen für Magazine beantragen möchtest.


Als Magazinsammler bleibt einem - für neue Genehmigungen, die also nicht Altbestand sind - nur § 17 Abs 3:
Die Behörde kann verlässlichen Menschen, die das 21. Lebensjahr vollendet haben und überwiegendes berechtigtes Interesse an Erwerb, Einfuhr, Besitz oder Führen nachweisen, Ausnahmen von Verboten der Abs. 1 und 2 bewilligen.


Oder, um es plakativer auszudrücken:

Was muss der Magazinsammler in Zukunft zur Ergänzung seiner Sammlung machen? - Das gleiche was der Stockdegensammler bisher machen musste.

Re: 30er Magazine

Verfasst: Sa 7. Nov 2020, 16:12
von spareribs
Stockdegen ist ja eine versteckte Waffe....und du könntest jemanden " abfischeln" aber mit einem Magazin wird es schwieriger....

Re: 30er Magazine

Verfasst: Sa 7. Nov 2020, 23:58
von Emil
spareribs hat geschrieben:
Sa 7. Nov 2020, 16:12
Stockdegen ist ja eine versteckte Waffe....und du könntest jemanden " abfischeln" aber mit einem Magazin wird es schwieriger....
Es sind alle in § 17 Abs 1 aufgezählten Gegenstände "Verbotene Waffen", die Vorraussetzungen sind grundsätzlich gem § 17 Abs 3 für alle gleich - zugegeben die Behörde wird eventuell das eine "leichter" genehmigen als das "andere".

Ob man nach der ganzen Diskussion mit den großen Magazinen diese jetzt als Magazinsammler leichter oder schwieriger als einen Stockdegen als Stock(degen)sammler bewilligt bekommt ... keine Ahnung, hängt vermutlich vom jeweiligen Antragsteller und der jeweiligen entscheidenden Behörde ab.

Re: 30er Magazine

Verfasst: So 8. Nov 2020, 02:06
von nerd
Woyzeck hat geschrieben:
Do 5. Nov 2020, 18:11
1. Ein Foto aller Magazine machen, eine Liste der Magazine erstellen und damit zur Behörde gehen. Dann beim Sachbearbeiter den Antrag einreichen, auf den Anruf warten und Einzahlen. Ein paar Wochen später kommt eine neue WBK.
2. Ja, aber niemals mehr als 7 insgesamt
3. Dezember 2021
4. Ja, denn sonst machst Du dich strafbar. Du darfst sie dann aber benutzen, auch wenn Du nachträglich eine passende Waffe erwirbst, allerdings nur auf einem behördlich genehmigten Schießplatz
Offenbar habe ich was verpasst. Bis wann sind die Altbestand high cap Mags zu melden? Nicht mehr bis zum Ende dieses Jahres 2020?

Re: 30er Magazine

Verfasst: So 8. Nov 2020, 05:57
von AUG-andy
nerd hat geschrieben:
So 8. Nov 2020, 02:06
Woyzeck hat geschrieben:
Do 5. Nov 2020, 18:11
1. Ein Foto aller Magazine machen, eine Liste der Magazine erstellen und damit zur Behörde gehen. Dann beim Sachbearbeiter den Antrag einreichen, auf den Anruf warten und Einzahlen. Ein paar Wochen später kommt eine neue WBK.
2. Ja, aber niemals mehr als 7 insgesamt
3. Dezember 2021
4. Ja, denn sonst machst Du dich strafbar. Du darfst sie dann aber benutzen, auch wenn Du nachträglich eine passende Waffe erwirbst, allerdings nur auf einem behördlich genehmigten Schießplatz
Offenbar habe ich was verpasst. Bis wann sind die Altbestand high cap Mags zu melden? Nicht mehr bis zum Ende dieses Jahres 2020?
Bis Dezember 2021 hast du Zeit.
Zwei Jahre ab dem 14.12.2019

Re: 30er Magazine

Verfasst: Di 10. Nov 2020, 13:20
von Zeusis
So ich hab jetzt 7 .223 Mag für ar 15 die meld ich jetzt an.

Will mir aber ein Steyr Aug zulegen und für das die 7 30er Mag bekommen.

Wer trägt mir das ein oder wo geb ich die ab ?
Und kann ich dann nur gegen 7 30er Mag tauschen oder auch auf die 42er Mags?

Re: 30er Magazine

Verfasst: Di 10. Nov 2020, 13:28
von gewo
Zeusis hat geschrieben:
Di 10. Nov 2020, 13:20
So ich hab jetzt 7 .223 Mag für ar 15 die meld ich jetzt an.
hast du die fuer das AUG auch schon?

Re: 30er Magazine

Verfasst: Di 10. Nov 2020, 13:50
von Simon80
Zeusis hat geschrieben:
Di 10. Nov 2020, 13:20
So ich hab jetzt 7 .223 Mag für ar 15 die meld ich jetzt an.

Will mir aber ein Steyr Aug zulegen und für das die 7 30er Mag bekommen.

Wer trägt mir das ein oder wo geb ich die ab ?
Und kann ich dann nur gegen 7 30er Mag tauschen oder auch auf die 42er Mags?
Du meldest das jetzt bei der Behörde und bekommst eine Wbk mit 7 Plätzen für große Langwaffen-Magazine.
Dann schaust du ob dir dein Waffenhändler die 30er Magazine abnimmt oder du bringst sie wie Gewo mal gesagt hat zur Polizei oder du schaust auf Waffengebraucht ob sich ein Käufer mit der entsprechenden Berechtigung findet. Beim Privatverkauf würde ich es wie bei Kat. B mit Meldung an die BH des Käufers handhaben.

So du hast jetzt also kein Magazin mehr und somit dann 7 freie Plätze für große Langwaffen-Magazine.
Jetzt gehst du zu deinem Händler und bestellst dir 7 Aug Magazine, ob 30 oder 42 Schuss ist meines Wissens nach egal denn das Gesetzt kennt nur größer 10 Schuss. Der Händler trägt sie dir dann ins Zwr ein und fertig.

Verwenden darfst du sie aber eben nur am Schießstand weil du ja keinen Kat. A Waffenplatz sondern nur Magazinplätze hast.

Re: 30er Magazine

Verfasst: Di 10. Nov 2020, 13:55
von rider650
Zeusis hat geschrieben:
Di 10. Nov 2020, 13:20
So ich hab jetzt 7 .223 Mag für ar 15 die meld ich jetzt an.

Will mir aber ein Steyr Aug zulegen und für das die 7 30er Mag bekommen.

Wer trägt mir das ein oder wo geb ich die ab ?
Und kann ich dann nur gegen 7 30er Mag tauschen oder auch auf die 42er Mags?
Du kriegts eine neue WBK mit 7 Z10 Plätzen, nachdem du die gemeldet hast. Auf denen kannst kaufen und verkaufen. Da steht nur 'Magazin +10' - die genaue Kapazität wird nirgends erfasst. Das einzige auf das du achten musst, ist, deine Magazine nur an Berechtigte abzugeben, Erwerb bzw. Verkauf der Behörde zu melden (mit allen Angaben, die auch bei der Erstmeldung gemacht wurden plus Name und Adresse vom Handelspartner) und nie mehr als 7 Stück Langwaffenmagazine mit Kapazität von mehr als 10 zu haben.
Da es inwischen jede Menge Leute mit Erwerbsberechtigung von +10 AR15 Magazinen gibt würde ich die sicher nicht irgendwo einfach nur 'abgeben'.

Re: 30er Magazine

Verfasst: Di 10. Nov 2020, 16:26
von Zeusis
Ok alles klar

Letzte frag darf ich sie dan zuhause im schrank mit angestecktem 30er Mag stehen haben? (Zb.Kontrolle kommt)
Bzw. wenn ich sie zuhause rumführe (wieso auch immer) geladen mit 30er Mags haben ?

Re: 30er Magazine

Verfasst: Di 10. Nov 2020, 16:42
von Woyzeck
Zeusis hat geschrieben:
Di 10. Nov 2020, 16:26
Ok alles klar

Letzte frag darf ich sie dan zuhause im schrank mit angestecktem 30er Mag stehen haben? (Zb.Kontrolle kommt)
Bzw. wenn ich sie zuhause rumführe (wieso auch immer) geladen mit 30er Mags haben ?
Nein

Re: 30er Magazine

Verfasst: Mi 11. Nov 2020, 11:45
von Oafacha
Mir ist grad aufgefallen dass an meiner Interordnance (Repetierer) ja auch ein 30er Magazin
dran ist. Wie ist das nun rechtlich mit diesen teilen?

Re: 30er Magazine

Verfasst: Mi 11. Nov 2020, 12:14
von martin
Oafacha hat geschrieben:
Mi 11. Nov 2020, 11:45
Mir ist grad aufgefallen dass an meiner Interordnance (Repetierer) ja auch ein 30er Magazin
dran ist. Wie ist das nun rechtlich mit diesen teilen?
siehe auf Seite 2 / Punkt 4
https://www.wko.at/site/zivile-sicherhe ... xtern).pdf