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30er Magazine

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Zeusis
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30er Magazine

Beitrag von Zeusis » Do 5. Nov 2020, 17:18

Hallooo liebe Leute

Ich hab jetz viel gelesen und viel unterschiedliches gehört und Blicke einfach noch immer nicht ganz durch....

Also Ich habe 2×25er(.308) 5×30er(.223) Magazine
Habe aber keine Gewehre dazu sprich meine WBK ist leer bzw. 2 Plätze frei...

Meine Fragen:
1.Wie muss ich sie am besten anmelden?
(Was sind die schritte bzw. was brauche ich dazu)
2. Darf ich sie ich wenn ich 7 habe immer 7 besitzen
sprich 2×25er(.308) verkaufen dafür 2x30er(.223)
kaufen?
3.Bis wann muss ich sie Melden? (Deadline nein/ja)
4.Wenn man sie trozdem nicht benutzen darf wie
ich es verstanden habe sollte ich sie überhaupt
melden? :eusa-think:

Hoffe ich versteh es bald mal :D


Liebe Grüße und bleibt Gesund

Woyzeck
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Re: 30er Magazine

Beitrag von Woyzeck » Do 5. Nov 2020, 18:11

1. Ein Foto aller Magazine machen, eine Liste der Magazine erstellen und damit zur Behörde gehen. Dann beim Sachbearbeiter den Antrag einreichen, auf den Anruf warten und Einzahlen. Ein paar Wochen später kommt eine neue WBK.
2. Ja, aber niemals mehr als 7 insgesamt
3. Dezember 2021
4. Ja, denn sonst machst Du dich strafbar. Du darfst sie dann aber benutzen, auch wenn Du nachträglich eine passende Waffe erwirbst, allerdings nur auf einem behördlich genehmigten Schießplatz

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Re: 30er Magazine

Beitrag von Zeusis » Do 5. Nov 2020, 19:58

Heist ich sollte noch warten mir evtl. noch ~7 kaufen und dann erst eintragen lassen?

Wo liegt der unterschied ob ich jetzt nur die Magazine oder mir das passende Gewehr kaufe und dann die Magazine zum Gewehr eintragen lasse?

Simon80
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Re: 30er Magazine

Beitrag von Simon80 » Do 5. Nov 2020, 20:11

Zeusis hat geschrieben:
Do 5. Nov 2020, 19:58
Heist ich sollte noch warten mir evtl. noch ~7 kaufen und dann erst eintragen lassen?

Wo liegt der unterschied ob ich jetzt nur die Magazine oder mir das passende Gewehr kaufe und dann die Magazine zum Gewehr eintragen lasse?

So warte mal: du hast jetzt 7 große Magazine, oder?
Wie willst du dir dann noch 7 kaufen? Du bist weder zum Erwerb noch zum Besitz von mehr Magazinen berechtigt als du Altbestand hast. Du kannst die 7 Magazine melden, dann vernichten oder verkaufen und dir dann 7 neue kaufen.

Die Mags zum Gewehr eintragen wär nur gegangen wenn du auch passende Waffen im Altbesitz gehabt hättest. So kannst du dir nur die Magazine eintragen lassen und diese dann am Schießstand verwenden.

Der Unterschied ist folgender: zur Waffe melden heißt die Waffe wird Kat. A- dann dürftest du die Magazine immer anstecken nicht nur am Schießstand und du dürftest unbegrenzt passende Magazine nachkaufen.

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Re: 30er Magazine

Beitrag von Zeusis » Do 5. Nov 2020, 20:41

Vernichten oder verkaufen?
Wie wird das geregelt?
Bzw. wer vernichtet sie?
Und an wenn darf ich verkaufen?
Wo steht dann das ihg nur 7 kaufen darf?
Bzw. geht das online ja eig nicht mehr und muss man dann nach jedem verkauf/kauf eine neue WBSK holen ???0

Simon80
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Re: 30er Magazine

Beitrag von Simon80 » Do 5. Nov 2020, 20:55

Zeusis hat geschrieben:
Do 5. Nov 2020, 20:41
Vernichten oder verkaufen?
Wie wird das geregelt?
Bzw. wer vernichtet sie?
Und an wenn darf ich verkaufen?
Wo steht dann das ihg nur 7 kaufen darf?
Bzw. geht das online ja eig nicht mehr und muss man dann nach jedem verkauf/kauf eine neue WBSK holen ???0
Ja wenn du z.B. keinen Käufer findest kannst du sie auch vernichten lassen, ich habs selbst noch nicht gemacht aber ein Waffenhändler kann dir das sicher machen und eine Bestätigung ausstellen. Ob ein Waffenhändler die Magazine dann auch direkt im Zwr löschen kann weiß ich nicht.

Verkaufen darfst du an jemanden der zum Besitz berechtigt ist, läuft dann meines Wissens nach wie beim Verkauf einer Waffe mit Meldung an die Behörde. Zum Besitz berechtigen etweder Altbestands Plätze für Magazine oder eben ein entsprechender Kat.A Waffenplatz.

Das du 7 haben darfst wird dann in deiner Wbk stehen "7 Plätze gem. Z10" oder so ähnlich.

Nein eine neue Wbk brauchst du nur einmal und nicht immer, die 7 Plätze bleiben ja so wie Waffenplätze.

Sollte was nich stimmen bitte ich um Berichtigung bzw. Ergänzung.

Lg

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Re: 30er Magazine

Beitrag von bino71 » Do 5. Nov 2020, 20:57

Du darfst große Magazine an Berechtigte verkaufen;
Du darfst ohne Berechtigung seit dem 14.12.2019 keine Highcap Magazine kaufen.

Zu finden hier:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10006016
§17

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Zeusis
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Re: 30er Magazine

Beitrag von Zeusis » Do 5. Nov 2020, 21:24

Zuhause darf ich dann aber auch die 30er anstecken im schrank?
Oder gibt es besondere Auflagen zur lagerung?

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Re: 30er Magazine

Beitrag von gewo » Do 5. Nov 2020, 21:25

Zeusis hat geschrieben:
Do 5. Nov 2020, 20:41
Vernichten oder verkaufen?
Wie wird das geregelt?
Bzw. wer vernichtet sie?
Und an wenn darf ich verkaufen?
Wo steht dann das ihg nur 7 kaufen darf?
Bzw. geht das online ja eig nicht mehr und muss man dann nach jedem verkauf/kauf eine neue WBSK holen ???0
am besten gibts du HiCap magazine die du nicht mehr moechtest bei der polizei ab
achtung! du musst dir unbedingt eine bestaetigung darueber ausstellen lassen
haendler werden sie nicht immer nehmen, die muesten ja die ZWR eintragung dafuer vornehmen die sie aber nicht verrechnen duerfen

verkaufen darfst du sie an berechtigte (eintrag auf der WBK , darf besitzen XX srueck §17/1/ 7 oder 8 oder 9 oder 10 oder 11

im gesetz steht dass du keine mehr besitzen darfst
in den altbestandregelungen steht dass du die die du am 14.12.2019 hattest weiter besitzen darfst
nach dzt rechtsauslegung bezieht sich das nicht auf DIESE physikalischen magazine sondern auf die anzahl vom 14.9.2020
daher 7

nein, einmal eine neue WBk mit den altbesitzeintragene machen lassen
mehr darfst eh ned kaufen als reiner magazin altbesitzer ( 17/1/9 od 17/1/10)
bei waffen + magazin altbesitz (17/1/7 od 17/1/8 od 17/1/11) hast eh keine beschraenkung bei der stueckzahl, aber dafuer eine einschraenke WELCHE art von magazinen es ist, naemlich die die zur jeweils besessenen waffe passen
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Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
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Re: 30er Magazine

Beitrag von doorman » Do 5. Nov 2020, 22:23

gewo hat geschrieben:
Do 5. Nov 2020, 21:25
Zeusis hat geschrieben:
Do 5. Nov 2020, 20:41
Vernichten oder verkaufen?
Wie wird das geregelt?
Bzw. wer vernichtet sie?
Und an wenn darf ich verkaufen?
Wo steht dann das ihg nur 7 kaufen darf?
Bzw. geht das online ja eig nicht mehr und muss man dann nach jedem verkauf/kauf eine neue WBSK holen ???0
bei waffen + magazin altbesitz (17/1/7 od 17/1/8 od 17/1/11) hast eh keine beschraenkung bei der stueckzahl, aber dafuer eine einschraenke WELCHE art von magazinen es ist, naemlich die die zur jeweils besessenen waffe passen
Bist dir da sicher?
Lt gestrigem TEL. mit meiner SB (Wien) darf ich als Kat A Besitzer unbegrenzt Magazine zu meiner Waffe kaufen. Aber, verkaufe ich meine KatA und kaufe mir eine andere, darf ich auch zu dieser unbegrenzt Magazine kaufen, wenn diese auf den KatA Platz eingetragen wird.
Die großen Magazine der alten KatA besitze ich aber noch und diese liegen noch immer am KatA Platz, auf welchem nun aber eine andere Waffe liegt.
Somit habe ich KatA Magazine welche in keine meiner Waffen passt.
Lt. meiner SB ist das egal, da ich sowieso KatA besitzen darf und mir jederzeit welche dazu kaufen kann.
Bei einer Überprüfung muss ich sie vorzeigen können, oder einen Verkaufsbeleg vorweisen. Jedoch nicht beweisen ob diese in eine meiner Waffen passt.
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Re: 30er Magazine

Beitrag von gewo » Do 5. Nov 2020, 23:23

doorman hat geschrieben:
Do 5. Nov 2020, 22:23
gewo hat geschrieben:
Do 5. Nov 2020, 21:25
Zeusis hat geschrieben:
Do 5. Nov 2020, 20:41
Vernichten oder verkaufen?
Wie wird das geregelt?
Bzw. wer vernichtet sie?
Und an wenn darf ich verkaufen?
Wo steht dann das ihg nur 7 kaufen darf?
Bzw. geht das online ja eig nicht mehr und muss man dann nach jedem verkauf/kauf eine neue WBSK holen ???0
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Bist dir da sicher?
Lt gestrigem TEL. mit meiner SB (Wien) darf ich als Kat A Besitzer unbegrenzt Magazine zu meiner Waffe kaufen. Aber, verkaufe ich meine KatA und kaufe mir eine andere, darf ich auch zu dieser unbegrenzt Magazine kaufen, wenn diese auf den KatA Platz eingetragen wird.
Die großen Magazine der alten KatA besitze ich aber noch und diese liegen noch immer am KatA Platz, auf welchem nun aber eine andere Waffe liegt.
Somit habe ich KatA Magazine welche in keine meiner Waffen passt.
Lt. meiner SB ist das egal, da ich sowieso KatA besitzen darf und mir jederzeit welche dazu kaufen kann.
Bei einer Überprüfung muss ich sie vorzeigen können, oder einen Verkaufsbeleg vorweisen. Jedoch nicht beweisen ob diese in eine meiner Waffen passt.
Wodurch unterscheidet sich das von dem was ich geschrieben habe ....

Vielleicht hab ichs ned ordentlich formuliert

Aber du hast recht
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Re: 30er Magazine

Beitrag von ordonanzler » Do 5. Nov 2020, 23:57

was anderes .. wenn ich nun jetzt ein AUG oder AR kaufe, komme ich noch irgendwie an 30er Magazine ? Sportschützennachweis oder ?
Si vis pacem, para bellum
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Re: 30er Magazine

Beitrag von gewo » Fr 6. Nov 2020, 00:08

ordonanzler hat geschrieben:
Do 5. Nov 2020, 23:57
was anderes .. wenn ich nun jetzt ein AUG oder AR kaufe, komme ich noch irgendwie an 30er Magazine ? Sportschützennachweis oder ?
Waere mir nicht bekannt wie das ginge ....
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Re: 30er Magazine

Beitrag von Simon80 » Fr 6. Nov 2020, 00:15

ordonanzler hat geschrieben:
Do 5. Nov 2020, 23:57
was anderes .. wenn ich nun jetzt ein AUG oder AR kaufe, komme ich noch irgendwie an 30er Magazine ? Sportschützennachweis oder ?
Die Behörde kann dir Plätze der Kat. A genehmigen wenn du die Bedingungen nach 11b erfüllst. Das muss dir dein Verein bestätigen.

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Re: 30er Magazine

Beitrag von gewo » Fr 6. Nov 2020, 01:02

Simon80 hat geschrieben:
Fr 6. Nov 2020, 00:15
ordonanzler hat geschrieben:
Do 5. Nov 2020, 23:57
was anderes .. wenn ich nun jetzt ein AUG oder AR kaufe, komme ich noch irgendwie an 30er Magazine ? Sportschützennachweis oder ?
Die Behörde kann dir Plätze der Kat. A genehmigen wenn du die Bedingungen nach 11b erfüllst. Das muss dir dein Verein bestätigen.
Nein

Du brauchst eine genehmigung nach §11b (4)
Diese kann kein verein ausstellen
Diese stellt nur der verband aus

Quelle:
https://www.jusline.at/gesetz/waffg/paragraf/11

(4) Von der Ausübung des Schießsports mit einer Waffe der Kategorie A ist überdies nur dann auszugehen, wenn ein in einem internationalen Sportschützenverband vertretener österreichischer Sportschützenverband bestätigt, dass eine solche Waffe zur Ausübung einer anerkannten Disziplin des Schießsports erforderlich ist.
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