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Kurzer Check vor WBK-Erweiterung

Verfasst: Fr 25. Sep 2020, 17:23
von tomobi
Hallo Leute,

ich will hier keinen weiteren endlosen Thread erstellen, aber ich stehe kurz vor meiner WBK-Erweiterung und möchte sicher gehen.
Ich habe meine WBK seit 6 Jahren und würde nun gern meinen "Anspruch" auf die 5 Plätze geltend machen. Derzeit habe ich ein AR-15 mit 7 Magazinen > 10 Schuss und eine Glock 17 mit einem 33er Magazin. Außerdem habe ich 5 AK-47 Magazine (30er).
Mein Plan bei der Erweiterung wäre es nun, das AR-15 & die Glock auf Kat-A-Plätze zu legen, da ich eh 3 Kat. B Plätze dazubekomme.
Stimmen folgende Annahmen?
- bei Verkauf von AR oder Glock darf ich den Platz mit einer Kat. B füllen, welche dann quasi Kat. A wird (Langwaffe beim AR und Kurzwaffe bei der Glock) und darf für diese dann Highcaps kaufen
- bei Verkauf meiner AK-Magazine darf ich mir dieselbe Anzahl an Highcaps für eine beliebige andere Waffe kaufen, welche ich dann am behördlich genehmigten Schießstand auch verwenden darf (mit meiner Kat. B Waffe, die ich noch nicht besitze)

Könnt ihr das bestätigen? Danke schonmal und entschuldigt, dass ich einen weiteren Thread zu dem Thema erstelle... aber ich tue mir echt schwer, beim neuen Gesetz durchzublicken und will mir beim Erweitern keine Möglichkeit verbauen.

LG
Tom

Re: Kurzer Check vor WBK-Erweiterung

Verfasst: Fr 25. Sep 2020, 17:41
von Incite
tomobi hat geschrieben:
Fr 25. Sep 2020, 17:23
Hallo Leute,

ich will hier keinen weiteren endlosen Thread erstellen, aber ich stehe kurz vor meiner WBK-Erweiterung und möchte sicher gehen.
Ich habe meine WBK seit 6 Jahren und würde nun gern meinen "Anspruch" auf die 5 Plätze geltend machen. Derzeit habe ich ein AR-15 mit 7 Magazinen > 10 Schuss und eine Glock 17 mit einem 33er Magazin. Außerdem habe ich 5 AK-47 Magazine (30er).
Mein Plan bei der Erweiterung wäre es nun, das AR-15 & die Glock auf Kat-A-Plätze zu legen, da ich eh 3 Kat. B Plätze dazubekomme.
Stimmen folgende Annahmen?
- bei Verkauf von AR oder Glock darf ich den Platz mit einer Kat. B füllen, welche dann quasi Kat. A wird (Langwaffe beim AR und Kurzwaffe bei der Glock) und darf für diese dann Highcaps kaufen
- bei Verkauf meiner AK-Magazine darf ich mir dieselbe Anzahl an Highcaps für eine beliebige andere Waffe kaufen, welche ich dann am behördlich genehmigten Schießstand auch verwenden darf (mit meiner Kat. B Waffe, die ich noch nicht besitze)

Könnt ihr das bestätigen? Danke schonmal und entschuldigt, dass ich einen weiteren Thread zu dem Thema erstelle... aber ich tue mir echt schwer, beim neuen Gesetz durchzublicken und will mir beim Erweitern keine Möglichkeit verbauen.

LG
Tom
Ich denke das passt so.

Magazine wurden bei mir so gemeldet: die KW Mags mit zugehöriger Waffe: Z7, die Langwaffen Mags als Z8. Magazine für LW ohne zugehörige Waffe als Z10. Jedes Magazin wurde "einzeln" im ZWR erfasst.

laut derzeitigem Stand darfst du am behördlich genehmigten Stand.

Re: Kurzer Check vor WBK-Erweiterung

Verfasst: Fr 25. Sep 2020, 17:43
von gewo
tomobi hat geschrieben:
Fr 25. Sep 2020, 17:23

- bei Verkauf meiner AK-Magazine darf ich mir dieselbe Anzahl an Highcaps für eine beliebige andere Waffe kaufen, welche ich dann am behördlich genehmigten Schießstand auch verwenden darf (mit meiner Kat. B Waffe, die ich noch nicht besitze)

kommt drauf an
wenn sie dir die magazine auf 17/1/10 eintragen dann darfsst du sie nur am behoerdlich genehmigten stand verwenden und darfst die stueckzahl der magazine ned ueberschreiten
wenn sie dir die magazine auf 17/1/8 eintragen dann darfst sie generell verwedend und die stueckzahl ist unbeschraenkt

Re: Kurzer Check vor WBK-Erweiterung

Verfasst: Fr 25. Sep 2020, 17:52
von burner
Ich würde in den Antrag genau dahingehend argumentieren, dass die Eintragung der AK-Magazine gemäß § 17 Abs. 1 Z8 WaffG erfolgen soll. Ich geb der Behörde immer den Weg vor und untermauere diesen mit entsprechender Argumentation. Leg den roten Teppich aus und erleichter ihnen die Arbeit! Damit bin ich bisher immer am besten gefahren.

Viel Erfolg und bericht vom Ergebnis!

Re: Kurzer Check vor WBK-Erweiterung

Verfasst: Fr 25. Sep 2020, 18:04
von tomobi
Danke für eure bisherigen Antworten, vom Ergebnis werde ich auf jeden Fall berichten.
Aber der Z8 irritiert mich etwas, wie kann ein Magazin damit genehmigt werden? Der Zusatz bezieht sich doch auf Waffen, nicht Magazine: "...von halbautomatischen Schusswaffen mit Zentralfeuerzündung, soweit sie nicht unter Z 7 fallen, mit eingebautem oder eingesetztem Magazin, das mehr als zehn Patronen aufnehmen kann". Wie soll ich das argumentieren?

Re: Kurzer Check vor WBK-Erweiterung

Verfasst: Fr 25. Sep 2020, 18:08
von gewo
tomobi hat geschrieben:
Fr 25. Sep 2020, 18:04
Danke für eure bisherigen Antworten, vom Ergebnis werde ich auf jeden Fall berichten.
Aber der Z8 irritiert mich etwas, wie kann ein Magazin damit genehmigt werden? Der Zusatz bezieht sich doch auf Waffen, nicht Magazine: "...von halbautomatischen Schusswaffen mit Zentralfeuerzündung, soweit sie nicht unter Z 7 fallen, mit eingebautem oder eingesetztem Magazin, das mehr als zehn Patronen aufnehmen kann". Wie soll ich das argumentieren?
brauchst du ned argumentieren

denn eigentlich hast du nur dann anrecht auf den /8 wenn du waffe UND magazin schon vor dem 14.12.19 im altbesiutz gehabt hast
das wird bei einer semi-auto Ak ned der fall gwesen sein
sonst haettest du ganz andere probleme ... ;-)

du hattest nur die MAGAZINE vor dem stichtag
daher hast du nur anspruch auf /10
und nur auf die nazhl die du jetzt meldest

haettest du /8 dann haettest du anspruch auf eine langwaffe kat A und zugehoerige magazine in beliebiger menge

es gibt aber a menge behoerden die trotzdem alles nur auf /7 und /8 eintragen

Re: Kurzer Check vor WBK-Erweiterung

Verfasst: Fr 25. Sep 2020, 18:19
von tomobi
Achso, ok.

Also kommt es auf die Behörde an, wie ich meine Magazine genehmigt bekomme? Und für mein Verständnis - wie sehen die Einträge in der WBK dann aus, sind diese konkret mit Zusatzartikel? Wenn ich die AK-Magazine (also die ohne Waffe) nach Z7/8 genehmigt bekommen würde, würde mich das dann nicht einen Platz kosten? Bzw. wären diese Magazine dann typgebunden und nicht durch andere Modelle austauschbar? Da bekommst ja echt die Krise in diesem Dschungel...

Re: Kurzer Check vor WBK-Erweiterung

Verfasst: Fr 25. Sep 2020, 21:54
von Incite
tomobi hat geschrieben:
Fr 25. Sep 2020, 18:19
Achso, ok.

Also kommt es auf die Behörde an, wie ich meine Magazine genehmigt bekomme? Und für mein Verständnis - wie sehen die Einträge in der WBK dann aus, sind diese konkret mit Zusatzartikel? Wenn ich die AK-Magazine (also die ohne Waffe) nach Z7/8 genehmigt bekommen würde, würde mich das dann nicht einen Platz kosten? Bzw. wären diese Magazine dann typgebunden und nicht durch andere Modelle austauschbar? Da bekommst ja echt die Krise in diesem Dschungel...
Meine BH würde dir auf die WBK schreiben: Z7 1, Z8 1, Z10 6 und eben 3 WBK Plätze

im ZWR steht dann Z7 1 Magazin, Z8 7 Magazine. (für jedes ein eigener Eintrag) und eben die jeweilige Waffe dezidiert als A sowie die Z10 mags. Also dann die Glock und das OA oder was auch immer du hast.

@Gewo: Wenn ich jetzt z.B. das AR-15 verkaufe und die Mags behalte. Braucht man dann eine neue WBK? Ich habe 160 für meine zahlt. Ein teurer Spaß.

Re: Kurzer Check vor WBK-Erweiterung

Verfasst: Fr 25. Sep 2020, 22:08
von mastercrash
Incite hat geschrieben:
Fr 25. Sep 2020, 21:54
@Gewo: Wenn ich jetzt z.B. das AR-15 verkaufe und die Mags behalte. Braucht man dann eine neue WBK? Ich habe 160 für meine zahlt. Ein teurer Spaß.
Genau das! Wenn man eine Kat A Z 7 oder Z 8 als Kat B ohne Magazine verkauft und die Magazine behalten will, sollen diese ja als Magazine der Z 9 oder Z 10 eingetragen werden. Und die Anzahl an Z 9 und Z 10 steht ja im Gegensatz zu Magazinen passend zu Z 7 und Z 8 auf der WBK. Also muss diese neu gedruckt werden, weil die abgedruckte Anzahl bei Z 9 Z 10 erhöht werden muss.

Wo ich mir unsicher wäre: Wird bei jeder neuen WBK auch die Tarifpost für die Genehmigung nach 17/2 fällig?
Wahrscheinlich schon wie ich den Staat kenne, aber in § 14 TP 11 Abs 1 Z 1 b GebührenG 1957 heißt es ja:
sofern dadurch eine Ausnahme vom Verbot des § 17 Abs. 1 oder 2 bewilligt wird
Wenn man auf der neuen WBK nur zB neue Kat B Plätze bekommt (Erweiterung), wird dadurch ja nichts mehr nach § 17 bewilligt, denn es war ja schon auf der vorherigen WBK bewilligt... Spätestens wenn man neue Z 9, Z 10 Plätze bekommt, wäre aber ja auch das jedenfalls zu bezahlen... und ohne neue § 17 Plätze wahrscheinlich auch...

Man hat mit der neuen Waffenrechtsverschärfung neue Geldesel gefunden... Die öffentliche Sicherheit hat man zwar nicht erhöht, aber dank § 14 TP 11 Abs 1 Z 1 b GebührenG 1957 wurde die Staatskasse saniert. 160,40€ für eine Plastikkarte und eine halbe Beamtenstunde ist laesio enormis. Künftig kommt meine WBK mit in den Tresor, ist ja bald gleich wertvoll wie ein Schießeisen.

Re: Kurzer Check vor WBK-Erweiterung

Verfasst: Fr 25. Sep 2020, 22:56
von tomobi
Danke euch für die Mühe, jetzt kenne ich mich wieder ein Bisschen mehr aus.

Eine Frage noch: Muss ich meine Glock als Kat. A melden, da ich ein HighCap Magazin für sie besitze oder geht das auch als Kat. B und das Magazin separat? Denn dann hätte ich ein Magazin als Buffer, falls ich mir mal eine PCC in Pistolenlänge zulege (ich liebäugle ja mit einer Stribog) und dafür gerne ein Mag>20 hätte 🤔

Re: Kurzer Check vor WBK-Erweiterung

Verfasst: Fr 25. Sep 2020, 23:01
von mastercrash
tomobi hat geschrieben:
Fr 25. Sep 2020, 22:56
Eine Frage noch: Muss ich meine Glock als Kat. A melden, da ich ein HighCap Magazin für sie besitze oder geht das auch als Kat. B und das Magazin separat?
Da musst du bei deiner Behörde nachfragen... Was ich hier so mitbekommen habe, haben fast alle Behörden, wenn man ein Magazin passend zu einer Kat B hatte, die Waffe selbst zu Kat A eingetragen. Aber es soll schon vorgekommen sein, dass eine Behörde auch erlaubt hat die passenden Magazinenur als Z 9/Z10 einzutragen und die Waffe als Kat B zu belassen.

Überleg dir das aber auch gut. Meiner Meinung nach ist ein Z7/Z8 Platz wertvoller als ein Z 9/Z 10, da man dadurch ja in Zukunft auch eine neue Waffe auf diese Plätze legen kann, für diese dann Big Mags bekommt und (auch wenn eine neue WBK bezahlt werden muss) die vorhandenen Magazine dann ja eh auf Z 9/Z 10 bekommt. Bei Z 9/Z 10 gibts in Zukunft nichts mehr, fertig aus. Die Plätze die du hast hast du und Feierabend...

Re: Kurzer Check vor WBK-Erweiterung

Verfasst: Fr 25. Sep 2020, 23:07
von tomobi
@mastercrash
Da hast du auch wieder recht - da wäre der Kat. A Platz wohl vernünftiger!

Re: Kurzer Check vor WBK-Erweiterung

Verfasst: Sa 26. Sep 2020, 11:08
von racepics
Incite hat geschrieben:
Fr 25. Sep 2020, 21:54
Meine BH würde dir auf die WBK schreiben: Z7 1, Z8 1, Z10 6 und eben 3 WBK Plätze
welche BH ist das?

Re: Kurzer Check vor WBK-Erweiterung

Verfasst: Sa 26. Sep 2020, 11:52
von gewo
mastercrash hat geschrieben:
Fr 25. Sep 2020, 22:08
Incite hat geschrieben:
Fr 25. Sep 2020, 21:54
@Gewo: Wenn ich jetzt z.B. das AR-15 verkaufe und die Mags behalte. Braucht man dann eine neue WBK? Ich habe 160 für meine zahlt. Ein teurer Spaß.
Genau das! Wenn man eine Kat A Z 7 oder Z 8 als Kat B ohne Magazine verkauft und die Magazine behalten will, sollen diese ja als Magazine der Z 9 oder Z 10 eingetragen werden. Und die Anzahl an Z 9 und Z 10 steht ja im Gegensatz zu Magazinen passend zu Z 7 und Z 8 auf der WBK. Also muss diese neu gedruckt werden, weil die abgedruckte Anzahl bei Z 9 Z 10 erhöht werden muss.

Wo ich mir unsicher wäre: Wird bei jeder neuen WBK auch die Tarifpost für die Genehmigung nach 17/2 fällig?
Wahrscheinlich schon wie ich den Staat kenne, aber in § 14 TP 11 Abs 1 Z 1 b GebührenG 1957 heißt es ja:
sofern dadurch eine Ausnahme vom Verbot des § 17 Abs. 1 oder 2 bewilligt wird
Wenn man auf der neuen WBK nur zB neue Kat B Plätze bekommt (Erweiterung), wird dadurch ja nichts mehr nach § 17 bewilligt, denn es war ja schon auf der vorherigen WBK bewilligt... Spätestens wenn man neue Z 9, Z 10 Plätze bekommt, wäre aber ja auch das jedenfalls zu bezahlen... und ohne neue § 17 Plätze wahrscheinlich auch...

Man hat mit der neuen Waffenrechtsverschärfung neue Geldesel gefunden... Die öffentliche Sicherheit hat man zwar nicht erhöht, aber dank § 14 TP 11 Abs 1 Z 1 b GebührenG 1957 wurde die Staatskasse saniert. 160,40€ für eine Plastikkarte und eine halbe Beamtenstunde ist laesio enormis. Künftig kommt meine WBK mit in den Tresor, ist ja bald gleich wertvoll wie ein Schießeisen.
Ob du eine neue Wbk brauchst oder nicht weiß ich nicht

Denkbar nur dann wenn du die AR Magazine behalten willst

Wenn du sie mit der AR mitverkaufst oder abgibst dann sicher keine neue wbk

Re: Kurzer Check vor WBK-Erweiterung

Verfasst: Mo 28. Sep 2020, 16:00
von rider650
mastercrash hat geschrieben:
Fr 25. Sep 2020, 22:08
Wo ich mir unsicher wäre: Wird bei jeder neuen WBK auch die Tarifpost für die Genehmigung nach 17/2 fällig?
Bei meiner Behörde schon: 160 € zahlen, und alle Magazine der ehemaligen Z8 Waffe stehen anzahlmäßig als Z10 auf der WBK.
Man sollte auch drumherumkommen ums WBK neu ausstellen (und nochmal Zahlen), wenn man schaut, dass sich die Anzahl nicht ändert - sprich man hat 20 Altbesitz Z10 Magazine, zu denen man sich nun die passende neue Waffe auf den Z8 Platz schreiben lässt, und zur Z8 Waffe, die man verkauft, hatte man ebenfalls 20 Magazine, die nun auf die Z10 Plätze kommen.