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Re: WBK Erweiterung 5 Jahre

Verfasst: Fr 8. Mär 2024, 18:40
von combatmiles
Auch "damals" bekam man die WBK nur nach Überprüfung der Zuverlässigkeit....
Man hatte zwar Rechtsansprucht (so hat die Behörde...) aber wenn du nicht sauber warst wars das...

Re: WBK Erweiterung 5 Jahre

Verfasst: Fr 8. Mär 2024, 19:21
von AUG-andy
combatmiles hat geschrieben:
Fr 8. Mär 2024, 18:40
Auch "damals" bekam man die WBK nur nach Überprüfung der Zuverlässigkeit....
Man hatte zwar Rechtsansprucht (so hat die Behörde...) aber wenn du nicht sauber warst wars das...
Früher wurde nur das nur durch das Leumundszeugnis (der heutige Strafregisterauszug) kontrolliert.
Ob positiv oder negativ.
Da wusste man normalerweise schon vorher ob es Sinn macht die WBK zu beantragen. ;)

Re: WBK Erweiterung 5 Jahre

Verfasst: Mi 3. Apr 2024, 17:02
von phips243
Bei mir ist es jetzt auch so weit. Habe nach der Überprüfung den Waffenführerschein gemacht, und (letzten Freitag) per Mail an die BH geschickt. Die Dame meinte auf meine Nachfrage bezüglich Erweiterung auf 5, dass ich den Wunsch in der E-Mail anmerken solle und sie mir dann das nötige Formular zusenden. Noch ist nichts gekommen, aber es dürfte keine Diskussionen geben.

Re: WBK Erweiterung 5 Jahre

Verfasst: Mi 17. Apr 2024, 18:36
von SectionThree
Der Gesetzeswortlaut ist aber auch eindeutig ("Auf Antrag ist die Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B, die der Berechtigte besitzen darf, auf höchstens fünf zu erhöhen, sofern seit der erstmaligen Festsetzung der Anzahl mindestens fünf Jahre vergangen sind."), da sollte es keinen Ermessensspielraum geben.