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Re: WBK Erweiterung 5 Jahre

Verfasst: Di 14. Nov 2023, 07:38
von bosfra
Habe 2019 von 2 auf 5 Waffen erweitert. Einzige Voraussetzung waren die 5 Jahre WBK. Keine Mitgliedschaft, keine Ergebnislisten gefragt.

Re: WBK Erweiterung 5 Jahre

Verfasst: Do 18. Jan 2024, 12:34
von derdriver
So, war vorhin an der BH um Ansuchen um Erweiterung. Laut der Dame passt alles und die neue Karte kommt die nächsten 10 Tage.
Lt. ihr mit 5 Waffen dann. Hoffe das ist dann auch so.
Kosten 117,40€, Lichtbild, Ausweis (Reisepass), und ich musste auch Fotos von meinen Tresor vorzeigen wo ersichtlich ist das noch genug Platz ist um weitere 3 Stück Kat B Waffen da unterzubringen.

Re: WBK Erweiterung 5 Jahre

Verfasst: Do 18. Jan 2024, 16:01
von Joerguelus
derdriver hat geschrieben:
Do 18. Jan 2024, 12:34
So, war vorhin an der BH um Ansuchen um Erweiterung. Laut der Dame passt alles und die neue Karte kommt die nächsten 10 Tage.
Lt. ihr mit 5 Waffen dann. Hoffe das ist dann auch so.
Kosten 117,40€, Lichtbild, Ausweis (Reisepass), und ich musste auch Fotos von meinen Tresor vorzeigen wo ersichtlich ist das noch genug Platz ist um weitere 3 Stück Kat B Waffen da unterzubringen.
Welche BH war das wenn man fragen darf?
Das mit dem Foto vorzeigen ist mir neu

Re: WBK Erweiterung 5 Jahre

Verfasst: Do 18. Jan 2024, 16:45
von Michl9mm
Joerguelus hat geschrieben:
Do 18. Jan 2024, 16:01
derdriver hat geschrieben:
Do 18. Jan 2024, 12:34
So, war vorhin an der BH um Ansuchen um Erweiterung. Laut der Dame passt alles und die neue Karte kommt die nächsten 10 Tage.
Lt. ihr mit 5 Waffen dann. Hoffe das ist dann auch so.
Kosten 117,40€, Lichtbild, Ausweis (Reisepass), und ich musste auch Fotos von meinen Tresor vorzeigen wo ersichtlich ist das noch genug Platz ist um weitere 3 Stück Kat B Waffen da unterzubringen.
Welche BH war das wenn man fragen darf?
Das mit dem Foto vorzeigen ist mir neu
Fotos vom Tresor musste ich auch vorlegen, allerdings habe ich bereits nach 1,5 Jahren auf 5 Plätze erweitert.

Nach 5 Jahren brauchst meines Wissens überhaupt nichts.

Re: WBK Erweiterung 5 Jahre

Verfasst: Do 18. Jan 2024, 17:19
von titan
Ließ den Paragr 23 Abs 2b Z3. Der Nachweis der Vorsorge für die sichere Verwahrung ist zu erbringen -sprich die Vorsorge muss glaubhaft gemacht werden. Bei manchen Behörden wird auch eine Verwahrungskontrolle im Zuge der Erweiterung angeordnet, die sowieso immer angeordnet werden kann.

Re: WBK Erweiterung 5 Jahre

Verfasst: Do 18. Jan 2024, 17:38
von Waldkatzi
titan hat geschrieben:
Do 18. Jan 2024, 17:19
Ließ den Paragr 23 Abs 2b Z3.
Die fragliche Erweiterung dürfte nach Absatz 2 und nicht nach Absatz 2b erfolgt sein.

Re: WBK Erweiterung 5 Jahre

Verfasst: Do 18. Jan 2024, 17:53
von titan
Der Nachweis ist trotzdem zu erbringen. Kommt mehrmals vor. Eine Erweiterung außerhalb des Abs 2b ist nun mal Ermessenssache, also wennst nicht mitspielen willst, dann bekommst gar nichts.

Re: WBK Erweiterung 5 Jahre

Verfasst: Fr 19. Jan 2024, 07:07
von derdriver
Das mit dem Bild war BH Amstetten. Muss aber dazu sagen das ich da zuerst auch erschrocken war und dachte mir na klasse die 2 Schränke sind ja jetzt schon voll. Hab aber dann einfach mal die ganze Muni rausgetan und alles zusammengeschlichtet und dann das Foto gemacht. (Wieviel Muni ich habe muss ja nicht am Foto drauf sein)
Ist ja nicht so das ich wenn ich die Erweiterung habe gleich 3 Stück neue B Waffen hole- das geht dann mit der Zeit - und wenn der Platz zuwenig wäre, kaufe ich halt noch einen dritten Schrank. Von daher ist das mit dem Foto schon etwas weit hergeholt.

Re: WBK Erweiterung 5 Jahre

Verfasst: Fr 19. Jan 2024, 09:15
von Flying Dog
Ich kann den Wunsch nach einem Foto nachvollziehen, aber es ist selbstverständlich völlig sinnbefreit, schon alleine da "Kat-B" Waffen ja nicht größengenormt sind, man sich bei der Erweiterung nicht auf bestimmte Produkte festlegen muss, sich Schusswaffen aber allgemein bekannt doch eher massiv an Größe und Platzbedarf unterscheiden.
Aber als Bittsteller fragt man nicht lange und das Waffengesetz mitsamt der damit einhergehenden Bürokratie hinterfragt man im Sinne der eigenen geistigen Gesundheit am besten garnicht.

Re: WBK Erweiterung 5 Jahre

Verfasst: Fr 19. Jan 2024, 09:57
von tousibaer
Das mit dem Foto klingt für mich nach einer guten Lösung.
Die Behörde kann bzgl. der Verwahrung etwas in den Akt heften, der Antragsteller wird nicht mehr als notwendig belästigt und die für die Verwahrungskontrolle vor Ort benötigten Kräfte können sinnvoller eingesetzt werden.
Gewinn für alle Seiten. (Ohne jetzt natürlich den "Sinn" dieser PAssage im WaffG zu hinterfragen ;) )

Grüße

Re: WBK Erweiterung 5 Jahre

Verfasst: Fr 19. Jan 2024, 10:51
von AUG-andy
tousibaer hat geschrieben:
Fr 19. Jan 2024, 09:57
Das mit dem Foto klingt für mich nach einer guten Lösung.
Die Behörde kann bzgl. der Verwahrung etwas in den Akt heften, der Antragsteller wird nicht mehr als notwendig belästigt und die für die Verwahrungskontrolle vor Ort benötigten Kräfte können sinnvoller eingesetzt werden.
Gewinn für alle Seiten. (Ohne jetzt natürlich den "Sinn" dieser PAssage im WaffG zu hinterfragen ;) )

Grüße
Es ist trotzdem lustig wenn man sich die Gepflogenheiten mancher Behörden so ansieht. Die Verwahrung wurde bei uns in der Familie noch nie separat kontrolliert, keine Bilder der Verwahrung angefordert, obwohl schon öfters Erweitert wurde. Das Behältnis ist ausschließlich bei der normalen 5 Jahreskontrolle notiert worden.
C-Waffen waren ebenfalls keine Thema und wurden immer ignoriert und standen auch nicht auf der Liste der zu kontrollierenden Waffen. Sollte das nicht in ganz Österreich gleich gehandhabt werden? Warum legt jede Behörde das Gesetz anders aus?

Re: WBK Erweiterung 5 Jahre

Verfasst: Fr 19. Jan 2024, 12:43
von FdH22
AUG-andy hat geschrieben:
Fr 19. Jan 2024, 10:51

Sollte das nicht in ganz Österreich gleich gehandhabt werden? Warum legt jede Behörde das Gesetz anders aus?
Weil Österreich ein Operettenstaat ist :lol:

Re: WBK Erweiterung 5 Jahre

Verfasst: Fr 19. Jan 2024, 13:06
von AUG-andy
FdH22 hat geschrieben:
Fr 19. Jan 2024, 12:43
AUG-andy hat geschrieben:
Fr 19. Jan 2024, 10:51

Sollte das nicht in ganz Österreich gleich gehandhabt werden? Warum legt jede Behörde das Gesetz anders aus?
Weil Österreich ein Operettenstaat ist :lol:
Bananrepublik passt viel besser. :whistle:

Re: WBK Erweiterung 5 Jahre

Verfasst: Fr 19. Jan 2024, 14:44
von ebner33
AUG-andy hat geschrieben:
Fr 19. Jan 2024, 13:06
FdH22 hat geschrieben:
Fr 19. Jan 2024, 12:43
AUG-andy hat geschrieben:
Fr 19. Jan 2024, 10:51

Sollte das nicht in ganz Österreich gleich gehandhabt werden? Warum legt jede Behörde das Gesetz anders aus?
Weil Österreich ein Operettenstaat ist :lol:
Bananrepublik passt viel besser. :whistle:
Ist ja nun nichts Neues.
Als gelernter Österreicher weiß man es und nutzt es so gut es geht für sich.

Re: WBK Erweiterung 5 Jahre

Verfasst: Fr 19. Jan 2024, 18:52
von AUG-andy
ebner33 hat geschrieben:
Fr 19. Jan 2024, 14:44
AUG-andy hat geschrieben:
Fr 19. Jan 2024, 13:06
FdH22 hat geschrieben:
Fr 19. Jan 2024, 12:43
AUG-andy hat geschrieben:
Fr 19. Jan 2024, 10:51

Sollte das nicht in ganz Österreich gleich gehandhabt werden? Warum legt jede Behörde das Gesetz anders aus?
Weil Österreich ein Operettenstaat ist :lol:
Bananrepublik passt viel besser. :whistle:
Ist ja nun nichts Neues.
Als gelernter Österreicher weiß man es und nutzt es so gut es geht für sich.
Das stimmt. :lol:
Als in den 80er Jahren ein Zubau beim Haus meiner Eltern fällig war, wurde kurzerhand der Teil vom ersten Einreichplan mit allen Unterschriften abgeschnitten und auf den neuen Bauplan angeklebt. Alles offiziell von der Baubehörde. Mit dem Vermerk: Amtlich berichtigt. Früher war vieles Einfacher und leichter als heute.........