Alaskan454 hat geschrieben: ↑Di 19. Jan 2021, 17:03Den Rechtsanspruch hat er nur was er nicht hat ist offenbar Geduld. Die Behörde hat 6 Monate Zeit was theoretisch bis Mai ist wenn er im Dezember eingereicht hat. Auch das Urteil vom VwGH wird an dieser Frist nichts ändern
Ich bezog mich auf diese Aussage:
"Es fehlt bei mir nur noch die Polizeiliche verwahrungsüberprüfung zu Hause laut dem "netten Beamten" , alles andere hab ich mitte Dezember abgegeben . Der sagt , vorher darf er die neue WBK nicht bestellen"
Was eben nicht korrekt ist. Natürlich darf er die Karte bestellen. Die Behörde muss den Antrag bearbeiten und hat dazu 6 Monate Zeit, ja. Aber der Polizist (bzw. das Kommissariat in Wien wo er den Antrag abgibt) hat den Antrag an das Referat 4 weiterzuleiten.
Edit: Wenn ich da was falsch verstanden habe bitte korrigiert mich. Für mich klang die Aussage, als hätte ein Polizist zu ihm gesagt, solange er nicht überprüft wurde, leitet er den Antrag nicht weiter.