ES IST SOWEIT: Der PDSV Cup 2024 hat begonnen! Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=58164
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!

WBK Erweiterung 5 Jahre

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Benutzeravatar
Xere
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 68
Registriert: Mo 20. Aug 2012, 05:46
Wohnort: Kärnten

WBK Erweiterung 5 Jahre

Beitrag von Xere » Do 3. Sep 2020, 05:39

Sorry erstmal für den neuen Thread aber ich habe über die Suche nichts passendes gefunden.

Da ich meine WBK jetzt schon seit fast 8 Jahren besitze wollte ich auf 5 Stk. erweitern. Laut meinen Informationen (Eigeninterpretation des Gesetzes, Verband, Arge Zivile Sicherheit, hier im Forum, usw.) sollte das ja ohne Problem möglich sein.

Auf Nachfrage bei meiner BH, was ich mitbringen muss, wurde mir gesagt das ich eine Vereinsmitgliedschaft und Ergebnislisten benötige.
Ich bin zwar Mitglied in einem Schützenverein, nehme aber an keinen Turnieren teil. Deshalb kann ich keine Listen liefern.

Die Dame bei der BH stützt sich auf den Satz:
Auf Antrag ist die Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B, die der Berechtigte besitzen darf, auf höchstens fünf zu erhöhen, sofern seit der erstmaligen Festsetzung der Anzahl mindestens fünf Jahre vergangen sind. Unabhängig davon darf eine größere Anzahl, auch wenn eine weitere Bewilligung ausgestellt wird, nur erlaubt werden, sofern auch hierfür eine Rechtfertigung glaubhaft gemacht wird.

Wie soll ich weiter vorgehen?

Danke und Lg

The_Governor
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 5465
Registriert: Do 29. Jan 2015, 19:09

Re: WBK Erweiterung 5 Jahre

Beitrag von The_Governor » Do 3. Sep 2020, 06:50

Xere hat geschrieben:
Do 3. Sep 2020, 05:39
Sorry erstmal für den neuen Thread aber ich habe über die Suche nichts passendes gefunden.

Da ich meine WBK jetzt schon seit fast 8 Jahren besitze wollte ich auf 5 Stk. erweitern. Laut meinen Informationen (Eigeninterpretation des Gesetzes, Verband, Arge Zivile Sicherheit, hier im Forum, usw.) sollte das ja ohne Problem möglich sein.

Auf Nachfrage bei meiner BH, was ich mitbringen muss, wurde mir gesagt das ich eine Vereinsmitgliedschaft und Ergebnislisten benötige.
Ich bin zwar Mitglied in einem Schützenverein, nehme aber an keinen Turnieren teil. Deshalb kann ich keine Listen liefern.

Die Dame bei der BH stützt sich auf den Satz:
Auf Antrag ist die Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B, die der Berechtigte besitzen darf, auf höchstens fünf zu erhöhen, sofern seit der erstmaligen Festsetzung der Anzahl mindestens fünf Jahre vergangen sind. Unabhängig davon darf eine größere Anzahl, auch wenn eine weitere Bewilligung ausgestellt wird, nur erlaubt werden, sofern auch hierfür eine Rechtfertigung glaubhaft gemacht wird.

Wie soll ich weiter vorgehen?

Danke und Lg
Ich bin kein Jurist und die Dame vermutlich auch nicht, aber mit "eine größere Anzahl" ist doch mehr als diese fünf gemeint oder?

Wolkenbruch
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 191
Registriert: Di 6. Jan 2015, 08:13
Wohnort: Tirol

Re: WBK Erweiterung 5 Jahre

Beitrag von Wolkenbruch » Do 3. Sep 2020, 07:05

Das geht jetzt ohne Probleme und zu 100%. Ich habe es im Mai gerade gemacht.
Deine SB ist nicht auf dem neuesten Stand, was das Waffengesetz angeht.

Benutzeravatar
Wolf1971
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1165
Registriert: Fr 9. Jun 2017, 22:11
Wohnort: Freistadt

Re: WBK Erweiterung 5 Jahre

Beitrag von Wolf1971 » Do 3. Sep 2020, 07:10

Xere hat geschrieben:
Do 3. Sep 2020, 05:39
Sorry erstmal für den neuen Thread aber ich habe über die Suche nichts passendes gefunden.

Da ich meine WBK jetzt schon seit fast 8 Jahren besitze wollte ich auf 5 Stk. erweitern. Laut meinen Informationen (Eigeninterpretation des Gesetzes, Verband, Arge Zivile Sicherheit, hier im Forum, usw.) sollte das ja ohne Problem möglich sein.

Auf Nachfrage bei meiner BH, was ich mitbringen muss, wurde mir gesagt das ich eine Vereinsmitgliedschaft und Ergebnislisten benötige.
Ich bin zwar Mitglied in einem Schützenverein, nehme aber an keinen Turnieren teil. Deshalb kann ich keine Listen liefern.

Die Dame bei der BH stützt sich auf den Satz:
Auf Antrag ist die Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B, die der Berechtigte besitzen darf, auf höchstens fünf zu erhöhen, sofern seit der erstmaligen Festsetzung der Anzahl mindestens fünf Jahre vergangen sind. Unabhängig davon darf eine größere Anzahl, auch wenn eine weitere Bewilligung ausgestellt wird, nur erlaubt werden, sofern auch hierfür eine Rechtfertigung glaubhaft gemacht wird.

Wie soll ich weiter vorgehen?

Danke und Lg
Von dem geh ich eigentlich auch aus - die Erweiterung auf 5 sollte ohne Probleme möglich sein - für eine höhere Anzahl als 5 muss dann der Nachweis erfolgen. Ein Jahr als Sportschütze im richtigen Verein reicht aus um diese höhere Anzahl auch möglich zu machen.

Sportschützen
§ 11b. (1) Die Ausübung des Schießsports als Sportschütze im Sinne dieses Bundesgesetzes liegt vor, wenn der Betroffene in einem entsprechenden Sportschützenverein ordentliches Mitglied ist und das zur Vertretung dieses Vereines nach außen berufene Organ bestätigt, dass er regelmäßig den Schießsport ausübt oder regelmäßig an Schießwettbewerben teilnimmt.
(2) Ein Verein nach dem Vereinsgesetz 2002 (VerG), BGBl. I Nr. 66/2002, gilt als Sportschützenverein im Sinne des Abs. 1, wenn der Verein
1. Mitglied im Landesschützenverband jenes Bundeslandes ist, wo er seinen Sitz hat, oder
2. über mindestens 35 ordentliche Mitglieder verfügt und Mitglieder dieses Vereins regelmäßig, zumindest einmal jährlich, an nationalen, mindestens fünf Bundesländer übergreifenden, oder internationalen Schießwettbewerben teilnehmen.
(3) Ein Sportschütze übt den Schießsport regelmäßig aus, wenn er als Mitglied eines Sportschützenvereins seit mindestens zwölf Monaten durchschnittlich mindestens einmal im Monat den Schießsport ausübt. Ein Sportschütze nimmt regelmäßig an Schießwettbewerben teil, wenn er in den letzten zwölf Monaten zumindest drei Mal an solchen teilgenommen hat.

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10006016
"Ich besitze vielleicht die Reife, dir zu verzeihen - aber sicher nicht die Dummheit, dir noch einmal zu vertrauen"

Benutzeravatar
milu
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 912
Registriert: Sa 18. Feb 2017, 09:15
Wohnort: Tirol

Re: WBK Erweiterung 5 Jahre

Beitrag von milu » Do 3. Sep 2020, 08:47

Xere hat geschrieben:
Do 3. Sep 2020, 05:39
Sorry....

Die Dame bei der BH stützt sich auf den Satz:
Auf Antrag ist die Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B, die der Berechtigte besitzen darf, auf höchstens fünf zu erhöhen, sofern seit der erstmaligen Festsetzung der Anzahl mindestens fünf Jahre vergangen sind
....

Das ist für dich und die SB relevant, wenn du bis jetzt nur 2 Plätze hast.
"Fatal ist mir das Lumpenpack, das, um die Herzen zu rühren,
den Patriotismus trägt zur Schau, mit allen seinen Geschwüren."
Heinrich Heine

Benutzeravatar
Yukon
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1406
Registriert: Mo 21. Jan 2013, 12:37
Wohnort: BN

Re: WBK Erweiterung 5 Jahre

Beitrag von Yukon » Do 3. Sep 2020, 08:59

Xere hat geschrieben:
Do 3. Sep 2020, 05:39
Sorry erstmal für den neuen Thread aber ich habe über die Suche nichts passendes gefunden.

Da ich meine WBK jetzt schon seit fast 8 Jahren besitze wollte ich auf 5 Stk. erweitern. Laut meinen Informationen (Eigeninterpretation des Gesetzes, Verband, Arge Zivile Sicherheit, hier im Forum, usw.) sollte das ja ohne Problem möglich sein.

Auf Nachfrage bei meiner BH, was ich mitbringen muss, wurde mir gesagt das ich eine Vereinsmitgliedschaft und Ergebnislisten benötige.
Ich bin zwar Mitglied in einem Schützenverein, nehme aber an keinen Turnieren teil. Deshalb kann ich keine Listen liefern.

Die Dame bei der BH stützt sich auf den Satz:
Auf Antrag ist die Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B, die der Berechtigte besitzen darf, auf höchstens fünf zu erhöhen, sofern seit der erstmaligen Festsetzung der Anzahl mindestens fünf Jahre vergangen sind. Unabhängig davon darf eine größere Anzahl, auch wenn eine weitere Bewilligung ausgestellt wird, nur erlaubt werden, sofern auch hierfür eine Rechtfertigung glaubhaft gemacht wird.

Wie soll ich weiter vorgehen?

Danke und Lg
Um es richtig zu beantworten:
Für eine Erweiterung nach §23 Abs.2 zweiter Satz ist weder eine Vereinsmitgliedschaft, noch irgendeine Ergebnisliste notwendig.
Die Erweiterungen sehen wie folgt aus (und das mit Rechtsanspruch):
Erstausstellung -> 2 Plätze, keine Vereinsmitgliedschaft oder Ergebnislisten notwendig
1. Erweiterung nach 5 Jahren -> 5 Plätze, keine Vereinsmitgliedschaft oder Ergebnislisten notwendig (§23 Abs.2 zweiter Satz)
2. Erweiterung nach nochmals 5 Jahren -> 7 Plätze, Vereinsmitgliedschaft notwendig, Ergebnislisten nicht (§23 Abs.2b)
3. Erweiterung nach nochmals 5 Jahren -> 9 Plätze, Vereinsmitgliedschaft notwendig, Ergebnislisten nicht (§23 Abs.2b)
4. Erweiterung nach nochmals 5 Jahren -> 10 Plätze, Vereinsmitgliedschaft notwendig, Ergebnislisten nicht (§23 Abs.2b)

Für Erweiterungen, die innerhalb des 5-Jahres-Zyklus oder über die oben genannte Anzahl von Plätzen hinausgeht, wird nachwievor das behördliche Ermessen ausgeübt, was bedeutet, dass du eine Rechtfertigung in Form einer Vereinsmitgliedschaft/Ergebnislisten beibringen musst. Dieser Umstand wird von dem Satz, auf den sich deine Sachbearbeiterin bezieht ("Unabhängig davon darf eine größere Anzahl, auch wenn eine weitere Bewilligung ausgestellt wird, nur erlaubt werden, sofern auch hierfür eine Rechtfertigung glaubhaft gemacht wird") definiert, aber eben nur dann, wenn die 5 Jahre unterschritten, oder die obengenannten Plätze überschritten werden sollen.
Da du jedoch den 5-Jahres-Zyklus mit 8 Jahren übererfüllt hast, kommt dieser Satz auch nicht zur Anwendung und die Behörde darf keine Ermessensentscheidung treffen.
Dass du nach mindestens 5 Jahren nach Erstausstellung deiner WBK ohne weitere Bedingungen auf 5 Plätze erweitern kannst, wird in den Erläuterungen zum WaffG folgendermaßen beschrieben:
Darüber hinaus liegt den Änderungen des Abs. 2 die Überlegung zu Grunde, dass Gefahren im Zusammenhang mit Schusswaffen in erster Linie vom jeweiligen Inhaber ausgehen. Wenn der sorgsame Umgang mit diesen Gegenständen und deren sichere Verwahrung gewährleistet sind, wird die Anzahl der Schusswaffen, die jemand besitzen darf, keine negativen Auswirkungen auf die öffentliche Sicherheit haben. Es scheint daher mit den öffentlichen Interessen an der Abwehr der mit dem Gebrauch von Waffen verbundenen Gefahren jedenfalls vereinbar, die Möglichkeit einzuräumen, sofern der Betroffene weiterhin verlässlich ist und bislang schon für eine sichere Verwahrung gesorgt hat, nach Ablauf von fünf Jahren auf Antrag die Anzahl der erlaubten Schusswaffen der Kategorie B auf bis zu fünf zu erhöhen. Der Betroffene hat zu diesem Zeitpunkt nämlich bereits gezeigt, dass er über einen mindestens fünfjährigen Beobachtungszeitraum hinweg den Anforderungen an einen verantwortungsvollen Umgang mit Schusswaffen gerecht wurde; fünf Jahre nach der erstmaligen Erteilung der waffenrechtlichen Bewilligung wurde er nämlich bereits einmal gemäß § 25 überprüft.
Unterm Strich bedeutet das, dass deinem Antrag auf Erweiterung gemäß §23 Abs.2 zweiter Satz stattzugeben ist, eine behördliche Ermessensentscheidung ist unzulässig.
Sollte sich deine Sachbearbeiterin uneinsichtig zeigen, möge sie bei ihrem Juristen Rücksprache halten und sich das WaffG erklären lassen. Sollte das auch nichts fruchten, reiche den Antrag auf Erweiterung dennoch ein und lasse dir einen ablehnenden Bescheid ausstellen, den du gerichtlich bekämpfen kannst und sollst, denn es kann nicht sein, dass Rechtsansprüche durch Unwissenheit von behördlichen Mitarbeitern verwehrt werden.
Die gefährlichste Waffe sind die Menschen kleinen Kalibers.

Grün = Mod

Benutzeravatar
rhodium
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 4535
Registriert: Fr 14. Mai 2010, 14:12
Wohnort: Bezirk Feldkirch / Vlbg

Re: WBK Erweiterung 5 Jahre

Beitrag von rhodium » Fr 4. Sep 2020, 23:17

Xere darf ich fragen welche BH dir hier so Probleme macht?

Benutzeravatar
famlac
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 367
Registriert: So 27. Sep 2015, 15:22
Wohnort: Oberkärnten

Re: WBK Erweiterung 5 Jahre

Beitrag von famlac » Mi 9. Sep 2020, 19:27

Ich habe heute leider die gleiche Antwort bekommen. Aktuell 2 Plätze. WBK wird in den kommenden Tagen 5 Jahre alt. Ich habe explizit nachgefragt wie eine Erweiterung nach der 5 Jahres Frist unter Betracht von §23 Abs.2 zweiter Satz abläuft, da kam die unten Zitierte Antwort.
Scheint als ob da einige noch nicht auf Stand sind.

Ich werd da wohl nochmal persönlich nachhaken gehen müssen

ZITAT:
...auf 5 Stück ist grundsätzlich möglich. Allerdings wird eine entsprechende Rechtfertigung/Begründung für eine solche Erweiterung benötigt.

Sollten Sie Mitglied bei einem Schützenverein sein, ist der Mitgliedsausweis (wenn vorhanden) und eine Ergebnisliste vorzulegen. Außerdem wäre eine Bestätigung des Vereins beizubringen, in der angeführt ist, dass Sie in verschiedenen Disziplinen schießen und für diese Disziplinen bestimmte Waffen benötigen.

Eine weitere Rechtfertigung wäre auch, dass Sie Waffen sammeln möchten. ......

Ohne entsprechende Rechtfertigung ist eine Erweiterung nicht möglich.
Glock 17 Gen 4
HERA AR15 11,5“

Benutzeravatar
diver99
Supporter 7,5x55
Supporter 7,5x55
Beiträge: 2329
Registriert: Do 19. Jan 2012, 18:17
Wohnort: südl. NÖ

Re: WBK Erweiterung 5 Jahre

Beitrag von diver99 » Mi 9. Sep 2020, 19:52

Na da bin ich ja gespannt, wenn ich nächste Woche die Erweiterung von 4 auf 6 (bin Mitglied in 2 Vereinen) und gleichzeitig die Altbestandsmeldung für meine Magazine abgebe.
Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren!

Benjamin Franklin (1706 - 1790)

Benutzeravatar
Dobi
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 723
Registriert: Fr 25. Jan 2019, 09:13
Wohnort: Wien

Re: WBK Erweiterung 5 Jahre

Beitrag von Dobi » Mi 9. Sep 2020, 19:54

famlac hat geschrieben:
Mi 9. Sep 2020, 19:27
Ich habe heute leider die gleiche Antwort bekommen. Aktuell 2 Plätze. WBK wird in den kommenden Tagen 5 Jahre alt. Ich habe explizit nachgefragt wie eine Erweiterung nach der 5 Jahres Frist unter Betracht von §23 Abs.2 zweiter Satz abläuft, da kam die unten Zitierte Antwort.
Scheint als ob da einige noch nicht auf Stand sind.

Ich werd da wohl nochmal persönlich nachhaken gehen müssen

ZITAT:
...auf 5 Stück ist grundsätzlich möglich. Allerdings wird eine entsprechende Rechtfertigung/Begründung für eine solche Erweiterung benötigt.

Sollten Sie Mitglied bei einem Schützenverein sein, ist der Mitgliedsausweis (wenn vorhanden) und eine Ergebnisliste vorzulegen. Außerdem wäre eine Bestätigung des Vereins beizubringen, in der angeführt ist, dass Sie in verschiedenen Disziplinen schießen und für diese Disziplinen bestimmte Waffen benötigen.

Eine weitere Rechtfertigung wäre auch, dass Sie Waffen sammeln möchten. ......

Ohne entsprechende Rechtfertigung ist eine Erweiterung nicht möglich.
Da du laut "§23 Abs.2 zweiter Satz" nach 5 Jahren einen Rechtsanspruch auf eine Erweiterung auf 5 Plätze hast und das ganz ohne Vereinsmitgliedschaft oder Ergebnislisten, ist das Zitat mMn. nichts weiter als die – in diesem Fall bedeutungslose – Privatmeinung des Beamten.

Stellst du den Antrag nach den 5 Jahren gemäß "§23 Abs.2 zweiter Satz", werden sie sich mit einem ablehnenden Bescheid wohl eher schwer tun. Und auch wenn sie der Meinung bleiben, dass ohne entsprechende Rechtfertigung eine Erweiterung nicht möglich ist, müssen sie ja – wenn ich mich nicht irre – den Antrag auf jeden Fall mal in der von dir gestellten Art und Weise annehmen …
Steyr L9-A1, Manurhin MR 88 .38 Sp. & Ruger Mark IV 22/45 Lite
Anfänger & Mitglied im Verein, Verein & LSVNOE, PDSV & Verein.
Ich glaube keine Verschwörungstheorien!
Die werden alle von einer geheimen Regierungsbehörde in Umlauf gebracht …

John Connor
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 568
Registriert: Di 6. Jun 2017, 21:57
Wohnort: Wien

Re: WBK Erweiterung 5 Jahre

Beitrag von John Connor » Mi 9. Sep 2020, 20:44

Dobi hat geschrieben:
Mi 9. Sep 2020, 19:54
famlac hat geschrieben:
Mi 9. Sep 2020, 19:27
Ich habe heute leider die gleiche Antwort bekommen. Aktuell 2 Plätze. WBK wird in den kommenden Tagen 5 Jahre alt. Ich habe explizit nachgefragt wie eine Erweiterung nach der 5 Jahres Frist unter Betracht von §23 Abs.2 zweiter Satz abläuft, da kam die unten Zitierte Antwort.
Scheint als ob da einige noch nicht auf Stand sind.

Ich werd da wohl nochmal persönlich nachhaken gehen müssen

ZITAT:
...auf 5 Stück ist grundsätzlich möglich. Allerdings wird eine entsprechende Rechtfertigung/Begründung für eine solche Erweiterung benötigt.

Sollten Sie Mitglied bei einem Schützenverein sein, ist der Mitgliedsausweis (wenn vorhanden) und eine Ergebnisliste vorzulegen. Außerdem wäre eine Bestätigung des Vereins beizubringen, in der angeführt ist, dass Sie in verschiedenen Disziplinen schießen und für diese Disziplinen bestimmte Waffen benötigen.

Eine weitere Rechtfertigung wäre auch, dass Sie Waffen sammeln möchten. ......

Ohne entsprechende Rechtfertigung ist eine Erweiterung nicht möglich.
Da du laut "§23 Abs.2 zweiter Satz" nach 5 Jahren einen Rechtsanspruch auf eine Erweiterung auf 5 Plätze hast und das ganz ohne Vereinsmitgliedschaft oder Ergebnislisten, ist das Zitat mMn. nichts weiter als die – in diesem Fall bedeutungslose – Privatmeinung des Beamten.

Stellst du den Antrag nach den 5 Jahren gemäß "§23 Abs.2 zweiter Satz", werden sie sich mit einem ablehnenden Bescheid wohl eher schwer tun. Und auch wenn sie der Meinung bleiben, dass ohne entsprechende Rechtfertigung eine Erweiterung nicht möglich ist, müssen sie ja – wenn ich mich nicht irre – den Antrag auf jeden Fall mal in der von dir gestellten Art und Weise annehmen …
1. Anträge sind immer entgegenzunehmen
2. Dann ist von der Behörde zu prüfen, ob sie zuständig ist.
3a. Bei Unzuständigkeit ist der Antragsteller an die zuständige Behörde zu verweisen oder der Antrag dorthin abzutreten.
3b. Bei Zuständigkeit ist Antrag zu „erledigen“ Das hat jetzt nix mit Jagd zu tun :-)
Im Fall waffenrechtlicher Urkunden ist die Urkunde wie beantragt auszustellen oder mit Bescheid über den Antrag abweisend abzusprechen (der Bescheid kann dann bekämpft werden)

Eine DER Verbesserungen schlechthin der letzten Novelle war die BEGRÜNDUNGSLOSE Erweiterung auf fünf Plätze nach fünf Jahren. Das wurde denen ausreichend erläutert und steht - wenn man schon nicht ins Gesetz schauen will auch unmissverständlich im Runderlass (der stellt zwar keine extern wirkende Rechtsquelle dar, bindet aber die Behörde intern). Stell einfach den Antrag, den können die nicht ablehnen, weils bei der Bescheidformulierung scheitern müssen (und „müssen“ verwend ich ansonsten extrem sparsam)

Benutzeravatar
Xere
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 68
Registriert: Mo 20. Aug 2012, 05:46
Wohnort: Kärnten

Re: WBK Erweiterung 5 Jahre

Beitrag von Xere » Fr 11. Sep 2020, 17:03

Ich habe mir mittlerweile die Mühe gemacht, die Informationen die man dazu findet zusammen zu fassen und per E-Mail mit Quellenangaben an die BH zu schicken.
Zitiert wurde unter anderem:
WaffG §23 Abs.2 + Erläuterungen von Parlament.gv.at
Informationsblatt der ARGE Zivile Sicherheit (WKO)
Verband
Waffg.info
Zusätzlich wurde mir von der LPD Kärnten telefonisch bestätigt das KEINE Nachweise benötigt werden.

Ich warte jetzt ein paar Tage ab damit sich die BH mal mit dem Gesetz beschäftigt.
Sollte es dann immer noch nicht funktionieren werde ich auf den Antrag bestehen und im schlimmsten Fall auch weiter gehen.

Benutzeravatar
famlac
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 367
Registriert: So 27. Sep 2015, 15:22
Wohnort: Oberkärnten

Re: WBK Erweiterung 5 Jahre

Beitrag von famlac » Sa 12. Sep 2020, 00:22

Xere hat geschrieben:
Fr 11. Sep 2020, 17:03
Ich habe mir mittlerweile die Mühe gemacht, die Informationen die man dazu findet zusammen zu fassen und per E-Mail mit Quellenangaben an die BH zu schicken.
Zitiert wurde unter anderem:
WaffG §23 Abs.2 + Erläuterungen von Parlament.gv.at
Informationsblatt der ARGE Zivile Sicherheit (WKO)
Verband
Waffg.info
Zusätzlich wurde mir von der LPD Kärnten telefonisch bestätigt das KEINE Nachweise benötigt werden.

Ich warte jetzt ein paar Tage ab damit sich die BH mal mit dem Gesetz beschäftigt.
Sollte es dann immer noch nicht funktionieren werde ich auf den Antrag bestehen und im schlimmsten Fall auch weiter gehen.
Kannst du mir bitte sagen auf welcher BH das bei dir stattfindet. Auch gerne per PN wenn du das hier nicht öffentlich schrieben willst.
Ich versuche es nämlich auch in Kärnten...
Glock 17 Gen 4
HERA AR15 11,5“

Benutzeravatar
Xere
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 68
Registriert: Mo 20. Aug 2012, 05:46
Wohnort: Kärnten

Re: WBK Erweiterung 5 Jahre

Beitrag von Xere » Sa 12. Sep 2020, 08:35

famlac hat geschrieben:
Sa 12. Sep 2020, 00:22
Xere hat geschrieben:
Fr 11. Sep 2020, 17:03
Ich habe mir mittlerweile die Mühe gemacht, die Informationen die man dazu findet zusammen zu fassen und per E-Mail mit Quellenangaben an die BH zu schicken.
Zitiert wurde unter anderem:
WaffG §23 Abs.2 + Erläuterungen von Parlament.gv.at
Informationsblatt der ARGE Zivile Sicherheit (WKO)
Verband
Waffg.info
Zusätzlich wurde mir von der LPD Kärnten telefonisch bestätigt das KEINE Nachweise benötigt werden.

Ich warte jetzt ein paar Tage ab damit sich die BH mal mit dem Gesetz beschäftigt.
Sollte es dann immer noch nicht funktionieren werde ich auf den Antrag bestehen und im schlimmsten Fall auch weiter gehen.
Kannst du mir bitte sagen auf welcher BH das bei dir stattfindet. Auch gerne per PN wenn du das hier nicht öffentlich schrieben willst.
Ich versuche es nämlich auch in Kärnten...
Hast eine PN

tomobi
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 252
Registriert: So 31. Aug 2014, 00:37
Wohnort: Graz

Re: WBK Erweiterung 5 Jahre

Beitrag von tomobi » So 13. Sep 2020, 20:10

Ich stehe auch gerade vor meiner Erweiterung auf 5 Plätze, habe meine WBK schon seit knapp 6 Jahren.

Was mir jetzt noch nicht ganz klar ist - die Sache mit den Magazinen. Gibt es dazu irgendwo eine Zusammenfassung?
Habe ein AR15 und bin mir nicht sicher, ob ich die Magazine so melden soll, dass das Ding Kat A wird oder nur die Magazine alleine... :think:

Antworten