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WBK Erweiterung 5 Jahre

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: WBK Erweiterung 5 Jahre

Beitrag von Alexej » Do 17. Dez 2020, 22:38

bino71 hat geschrieben:
Do 17. Dez 2020, 22:19
Was habt ihr mit Eurer Begründung nach 5 Jahren?
Ich verstehs grad auch nicht. DIE Neuerung im WaffG war doch gerade eben, dass man keinen (!) (Rechtfertigungs)Grund mehr braucht und sogar ein Recht (soweit ich das jetzt hier im Forum und dem Gesetz entnommen habe) darauf hat, auf 5 zu erweitern.

Aber ich merk schon, irgendwie wirkt das auf manche hier wohl befremdlich, auch gut.

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Re: WBK Erweiterung 5 Jahre

Beitrag von Spiky » Fr 18. Dez 2020, 08:40

bino71 hat geschrieben:
Do 17. Dez 2020, 22:19
Was habt ihr mit Eurer Begründung nach 5 Jahren?
Ähhhh...

Weil's die Dienstpflicht des SB ist eine Begründung seitens des Antragstellers
für die Erhöhung von 2 auf 5 Plätze zu verlangen nachdem der Antragsteller
ganz offensichtlich nicht einmal den Bedarf an 2 Plätzen geltend machen kann...

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Re: WBK Erweiterung 5 Jahre

Beitrag von v0s » Fr 18. Dez 2020, 09:39

Spiky hat geschrieben:
Fr 18. Dez 2020, 08:40
bino71 hat geschrieben:
Do 17. Dez 2020, 22:19
Was habt ihr mit Eurer Begründung nach 5 Jahren?
Ähhhh...

Weil's die Dienstpflicht des SB ist eine Begründung seitens des Antragstellers
für die Erhöhung von 2 auf 5 Plätze zu verlangen nachdem der Antragsteller
ganz offensichtlich nicht einmal den Bedarf an 2 Plätzen geltend machen kann...
Dann müsste es doch ausreichend sein als Begründung anzugeben: Rechtsanspruch auf Erweiterung auf 5 Plätze laut Paragraph 23?. Dort steht ja nirgends dass man die Plätze vorher belegt haben muss.
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Alexej
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Re: WBK Erweiterung 5 Jahre

Beitrag von Alexej » Fr 18. Dez 2020, 10:02

Spiky hat geschrieben:
Fr 18. Dez 2020, 08:40
bino71 hat geschrieben:
Do 17. Dez 2020, 22:19
Was habt ihr mit Eurer Begründung nach 5 Jahren?
Ähhhh...

Weil's die Dienstpflicht des SB ist eine Begründung seitens des Antragstellers
für die Erhöhung von 2 auf 5 Plätze zu verlangen nachdem der Antragsteller
ganz offensichtlich nicht einmal den Bedarf an 2 Plätzen geltend machen kann...
Ich hab in einem anderen Thread (oder hier?) gelesen, dass der SB in seine Antragsmaske zwar etwas reinschreiben muss, damit das abgeschickt werden kann, aber bei anderen war das kein Problem.

Beim 23/2 musst eben nicht rechtfertigen, dass du einen Bedarf hast. Ich muss mich also auch nicht rechtfertigen, wenn ich von 2 auf 5 erhöhen möchte auch wenn ich 0 Waffen besitze, auch wenn das manchen hier „lebensfremd“ zu sein scheint.
Erweiterung Waffenbesitzkarte auf 5 Schusswaffen:
-> nach 5 Jahren, keine Nachweise und keine Mitgliedschaft in einem Verein nötig.
Steht ja auch hier so: https://www.wko.at/site/zivile-sicherhe ... A4-LO4.pdf

Dass man zwangsläufig seine Posten in der WBK voll haben muss, um mehr genehmigt zu bekommen, steht weder im Gesetz noch in den Erläuterungen.

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Re: WBK Erweiterung 5 Jahre

Beitrag von Spiky » Fr 18. Dez 2020, 10:18

Alexej hat geschrieben:
Fr 18. Dez 2020, 10:02
Spiky hat geschrieben:
Fr 18. Dez 2020, 08:40
bino71 hat geschrieben:
Do 17. Dez 2020, 22:19
Was habt ihr mit Eurer Begründung nach 5 Jahren?
Ähhhh...

Weil's die Dienstpflicht des SB ist eine Begründung seitens des Antragstellers
für die Erhöhung von 2 auf 5 Plätze zu verlangen nachdem der Antragsteller
ganz offensichtlich nicht einmal den Bedarf an 2 Plätzen geltend machen kann...
Ich hab in einem anderen Thread (oder hier?) gelesen, dass der SB in seine Antragsmaske zwar etwas reinschreiben muss, damit das abgeschickt werden kann, aber bei anderen war das kein Problem.

Beim 23/2 musst eben nicht rechtfertigen, dass du einen Bedarf hast. Ich muss mich also auch nicht rechtfertigen, wenn ich von 2 auf 5 erhöhen möchte auch wenn ich 0 Waffen besitze, auch wenn das manchen hier „lebensfremd“ zu sein scheint.
Fragst Du hier weil Du verschiedene Meinungen hören oder
fragst Du hier, weil Du eine Bestätigung Deiner Meinung haben willst?

Du hast im Prinzip 3 Möglichkeiten:
1. Du fragst Deinen SB nach der genauen Vorgangsweise und befolgst dies
2. Du kaufst (z.B. beim Gewo) 2 Waffenleichen um wenig Geld und suchst an. Das wird dann problemlos bewilligt werden.
3. Du zeigt ihnen wer hier das Sagen hat und suchst an und schaust was passiert.

Deswegen schrieb ich auch, dass Du uns (mich) auf dem Laufenden halten sollst.

Nach meinen Erfahrungen mit der LPD-Wien gibt's dort die interne Anweisung sowenig
Waffen wie möglich zu genehmigen und das Ganze so schwierig wie nur möglich zu machen.

Deswegen interessiert mich Möglichkeit 3 besonders.
Und nachdem es nicht mich selbst betrifft hat das Ganze noch einen gewissen Unterhaltungswert (für mich).
Ich würde darauf wetten, dass die Bearbeitung Deines Ansuchens knapp weniger als 6+24 Monate dauern wird...

Yoshi
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Re: WBK Erweiterung 5 Jahre

Beitrag von Yoshi » Fr 18. Dez 2020, 10:39

gerioldschool hat geschrieben:
Di 15. Dez 2020, 18:16

Verwahrungskontrolle hattest Du schon? Die war bei mir noch offen, habe aber freundlich daran erinnert, dass ein Versäumnis der Behörde ja für mich keinen Nachteil darstellen darf. Am nächsten Tag am Vormittag hat schon die Polizei angeklopft.
Hatte ich noch nicht, aber das eine sollte mit dem anderen nicht zusammen hängen und, wie du beschreibst, ist das nicht mein Versäumnis.

Bzgl. Begründung: Seh ich genauso- es ist lt. Gesetz nicht mehr zu begründen, wenn man die 5 Jahre abgesessen hat. Und nirgends steht, dass man alle Plätze voll haben muss. "...ist... zu erhöhen, sofern seit der erstmaligen Festsetzung der Anzahl mindestens fünf Jahre vergangen sind."

schauma mal... :)

Alexej
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Re: WBK Erweiterung 5 Jahre

Beitrag von Alexej » Fr 18. Dez 2020, 11:18

Spiky hat geschrieben:
Fr 18. Dez 2020, 10:18
Fragst Du hier weil Du verschiedene Meinungen hören oder
fragst Du hier, weil Du eine Bestätigung Deiner Meinung haben willst?

Du hast im Prinzip 3 Möglichkeiten:
1. Du fragst Deinen SB nach der genauen Vorgangsweise und befolgst dies
2. Du kaufst (z.B. beim Gewo) 2 Waffenleichen um wenig Geld und suchst an. Das wird dann problemlos bewilligt werden.
3. Du zeigt ihnen wer hier das Sagen hat und suchst an und schaust was passiert.
Weder noch.

Meine ursprüngliche Frage war eigentlich nur, da ich eben keine persönliche Erfahrung damit habe, ob jemand anderes hier das schon mal gemacht hat bzw. eben damit Erfahrung hat.

Und ich bin froh, von Dir und anderen hilfreiche Antworten zu bekommen, ich hab in den wenigen Posts schon einiges dazugelernt!

Aber offenbar gab‘s so einen Fall (hier) noch nicht, weshalb ich dann gerne meine Erfahrung posten werde.

Bzgl. den „Waffenleichen“: wie werd ich die dann wieder los? Dem Händler zurück verkaufen?

Incite
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Re: WBK Erweiterung 5 Jahre

Beitrag von Incite » Fr 18. Dez 2020, 11:28

Alexej hat geschrieben:
Fr 18. Dez 2020, 11:18
Spiky hat geschrieben:
Fr 18. Dez 2020, 10:18
Fragst Du hier weil Du verschiedene Meinungen hören oder
fragst Du hier, weil Du eine Bestätigung Deiner Meinung haben willst?

Du hast im Prinzip 3 Möglichkeiten:
1. Du fragst Deinen SB nach der genauen Vorgangsweise und befolgst dies
2. Du kaufst (z.B. beim Gewo) 2 Waffenleichen um wenig Geld und suchst an. Das wird dann problemlos bewilligt werden.
3. Du zeigt ihnen wer hier das Sagen hat und suchst an und schaust was passiert.
Weder noch.

Meine ursprüngliche Frage war eigentlich nur, da ich eben keine persönliche Erfahrung damit habe, ob jemand anderes hier das schon mal gemacht hat bzw. eben damit Erfahrung hat.

Und ich bin froh, von Dir und anderen hilfreiche Antworten zu bekommen, ich hab in den wenigen Posts schon einiges dazugelernt!

Aber offenbar gab‘s so einen Fall (hier) noch nicht, weshalb ich dann gerne meine Erfahrung posten werde.

Bzgl. den „Waffenleichen“: wie werd ich die dann wieder los? Dem Händler zurück verkaufen?
Also ich wäre ganz klar für Punkt 3. Du zeigst denen bei der Behörde wo der Bartel den Most holt denn du weißt "how the rabbit runs" ;)

Spaß beiseite - ich würde mir 2 schöne Waffen kaufen und ansuchen. Ich hätte noch nicht gehört, dass jemand mit einem freien Platz erweitern kann. kaufen z.B. eine Glock 17 Gen 4 oder gleich deine G34. Die kriegt man für überschaubares Geld und sowas kauft dann auch wieder einer gebraucht.

Gratis Tipp: Kaufe dir keine Exoten. Da zahlst du Lehrgeld wenn du Teile brauchst und das zweite mal wenn du sie verschleudern musst.
Alkohol, der Beginn und die Lösung aller Probleme! (Homer S.)

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Re: WBK Erweiterung 5 Jahre

Beitrag von Spiky » Fr 18. Dez 2020, 11:45

Alexej hat geschrieben:
Fr 18. Dez 2020, 11:18
Spiky hat geschrieben:
Fr 18. Dez 2020, 10:18
Fragst Du hier weil Du verschiedene Meinungen hören oder
fragst Du hier, weil Du eine Bestätigung Deiner Meinung haben willst?

Du hast im Prinzip 3 Möglichkeiten:
1. Du fragst Deinen SB nach der genauen Vorgangsweise und befolgst dies
2. Du kaufst (z.B. beim Gewo) 2 Waffenleichen um wenig Geld und suchst an. Das wird dann problemlos bewilligt werden.
3. Du zeigt ihnen wer hier das Sagen hat und suchst an und schaust was passiert.
Weder noch.

Meine ursprüngliche Frage war eigentlich nur, da ich eben keine persönliche Erfahrung damit habe, ob jemand anderes hier das schon mal gemacht hat bzw. eben damit Erfahrung hat.

Und ich bin froh, von Dir und anderen hilfreiche Antworten zu bekommen, ich hab in den wenigen Posts schon einiges dazugelernt!

Aber offenbar gab‘s so einen Fall (hier) noch nicht, weshalb ich dann gerne meine Erfahrung posten werde.

Bzgl. den „Waffenleichen“: wie werd ich die dann wieder los? Dem Händler zurück verkaufen?
Weisst Du, aus einem Gesetzestext zitieren kann bald einer
Beim Wissen bez. Durchführungsbestimmungen und Runderlässe trennt sich dann das Spreu vom Weizen
Und bei internen Verfahrensanweisungen ist dann endgültig Schluss.

Deshalb die von mir gewählte Reihenfolge.
Nach meiner Erfahrung geben Dir die SB keine falschen Info wenn sie gefragt werden.
Das liegt in ihrem Interesse den Geschäftsfall so vorgesetzt zu bekommen wie sie wollen.
Das verkürzt ihren eigenen Aufwand erheblich und steigert somit ihre Effizienz.

Deshalb anrufen, Nachnamen nennen (damit Du gleich zu dem richtigen SB kommst) und die
Sache erklären (ob's sinnvoller ist gleich die von Dir gewünschten 2 Waffen zu kaufen oder ob
das nach der Erweiterung auch noch möglich ist).

Dein SB wird zwar vorsichtshalber anmerken, dass sein Jurist noch das letzte Wort hat,
trotzdem wird das schon passen was er sagt.

Wenn die WBK voll sein soll, kaufst halt 2 Leichen unter der Voraussetzung, dass Du
sie wieder zurück geben kannst.
Wenn nicht, nimmt jede Polizeidienststelle Waffen bzw. -teile zur Vernichtung zurück.

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Re: WBK Erweiterung 5 Jahre

Beitrag von Spiky » Fr 18. Dez 2020, 11:48

Incite hat geschrieben:
Fr 18. Dez 2020, 11:28
Also ich wäre ganz klar für Punkt 3. Du zeigst denen bei der Behörde wo der Bartel den Most holt denn du weißt "how the rabbit runs" ;)
:happy-jumpeveryone:
Ich wollte es so nicht schreiben... :clap:

Alexej
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Re: WBK Erweiterung 5 Jahre

Beitrag von Alexej » Fr 18. Dez 2020, 11:55

Danke duch beiden für die Antworten.

@spiky: Danke dass du das so ausführlich ausgeführt hast. Du hast vollkommen recht, mit Runderlässen und dgl. kenn ich mich nicht aus, deshalb nehme ich eure Ratschläge sehr gerne an!

Besonders solche Hinweise sind für mich Gold wert:

„ Wenn die WBK voll sein soll, kaufst halt 2 Leichen unter der Voraussetzung, dass Du
sie wieder zurück geben kannst.
Wenn nicht, nimmt jede Polizeidienststelle Waffen bzw. -teile zur Vernichtung zurück.“

Das ist einfach viel geballtes Fachwissen bzw. Erfahrung was mir sehr weiterhilft.

Nachtrag:

„ 1. Du fragst Deinen SB nach der genauen Vorgangsweise und befolgst dies“

Das hab ich jetzt gerade gemacht, und eine sehr nette Dame vom Referat 4 hat gemeint, dass dies überhaupt kein Problem wäre, da ich einen Rechtsanspruch hätte. Deshalb ist es auch egal wenn derzeit keine Waffen eingetragen sind.
Ich bräuchte nur ein Passfoto und einen Lichtbildausweis, den Antrag beim Kommissariat stellen, und dann bekomm ich die Kostenanforderung und dann wird ein Termin ausgemacht zum Abholen.

Meine erste Erfahrung in Wien: sehr freundlich, sehr kompetent.

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Re: WBK Erweiterung 5 Jahre

Beitrag von combatmiles » Fr 18. Dez 2020, 12:13

zwar nicht Wien aber ich hatte auch freie Plätze bei der Erweiterung auf plus 6 weitere...
suche günstige KK .22lr Repetierer... Westösterreich (SBG, angrenzendes OÖ und Tirol)

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Re: WBK Erweiterung 5 Jahre

Beitrag von Spiky » Fr 18. Dez 2020, 12:17

Alexej hat geschrieben:
Fr 18. Dez 2020, 11:55
Nachtrag:

„ 1. Du fragst Deinen SB nach der genauen Vorgangsweise und befolgst dies“

Das hab ich jetzt gerade gemacht, und eine sehr nette Dame vom Referat 4 hat gemeint, dass dies überhaupt kein Problem wäre, da ich einen Rechtsanspruch hätte. Deshalb ist es auch egal wenn derzeit keine Waffen eingetragen sind.
Ich bräuchte nur ein Passfoto und einen Lichtbildausweis, den Antrag beim Kommissariat stellen, und dann bekomm ich die Kostenanforderung und dann wird ein Termin ausgemacht zum Abholen.

Meine erste Erfahrung in Wien: sehr freundlich, sehr kompetent.
Perfekt... der Idealfall... gratuliere

phifi
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Re: WBK Erweiterung 5 Jahre

Beitrag von phifi » Di 29. Dez 2020, 20:59

Ich habe im November mit 1 belegtem und 1 freien Platz beantragt und problemlos auf 5 erweitert bekommen. Ein Feld für die Begründung war komischeweise auf dem Antrag vorhanden (obwohl es das lt. gültigem Recht nicht braucht), aber wurde von mir kurz und knapp mit Sportschießen befüllt und gut war es.

Die Plätze auf der WBK müssen definitiv NICHT belegt sein - man hat nach 5 Jahren einen Rechtsanspruch auf 5 Plätze (bei entsprechender Unbescholtenheit) ganz egal wieviel Plätze von den ursprünglichen belegt sind.

Man könnte bei 2 freien Plätzen auch locker darauf argumentieren, dass man sich diese frei hält, um regelmäßig "fremde" Waffen auszuleihen und auf den Schießstand mitzunehmen. Für jede ausgeliehene Waffe braucht man bekanntlich einen freien Platz.

Wenn man wirklich auf einen SB stößt, der auf Teufel kommt raus nicht erweitern will, sind seine möglichen Mittel nach spätestens 6 Monaten Frist nach Antragsdatum erschöpft. Um die 6 Monate auszureizen braucht der SB hingegen wieder keine Ausrede wie "2 Plätze sind auf der WBK noch frei" - da findet er auch andere fadenscheinigen Begründungen.

Alexej
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Re: WBK Erweiterung 5 Jahre

Beitrag von Alexej » Fr 15. Jan 2021, 22:19

phifi hat geschrieben:
Di 29. Dez 2020, 20:59

Man könnte bei 2 freien Plätzen auch locker darauf argumentieren, dass man sich diese frei hält, um regelmäßig "fremde" Waffen auszuleihen und auf den Schießstand mitzunehmen. Für jede ausgeliehene Waffe braucht man bekanntlich einen freien Platz.
Danke für deinen Beitrag!

Bezüglich des "Waffen ausleihen" - das wusste ich nämlich nicht da noch nie gemacht:

Bezieht sich das darauf, wenn ich mir von einem Freund seine Waffe ausleihe und diese dann mit nach Hause nehme um am nächsten Tag am Schießstand damit zu schiessen, oder gilt das auch schon, wenn ich mir beim Waffenhändler eine Leihwaffe hole um kurz am Schießstand zu schießen.

Sprich, angenommen meine WBK ist voll, darf ich mir dann keine Leihwaffe zum Probeschießen ausleihen, weil die WBK voll ist?

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