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WBK ohne Waffe

Verfasst: Do 6. Aug 2020, 10:31
von der_Mödlinger
Grüß Euch,

ich habe eine WBK mit 2 Plätzen die momentan noch belegt sind.
Möchte die beiden Pistolen jedoch demnächst verkaufen, da eine größere Investition auf mich zu kommt.
Nach ein paar Jahren würde ich mir wieder welche kaufen und einstweilen mit Waffen aus dem Familienkreis am Schießplatz schießen.
Soweit so gut.
Habe jedoch Anfang nächsten Jahres die 5 jährige Überprüfung von unserem Freund und Helfer.
Wie sieht das nun aus wenn ich dann die WBK habe aber gar keine Waffe und auch keine Munition besitze ?
Bilde mir ein mal gehört zu haben, dass dann die Notwenigkeit angezweifelt wird und man die WBK in weiterer Folge abgeben muss, da anscheindend kein Bedarf besteht.
Stimmt das ?
Stimmt das nicht ?
Kann die WBK über einen längeren Zeitraum auch ohne Waffe behalten werden ?
Und kommt dann trotzdem die Überprüfung um in den leeren Safe zu schaun ?

Danke Euch jetzt schon für Eure antworten.

Liebe Grüße aus Mödling

Re: WBK ohne Waffe

Verfasst: Do 6. Aug 2020, 10:42
von quildor82
der_Mödlinger hat geschrieben:
Do 6. Aug 2020, 10:31
Grüß Euch,

ich habe eine WBK mit 2 Plätzen die momentan noch belegt sind.
Möchte die beiden Pistolen jedoch demnächst verkaufen, da eine größere Investition auf mich zu kommt.
Nach ein paar Jahren würde ich mir wieder welche kaufen und einstweilen mit Waffen aus dem Familienkreis am Schießplatz schießen.
Soweit so gut.
Habe jedoch Anfang nächsten Jahres die 5 jährige Überprüfung von unserem Freund und Helfer.
Wie sieht das nun aus wenn ich dann die WBK habe aber gar keine Waffe und auch keine Munition besitze ?
Bilde mir ein mal gehört zu haben, dass dann die Notwenigkeit angezweifelt wird und man die WBK in weiterer Folge abgeben muss, da anscheindend kein Bedarf besteht.
Stimmt das ?
Stimmt das nicht ?
Kann die WBK über einen längeren Zeitraum auch ohne Waffe behalten werden ?
Und kommt dann trotzdem die Überprüfung um in den leeren Safe zu schaun ?

Danke Euch jetzt schon für Eure antworten.

Liebe Grüße aus Mödling
Ich wüsste nicht was dagegen spricht.
Ich hab meinen Führerschein auch noch obwohl ich seit über 15 Jahren kein eigenes Auto besitze.

Edit: Wenn du mit Leihwaffen schießt unbedingt Listen/Belege mitnehmen, dann hättest du auch einen Nachweis, oder alle 5 Jahre Waffenführerschein.


Wenn die Behörde prüfen möchte kann Sie das gerne tun.
IN den Tresor musst du Sie sowieso nicht reinschauen lassen. (du kannst dort ja auch andere Dinge lagern)

Ich hab es immer so gehandhabt, wenn Sie kommen zeige ich Ihnen zuerst den Tresor, bitte Sie dann ins Wohnzimmer frage ob Sie einen Kaffee möchten (wurde bis dato immer negiert) und dann gehts los.
"welche Waffe möchten Sie zuerst sehen Hr. Inspektor, ich kann immer max. 2 Stück holen, oder ist Ihnen die Reihenfolge egal?"

Re: WBK ohne Waffe

Verfasst: Do 6. Aug 2020, 10:54
von cas81
der_Mödlinger hat geschrieben:
Do 6. Aug 2020, 10:31
Bilde mir ein mal gehört zu haben, dass dann die Notwenigkeit angezweifelt wird und man die WBK in weiterer Folge abgeben muss, da anscheindend kein Bedarf besteht.
...
Und kommt dann trotzdem die Überprüfung um in den leeren Safe zu schaun ?
Bezüglich WBK gibt es keinen Bedarf und keine Notwendigkeit, sondern nur eine Rechtfertigung:
§21 (1) WaffG hat geschrieben:Die Behörde hat verlässlichen EWR-Bürgern, die das 21. Lebensjahr vollendet haben und für den Besitz einer Schusswaffe der Kategorie B eine Rechtfertigung anführen können, auf Antrag eine Waffenbesitzkarte auszustellen
Die Rechtfertigungsgründe findest du hier:
§ 22. (1) WaffG hat geschrieben: Eine Rechtfertigung im Sinne des § 21 Abs. 1 ist jedenfalls als gegeben anzunehmen, wenn der Betroffene glaubhaft macht, dass er
1. die Schusswaffe der Kategorie B innerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen oder seiner eingefriedeten Liegenschaften zur Selbstverteidigung bereithalten will oder
2. Schusswaffen der Kategorie B sammelt oder
3. die Schusswaffe der Kategorie B für die Ausübung der Jagd oder des Schießsports benötigt.
Den Bedarf und die Notwendigkeit gibt es erst beim WP (siehe jeweils Absatz 2 der oben zitierten Normen).

Ergo: natürlich behältst du deine WBK. Die Behörden haben keine rechtliche Grundlage um dir diese wegen "Stückzahlunterschreitung" zu entziehen, somit dürfen sie das nicht. Egal wer etwas anderes behauptet, es stimmt nicht.

Sie kommen dennoch alle 5 Jahre kontrollieren. Es könnte ja sein, dass du entgegen dem ZWR dennoch Waffen besitzt, indem du bspw von privat kaufst. Dann hast du 6 Wochen Zeit um zu melden, diese 6 Wochen müssen ja aber noch nicht um sein. Rest: wie quildor sagt.

Re: WBK ohne Waffe

Verfasst: Do 6. Aug 2020, 11:04
von der_Mödlinger
Das klingt gut, Danke Euch beiden!

Re: WBK ohne Waffe

Verfasst: Do 6. Aug 2020, 11:19
von cas81
der_Mödlinger hat geschrieben:
Do 6. Aug 2020, 11:04
Das klingt gut, Danke Euch beiden!
Nachtrag: Der Rechtfertigungsgrund kann auch nicht nachträglich wegfallen. Ich kann es nämlich beim besten Willen nicht so auslegen, dass dies möglich wäre, denn die Bestimmungen bezüglich WBK-Ausstellung behandeln nicht die Zukunft. Das Gegenteil liegt beim WP vor: "Bedarf" impliziert schon auch die Zukunft. Die einzige Möglichkeit, jemandem gegen seinen Willen die WBK zu entziehen, ist der Mangel an Verlässlichkeit (§8 WaffG) mit all seinen Folgen (Waffenverbot).

Re: WBK ohne Waffe

Verfasst: Do 6. Aug 2020, 11:37
von biofan
Meine Tochter hat seit sieben Jahren beruflich bedingt eine WBK aber noch nie eine Waffe besessen. War bei der 5-jährigen Überprüfung kein Problem. Listen hat sie natürlich vorgelegt.

LG Biofan

Re: WBK ohne Waffe

Verfasst: Do 6. Aug 2020, 11:37
von Radetz
cas81 hat geschrieben:
Do 6. Aug 2020, 10:54


Sie kommen dennoch alle 5 Jahre kontrollieren. Es könnte ja sein, dass du entgegen dem ZWR dennoch Waffen besitzt, indem du bspw von privat kaufst. Dann hast du 6 Wochen Zeit um zu melden, diese 6 Wochen müssen ja aber noch nicht um sein. Rest: wie quildor sagt.
Mein Vater hat seit ewig eine WBK und seit zumindest 10 Jahren keine Waffen mehr. Hier gab es seit dem auch keine Überprüfung mehr.

Re: WBK ohne Waffe

Verfasst: Do 6. Aug 2020, 11:38
von racepics
Hallo,

Du mußt keine Waffe besitzen, ein Freund von mir hat seit sicher 20 Jahren keine Waffe, bekommt zwar alle fünf Jahre Besuch, sie fragen zwar immer warum er eine Karte hat aber keine Waffe. That´s it

Re: WBK ohne Waffe

Verfasst: Do 6. Aug 2020, 11:41
von der_Mödlinger
Vielen Dank :)

Re: WBK ohne Waffe

Verfasst: Do 6. Aug 2020, 11:46
von cas81
Radetz hat geschrieben:
Do 6. Aug 2020, 11:37
cas81 hat geschrieben:
Do 6. Aug 2020, 10:54


Sie kommen dennoch alle 5 Jahre kontrollieren. Es könnte ja sein, dass du entgegen dem ZWR dennoch Waffen besitzt, indem du bspw von privat kaufst. Dann hast du 6 Wochen Zeit um zu melden, diese 6 Wochen müssen ja aber noch nicht um sein. Rest: wie quildor sagt.
Mein Vater hat seit ewig eine WBK und seit zumindest 10 Jahren keine Waffen mehr. Hier gab es seit dem auch keine Überprüfung mehr.
Dann ist die Behörde säumig:
§ 25. (1) WaffG hat geschrieben: Die Behörde hat die Verlässlichkeit des Inhabers eines Waffenpasses oder einer Waffenbesitzkarte zu überprüfen, wenn seit der Ausstellung der Urkunde oder der letzten Überprüfung fünf Jahre vergangen sind.
Vielleicht gibt es auch einen gesetzeswidrige Weisung der vollziehenden Behörde, oder dein Vater kennt dort jemanden, etc. Wen interessierts... Hautpsache, er wird nicht unnötig belästigt, mMn. Ist sowieso eine Schwachsinns-Bestimmung. Sie könnten ja auch erst kommen, wenn eine erneute Meldung eingeht. Und illegal besessene Waffen betrifft das alles sowieso nicht. Also was soll das...
Ressourcenverschwendung.

Re: WBK ohne Waffe

Verfasst: Do 6. Aug 2020, 11:50
von mastercrash
Den Tresor bzw. eine potenzielle Verwahrung können sie dennoch alle 5 Jahre überprüfen kommen, da du ja theoretisch jederzeit Waffen kaufen könntest und die müssen dann sicher verwahrt sein. Bei einer Erweiterung muss man die mögliche sichere Verwahrung (zB genügend Platz im Tresor) ja auch schon darlegen, bevor man sie bekommt. Ebenso muss man, auch wenn es komisch ist, für die vorhandenen leeren Plätze nachweisen, dass man zumindest theoretisch die Kat B sicher verwahren kann. Vor der Erstausstellung direkt beim Antrag musste ich zB eine Rechnung meines Tresors vorlegen.

Eine WBK ohne Waffen ist hier kein Problem. In Deutschland sieht es anders aus. Hast dort längere Zeit keine Waffen hast dort keinen Bedarf und damit keine Grundlage für eine WBK mehr.

Eine WBK ist ja auch nicht nur gut, selbst Waffen besitzen zu dürfen, sondern zB auch fremde Kat B leihen zu dürfen und auch an nicht behördlich genehmigten Schießständen zu benutzen.

Re: WBK ohne Waffe

Verfasst: Do 6. Aug 2020, 12:06
von the_kole
mastercrash hat geschrieben:
Do 6. Aug 2020, 11:50
Vor der Erstausstellung direkt beim Antrag musste ich zB eine Rechnung meines Tresors vorlegen.
War bei mir nicht so, ich halte es aber auch für recht sinnbefreit. Man kann ja auch schon länger einen Tresor haben oder wich einen Schrank mit Vorhängeschloss selber bauen etc.
Abgesehen davon gibt es, soweit ich weiß, auch keine Plicht eine sichere Verwahrungsmöglichkeit zu haben, wenn man keine Waffen hat.

Re: WBK ohne Waffe

Verfasst: Do 6. Aug 2020, 12:10
von mastercrash
the_kole hat geschrieben:
Do 6. Aug 2020, 12:06
War bei mir nicht so, ich halte es aber auch für recht sinnbefreit. Man kann ja auch schon länger einen Tresor haben oder wich einen Schrank mit Vorhängeschloss selber bauen etc.
In dem Falle hätten sie alternativ zur Rechnung auch ein Foto des Tresors/der Verwahrmöglichkeit akzeptiert...
the_kole hat geschrieben:
Do 6. Aug 2020, 12:06
Abgesehen davon gibt es, soweit ich weiß, auch keine Plicht eine sichere Verwahrungsmöglichkeit zu haben, wenn man keine Waffen hat.
Aus dem Waffengesetz sehe ich auch keine Pflicht, da dort wohl nur tatsächliche Waffen und keine fiktiven Waffen gemeint sein werden. Ist eher Behördenintern, dass die das so haben wollen...

Re: WBK ohne Waffe

Verfasst: Do 6. Aug 2020, 12:12
von cas81
mastercrash hat geschrieben:
Do 6. Aug 2020, 11:50
Ebenso muss man, auch wenn es komisch ist, für die vorhandenen leeren Plätze nachweisen, dass man zumindest theoretisch die Kat B sicher verwahren kann.
Moment bitte: Erstantrag ist etwas anderes als Erweiterung, aber bei beiden ist die Verlässlichkeit Voraussetzung und diese impliziert eine ordnungsgemäße Verwahrung. Darum muss im Vorfeld sowohl bei Erstantrag als auch bei Erweiterungsantrag eine Überprüfung erfolgen. Bis dahin alles gut, gar nichts komisch, siehe §8 (1) Z2 2. HS (zur Beweisführung e contrario). Ob sie es wirklich tun, steht auf einem anderen Blatt.
Wie kommst du nun darauf, dass auch wenn keine Waffen mehr im Besitz sind, dennoch weiterhin eine Möglichkeit zur Verwahrung vorliegen muss? Genau dafür gibt es die Kontrolle. Gibt es nichts zu kontrollieren (auch wenn sie trotzdem vorbeischauen), dann gibt es nichts zu verwahren, dann besteht keine Notwendigkeit einer ordnungsgemäßen Verwahrung.
Heißt also: Erstantrag und Erweiterung benötigen iRd Voraussicht (§8) ggf Nachweise. Aber wenn ich alle Waffen veräußere, dann brauch ich keinen Nachweis mehr. Dafür gibt es schlicht keine Rechtsgrundlage und auch über Auslegung komm ich da nicht hin.

Re: WBK ohne Waffe

Verfasst: Do 6. Aug 2020, 12:19
von mastercrash
cas81 hat geschrieben:
Do 6. Aug 2020, 12:12
mastercrash hat geschrieben:
Do 6. Aug 2020, 11:50
Ebenso muss man, auch wenn es komisch ist, für die vorhandenen leeren Plätze nachweisen, dass man zumindest theoretisch die Kat B sicher verwahren kann.
Moment bitte: Erstantrag ist etwas anderes als Erweiterung, aber bei beiden ist die Verlässlichkeit Voraussetzung und diese impliziert eine ordnungsgemäße Verwahrung. Darum muss im Vorfeld sowohl bei Erstantrag als auch bei Erweiterungsantrag eine Überprüfung erfolgen.
Ja, stimmt. Ich habe eine Rechnung vorgelegt und hatte bis dato noch keine Überprüfung der sicheren Verwahrung, obwohl nun die 5 Jahre bald um sind. Hätte ich keine vorgelegt und auch keine Fotos hätten sie halt sicher wen vorbeigeschickt... So wirds sein.

Daher ist die Rechnung bzw. der Beweis der sicheren Verwahrung vielleicht auch optional, aber ganz ehrlich, lieber lege ich die Rechnung oder Fotos vor, als zuhause schon gleich beim Antrag Besuch von der Polizei zu bekommen...

Als mich die Behörde danach gefragt hat, habe ich die einfach vorgelegt und gut war...
cas81 hat geschrieben:
Do 6. Aug 2020, 12:12
Wie kommst du nun darauf, dass auch wenn keine Waffen mehr im Besitz sind, dennoch weiterhin eine Möglichkeit zur Verwahrung vorliegen muss? Genau dafür gibt es die Kontrolle. Gibt es nichts zu kontrollieren (auch wenn sie trotzdem vorbeischauen), dann gibt es nichts zu verwahren, dann besteht keine Notwendigkeit einer ordnungsgemäßen Verwahrung.
Du hast insofern recht, als dass eine nicht sichere Verwahrmöglichkeit gar nicht existierender Waffen sicher kein Grund sein kann, die WBK aufgrund waffenrechtlicher Unzuverlässigkeit zu entziehen. Ich kenne nur welche, die auch schon lange keine Waffen mehr auf der WBK haben, aber wo sie den Tresor dennoch alle 5 Jahre anschauen wollten, wo er Waffen lagern würde, sollte er sich morgen welche kaufen... Vielleicht ist das aber auch eine Eigenheit der entsprechenden BH? Und auch wenn es dann keine Verwahrmöglichkeit gäbe reicht sicher auch eine andere Begründung wie ich habe eine WBK nur um mir für einen Schiesstandbesuch eine Kat B von XY zu leihen und habe gar nicht vor, in nächster Zukunft selbst welche zu kaufen...