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Eigenbau Single/Semi

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Bullet893
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Eigenbau Single/Semi

Beitrag von Bullet893 » Do 18. Jun 2020, 19:08

Hallo Miteinander,

Ich bin neu im Forum und habe vorab gleich ne richtigen Brummer als Frage.

Zu meinem Hintergrund bzw zur Person:

Ich bin 26 Jahre jung, komme aus dem schönen Westen Österreichs und war immer schon von klein auf an Waffen Sportlichem schießen und Pyrotechnik interessiert. Ich war mit 14 meist mehrmals Wöchentlich auf dem Stand schon mit dem Luftgewehr auf Zielscheiben-Jagt. Mit 16 habe ich beschlossen im Familienbetrieb meine Lehre als Werkzeugmacher zu beginnen und habe die Lehre 2014 positiv abgeschlossen und besitze somit vertieftes Technisches Know How sowie die Hard Skills um beinahe alle Maschinen in der Metallbearbeitung zu bedienen welche man sich vorstellen kann. Vom Fräsen, Drehen, Schleifen, Feilen bis zu Erosiver Bearbeitung kann ich alles handhaben. Die Maschinen stehen mir sofern sie gerade nicht genutzt werden frei zur Verfügung.
2017 habe ich mich entschlossen den Meister sowie den Unternehmer zu machen welche ich positiv 2018 abgeschlossen habe 8-) .
Seither bin ich schon 2,5 Jahre in der Abteilungsleitung und der Konstruktion des Werkzeugbaus.

Im Jahr 2016 habe ich nach langer Rederei auf der BH meine WBK erlangt und schieße immer noch mit meiner erstwaffe der Glock 17, sowie Zuhause oft im Keller mit der Walther "CP99 Co2 Pistole" auf Zielscheiben und Dosen welche ich bei 10m fürs Training nutze.

Nun hat mich weil ich eben weil ich der Techniker bin der Selbstbau und der Technische Aspekt des Sports gepackt, leider bin ich noch seeeehr unsicher mit der Gesetzeslage und ich habe leider nur alte Threads von ~2013 gefunden und finde nichts aktuelleres!
Durch meine Lehre sowie Meister + Unternehmer könnte ich wenn ich dies laut Gesetzestext richtig erfasst habe sogar das Gewerbe als Büma antreten, aber MUSS ich das ?

Vorab : Ich intendiere nicht die Waffe zu verkaufen oder zu Handeln sondern nur für mich selbst zu bauen.


Meine Vorstellung war eine single Shot .22LR Pistole im Eigenbau mit Knicksystem im Eigenbau zu versuchen.
Falls dies Positiv ausfällt und ich Freude an der Sache habe wäre der nächste Schritt eine .22LR Semi Auto zu bauen.
Ich habe in einem alten Thread von einen User "Heimwerker" gelesen der laut Aussage schon Waffen im Selbstbau umgesetzt hat und mit entsprechender Kennzeichnung des (Hersteller,Kaliber,Wohnsitz, ausgedachte SerienNr... etc) und der Prüfung durch dass Beschussamt keine Probleme gehabt hätte.
Da ging es aber immer um Langwaffen/Repetiergewehre.

Doch wie sieht das Mit Kurzwaffen aus ?

Darf ich diese nach dem zusammenbau überhaupt noch besitzen/schießen bevor diese zum Beschussamt geht oder bin isch da schon auf der Illegalen Seite ?
Darf ich die Waffe selber auf dem Stand testen (wie prüfe ich die Funktion)?
Kann ich die Waffe sobald zb das Patronenlager gebohrt und der Griff fertig ist mit SerienNR, Kaliber etc. versehen wurde einfach normal Registrieren?

Wie sieht es bei Selbstladepistolen aus. Jene sind ja generell sofort Meldepflichtig und verboten für nicht WBK Besitzer.
Kann ich die Waffe sobald zb das Patronenlager gebohrt und der Griff fertig ist mit SerienNR, Kaliber etc. versehen wurde einfach auf meinen freien WBK Platz Registrieren und dann legal auf dem Stand Testen?
Sobald ich diese zusammenbaut oder Teste habe ich ja eine unregistrierte verbotene kat B in der Hand oder etwa nicht?

Ich hoffe jemand kann mich aufklären und mir etwas unter die Arme fassen damit ich ein wenig Klarheit schaffen kann, ich habe mit keinerle Konstruktionen begonnen und werde diese auch nicht vor erlangen von sicherer Gewissheit beginnen.

Ich möchte in keinster weise meine Verlässlichkeit riskieren oder eine Straftat begehen, darum meine spezifischen Fragen.

Vielen Dank im voraus! ;)

Gruß Bullet
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rand00m
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Re: Eigenbau Single/Semi

Beitrag von rand00m » Do 18. Jun 2020, 19:36

spannendes thema,
eine Luty würd ich mir ja auf einen B Platz legen wenns einer legal bauen und verkaufen und registrieren würde.
edit rand00m
Zuletzt geändert von rand00m am Do 18. Jun 2020, 20:35, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Eigenbau Single/Semi

Beitrag von Bullet893 » Do 18. Jun 2020, 19:43

Danke für dein Input rand00m,

das Büma Gewerbe werde ich mal beim Gründerservice ansuchen und mich informieren aber wenn ich nicht muss wollte ich mich eigentlich ungern mit der Gründung auseinandersetzen, "EDIT: Eingeklammertes sind annahmen und verfügen über keinerlei Rechtsgrundlage die diese Stützen oder Nachforschung meinerseits und wurde daher ausgeklammert!" ( führt wahrscheinlich was ich so im Internet und auf der WKO Seite lese leider nichts daran vorbei aber sollte für ein Ein-Mann Unternehemen kein Ding sein. Versicherungstechnisch weiß ich nicht wie es aussieht im Bereich Büma, heikle Thematik fürchte ich. Ist die Original Luty nicht open Bolt, wie sieht es in AT eigentlich mit Open Bolt aus, ist dies nicht verboten wegen dem geringen Aufwand für eine Full Auto Modifikation? )

Gruß Bullet
Zuletzt geändert von Bullet893 am Do 18. Jun 2020, 20:31, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Eigenbau Single/Semi

Beitrag von fast12 » Do 18. Jun 2020, 19:44

rand00m hat geschrieben:
Do 18. Jun 2020, 19:36
mal so ins blaue geraten würd ich vermuten du musst ein Büma Gewerbe anmelden. Inkl der Auflagen und Vorschriften die du dann erfüllen musst.
Nichts für ungut, aber du bist hier im Waffenrechtsbereich und da gelten spezielle Regeln:

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rand00m
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Re: Eigenbau Single/Semi

Beitrag von rand00m » Do 18. Jun 2020, 20:32

Oh, dachte es wär so genug deklarier als vermutung.

Dann reich ich mal Par.: 5 Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Zugangsvoraussetzungen für das reglementierte Waffengewerbe (Büchsenmacher) einschließlich des Waffenhandels (Waffengewerbe-Verordnung)
StF: BGBl. II Nr. 100/2003

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=20002522

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Re: Eigenbau Single/Semi

Beitrag von Bullet893 » Do 18. Jun 2020, 20:40

Aus rand00ms Quelle, Danke!

Erster Punkt bei Text Absatz 7

7.
Zeugnisse über eine ununterbrochene fünfjährige fachspezifische Tätigkeit in leitender Stellung, davon eine mindestens dreijährige Tätigkeit mit technischen Aufgaben und mit der Verantwortung für mindestens eine Abteilung des Unternehmens, wenn für die betreffende Tätigkeit eine vorherige erfolgreich abgeschlossene mindestens dreijährige Ausbildung gemäß Abs. 3 nachgewiesen wird, die staatlich oder von einer zuständigen Berufs- oder Handelsinstitution anerkannt ist.

(3) Ausbildungen nach Abs. 1 Z 4, 5 und 7 sind die vorher erfolgreich abgeschlossenen Ausbildungen nach Abs. 4 Z 1 und Abs. 5, die erfolgreich durch die Lehrabschlussprüfung abgeschlossene Ausbildung im Lehrberuf Büchsenmacher, Waffenmechaniker oder Werkzeugmacher oder eine andere vorher erfolgreich abgeschlossene staatlich oder von einer zuständigen Berufs- oder Handelsinstitution anerkannte Ausbildung mit vergleichbarer Schwerpunktsetzung.


Mit "Zeugniss" wird die Bestätigung vom Arbeitgeber gemeint sein oder verstehe ich da etwas falsch? In meinem Fall (Werkzeugbau) wäre mir dann das Büma Gewerbe zugänglich. Vom Meister oder Unternehmer sehe ich nichts oder habe ich etwas überlesen ?

Gruß Bullet
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Joewood
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Re: Eigenbau Single/Semi

Beitrag von Joewood » Fr 19. Jun 2020, 08:43

Bullet893 hat geschrieben:
Do 18. Jun 2020, 20:40
Mit "Zeugniss" wird die Bestätigung vom Arbeitgeber gemeint sein oder verstehe ich da etwas falsch? In meinem Fall (Werkzeugbau) wäre mir dann das Büma Gewerbe zugänglich. Vom Meister oder Unternehmer sehe ich nichts oder habe ich etwas überlesen ?
Meister/Unternehmer ist in dem Fall ident mit dem, was dir dein Arbeitgeber ausstellen würde - du kannst dir ja - sofern du (d)ein Gewerbe angemeldet hast (und nicht ausschließlich Angestellter bist) das Zeugnis selber ausstellen. Da reicht der Nachweis über die Geschäftsführertätigkeit, was bei einem Ein-Mann Unternehmen relativ offensichtlich ist.

Ist jedenfalls in anderen Branchen so; würde mich schwer wundern, wenn die hier Extrwürsteln machen würden...

yoda
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Re: Eigenbau Single/Semi

Beitrag von yoda » Fr 19. Jun 2020, 10:54

Die Teile sollten wenn sie verwendungsfähig sind schon in der WBK eingetragen sein, die Zeit zwischen Fertigstellung und Eintragung wäre gefährlich, weil sollte man dich „erwischen“ wird man die Waffe sicher als unregistriert-illegal betrachten, und das Gegenteil kannst du dann nicht beweisen.

Ich bin den Weg mit einer Kat. B mal gegangen und hab die Teile gestempelt und auf der WBK eintragen lassen bevor sie 100% verwendungsfähig waren, damit verhindert man diese Unsicherheit.

Du musst halt einen Büchsenmacher finden der dir das einträgt, aber rein rechtlich ist es kein Problem.

Meine Behörde war damals eher entsetzt als ich wegen sowas komplett schmerzbefreit gefragt habe, da hat mir der Beamte sofort gesagt das sei verboten. Ich habe ihn dann gefragt warum das verboten sein soll, woraufhin es sehr leise wurde. Seine finale Aussage war dann „da müssens zum Büchsenmacher gehen der weiss das vielleicht, ich weiss das nicht“.

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Re: Eigenbau Single/Semi

Beitrag von m_a_d » Fr 19. Jun 2020, 13:37

Ich kenne die Organisation des BüMa Gewerbes nicht, aber in anderen Branchen kann man auf der Kammer anrufen und bekommt dort Gründungsberatung und Rechtsauskunft durch einen mit der Branche vertrauten Juristen der Kammer. Vielleicht gibt es sowas beim BüMa-Gewerbe auch
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Re: Eigenbau Single/Semi

Beitrag von Bullet893 » Fr 19. Jun 2020, 13:39

Danke für eure Antworten,

@joewood danke für die Aufklärung. Ich werde mich indemfall beim Gründerservice melden und mal fragen wie das Versicherungstechnisch und mit den Auflagen aussieht bein 1 Mann Unternehmen für den Büchsenmacher. Falls dies klappt ist es bestimmt der sicherste und einfachste Weg.

@Yoda danke für die Info, habe mir gedacht das man da auf der Behörde schief angekuckt wird darum habe ich nicht gefragt. Sprich ich könnte zB den Laufrogling ohne Patronenlager und den Halb Fertigen Schlitten und Griff gleich Stempeln und Eintragen bevor diese als verwendbare Waffenbauteile gelten? Betrifft dies noch andere Bauteile oder nur Lauf, Schlitten, Griffstück? Beim Lauf darf kein Patronenlager gebohrt sein oder? Aber ab wann gelten Schlitten und Griffstück als funktionsfähiges Bauteil, gibt es da eine Definition dazu auf die du bei deinem Bau geachtet hast?

Gruß Bullet
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Re: Eigenbau Single/Semi

Beitrag von fast12 » Fr 19. Jun 2020, 14:03

Es geht um die "wesentliche Bestandteile von Schusswaffen".
Siehe WaffG § 2. (2)

(2) Die Bestimmungen über Schusswaffen gelten auch für wesentliche Bestandteile von Schusswaffen. Dabei handelt es sich um Lauf, Trommel, Verschluss, Rahmen, Gehäuse und andere diesen entsprechenden wesentliche Bestandteile von Schusswaffen – auch wenn sie Bestandteil eines anderen Gegenstandes geworden sind –, sofern sie bei der Schussabgabe gasdruckbelastet, verwendungsfähig und nicht Kriegsmaterial sind. [...]

yoda
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Re: Eigenbau Single/Semi

Beitrag von yoda » Fr 19. Jun 2020, 14:30

Bullet893 hat geschrieben:
Fr 19. Jun 2020, 13:39
@Yoda danke für die Info, habe mir gedacht das man da auf der Behörde schief angekuckt wird darum habe ich nicht gefragt. Sprich ich könnte zB den Laufrogling ohne Patronenlager und den Halb Fertigen Schlitten und Griff gleich Stempeln und Eintragen bevor diese als verwendbare Waffenbauteile gelten? Betrifft dies noch andere Bauteile oder nur Lauf, Schlitten, Griffstück? Beim Lauf darf kein Patronenlager gebohrt sein oder? Aber ab wann gelten Schlitten und Griffstück als funktionsfähiges Bauteil, gibt es da eine Definition dazu auf die du bei deinem Bau geachtet hast?
Das Waffengesetz 1996 definiert ein relevantes Teil (Verschluss, Lauf, Gehäuse etc.) nur als relevant an solange es "verwendungsfähig" ist, alles was nicht verwendungsfähig ist, ist auch nicht relevant. Also wenn du beim Lauf das Patronenlager weglässt ist er auf keinen Fall verwendungsfähig, beim Verschluss kann man z.B.: den Schlagbolzenkanal weglassen oder irgendein anderes Detail, das sind dann eher Rohlinge. Es wird grundsätzlich eh niemand fragen aber damit kann man halt ganz auf Nummer sicher gehen, dann ist die Waffe eingetragen bevor es eine Waffe ist und dann macht man halt die letzten 2-3 Bearbeitungsschritte.

Grundsätzlich wird bei einem kleinen Hobbyprojekt, wo man nicht vorher schon Fotos im Internet postet, eh niemand etwas sagen, aber es schadet nicht sich abzusichern. Bei einer einzigen Waffe ist das auch sicher glaubhaft, dass man da keine anderen Interessen hatte als seinem Hobby zu frönen.

Wenn du jetzt anfängst kistenweise Glockläufe ohne Patronenlager mit 9mm Patronenlagerreibahle und Verschlussabstandslehren im Set zu verkaufen wirst du wahrscheinlich ziemlich schnell Probleme bekommen. Damit würdest du dich formal zwar an den Wortlaut des Gesetzes (Stichwort "verwendungsfähig") halten, das Ziel dass du damit verfolgst würde dem Gesetz aber komplett widersprechen, weil du damit Personen ohne Berechtigung den Zugang zu relevanten Waffenteilen ermöglichen möchtest.

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Re: Eigenbau Single/Semi

Beitrag von hasgunz » Fr 19. Jun 2020, 15:37

Soweit ich mich darüber infromiert habe ist es völlig legal sich selbst (für den Eigengebrauch) eine Schusswaffe zu fertigen. Egal ob es jetzt eine Pistole oder ein kleines .22lr Gewehr ist. Ich mag mich auch erinnern hier im Forum bei einem 1911er Selbstbau Projekt mitgelesen zu haben.

Wichtig ist nur, wie yoda bereits sagte, dass die "relevanten Teile" auf die WBK eingetragen werden, falls es sich um eine Waffe der Kategorie B handeln sollte, ansonsten normal ins ZWR. Wobei ich der Meinung bin, dass man dafür genauso die 6 Wochen Zeit hat, wie bei einem Kauf.
Ob ich dabei richtig liege kann ich nicht sagen und ich lasse mich gerne ausbessern!

LG
Derjenige, der Freiheit für Sicherheit aufgibt, verliert am Ende beides.

:violence-torch:

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Re: Eigenbau Single/Semi

Beitrag von Bullet893 » Fr 19. Jun 2020, 16:07

Vielen Dank euch für die Infos.

Dann werde ich mal Gedanklich mit dem Konzept der erwähnten Einzelschuss/Knicker .22 Pistole beginnen um ein Gefühl für die Mechanik zu bekommen. Eine Frage habe ich aber noch. Nach der Eintragung ist die Waffe legal auf mich Registriert doch wie sieht das mit dem Schiessen/Testen eines Eigenbaus aus. Darf ich nach der Fertigstellung und Eintragung auf meine WBK im falle des Einzelladers gleich auf den Öffentlichen Schiessstand wo sich auch nicht WBK besitzer befinden können oder muss die Waffe vor Betrieb erst zum Beschussamt/Prüfungen über den Büma gesendet werden? Gibt doch bestimmt eine art TüV/Prüfverfahren oder Prozedere durch eine Behörde oder irre ich mich?


Gruß Bullet
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Re: Eigenbau Single/Semi

Beitrag von yoda » Fr 19. Jun 2020, 17:51

Bullet893 hat geschrieben:
Fr 19. Jun 2020, 16:07
Vielen Dank euch für die Infos.

Dann werde ich mal Gedanklich mit dem Konzept der erwähnten Einzelschuss/Knicker .22 Pistole beginnen um ein Gefühl für die Mechanik zu bekommen. Eine Frage habe ich aber noch. Nach der Eintragung ist die Waffe legal auf mich Registriert doch wie sieht das mit dem Schiessen/Testen eines Eigenbaus aus. Darf ich nach der Fertigstellung und Eintragung auf meine WBK im falle des Einzelladers gleich auf den Öffentlichen Schiessstand wo sich auch nicht WBK besitzer befinden können oder muss die Waffe vor Betrieb erst zum Beschussamt/Prüfungen über den Büma gesendet werden? Gibt doch bestimmt eine art TüV/Prüfverfahren oder Prozedere durch eine Behörde oder irre ich mich?


Gruß Bullet
Laut Beschussgesetz+verordnung muss die Waffe beim Beschussamt beschossen werden bevor sie in Verkehr gebracht werden darf, also wenn du ganz auf Nummer sicher gehen willst lässt du sie vorher beim Beschussamt beschießen.

Fragen wird auf einer Schießstätte niemand aber die Haftung liegt 100% bei dir wenn die Waffe nicht beschossen ist.

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