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Abschuss von Übungsgewehrgranate auf TÜPL

Verfasst: Do 28. Mai 2020, 16:23
von OMMOG4
Hallo in die Runde! :at1:

Wollte mal nachfragen wie es rechtlich um die Sache aussieht.

Und zwar wäre meine Frage:
Darf eine Zivilperson beim Besuch eines Tüpl über HSV, falls von Standaufsicht und Schiessleitung etc. genemigt, eine Übungsgewehrgranate abgefeuert werden?

Re: Abschuss von Übungsgewehrgranate auf TÜPL

Verfasst: Do 28. Mai 2020, 16:31
von Woyzeck
Bei unseren Milizschießen waren Familien und Freunde eingeladen und alle durften mit dem MG74 schießen.
Bei Gewehrgranaten wird es aber anders aussehen, denn um z.B. eine Handgranate werfen zu dürfen, muss vorher auch bei jedem Soldaten eine Einweisung samt Übungsdurchgang durchgeführt werden.

Re: Abschuss von Übungsgewehrgranate auf TÜPL

Verfasst: Do 28. Mai 2020, 16:47
von OMMOG4
Schon klar dass da mitn MG schießen durften am Tüpl.

Naja wenn des mit der "Einschulung" wirklich greifen sollte wirds schwierig, denn Überlaufgewehrgranaten sind seit den Zeiten von STG58 bei uns vorbei. Da wird sich also sicher niemand finden... :doh:

Re: Abschuss von Übungsgewehrgranate auf TÜPL

Verfasst: Do 28. Mai 2020, 17:17
von Woyzeck
Wir hatten am Schießplatz manchmal Delegationen von Steyer samt Kunden, die mit Gewehrgranaten rumgeballert haben.