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Erleichterungen mit Jagdschein - Karte

Verfasst: Mi 13. Apr 2011, 03:03
von joe77
Hallo Leute,

Mann stösst immer wieder auf so Aussagen wie : " oder du machst halt die Jagtkarte "

Welche unter Anführungszeichen Erleichterungen hatt der Jagtkartenbesitzer wirklich ?????
Abgesehen vom Psychotest , denn er nicht machen muss.
Und vom Kontrollschuss im Revier ???
Gibt da noch was im Punkto WBK, Waffenpass , Stückzahlbeschränkung etc.

Oder werden Jäger einfach von der Behörde nur leichter Akzeptiert ???
Mfg
Josef

Re: Erleichterungen mit Jagdschein - Karte

Verfasst: Mi 13. Apr 2011, 07:32
von Stickhead
Psychotest und Waffenführerschein fallen weg. Bei Erweiterungen hat man ein zusätzliches Argument. Der Waffenpass mit Beschränkung ist dadurch möglich.

Re: Erleichterungen mit Jagdschein - Karte

Verfasst: Mi 13. Apr 2011, 07:32
von BigBen
Du brauchst bei einer WBK- bzw. Verwahrungs-Kontrolle keinen Nachweis auf sachgemäßen Umgang wie z.B. eine Ergebnisliste der letzten 6 Monate und sparst dir so den Waffenführerschein alle 5 Jahre neu zu machen, falls du keine Ergebnislisten oder Trainingsbestätigungen hast. Auch brauchst du mit einer Jagdkarte beim Kauf von Kat. C und D Waffen keine "Abkühlphase" von 3 Tage einhalten, sondern kannst diese sofort mitnehmen.

Re: Erleichterungen mit Jagdschein - Karte

Verfasst: Mi 13. Apr 2011, 09:44
von haunclesam
Stickhead hat geschrieben:Der Waffenpass mit Beschränkung ist dadurch möglich.

dachte Beschränkungen sind unzulässig?

Re: Erleichterungen mit Jagdschein - Karte

Verfasst: Mi 13. Apr 2011, 10:06
von gewo
haunclesam hat geschrieben:
Stickhead hat geschrieben:Der Waffenpass mit Beschränkung ist dadurch möglich.

dachte Beschränkungen sind unzulässig?


hi

nur zeitliche und oertliche beschraenkungen sind unzulaessig

eine beschraenkung auf die dauer der innehabung einer jagdkarte sind zulaessig
sobald du keine gueltige jagdkarte mehr hast ist der WP dann nur mehr eine WBK und befugt nicht mehr zum fuehren ..

Re: Erleichterungen mit Jagdschein - Karte

Verfasst: Mi 13. Apr 2011, 11:22
von Varminter
gewo hat geschrieben:
haunclesam hat geschrieben:
Stickhead hat geschrieben:Der Waffenpass mit Beschränkung ist dadurch möglich.

dachte Beschränkungen sind unzulässig?


hi

nur zeitliche und oertliche beschraenkungen sind unzulaessig

eine beschraenkung auf die dauer der innehabung einer jagdkarte sind zulaessig
sobald du keine gueltige jagdkarte mehr hast ist der WP dann nur mehr eine WBK und befugt nicht mehr zum fuehren ..



Darum immer brav bis zum 1.4. des Jagdjahres Erlagschein einzahlen! :!:

Re: Erleichterungen mit Jagdschein - Karte

Verfasst: Mi 13. Apr 2011, 11:56
von Ticket
gewo hat geschrieben:sobald du keine gueltige jagdkarte mehr hast ist der WP dann nur mehr eine WBK und befugt nicht mehr zum fuehren ..

Andererseits verfällt eine Jagdkarte nicht. Wenn du nach 2 oder 3 Jahren wieder deinen Beitrag entrichtest ist sie wieder gültig, und der Waffenpass der bis dahin nur eine WBK war berechtigt dann wieder zum führen der Waffe, oder liege ich da falsch?.
Ticket

Re: Erleichterungen mit Jagdschein - Karte

Verfasst: Mi 13. Apr 2011, 12:11
von chris_ooe
gewo hat geschrieben:
haunclesam hat geschrieben:
Stickhead hat geschrieben:Der Waffenpass mit Beschränkung ist dadurch möglich.

dachte Beschränkungen sind unzulässig?


nur zeitliche und oertliche beschraenkungen sind unzulaessig
..


heißt das im Klartext, wenn eine gültige Jagdkarte und WP vorhanden ist, darf die FFW jederzeit geführt werden (auch außerhalb dem Revier bzw. der Jagd an sich)?!

lg
chris

Re: Erleichterungen mit Jagdschein - Karte

Verfasst: Mi 13. Apr 2011, 12:34
von Stickhead
Kommt auf den Beschränkungsvermerk an. Aber wenn es ein gesetzeskonformer ist: Ja.

Re: Erleichterungen mit Jagdschein - Karte

Verfasst: Mi 13. Apr 2011, 12:48
von josephiner
chris_ooe hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:
haunclesam hat geschrieben:
Stickhead hat geschrieben:Der Waffenpass mit Beschränkung ist dadurch möglich.

dachte Beschränkungen sind unzulässig?


nur zeitliche und oertliche beschraenkungen sind unzulaessig
..


heißt das im Klartext, wenn eine gültige Jagdkarte und WP vorhanden ist, darf die FFW jederzeit geführt werden (auch außerhalb dem Revier bzw. der Jagd an sich)?!

lg
chris


Eigentlich ja, du bekommst aber zu 100% ein Beschränkung auf die Jagd vermerkt und manchmal nicht mal für eine FFW sondern nur für Halbautomaten. Ist bei mir so.
Willkür der Behörde!!

Re: Erleichterungen mit Jagdschein - Karte

Verfasst: Mi 13. Apr 2011, 14:25
von Warnschuss
Als Jagdkarteninhaber bekommt man auch alle Gewehrpatronen mit Vollmantelgeschoß.
Noch dazu darf man Waffen der Kat. C und D führen, sofern es sich um Jagdwaffen handelt.

Re: Erleichterungen mit Jagdschein - Karte

Verfasst: Mi 13. Apr 2011, 15:43
von BigBen
Warnschuss hat geschrieben:Als Jagdkarteninhaber bekommt man auch alle Gewehrpatronen mit Vollmantelgeschoß.


Sicher? Ich glaub nämlich dass VM Muni WBK-pflichtig ist, und dir da die Jagdkarte nix bringt - hab aber gerad keine Zeit und Lust das nachzulesen.

Re: Erleichterungen mit Jagdschein - Karte

Verfasst: Mi 13. Apr 2011, 15:44
von gewo
chris_ooe hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:
haunclesam hat geschrieben:
Stickhead hat geschrieben:Der Waffenpass mit Beschränkung ist dadurch möglich.

dachte Beschränkungen sind unzulässig?


nur zeitliche und oertliche beschraenkungen sind unzulaessig
..


heißt das im Klartext, wenn eine gültige Jagdkarte und WP vorhanden ist, darf die FFW jederzeit geführt werden (auch außerhalb dem Revier bzw. der Jagd an sich)?!
lg
chris


hallo

manche BHs wollen bestaetigungen dass du ein ausgehrecht in schwarzwildrevieren hast
ob das haelt weiss ich nicht
vermutlich nicht wenn mans wirklich genau wissen will und beruft ...

Re: Erleichterungen mit Jagdschein - Karte

Verfasst: Mi 13. Apr 2011, 16:12
von BigBen
gewo hat geschrieben:hallo

manche BHs wollen bestaetigungen dass du ein ausgehrecht in schwarzwildrevieren hast
ob das haelt weiss ich nicht
vermutlich nicht wenn mans wirklich genau wissen will und beruft ...



Da wär ich mir garnicht so sicher, weil bei jeder anderen österreichischen Wildart wirst du keinen Bedarf argumentieren können. Allerdings könnte man vielleicht über die Schiene "iIch hab zwar kein Ausgehrecht, aber ich bin ja auch oft zur Schwarzwildjagd eingeladen, und muss mich auch da bei der Nachsuche etc. verteidigen können" schon Glück haben...wer stellt das Geld zur Verfügung, um das mal auszujudizieren? :)

Re: Erleichterungen mit Jagdschein - Karte

Verfasst: Mi 13. Apr 2011, 16:18
von Abbath
BigBen hat geschrieben:
Warnschuss hat geschrieben:Als Jagdkarteninhaber bekommt man auch alle Gewehrpatronen mit Vollmantelgeschoß.


Sicher? Ich glaub nämlich dass VM Muni WBK-pflichtig ist, und dir da die Jagdkarte nix bringt - hab aber gerad keine Zeit und Lust das nachzulesen.



Kriegsmaterial
§ 18.

(1) Der Erwerb, der Besitz und das Führen von Kriegsmaterial sind verboten.

(2) Der Bundesminister für Landesverteidigung kann verlässlichen Menschen, die das 21.
Lebensjahr vollendet haben und ein berechtigtes Interesse für den Erwerb, Besitz oder das
Führen von Kriegsmaterial glaubhaft machen, Ausnahmen von den Verboten des Abs. 1
bewilligen. Solche Ausnahmebewilligungen bedürfen des Einvernehmens mit dem
Bundesminister für Inneres. Sie sind zu versagen, wenn gegen ihre Erteilung gewichtige
Interessen, insbesondere militärischer oder sicherheitspolizeilicher Art sprechen.

(3) Eine Ausnahmebewilligung kann aus den in Abs. 2 genannten gewichtigen Interessen
befristet und an Auflagen gebunden werden. Sie kann widerrufen werden, wenn eine
Voraussetzung für ihre Erteilung weggefallen ist.

(4) Abs. 1 gilt nicht für jene Gewehrpatronen mit Vollmantelgeschoß, die als Kriegsmaterial
anzusehen sind. Der Erwerb dieser Patronen ist jedoch nur auf Grund eines Waffenpasses,
einer Waffenbesitzkarte oder einer Jagdkarte zulässig. Sie dürfen nur Menschen überlassen
werden, die im Besitz einer solchen Urkunde sind