Da hast du absolut recht. Danke für deine Unterstützung im Thread.Yukon hat geschrieben: ↑Fr 8. Mai 2020, 17:22Ich gratuliere dir.Chrissi hat geschrieben: ↑Fr 8. Mai 2020, 14:42Der ein oder andere kennt meinen alten Thread vielleicht schon.
In dem habe ich über meine Erfahrungen mit meiner alten BH berichtet. Diese wollte mir meine Magazine wegnehmen weil ich erst 19 bin und diese mir keine WBK ausstellen wollte. Außerdem werde ich bis Ende der Frist nicht 21.
Durch Unterstützung des Verband Präsidenten Rippel wurde der Fall an meine neue BH übergeben. Außerdem habe ich auch ein Schreiben der BH erhalten in dem steht, dass ich eine WBK mit zwei Kat A Plätzen für meine Magazine erhalten werde. Ich muss der BH nur noch ein paar Unterlagen von mir schicken.
Ein großes Dankeschön an alle Unterstützer hier im Forum, an die BH Bregenz und natürlich an den Herrn Rippel!
Ich würde jedem empfehlen ein Abo bei der Verband zu machen, denn ich musste keine der Kosten tragen, sondern nur den Abobeitrag zahlen.
Meiner Erfahrung nach zahlt es sich immer aus hartnäckig zu bleiben und nicht aufzugeben, auch wenn die Behörde mit allen möglichen Widrigkeiten droht.
Wenn die Guten nicht fechten, dann gewinnen die Schlechten.
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Bekomme Magazin WBK mit 19
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Re: Bekomme Magazin WBK mit 19
Re: Bekomme Magazin WBK mit 19
Ich hab vor ein paar Monaten mal mit dem Herrn Gartner beim BMI telefoniert und dieser hat mir gesagt, dass es für Minderjährige keine Magazinregistrierung geben würde. Das war ja das ursprüngliche Problem bei mir, es gab keine Regelung für 18-21 Jährige. Obowhl in der Verordnung steht ,,jeder Mensch". Demnach sollte man Minderjährigen eigentlich auch eine Magazin WBK austellen. Falls es aber einen Minderjährigen gib der ein paar böösssee Hicaps hat, dann soll der sich bitte im Forum hier melden. Ich könnte Infos und Kontakte aus meinem Fall bereitstellen und dann könnte das vielleicht auch noch funktionieren.eriochromcyanin hat geschrieben: ↑Fr 8. Mai 2020, 19:22Fehlen noch ein Minderjähriger (§ 11 WaffG) und ein Drittstaatsangehöriger (§ 11a WaffG), die große Magazine zuvor legal besessen haben und das auch weiterhin besitzen wollen dürfen...Archbishop Gumby hat geschrieben: ↑Fr 8. Mai 2020, 17:11Glückwunsch!
Jetzt warte ich noch gespannt auf den ersten Erfahrungsbericht eines Ex-Zivis, welcher noch innerhalb der 15 Jahre-Frist ist.
Für die Drittstaatsangehörigen wurden ja in den letzten Jahren entschädigungslos zuerst Schusswaffenbesitz und jetzt sämtlicher Waffenbesitz verboten.
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Re: Bekomme Magazin WBK mit 19
Super, ich gratuliere dir und freue mich dass manchmal doch die Vernunft siegt ...
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Re: Bekomme Magazin WBK mit 19
@Chrissi
Glückwunsch & Gratulation!
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Ihr nennt mich Menschenfeind, weil ich Gesellschaft meide, Ihr irret euch, ich liebe sie.
Doch um die Menschen nicht zu hassen, muss ich den Umgang unterlassen.
(Caspar David Friedrich 1774-1840)
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Re: Bekomme Magazin WBK mit 19
Gratuliere!!Chrissi hat geschrieben: ↑Fr 8. Mai 2020, 19:53Nein mit denen will ich lieber nix mehr zu tun haben. Aber ich werde hier vielleicht ein zensiertes Foto reinposten.AUG-andy hat geschrieben: ↑Fr 8. Mai 2020, 16:38Und jetzt als I-Tüpfelchen eine Foto der Magazin WBK, wenn du sie in Händen hast, deiner alten BH zusenden mit höflichen Worten dass du doch Recht gehabt hast.
Das würde ich schon als Genugtuung machen, zumindest wenn ich solche Probleme gehabt hätte. Trotzdem super Erfolg auf ganzer Linie.
Das wäre wirklich nett von dir, auch um z.B. jenen Zivildienern "Mut" zu machen, die vor dem Stichtag Magazine einwandfrei legal besessen haben und auf die bei der Umsetzung einfach vergessen wurde... Das kann ja nicht sein, dass das der "Dank" für den Dienst an der Allgemeinheit ist, denen die legal besessenen Magazine wegzunehmen, nur weil das Gesetz keine Ausnahme für "verbotene Waffen/Gegenstände" kennt und bei der Umsetzung hat man daran auch nicht gedacht. (P.S. und nein ich bin und war nie Zivildiener)
Re: Bekomme Magazin WBK mit 19
Doch, war Bludenz.
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Aussagen zu rechtlichen Inhalten sind lediglich meine persönliche Einschätzung und weder Rechtsberatung noch kundige Auskunft.
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Re: Bekomme Magazin WBK mit 19
Jop war die BH Bludenz. Ich will mich ja nich öffentlich über die Beamten dort aufregen aber ihr könnt euch selbst denken wie viel denen unsere Eigentumsrechte wert sind.
Re: Bekomme Magazin WBK mit 19
Ja die ganze Verordnung ist eine einzige Frechheit. Wie blöd muss man sein, um so viele Gruppen einfach nicht zu berücksichtigen und in die Illegalität zu drängen. Ich hoffe sowieso, dass meine Threads eine Art Anleitung sind für Leute, die in einer ähnlichen Situation sind.Emil hat geschrieben: ↑Fr 8. Mai 2020, 22:39Gratuliere!!Chrissi hat geschrieben: ↑Fr 8. Mai 2020, 19:53Nein mit denen will ich lieber nix mehr zu tun haben. Aber ich werde hier vielleicht ein zensiertes Foto reinposten.AUG-andy hat geschrieben: ↑Fr 8. Mai 2020, 16:38
Und jetzt als I-Tüpfelchen eine Foto der Magazin WBK, wenn du sie in Händen hast, deiner alten BH zusenden mit höflichen Worten dass du doch Recht gehabt hast.
Das würde ich schon als Genugtuung machen, zumindest wenn ich solche Probleme gehabt hätte. Trotzdem super Erfolg auf ganzer Linie.
Das wäre wirklich nett von dir, auch um z.B. jenen Zivildienern "Mut" zu machen, die vor dem Stichtag Magazine einwandfrei legal besessen haben und auf die bei der Umsetzung einfach vergessen wurde... Das kann ja nicht sein, dass das der "Dank" für den Dienst an der Allgemeinheit ist, denen die legal besessenen Magazine wegzunehmen, nur weil das Gesetz keine Ausnahme für "verbotene Waffen/Gegenstände" kennt und bei der Umsetzung hat man daran auch nicht gedacht. (P.S. und nein ich bin und war nie Zivildiener)
Re: Bekomme Magazin WBK mit 19
Es wurden alle berücksichtigt, siehe meine Gesetzesanalyse damals. Die Genehmigung ist zu erteilen, von einer WBK steht in solchen Fällen nichts und die Rede ist von "Menschen". Die Verwaltung wollte sich einfach nur darüber hinwegsetzen. Außerdem ist es ein Gesetz und keine Verordnung und der Mist fußt auf einer EU-Richtlinie. Also was genau meint ihr?Chrissi hat geschrieben: ↑Fr 8. Mai 2020, 23:51Ja die ganze Verordnung ist eine einzige Frechheit. Wie blöd muss man sein, um so viele Gruppen einfach nicht zu berücksichtigen und in die Illegalität zu drängen. Ich hoffe sowieso, dass meine Threads eine Art Anleitung sind für Leute, die in einer ähnlichen Situation sind.Emil hat geschrieben: ↑Fr 8. Mai 2020, 22:39Gratuliere!!
Das wäre wirklich nett von dir, auch um z.B. jenen Zivildienern "Mut" zu machen, die vor dem Stichtag Magazine einwandfrei legal besessen haben und auf die bei der Umsetzung einfach vergessen wurde... Das kann ja nicht sein, dass das der "Dank" für den Dienst an der Allgemeinheit ist, denen die legal besessenen Magazine wegzunehmen, nur weil das Gesetz keine Ausnahme für "verbotene Waffen/Gegenstände" kennt und bei der Umsetzung hat man daran auch nicht gedacht. (P.S. und nein ich bin und war nie Zivildiener)
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Beiträge zu rechtlichen Themen entsprechen meiner persönlichen Einschätzung und sind nicht als Rechtsberatung, verbindlicher Ratschlag, oder sachkundige Auskunft zu betrachten.
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Re: Bekomme Magazin WBK mit 19
Ok dann lag ich falsch, sorry. Bin totzdem noch der Meinung, dass dieses Gesetz eine Frechheit ist. Change my mindcas81 hat geschrieben: ↑Sa 9. Mai 2020, 07:19Es wurden alle berücksichtigt, siehe meine Gesetzesanalyse damals. Die Genehmigung ist zu erteilen, von einer WBK steht in solchen Fällen nichts und die Rede ist von "Menschen". Die Verwaltung wollte sich einfach nur darüber hinwegsetzen. Außerdem ist es ein Gesetz und keine Verordnung und der Mist fußt auf einer EU-Richtlinie. Also was genau meint ihr?Chrissi hat geschrieben: ↑Fr 8. Mai 2020, 23:51Ja die ganze Verordnung ist eine einzige Frechheit. Wie blöd muss man sein, um so viele Gruppen einfach nicht zu berücksichtigen und in die Illegalität zu drängen. Ich hoffe sowieso, dass meine Threads eine Art Anleitung sind für Leute, die in einer ähnlichen Situation sind.Emil hat geschrieben: ↑Fr 8. Mai 2020, 22:39
Gratuliere!!
Das wäre wirklich nett von dir, auch um z.B. jenen Zivildienern "Mut" zu machen, die vor dem Stichtag Magazine einwandfrei legal besessen haben und auf die bei der Umsetzung einfach vergessen wurde... Das kann ja nicht sein, dass das der "Dank" für den Dienst an der Allgemeinheit ist, denen die legal besessenen Magazine wegzunehmen, nur weil das Gesetz keine Ausnahme für "verbotene Waffen/Gegenstände" kennt und bei der Umsetzung hat man daran auch nicht gedacht. (P.S. und nein ich bin und war nie Zivildiener)
Re: Bekomme Magazin WBK mit 19
gratuliere. Ich finde gut, dass dir die Verband hier helfen und der Anwalt das mit einem E-Mail "regeln" konnte.
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Re: Bekomme Magazin WBK mit 19
Das Gesetz selbst schützt dich doch eh. Sofern du ein Mensch bist zumindest Bludenz wollte sich einfach nicht daran halten, das war das Problem. Dass große Teile des WaffG an sich sinnbefreit sind, ist eine andere Geschichte. Aber bezüglich deinem Fall ist es sauber. Die "Bösen" waren lediglich die, die das Gesetz anzuwenden haben, die es schlicht ignoriert oder peinlich absurd ausgelegt hatten. Der Grund, weshalb du deine Magazine nun behalten kannst, ist ua genau das Gesetz, das du doof findest, dem jetzt aber sogar von der vollziehenden Behörde gefolgt wird. Da beißt sich die Katze in den Schwanz.Chrissi hat geschrieben: ↑Sa 9. Mai 2020, 08:47Ok dann lag ich falsch, sorry. Bin totzdem noch der Meinung, dass dieses Gesetz eine Frechheit ist. Change my mindcas81 hat geschrieben: ↑Sa 9. Mai 2020, 07:19Es wurden alle berücksichtigt, siehe meine Gesetzesanalyse damals. Die Genehmigung ist zu erteilen, von einer WBK steht in solchen Fällen nichts und die Rede ist von "Menschen". Die Verwaltung wollte sich einfach nur darüber hinwegsetzen. Außerdem ist es ein Gesetz und keine Verordnung und der Mist fußt auf einer EU-Richtlinie. Also was genau meint ihr?Chrissi hat geschrieben: ↑Fr 8. Mai 2020, 23:51Ja die ganze Verordnung ist eine einzige Frechheit. Wie blöd muss man sein, um so viele Gruppen einfach nicht zu berücksichtigen und in die Illegalität zu drängen. Ich hoffe sowieso, dass meine Threads eine Art Anleitung sind für Leute, die in einer ähnlichen Situation sind.
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Re: Bekomme Magazin WBK mit 19
Das mögliche Problem bei Zivis ist nicht die WBK, sondern dass im Zivildienstgesetz keine Ausnahme vom Verbot verbotene Waffen (zu welchen Hi-Caps nun wurden) zu besitzen/erwerben/führen, vorgesehen ist.cas81 hat geschrieben: ↑Sa 9. Mai 2020, 07:19Es wurden alle berücksichtigt, siehe meine Gesetzesanalyse damals. Die Genehmigung ist zu erteilen, von einer WBK steht in solchen Fällen nichts und die Rede ist von "Menschen". Die Verwaltung wollte sich einfach nur darüber hinwegsetzen. Außerdem ist es ein Gesetz und keine Verordnung und der Mist fußt auf einer EU-Richtlinie. Also was genau meint ihr?Chrissi hat geschrieben: ↑Fr 8. Mai 2020, 23:51Ja die ganze Verordnung ist eine einzige Frechheit. Wie blöd muss man sein, um so viele Gruppen einfach nicht zu berücksichtigen und in die Illegalität zu drängen. Ich hoffe sowieso, dass meine Threads eine Art Anleitung sind für Leute, die in einer ähnlichen Situation sind.Emil hat geschrieben: ↑Fr 8. Mai 2020, 22:39
Gratuliere!!
Das wäre wirklich nett von dir, auch um z.B. jenen Zivildienern "Mut" zu machen, die vor dem Stichtag Magazine einwandfrei legal besessen haben und auf die bei der Umsetzung einfach vergessen wurde... Das kann ja nicht sein, dass das der "Dank" für den Dienst an der Allgemeinheit ist, denen die legal besessenen Magazine wegzunehmen, nur weil das Gesetz keine Ausnahme für "verbotene Waffen/Gegenstände" kennt und bei der Umsetzung hat man daran auch nicht gedacht. (P.S. und nein ich bin und war nie Zivildiener)
Re: Bekomme Magazin WBK mit 19
Archbishop Gumby hat geschrieben: ↑Sa 9. Mai 2020, 10:22Das mögliche Problem bei Zivis ist nicht die WBK, sondern dass im Zivildienstgesetz keine Ausnahme vom Verbot verbotene Waffen (zu welchen Hi-Caps nun wurden) zu besitzen/erwerben/führen, vorgesehen ist.cas81 hat geschrieben: ↑Sa 9. Mai 2020, 07:19Es wurden alle berücksichtigt, siehe meine Gesetzesanalyse damals. Die Genehmigung ist zu erteilen, von einer WBK steht in solchen Fällen nichts und die Rede ist von "Menschen". Die Verwaltung wollte sich einfach nur darüber hinwegsetzen. Außerdem ist es ein Gesetz und keine Verordnung und der Mist fußt auf einer EU-Richtlinie. Also was genau meint ihr?Chrissi hat geschrieben: ↑Fr 8. Mai 2020, 23:51
Ja die ganze Verordnung ist eine einzige Frechheit. Wie blöd muss man sein, um so viele Gruppen einfach nicht zu berücksichtigen und in die Illegalität zu drängen. Ich hoffe sowieso, dass meine Threads eine Art Anleitung sind für Leute, die in einer ähnlichen Situation sind.
Stimmt, da fehlen die Verbotenen. Danke für den Hinweis. Ich war auf Altbestand eingeschossen, klar, den kann es bei denen gar nicht geben bezüglich Kat A. Ein Gleichheitsproblem.§5 (5) ZDG hat geschrieben:Zivildienstpflichtigen, für die nach dem 30. September 2005 eine Feststellung gemäß Abs. 4 getroffen wird, sind der Erwerb und der Besitz von verbotenen Waffen, Kriegsmaterial und genehmigungspflichtigen Schusswaffen sowie das Führen von Schusswaffen für die Dauer von 15 Jahren untersagt. Die Frist beginnt mit Eintritt der Zivildienstpflicht. Für Zwecke der Ausübung der Jagd, für Angehörige traditioneller Schützenvereinigungen sowie für Sportschützen können von der Landespolizeidirektion auf Antrag des Zivildienstpflichtigen in begründeten Fällen mit Bescheid Ausnahmen vom Verbot des Erwerbes und Besitzes genehmigungspflichtiger Waffen und vom Verbot des Führens von Schusswaffen erteilt werden.
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Re: Bekomme Magazin WBK mit 19
Keine gute IdeeAUG-andy hat geschrieben: ↑Fr 8. Mai 2020, 16:38Und jetzt als I-Tüpfelchen eine Foto der Magazin WBK, wenn du sie in Händen hast, deiner alten BH zusenden mit höflichen Worten dass du doch Recht gehabt hast.
Das würde ich schon als Genugtuung machen, zumindest wenn ich solche Probleme gehabt hätte. Trotzdem super Erfolg auf ganzer Linie.
Jeder Bescheid ( und auch WBK oder WP sind Bescheide) lässt sich bei formaler Unrichtigkeit innerhalb von drei Jahren einseitig beheben ....
Und welche Meinung das Ministerium hat zu dem Thema wissen wir ja
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