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Magazin Altbestand ohne waffenrechtlichem Dokument

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Woyzeck
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Magazin Altbestand ohne waffenrechtlichem Dokument

Beitrag von Woyzeck » Do 7. Mai 2020, 14:10

Hallo,

Ich durchschau das neue Waffengesetz bzgl. der Magazinthematik einfach nicht. Mir ist wohl die Intention des Gesetzgebers klar - sie wollen keine Halbautomaten mit großen Magazinen mehr. Das kann ich verstehen. Was ich aber nicht verstehe, sind die konkreten Konsequenzen aus der Ausformulierung des Gesetzes.

Wie sieht es eigentlich aus, wenn man aus der Vergangenheit ein Magazin > 10 Schuss besitzt (war ja früher keine Waffe und konnte einfach so erworben werden wie eine Semmel) ohne jemals eine Waffe besessen zu haben und nun ein waffenrechtliches Dokument beantragt ? Sicher ist erst mal, dass man das Magazin melden muss, auch wenn keine Waffe dazu existiert.

Nur: Darf man das Magazin dann an eine passende Waffe anstecken, so man eine solche legal erwerben wird, oder wird die zuvor legale Waffe dann illegal ? Nimmt das Magazin dann einen Platz in der WBK weg, oder geht es dann mit der passenden Waffe in eine Einheit ? Gibt es überhaupt eine Möglichkeit, das Magazin dann noch zu nutzen oder sollte man es bei der Polizei abgeben ?

bino71
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Re: Magazin Altbestand ohne waffenrechtlichem Dokument

Beitrag von bino71 » Do 7. Mai 2020, 17:42

Einfach geschrieben:
Magazine nehmen keine Plätze weg. Bei Altbestand wird Kat B zu Kat A wenn man große Magazine besitzt.

Da Du keine WBK vor dem 14.12.2019, hast auch keinen Altbestand.
Was Du machen kannst ist VIP Sportschütze werden und dann kannst die Magazine verwenden, sonst sehe ich keine Möglichkeit.

Aber am Ende wird es Dein Sachbearbeiter definieren, ob Du Schwerverbrecher (mit oder ohne Gericht) oder nicht bist. Siehe
viewtopic.php?p=793314#p793361

fast12
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Re: Magazin Altbestand ohne waffenrechtlichem Dokument

Beitrag von fast12 » Do 7. Mai 2020, 18:58

Magazine musst du registrieren. Das ist kein Problem wenn du über 21 bist.

viewtopic.php?f=20&t=47868

Du bekommst dann eine WBK nur für das Magazin.

Dannach darfst du es nur dann an eine Waffe anstecken wenn du auf einem behördliche genehmigten Schießstand bist (Schießstättenprivileg)

Vielleicht ließt du mal das aktuelle Verband Magazin (zu finden auf der Verband homepage)

bino71
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Re: Magazin Altbestand ohne waffenrechtlichem Dokument

Beitrag von bino71 » Do 7. Mai 2020, 19:14

Theorie und Praxis: Laut Text ja, aber es gibt bis jetzt keinen Einzigen, der eine Magazin WBK bekommen hat.

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Re: Magazin Altbestand ohne waffenrechtlichem Dokument

Beitrag von fast12 » Do 7. Mai 2020, 19:22

Sei mir nicht böse, aber ich bezweifle dass du einen Gesamtüberblick über ganz Österreich hast.

Meine Behörde würde laut eigener Aussage so eine WBK ausstellen.

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Re: Magazin Altbestand ohne waffenrechtlichem Dokument

Beitrag von gewo » Do 7. Mai 2020, 19:25

fast12 hat geschrieben:
Do 7. Mai 2020, 19:22
Sei mir nicht böse, aber ich bezweifle dass du einen Gesamtüberblick über ganz Österreich hast.

Meine Behörde würde laut eigener Aussage so eine WBK ausstellen.
klar gibts sie

irgendwie kurios wirkt, das ist eine Rechtsansicht hier habe
dass jemand mit einer magazin-WBK berechtigt ist bei mir im laden munition fuer Faustfeuerwaffen zu kaufen ....
auch ohne dass er eine Berechtigung fuer eine waffe der kat A oder B hat
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Re: Magazin Altbestand ohne waffenrechtlichem Dokument

Beitrag von Jiggler » Do 7. Mai 2020, 21:00

Die Erlaubnis ist ja extra aufgeführt. Auf einer Mag WBK dürfte das wohl nicht drauf sein, außer vielleicht ein Schlampigkeitsfehler bei der Behörde, weil ja der Satz bis jetzt automatisch mit drauf war auf jeder WBK.

Bild

Aber dann gibt es wieder andere die nur §17 haben und keinen Hinweis dafür haben FFW Munition kaufen zu dürfen, was ja Schwachsinn ist, gerade mit einer genehmigten Z7 Waffe :tipphead:

Bild
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Re: Magazin Altbestand ohne waffenrechtlichem Dokument

Beitrag von bino71 » Fr 8. Mai 2020, 02:53

fast12 hat geschrieben:
Do 7. Mai 2020, 19:22
Sei mir nicht böse, aber ich bezweifle dass du einen Gesamtüberblick über ganz Österreich hast.

Meine Behörde würde laut eigener Aussage so eine WBK ausstellen.
"Würde", "könnte",... Dieses Aussage ist vollkommen irrelevant. Hast irgendwas Handfestes, außer Luftschlösser?
Hast eine Mag WBK gesehen? Ja oder Nein?

Such mal nach Magazin WBK mit diversen Suchmaschine: keine Einträge, nada, nichts, nicht mal eine Erfolgsmeldung.

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Re: Magazin Altbestand ohne waffenrechtlichem Dokument

Beitrag von fast12 » Fr 8. Mai 2020, 08:46

Wir sind hier im Bereich Waffenrecht. Nur weil ich persönlich tatsächlich niemanden kenne der nur Magazine und keine Waffe hat, ändert das nichts an der Korrektheit meiner Aussagen, die im Übrigen auf Folgendem basieren:

1) § 58 (13) Waffengesetz Übergangsbestimmungen
2) Die Rechtsmeinung des Verband, nachzulesen hier auf Seite 7: https://iwoe.at/wp-content/uploads/2015/09/02-20end.pdf
3) das persönliche Gespräch mit einem Sachbearbeiter im Waffenreferat

Weiters ist mir kein Fall bekannt, bei dem die Ausstellung einer Magazin WBK verweigert wurde (außer der Sonderfall mit dem Kollegen der unter 21 ist und offenbar das Pech hat bei einer "Problembehörde" zu sein)

Woyzeck
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Re: Magazin Altbestand ohne waffenrechtlichem Dokument

Beitrag von Woyzeck » Fr 8. Mai 2020, 11:02

Wie darf ich das mit der „Magazin WBK“ verstehen ? Bekommt man da eine weitere WBK, oder wird das bei der Bestehenden dazu eingetragen ?

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Re: Magazin Altbestand ohne waffenrechtlichem Dokument

Beitrag von Jiggler » Fr 8. Mai 2020, 11:21

Wenn du bereits eine hast, bekommst du eine neue im Austausch gegen die alte ausgestellt, wo dann Magazine aufgeführt sind wie auf dem 2. Foto weiter oben. Der hat 60Stück Magazine für Langwaffen eingetragen.

Wenn du gar keine WBK hast, dann bekäme man eine Magazin WBK, oder eine andere Art der Bestätigung über den rechtmäßigen Besitz. Wie diese aussieht, weiß hier im Forum wohl noch niemand, siehe Posts von bino und fast.
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