enteignen tuns dich ned nach einem schlaganfallFlying Dog hat geschrieben: ↑Do 28. Jul 2022, 14:21Gibt es ev. neue/weitere Erkenntnisse hinsichtlich der hier angesprochenen Thematik Verlust der Verlässlichkeit bei zb Schlaganfall (selbst nicht mehr rechtsfähig) --> was tun um die Enteignung zu verhindern?
aber wenn die behoerde drauf kommt dass du zb eine hand oder einen fuss nimmer gut bewegen kannst dann entziehen sie dir die WBK bzw den WP
waffen kannst vorher noch im zug des verfahrens an einen berechtigten abgeben
wer daher a koerperliches problem hat ... bloss nie bei der behoerde vorsprechen, die sind diesbezueglich sensibilisiert
die KOATs in wien zb machen ggf eine meldung an die waffenbehoerde wenn ihnen ein waffenbesitzer "auffaellt" bei einer antragstellung der eine behinderung hat
wenn du allerdings nicht mehr rechtsfaehig bist ... anderes thema ....