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Rechtliche Aspekte beim Import von KatB Halbautomaten die als "KM" gelten aus dem Ausland nach AT

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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HS911
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Re: Rechtliche Aspekte beim Import von KatB Halbautomaten die als "KM" gelten aus dem Ausland nach AT

Beitrag von HS911 » Do 30. Jan 2020, 00:02

Pat_at_work hat geschrieben:
Mi 29. Jan 2020, 23:29
gewo hat geschrieben:
Mi 29. Jan 2020, 23:27
bei den teureren waffen
wenn sich zwei oder drei zusammentun
und ihre zeit nicht berechnen
mag es eine ersparniss sein
rund 10% vielleicht ...
Wenn überhaupt, aber jetz wissen wir das die möglichkeit besteht.

Wie schauts dann eigentlich mit Schusswaffen aus die nur im Ausland erhältlich sind, aber bei uns nicht?
Diese benötigen dann vorerst eine Einstufung nach §44 WaffG?
Mir wäre nicht bekannt wieso, aber ich lern gern was dazu, wenn's jemand besser weiß...

zur Preisfrage:
Sdm AKs sind um 250 Eur billiger, VZs um 550 EUR, die beiden Bewilligungen kosten ca. 100. Bleiben 150 bzw. 450 Eur übrig für ein paar emails, einmal Amt gehen & einen eingschriebener Brief ...

und selbst wenn's ein Nullsummenspiel wär, wärs mir noch immer lieber als die üblen Geschäftspraktiken hinzunehmen bzw. zu unterstützen
If liberty means anything at all, it means the right to tell people what they do not want to hear.
George Orwell

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Re: Rechtliche Aspekte beim Import von KatB Halbautomaten die als "KM" gelten aus dem Ausland nach AT

Beitrag von gewo » Do 30. Jan 2020, 01:08

HS911 hat geschrieben:
Do 30. Jan 2020, 00:02
Pat_at_work hat geschrieben:
Mi 29. Jan 2020, 23:29
gewo hat geschrieben:
Mi 29. Jan 2020, 23:27
bei den teureren waffen
wenn sich zwei oder drei zusammentun
und ihre zeit nicht berechnen
mag es eine ersparniss sein
rund 10% vielleicht ...
Wenn überhaupt, aber jetz wissen wir das die möglichkeit besteht.

Wie schauts dann eigentlich mit Schusswaffen aus die nur im Ausland erhältlich sind, aber bei uns nicht?
Diese benötigen dann vorerst eine Einstufung nach §44 WaffG?
Mir wäre nicht bekannt wieso, aber ich lern gern was dazu, wenn's jemand besser weiß...

zur Preisfrage:
Sdm AKs sind um 250 Eur billiger, VZs um 550 EUR, die beiden Bewilligungen kosten ca. 100. Bleiben 150 bzw. 450 Eur übrig für ein paar emails, einmal Amt gehen & einen eingschriebener Brief ...

und selbst wenn's ein Nullsummenspiel wär, wärs mir noch immer lieber als die üblen Geschäftspraktiken hinzunehmen bzw. zu unterstützen
naja
aus italien zb kostet wenn du selber abholst alleine die genehmigung der carabinieri ca 220,-
egal wie viele waffen ... logisch
transportieren lassen wird auch ned unter 150,- zu machen sein weil nur a spedition waffen ueber die grenze mitnimmt ...

ich koennte im ausland einige der waffen um ca 15 bis 20% billiger einkaufen
ich machs ned
weil am ende bleiben mir nach abzug aller aufwaendingen pro waffe 60,- ca, evt 70,-
und wenn mir der grosshaendler hier in oesterreich draufkommt ist als kleines dankeschoen ploetzlich „leider alles ausverkauft“

dann verdiene ich zwar bei fuenf modellen von zwei herstellern um 70,- mehr pro stueck
dafuer kann ich die anderen 45 modelle nimmer liefern

zahlt sich ned aus aus sicht eines haendlers

und kann sich fuer einen privaten natuerlich anders darstellen
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Spiky
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Re: Rechtliche Aspekte beim Import von KatB Halbautomaten die als "KM" gelten aus dem Ausland nach AT

Beitrag von Spiky » Do 30. Jan 2020, 08:42

gewo hat geschrieben:
Do 30. Jan 2020, 01:08
transportieren lassen wird auch ned unter 150,- zu machen sein weil nur a spedition waffen ueber die grenze mitnimmt ...
Hallo Gerhard

bitte nichts falsch verstehen, ich möchte Dir nichts unterstellen aber
dass ein Händler wenig Interesse daran hat, dass ca. 100 bis 150
Forenteilnehmer sich 2-3 Autobusse mieten und über Tschechien
(VZ58) und Polen (WBP) über Deutschland (ein paar Schmeisser gehen
da auch noch 'rein) mit ein paar 100 Halbautomaten wieder nach
Österreich kommen, ist für mich irgendwie verständlich.

Daher kennst Du die entsprechenden Vorschriften bez. Speditionspflicht?
- oder ist das mengenabhängig?

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Re: Rechtliche Aspekte beim Import von KatB Halbautomaten die als "KM" gelten aus dem Ausland nach AT

Beitrag von gewo » Do 30. Jan 2020, 10:58

Spiky hat geschrieben:
Do 30. Jan 2020, 08:42
gewo hat geschrieben:
Do 30. Jan 2020, 01:08
transportieren lassen wird auch ned unter 150,- zu machen sein weil nur a spedition waffen ueber die grenze mitnimmt ...
Hallo Gerhard

bitte nichts falsch verstehen, ich möchte Dir nichts unterstellen aber
dass ein Händler wenig Interesse daran hat, dass ca. 100 bis 150
Forenteilnehmer sich 2-3 Autobusse mieten und über Tschechien
(VZ58) und Polen (WBP) über Deutschland (ein paar Schmeisser gehen
da auch noch 'rein) mit ein paar 100 Halbautomaten wieder nach
Österreich kommen, ist für mich irgendwie verständlich.

Daher kennst Du die entsprechenden Vorschriften bez. Speditionspflicht?
- oder ist das mengenabhängig?
das sagt dir eh der polnische, italienische oder deutsche haendler
ist auch ueberall anders

in italien zb brauchst fuer jede einzelne derartige fahrt die angabe des KFZ Kennzeichens des Transportfahrzeuges inkl angabe zum fahrer und route, datum usw

in deutschland nicht
da mag es - wenn du niemandem dort drueber verrätst, dass die waffe in osterreich dann KM ist - sogar mit overnight gehen

polen ... keine Ahnung .... Versand kostet ab 1 waffe 150,- war meine Auskunft, bei 5 wird es teurer sein, logisch, aber um wievielt ...?

schweiz ...vergiss es
sehr heikel
ich bin schon ein paar mal selber drueber gewesen um waffen aus- oder einzufuehren
es war jedes mal eine Zitterpartie und ich hab es nur gemacht weil mein Handelspartner die private Telefonnummer vom Polizeichef des Kantons am Schreibtisch liegen hatte fuer den fall dass ich angehalten werde.
in kurzen Worten: die verbringung von waffen in- die oder aus der Schweiz ist hervorragend geregelt, E-zoll, Einfuhrpapiere, Steuer usw..
was komplett ungeregelt ist die zulaessigkeit der innehaben dieser verbrachten waffen auf schweizer gebiet. jeder Kanton sieht das anders, jeder polizeikommandatur sieht das anders, jeder Polizeibeamter sieht das anders.
Paketdienste übernehmen Versand von waffen in die oder aus der Schweiz grundsaetzlich ned, Speditionen schon, aber nur fuer den vorbehält dass du als Versender die Verantwortung dafuer übernimmst dass alle waffenrechtlichen Erlaubnisse vorhanden sind...
ich kenn wen der hat vor jahren mal richtig viel geld bezahlt weil der Sattelzug einer spedition wegen einer Halbpalette Schusswaffen stillgelegt wurde und unter polizeibegleitung wieder zurueck an die grenze musste (nein, ich wars nicht)
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Re: Rechtliche Aspekte beim Import von KatB Halbautomaten die als "KM" gelten aus dem Ausland nach AT

Beitrag von Pat_at_work » Do 30. Jan 2020, 11:15

@gewo

Gibts in Österreich Händler mit Kontakt zu Romarm? Weiß nicht ob die nicht sogar die IO R94 hergestellt haben. Jedenfalls werden die in den USA als "Draco" vertrieben.
Da momentan das ganze mit den Pistol Caliber Carbines (PCC) aufkommt, hab ich durch Zufall eine Draco NAK9 gefunden. AK Optik in 9x19 und verwendet Glock Magazine

https://images.kygunco.com/Products/130214.jpg

Da die als "USA Pistole" verkauft werden, haben die kein Rear Trunnion für den normalen Schaft.

War ja interressant so eine mit Standard Schaft zu bekommen, wär dann über 60cm lang und dann ganz normal als Kat B einzustufen, oder?
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Re: Rechtliche Aspekte beim Import von KatB Halbautomaten die als "KM" gelten aus dem Ausland nach AT

Beitrag von gewo » Do 30. Jan 2020, 11:24

Pat_at_work hat geschrieben:
Do 30. Jan 2020, 11:15
@gewo
Gibts in Österreich Händler mit Kontakt zu Romarm? Weiß nicht ob die nicht sogar die IO R94 hergestellt haben.
nein, kein Kontakt

und die IO R94 werden von cugir hergestellt
die Vertretung von cugir in oesterreich hat die RUAG
die importiert aber keine cugir halbautomaten aufgrund rechtlicher bedenken (oder weil sie sich den schmeisser absatz ned kannibalisieren wollen ...)
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Re: Rechtliche Aspekte beim Import von KatB Halbautomaten die als "KM" gelten aus dem Ausland nach AT

Beitrag von Pat_at_work » Do 30. Jan 2020, 11:29

gewo hat geschrieben:
Do 30. Jan 2020, 11:24

die Vertretung von cugir in oesterreich hat die RUAG
die importiert aber keine cugir halbautomaten aufgrund rechtlicher bedenken (oder weil sie sich den schmeisser absatz ned kannibalisieren wollen ...)
Ja macht sinn.
Schade, also hilft nur den Hersteller selbst zu kontaktieren...
Aber die werden so eine Anfrage wahrscheinlich nicht mal ernst nehmen
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Re: Rechtliche Aspekte beim Import von KatB Halbautomaten die als "KM" gelten aus dem Ausland nach AT

Beitrag von gewo » Do 30. Jan 2020, 11:35

Pat_at_work hat geschrieben:
Do 30. Jan 2020, 11:29
gewo hat geschrieben:
Do 30. Jan 2020, 11:24

die Vertretung von cugir in oesterreich hat die RUAG
die importiert aber keine cugir halbautomaten aufgrund rechtlicher bedenken (oder weil sie sich den schmeisser absatz ned kannibalisieren wollen ...)
Schade, also hilft nur den Hersteller selbst zu kontaktieren...
Aber die werden so eine Anfrage wahrscheinlich nicht mal ernst nehmen
viele Hersteller akzeptieren "Sonderbestellungen", also den verkauf an den eigentlichen Generalvertretungen vorbei, meist ab einem Auftragsvolumen von ca. 150.000,-

ab da spielst du mit in der Oberliga

wenn wir das auf AK halbautomaten umlegen sind wir unter Einrechnung der Nebenkosten bei ca 500 bis 600 waffen ...

wennst interessiert bist zeig ma a bankgarantie in der höhe und ich geh mit dir bei der IWA a paar leut besuchen die sowas einfädeln ....
;-)))))

die kollegen die die waffen alle brauchen und die die plaetze auf ihren WBKs dafuer haben solltest zu dem Zeitpunkt aber auch schon in petto haben ...
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Re: Rechtliche Aspekte beim Import von KatB Halbautomaten die als "KM" gelten aus dem Ausland nach AT

Beitrag von Pat_at_work » Do 30. Jan 2020, 11:39

Auweh, schön wärs gewesen :lol:

Aber das mit der IWA könntest so auch machen, auch wenns nix mit der Bankgarantie dafür wird :mrgreen:
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Re: Rechtliche Aspekte beim Import von KatB Halbautomaten die als "KM" gelten aus dem Ausland nach AT

Beitrag von Spiky » Do 30. Jan 2020, 16:07

Pat_at_work hat geschrieben:
Mi 29. Jan 2020, 09:30
So habe jetzt mit Herrn Mag. G. aus dem BMI III 3 gesprochen.

Für diese Verbringung der WBP Jack liegt eine Verbringung innerhalb der EU lt. §1 Abs.2 KMG vor. Es ist keine Bewilligung oder Genehmigung nach KMG notwendig, es muss nur eine Meldung an das BMI nach der Verbringung erfolgen.

Zusätzlich ist noch die Einfuhrbewilligung nach §37 Abs. 3 WaffG notwendig.

Nicht außer Acht zu lassen sind die Bestätigungen aller beteiligten Länder für Aus- und Durchfuhr innerhalb der EU.
combatmiles hat geschrieben:
Mi 29. Jan 2020, 09:29
Hast das schriftlich?
Kommt am Nachmittag.
Schon bekommen (oder hab' ich es nur überlesen...)?

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Beitrag von Pat_at_work » Do 30. Jan 2020, 16:12

Spiky hat geschrieben:
Do 30. Jan 2020, 16:07
Pat_at_work hat geschrieben:
Mi 29. Jan 2020, 09:30
So habe jetzt mit Herrn Mag. G. aus dem BMI III 3 gesprochen.

Für diese Verbringung der WBP Jack liegt eine Verbringung innerhalb der EU lt. §1 Abs.2 KMG vor. Es ist keine Bewilligung oder Genehmigung nach KMG notwendig, es muss nur eine Meldung an das BMI nach der Verbringung erfolgen.

Zusätzlich ist noch die Einfuhrbewilligung nach §37 Abs. 3 WaffG notwendig.

Nicht außer Acht zu lassen sind die Bestätigungen aller beteiligten Länder für Aus- und Durchfuhr innerhalb der EU.
combatmiles hat geschrieben:
Mi 29. Jan 2020, 09:29
Hast das schriftlich?
Kommt am Nachmittag.
Schon bekommen (oder hab' ich es nur überlesen...)?
Ist gekommen, ich stell das aber nicht rein.
Sollte jemand ein ähnliches Unterfangen vorhaben, bitte selbst beim BMI Abteilung III -3, um Vorgehensweise erkundigen.
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Re: Rechtliche Aspekte beim Import von KatB Halbautomaten die als "KM" gelten aus dem Ausland nach AT

Beitrag von Ferrum » Do 30. Jan 2020, 16:52

gewo hat geschrieben:
Do 30. Jan 2020, 10:58
Paketdienste übernehmen Versand von waffen in die oder aus der Schweiz grundsaetzlich ned
Heuer schon mit der CH Post gemacht, kein Problem.

gewo
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Re: Rechtliche Aspekte beim Import von KatB Halbautomaten die als "KM" gelten aus dem Ausland nach AT

Beitrag von gewo » Do 30. Jan 2020, 16:59

Ferrum hat geschrieben:
Do 30. Jan 2020, 16:52
gewo hat geschrieben:
Do 30. Jan 2020, 10:58
Paketdienste übernehmen Versand von waffen in die oder aus der Schweiz grundsaetzlich ned
Heuer schon mit der CH Post gemacht, kein Problem.
https://www.post.ch/de/geschaeftsloesun ... sene-waren

Nicht zugelassene Waren

"Folgende Waren sind nicht zur Beförderung (Export und Import) zugelassen: Gefährliche Waren gemäss IATA- und ADR-Bestimmungen (Sprengstoff, Farben, Lacke usw.), lebende Tiere, Pflanzen und Saatgut (weitere Einschränkungen je nach verwendeter inco-term-Etikette möglich), Waffen aller Art, verderbliche Waren, persönliche Effekten, sterbliche Überreste, Valuta oder Dokumente mit Nominalwert, Edelsteine, Edelmetalle, Kunstgegenstände, Waren mit einem Carnet A.T.A., alkoholhaltige Güter, temporär eingeführte Waren, Veredlungsverkehr (aktiv/passiv) sowie Nahrungsmittel. Ausnahmen sind mit Genehmigung von Swiss Post GLS möglich. Die Ware ist transportsicher zu verpacken."

die post in der Schweiz übernimmt - so wie auch die oesterreichische - waffen jederzeit zum transport INNERHALB des Landes, niemals aber zur ausfuhr ...
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Beitrag von hasgunz » Do 30. Jan 2020, 17:36

gewo hat geschrieben:
Do 30. Jan 2020, 16:59
Ferrum hat geschrieben:
Do 30. Jan 2020, 16:52
gewo hat geschrieben:
Do 30. Jan 2020, 10:58
Paketdienste übernehmen Versand von waffen in die oder aus der Schweiz grundsaetzlich ned
Heuer schon mit der CH Post gemacht, kein Problem.
https://www.post.ch/de/geschaeftsloesun ... sene-waren

Nicht zugelassene Waren

"Folgende Waren sind nicht zur Beförderung (Export und Import) zugelassen: Gefährliche Waren gemäss IATA- und ADR-Bestimmungen (Sprengstoff, Farben, Lacke usw.), lebende Tiere, Pflanzen und Saatgut (weitere Einschränkungen je nach verwendeter inco-term-Etikette möglich), Waffen aller Art, verderbliche Waren, persönliche Effekten, sterbliche Überreste, Valuta oder Dokumente mit Nominalwert, Edelsteine, Edelmetalle, Kunstgegenstände, Waren mit einem Carnet A.T.A., alkoholhaltige Güter, temporär eingeführte Waren, Veredlungsverkehr (aktiv/passiv) sowie Nahrungsmittel. Ausnahmen sind mit Genehmigung von Swiss Post GLS möglich. Die Ware ist transportsicher zu verpacken."

die post in der Schweiz übernimmt - so wie auch die oesterreichische - waffen jederzeit zum transport INNERHALB des Landes, niemals aber zur ausfuhr ...
Darum gehts auch mit der CH Post zur Grenze und mit der AT Post danach weiter.
Der Export Import wird dann normalerweise von der österreichischen Partei gemacht.

LG
Derjenige, der Freiheit für Sicherheit aufgibt, verliert am Ende beides.

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Re: Rechtliche Aspekte beim Import von KatB Halbautomaten die als "KM" gelten aus dem Ausland nach AT

Beitrag von gewo » Do 30. Jan 2020, 17:47

hasgunz hat geschrieben:
Do 30. Jan 2020, 17:36
gewo hat geschrieben:
Do 30. Jan 2020, 16:59
Ferrum hat geschrieben:
Do 30. Jan 2020, 16:52

Heuer schon mit der CH Post gemacht, kein Problem.
https://www.post.ch/de/geschaeftsloesun ... sene-waren

Nicht zugelassene Waren

"Folgende Waren sind nicht zur Beförderung (Export und Import) zugelassen: Gefährliche Waren gemäss IATA- und ADR-Bestimmungen (Sprengstoff, Farben, Lacke usw.), lebende Tiere, Pflanzen und Saatgut (weitere Einschränkungen je nach verwendeter inco-term-Etikette möglich), Waffen aller Art, verderbliche Waren, persönliche Effekten, sterbliche Überreste, Valuta oder Dokumente mit Nominalwert, Edelsteine, Edelmetalle, Kunstgegenstände, Waren mit einem Carnet A.T.A., alkoholhaltige Güter, temporär eingeführte Waren, Veredlungsverkehr (aktiv/passiv) sowie Nahrungsmittel. Ausnahmen sind mit Genehmigung von Swiss Post GLS möglich. Die Ware ist transportsicher zu verpacken."

die post in der Schweiz übernimmt - so wie auch die oesterreichische - waffen jederzeit zum transport INNERHALB des Landes, niemals aber zur ausfuhr ...
Darum gehts auch mit der CH Post zur Grenze und mit der AT Post danach weiter.
Der Export Import wird dann normalerweise von der österreichischen Partei gemacht.
LOOOOOL
ja .... das war genau das thema um das es ging ....

du kannst an der grenze waffen uebernehmen, das geht

aber waffen als Nicht-Schweizer (egal ob als LKW fahrer der spedition oder als privater oder als waffengewerbetreibender) in der Schweiz inne zu haben (zwecks Transport von oder zu einem berechtigtem Schweizer) ist eine relativ ungeregelte Sache, die gut gehen kann oder nicht. wird auch von Kanton zu Kanton unterschiedliche gehandhabt ...

theoretisch brauchst fuer jedem Kanton eine eigene Durchfuhrerlaubnis und so kram ...
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