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Hicap Magazine ohne passende Waffe seit dem 14.12.19

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: Hicap Magazine ohne passende Waffe seit dem 14.12.19

Beitrag von DLK » Mo 20. Jan 2020, 18:57

gewo hat geschrieben:
Mo 20. Jan 2020, 18:48
nach meiner info:

auf der WBK stehen KEINE Stückzahlen fuer
17/1/7
17/1/8
aber es stehen aber sehr wohl stueckzahlen bei
17/1/9
17/1/10
und ich glaube auch bei
17/1/11
Das würde zumindest insgesamt betrachtet Sinn ergeben:
Z 7 und 8 darf langfristig gesehen alles, Z 9 und 10 brauchen ja gar nix und dürfen daher nicht mehr. Und es ist zumindest eine vertretbare Rechtsansicht, in das Wort "solcher" in § 58 Abs 13 den Plural nur als auf die Mehrzahl der meldenden Personen und deren Magazine bezogen zu sehen - und nicht die Mehrzahl künftiger Magazine einer einzigen Person die nur ein Magazin meldet.

Jiggler
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Re: Hicap Magazine ohne passende Waffe seit dem 14.12.19

Beitrag von Jiggler » Mo 20. Jan 2020, 19:00

gewo hat geschrieben:
Mo 20. Jan 2020, 18:48
nach meiner info:

auf der WBK stehen KEINE Stückzahlen fuer
17/1/7
17/1/8
aber es stehen aber sehr wohl stueckzahlen bei
17/1/9
17/1/10
und ich glaube auch bei
17/1/11
So sieht das aus

Bild

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Oicw
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Re: Hicap Magazine ohne passende Waffe seit dem 14.12.19

Beitrag von Oicw » Mo 20. Jan 2020, 19:01

Irgendwie Hebeln die sich selber alles aus:
Habe eine Waffe auf 17/1/8-> Kat A gebe ich dem Händler und er verkauft mir für meine 2 B Waffen High Cap Magazine soviel ich will. Danach bekomme ich die Kat A wieder und darf nur für diese jetzt weitere Magazine kaufen.

Frage ist wie die Behörde jetzt Magazine zählt. Zb kann ich für eine 50er DE ein 21 Schuss Magazin melden Marke Eigenbau 🤔. Mich würde interessieren ob die sich auskennen bzw. Wie gerne diese solche Scherze haben.

Habe leider nur eine werdende 17/1/8 daheim, Magazine für nicht vorhandene Waffen aber auch.
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Re: Hicap Magazine ohne passende Waffe seit dem 14.12.19

Beitrag von gewo » Mo 20. Jan 2020, 19:07

Jiggler hat geschrieben:
Mo 20. Jan 2020, 19:00
gewo hat geschrieben:
Mo 20. Jan 2020, 18:48
nach meiner info:

auf der WBK stehen KEINE Stückzahlen fuer
17/1/7
17/1/8
aber es stehen aber sehr wohl stueckzahlen bei
17/1/9
17/1/10
und ich glaube auch bei
17/1/11
So sieht das aus

Bild

Foto ist aus diesem Thread

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geil
einer so einer so

ich hab langsam auch ka Ahnung mehr wie es richtig und wie es falsch ist
zum Glück bin ich kein SB ....
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Re: Hicap Magazine ohne passende Waffe seit dem 14.12.19

Beitrag von hape » Mo 20. Jan 2020, 21:04

DLK hat geschrieben:
Fr 3. Jan 2020, 17:55
@spareribs:
Wenn Du die Magazine schon vor 13.12.2019 hattest und das bis Dez. 2021 meldest, bleiben sie geschützter Altbestand, auch wenn Du die dazugehörende Waffe erst später erworben hast oder wieder verkaufst. Ich sehe die Gefahr, dass viele, die eine Glock besitzen dürfen, keine Altbestandsmagazine melden, weil ihnen gesagt wird, sie dürfen "eh Magazine haben". Schlecht, wenn man eine Waffe austragen lässt und beim Händler liegen lässt und glaubt, man kann sie nach 2 Jahren wieder eintragen lassen - für das große Magazin braucht man dann ja die Sportschützenrechtfertigung. Und wer im Jahr 2023 oder 2040 im Falle einer gesetzlichen Verschärfung der Sportschützenbestimmungen seinen Sportschützentitel verliert, darf nur noch aus dem Altbestandstitel besitzen. Dann ist die Meldefrist aber schon 1 oder 19 Jahre vorbei.
@DLK
Ich habe eine Glock und die HiCap Magazine dazu. Und irgenwie bin ich anfänglich ebenfalls davon ausgegangen, dass die Magazine extra eingetragen werden, unabhängig ob die passende Waffe vorhanden ist. Gerade beim Glockmagazin wär diese Vorgehen logisch für mich gewesen, den unter Z9 stehen die Magazine und Z7 und Z8 wäre die Erlaubnis die Magazine auch anzustecken.
Kann ich nun am LPD darauf bestehen, dass diese Magazine unter Z9 eingetragen werden? Den ich hege eine ähnliche Befürchtung bezüglich Altbestand und Zukunft.

Vielen Dank für diene Hilfestellung und die Auszüge aus der Verordnung!

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Re: Hicap Magazine ohne passende Waffe seit dem 14.12.19

Beitrag von Exitus » Mo 20. Jan 2020, 21:31

Um die Verwirrung noch ein wenig zu erhöhen, meine sieht so aus.
Obwohl der SB sehr kompetent und bemüht war, konnte auch er nicht alle Fragen restlos klären.
Ich glaube allerdings das es mit der Meldung sicher nicht mehr leichter wird.
Bild

Greetings Oliver

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Re: Hicap Magazine ohne passende Waffe seit dem 14.12.19

Beitrag von HowlingWolf » Mo 20. Jan 2020, 22:33

Exitus hat geschrieben:
Mo 20. Jan 2020, 21:31
Um die Verwirrung noch ein wenig zu erhöhen, meine sieht so aus.
Obwohl der SB sehr kompetent und bemüht war, konnte auch er nicht alle Fragen restlos klären.
Ich glaube allerdings das es mit der Meldung sicher nicht mehr leichter wird.
Bild

Greetings Oliver
Wenn du zum Stichtag
  • 2 KW mit passenden Magazinen >20
  • 1 LW mit passenden Magazinen >10
  • 1 KW-Magazin >20 ohne passende Waffe
  • 2 LW-Magazine >10 ohne passende Waffe
gehabt hast, enspricht sie den Erwartungen.

Ist das ein BINGO? ;)

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Re: Hicap Magazine ohne passende Waffe seit dem 14.12.19

Beitrag von Atheki » Mo 20. Jan 2020, 23:11

Jiggler hat geschrieben:
Mo 20. Jan 2020, 19:00
Bild

Foto ist aus diesem Thread

viewtopic.php?f=2&t=48303
Interessant, daß er den zusätzlichen Satz "sowie Munition für Faustfeuerwaffen zu erwerben und zu besitzen." nicht auf der Karte hat. :think:
Dieser scheint wohl nur auf wenn der Satz bezüglich Kat.B vorhanden ist.

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Re: Hicap Magazine ohne passende Waffe seit dem 14.12.19

Beitrag von combatmiles » Di 21. Jan 2020, 06:51

so melde ich mein Zeugs...#

Ich beantrage aufgrund von vorhandenem Altbesitz (Besitzstand vor 14.12.2019) eine Ausnahmegenehmigung lt.

§17/1/7 Faustfeuerwaffen + Magazin mit einer Kapazität über 20 Patronen :
Glock 17 9mm

§17/1/8 Halbautomatische Langwaffen + Magazine mit einer Kapazität über 10 Patronen :
Steyr AUG Z A3 .223Rem Seriennummer

Darüber hinaus habe ich Magazine (andere, als die für die oben angeführten Waffen passende) im Altbesitz welche den Bestimmungen des §17/1/9 und des §17/1/10 entsprechen und ersuche um Eintrag einer entsprechenden Altbesitzberechtigung für diese Magazine :

§17/1/9 Magazine mit einer Kapazität über 20 Patronen für Faustfeuerwaffen:
Glock Kaliber .45 26 Schuß
Glock Kaliber 9x19mm 33 Schuß

§17/1/10 Magazine mit einer Kapazität über 10 Patronen für HA-Langwaffen :
AK 7,62x39 30 Schuß
AK 7,62x39 40 Schuß
MP5 9x19 25 Schuß
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Re: Hicap Magazine ohne passende Waffe seit dem 14.12.19

Beitrag von Nordi » Di 21. Jan 2020, 06:58

Ich gehe nächste Woche zu meiner Behörde und werde dort die Mags melden.

Darf ich bis dahin überhaupt Langwaffen Magazine die größer als 10 Schuss sind auf einem behördlich Genehmigten Schießstand nutzen, sowohl für meine Waffen die VOR und NACH dem 14.12 gekauft wurden?

Oder darf ich für beide bis zur Meldung nur die 10er dort nutzen?

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Re: Hicap Magazine ohne passende Waffe seit dem 14.12.19

Beitrag von Lexman1 » Di 21. Jan 2020, 07:39

Du hast eine Übergangsfrist von 24 Monaten in dieser Zeit, darfst du weiterhin alles uneingeschränkt verwenden. Danach darfst du auf behördlich genehmigten SS immer noch alles verwenden, nur zuhause darfst du Altbestand Mag's nicht in neue Waffen, welche nicht 17/1/7 oder 8 sind einsetzen.
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Re: Hicap Magazine ohne passende Waffe seit dem 14.12.19

Beitrag von Lexman1 » Di 21. Jan 2020, 07:43

combatmiles hat geschrieben:
Di 21. Jan 2020, 06:51
so melde ich mein Zeugs...#

Ich beantrage aufgrund von vorhandenem Altbesitz (Besitzstand vor 14.12.2019) eine Ausnahmegenehmigung lt.

§17/1/7 Faustfeuerwaffen + Magazin mit einer Kapazität über 20 Patronen :
Glock 17 9mm

§17/1/8 Halbautomatische Langwaffen + Magazine mit einer Kapazität über 10 Patronen :
Steyr AUG Z A3 .223Rem Seriennummer

Darüber hinaus habe ich Magazine (andere, als die für die oben angeführten Waffen passende) im Altbesitz welche den Bestimmungen des §17/1/9 und des §17/1/10 entsprechen und ersuche um Eintrag einer entsprechenden Altbesitzberechtigung für diese Magazine :

§17/1/9 Magazine mit einer Kapazität über 20 Patronen für Faustfeuerwaffen:
Glock Kaliber .45 26 Schuß
Glock Kaliber 9x19mm 33 Schuß

§17/1/10 Magazine mit einer Kapazität über 10 Patronen für HA-Langwaffen :
AK 7,62x39 30 Schuß
AK 7,62x39 40 Schuß
MP5 9x19 25 Schuß
M1 Carbine .30Carbine 15 Schuß
Hast du keine Mag-Erweiterungen für die AUG Pmags oder Glockmags?

Hier ist die Frage ob (sofern die Kapazität tatsächlich gefragt wird) nun 30 oder 35 Schuss ist (bei AUG Mag's inkl +5 Erweiterung) oder zb 19 oder 24 Schuss bei Glockmags. Das Thema kann im schlimmsten Fall nur im Zuge der Meldung erfasst werden und danchach wäre eine Verwendung solcher Erweiterungen etwas problematisch.
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Re: Hicap Magazine ohne passende Waffe seit dem 14.12.19

Beitrag von Nordi » Di 21. Jan 2020, 07:46

Vielen herzlichen Dank Lexman! :)

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Re: Hicap Magazine ohne passende Waffe seit dem 14.12.19

Beitrag von combatmiles » Di 21. Jan 2020, 07:51

@Lexman ich hab nur 30iger fürs Aug, AK (alles andere ist mir persönlich zu sperrig, tacticool…) und die 33iger 9 Para bzw 26er in .45 sind nur fürn KPOS oder ähnliches am Schießplatz gedacht..

oder was meinst mit MagErweiterungen?

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Re: Hicap Magazine ohne passende Waffe seit dem 14.12.19

Beitrag von HowlingWolf » Di 21. Jan 2020, 08:02

Lexman1 hat geschrieben:
Di 21. Jan 2020, 07:43
combatmiles hat geschrieben:
Di 21. Jan 2020, 06:51
so melde ich mein Zeugs...#

Ich beantrage aufgrund von vorhandenem Altbesitz (Besitzstand vor 14.12.2019) eine Ausnahmegenehmigung lt.

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Darüber hinaus habe ich Magazine (andere, als die für die oben angeführten Waffen passende) im Altbesitz welche den Bestimmungen des §17/1/9 und des §17/1/10 entsprechen und ersuche um Eintrag einer entsprechenden Altbesitzberechtigung für diese Magazine :

§17/1/9 Magazine mit einer Kapazität über 20 Patronen für Faustfeuerwaffen:
Glock Kaliber .45 26 Schuß
Glock Kaliber 9x19mm 33 Schuß

§17/1/10 Magazine mit einer Kapazität über 10 Patronen für HA-Langwaffen :
AK 7,62x39 30 Schuß
AK 7,62x39 40 Schuß
MP5 9x19 25 Schuß
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Hast du keine Mag-Erweiterungen für die AUG Pmags oder Glockmags?

Hier ist die Frage ob (sofern die Kapazität tatsächlich gefragt wird) nun 30 oder 35 Schuss ist (bei AUG Mag's inkl +5 Erweiterung) oder zb 19 oder 24 Schuss bei Glockmags. Das Thema kann im schlimmsten Fall nur im Zuge der Meldung erfasst werden und danchach wäre eine Verwendung solcher Erweiterungen etwas problematisch.
Die tatsächliche Kapatität steht nicht im ZWR, es gibt aber tatsächlich pro "großem" Magazin (!) einen ZWR-Eintrag. Das ist bei 7/1/7 und 17/1/8 nicht so kritisch (passende Magazine sind platzfrei; WBK bleibt unverändert, wenn die Stückzahl nachgereicht wird), bei 17/1/9 und 17/1/10 steht dann aber im schlimmsten Fall (wenn keiner nachfragt) 2 Stk. bzw. 4 Stk. auf der WBK. Ich nehme mal an, dass du (combatmiles) davon mehr als je ein Stück pro Sorte hast... :whistle:

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