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Hicap Magazine ohne passende Waffe seit dem 14.12.19

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Nordi
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Re: Hicap Magazine ohne passende Waffe seit dem 14.12.19

Beitrag von Nordi » Fr 10. Jan 2020, 11:26

AHA!!! Also war die Aussage mit 15.12 nicht 100% falsch sondern da wurde einfach was verwechselt. Aber da in unserem Fall klipp und klar 14.12 stand im Text ist auch wirklich mit 00:00 14.12 alles legal und rechtskonform.

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bandit31
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Re: Hicap Magazine ohne passende Waffe seit dem 14.12.19

Beitrag von bandit31 » So 19. Jan 2020, 20:47

Hat schon wer Magazine ohne passende Waffe eintragen lassen?

Ich war schon 2 mal auf der BH aber leider ohne Erfolg. Der SB meint, wenn er mir die Magazine unter §17/1/10 eintragen würde, könnte ich zum Händler gehen und mir auch grosse Magazine kaufen die ich noch nicht habe, da der Händler ja nicht wüsste welche Altbestandsmagazine ich habe.

Wie sieht das bei Euch aus? Sind auf der WBK irgendwie die Magazine z.B: VZ58, AK47, Scorpion, etc.. vermerkt?

Gerne auch per PN.
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Bdave
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Re: Hicap Magazine ohne passende Waffe seit dem 14.12.19

Beitrag von Bdave » So 19. Jan 2020, 20:56

Du kannst ja mit 17/1/10 keine Magazine nachkaufen.
Nur mit 17/1/7 für Pistole und 17/1/8 für Halbautomat, bzw. als Edelsportschütze dann irgendwann.
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Re: Hicap Magazine ohne passende Waffe seit dem 14.12.19

Beitrag von tainnok » So 19. Jan 2020, 21:15

bandit31 hat geschrieben:
So 19. Jan 2020, 20:47
Der SB meint, wenn er mir die Magazine unter §17/1/10 eintragen würde, könnte ich zum Händler gehen und mir auch grosse Magazine kaufen die ich noch nicht habe, da der Händler ja nicht wüsste welche Altbestandsmagazine ich habe.
Lustiger Zeitgenosse.
Und, hat er dir auch erklärt wie das jetzt weitergehen soll dann seiner Meinung nach?
Bdave hat geschrieben:
So 19. Jan 2020, 20:56
Du kannst ja mit 17/1/10 keine Magazine nachkaufen.
Nur mit 17/1/7 für Pistole und 17/1/8 für Halbautomat, bzw. als Edelsportschütze dann irgendwann.
Bin mir nicht sicher, aber ganz so ist es glaube ich nicht.
Wenn ich es richtig im Kopf habe (hier 'irgendwo' mal gelesen) darf man die Anzahl die man mit 17/1/9(10) eingetragen hat besitzen und auch bis zu dieser Anzahl auch wieder nachkaufen, z.B. bei Defekt eines Magazins oder wenn man Magazine verkauft hat (was dann wiederum eigentlich die Sinnfrage über dieses gesamte Regelwerk stellen lässt).

So gesehen ist der Gedankengang vom SB nicht ganz von der Hand zu weisen, auf der WBK steht z.B. 10 Stück nach 17/1/10, wie kann sich der Verkäufer jetzt sicher sein dass der Käufer mit seinen momentan besessenen Magazinen plus denen die Verkauft werden sollen diese Anzahl nicht übersteigt.

Andererseits: muss der Verkäufer das überhaupt? Ist jetzt z.B. bei Kat.B Waffen auch nicht der Fall. Wenn man die Anzahl der ges. gemeldeten Übersteigt scheint das im ZWR auf und man bekommt böse Post.
Warum soll das bei den Magazinen anders sein?

So gesehen wäre der Einwand des SB zwar korrekt, aber irrelevant weil es gar nicht Aufgabe des Verkäufers ist den Gesamtbestand des Käufers zu kontrolliern/prüfen.
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Re: Hicap Magazine ohne passende Waffe seit dem 14.12.19

Beitrag von Lexman1 » So 19. Jan 2020, 21:29

Nach der 17/1/7 oder 8 Berechtigung kannst so viele Mag's kaufen wie du willst. Hier gibt es keine Beschränkungen, bzw hätte ich davon noch nirgends im Gesetz oder der Verordnung etwas gelesen!
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Re: Hicap Magazine ohne passende Waffe seit dem 14.12.19

Beitrag von gewo » So 19. Jan 2020, 21:57

bandit31 hat geschrieben:
So 19. Jan 2020, 20:47
Hat schon wer Magazine ohne passende Waffe eintragen lassen?

Ich war schon 2 mal auf der BH aber leider ohne Erfolg. Der SB meint, wenn er mir die Magazine unter §17/1/10 eintragen würde, könnte ich zum Händler gehen und mir auch grosse Magazine kaufen die ich noch nicht habe, da der Händler ja nicht wüsste welche Altbestandsmagazine ich habe.

Wie sieht das bei Euch aus? Sind auf der WBK irgendwie die Magazine z.B: VZ58, AK47, Scorpion, etc.. vermerkt?

Gerne auch per PN.
mach die meldung dass du hast
Er muss das als antrag werten und ausstellen

machs bald
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Re: Hicap Magazine ohne passende Waffe seit dem 14.12.19

Beitrag von Jiggler » So 19. Jan 2020, 22:02

Lexman1 hat geschrieben:
So 19. Jan 2020, 21:29
Nach der 17/1/7 oder 8 Berechtigung kannst so viele Mag's kaufen wie du willst. Hier gibt es keine Beschränkungen, bzw hätte ich davon noch nirgends im Gesetz oder der Verordnung etwas gelesen!
Aber nur für zu deiner Waffe passende Magazine. Als AR Besitzer bekommt man z.B. keine AK Magazine.
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Re: Hicap Magazine ohne passende Waffe seit dem 14.12.19

Beitrag von gewo » So 19. Jan 2020, 22:08

Jiggler hat geschrieben:
So 19. Jan 2020, 22:02
Lexman1 hat geschrieben:
So 19. Jan 2020, 21:29
Nach der 17/1/7 oder 8 Berechtigung kannst so viele Mag's kaufen wie du willst. Hier gibt es keine Beschränkungen, bzw hätte ich davon noch nirgends im Gesetz oder der Verordnung etwas gelesen!
Aber nur für zu deiner Waffe passende Magazine. Als AR Besitzer bekommt man z.B. keine AK Magazine.
Zur stueckzahl will ich nix sagen, weiss nicht
Wozu tragen sie denn dann die stueckzahl an magazinen in der WBK ein wenn du beliebig viele besitzen darfst?

Oder meinst du nich5 besitzen sondern tatsaechlich „bekommen“ also kaufen
Das stimmt
Mir als haendler ist das egal welche du kaufst
Du musst nur 17/1/7 auf der wbk stehen haben und du kriegst alle

Meldung geht aber via ZWR an deine behoerde
Ist die frage was die dann macht
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Re: Hicap Magazine ohne passende Waffe seit dem 14.12.19

Beitrag von Lexman1 » So 19. Jan 2020, 22:10

Grundsätzlich richtig, aber auf der neuen WBK steht kein Vermerk einer Waffe. Wenn der Händler nicht nachsieht, könnte er dir theoretisch jedes Mag verkaufen und erfassen.

Die Ausstellung der neuen WBK is nun ja noch 24 Monate möglich, aber die grundsätzliche Frage ist ob man Testkaninchen spielen will, oder darauf spekuliert das es mit der Zeit logischer und besser wird?
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Re: Hicap Magazine ohne passende Waffe seit dem 14.12.19

Beitrag von rupi » So 19. Jan 2020, 22:12

gewo hat geschrieben:
So 19. Jan 2020, 22:08
Jiggler hat geschrieben:
So 19. Jan 2020, 22:02
Lexman1 hat geschrieben:
So 19. Jan 2020, 21:29
Nach der 17/1/7 oder 8 Berechtigung kannst so viele Mag's kaufen wie du willst. Hier gibt es keine Beschränkungen, bzw hätte ich davon noch nirgends im Gesetz oder der Verordnung etwas gelesen!
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Ist die frage was die dann macht
ich nehme an der Sachbearbeiter muss das Magazin dann freigeben wie bei Kat B Plätzen
und dort wird vermutlich dann geprüft ob du das gemeldete Modell des Magazins auch besitzen darfst


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Re: Hicap Magazine ohne passende Waffe seit dem 14.12.19

Beitrag von rupi » So 19. Jan 2020, 22:14

Lexman1 hat geschrieben:
So 19. Jan 2020, 22:10
Grundsätzlich richtig, aber auf der neuen WBK steht kein Vermerk einer Waffe. Wenn der Händler nicht nachsieht, könnte er dir theoretisch jedes Mag verkaufen und erfassen.
ich vermute dass es hier dieselben 6 Wochen Meldefrist geben wird wie bei allen anderen Waffenmeldungen

demnach kann der Händler gar nicht gezwungen werden im ZWR nachzuschaun vor Verkauf

von den Händler die gar nicht am ZWR teilnehmen ganz zu schweigen
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Re: Hicap Magazine ohne passende Waffe seit dem 14.12.19

Beitrag von Promo » So 19. Jan 2020, 22:42

Jiggler hat geschrieben:
So 19. Jan 2020, 22:02
Lexman1 hat geschrieben:
So 19. Jan 2020, 21:29
Nach der 17/1/7 oder 8 Berechtigung kannst so viele Mag's kaufen wie du willst. Hier gibt es keine Beschränkungen, bzw hätte ich davon noch nirgends im Gesetz oder der Verordnung etwas gelesen!
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In der grauen Theorie ja. Praktisch kann niemand nachprüfen, wofür es ist. Ein Händler muss sich darauf verlassen, dass der Kunde das haben darf, was er kauft (dto. eine Privatperson). Er kann ja auch nicht nachprüfen, ob die zwei Plätze auf der WBK die du hast, gerade frei sind (könnte ja gerade in der Ummeldefrist sein). Liegt daher an jeder Person selbst zu wissen, was er kaufen darf und was nicht.
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Re: Hicap Magazine ohne passende Waffe seit dem 14.12.19

Beitrag von gewo » So 19. Jan 2020, 22:51

rupi hat geschrieben:
So 19. Jan 2020, 22:12
gewo hat geschrieben:
So 19. Jan 2020, 22:08
Jiggler hat geschrieben:
So 19. Jan 2020, 22:02


Aber nur für zu deiner Waffe passende Magazine. Als AR Besitzer bekommt man z.B. keine AK Magazine.
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und dort wird vermutlich dann geprüft ob du das gemeldete Modell des Magazins auch besitzen darfst


wie sich der Sachbearbeiter auf der BH das zusammenreimt wenn ein "Colt AR15" Magazin für eine IMI Tavor zB. verkauft wird stell ich mir spannend vor
Genau
A Hammer das ganze .....
Ned mal ich koennte das auf anhieb zuordnen ohne recherge im internet und nachlesen irgendwo

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Re: Hicap Magazine ohne passende Waffe seit dem 14.12.19

Beitrag von HowlingWolf » So 19. Jan 2020, 22:52

gewo hat geschrieben:
So 19. Jan 2020, 22:08
Jiggler hat geschrieben:
So 19. Jan 2020, 22:02
Lexman1 hat geschrieben:
So 19. Jan 2020, 21:29
Nach der 17/1/7 oder 8 Berechtigung kannst so viele Mag's kaufen wie du willst. Hier gibt es keine Beschränkungen, bzw hätte ich davon noch nirgends im Gesetz oder der Verordnung etwas gelesen!
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Wozu tragen sie denn dann die stueckzahl an magazinen in der WBK ein wenn du beliebig viele besitzen darfst?
Die Stückzahl an "passenden" Magazinen steht NICHT auf der WBK! 17/1/9- bzw. 17/1/10-Plätze gibt es nur für Magazine, zu denen zum Stichtag keine passende Waffe vorhanden war.

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Re: Hicap Magazine ohne passende Waffe seit dem 14.12.19

Beitrag von Nordi » Mo 20. Jan 2020, 10:26

Eine Frage am Rande : Kann man eigentlich Magazine die VOR dem 14.12 gekauft wurden gegen andere tauschen?

Also ich meine damit folgendes Beispiel:

Ich habe Magazin A das leider ständig Probleme macht mit meiner NACH dem 14.12 gekauften Waffe.

Magazin B hingegen läuft super. Leider aber habe ich von A einige und von B nur eines.

Ist es also irgendwie möglich das die Behörde dann sagt " Ok...sie geben die Magazine A die nur Probleme macht ab, dafür können sie die gleiche Anzahl an Magazinen B nachkaufen."

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