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Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand

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Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand

Beitrag von RcL » Di 30. Nov 2021, 19:26

Anfang vorige Woche WBK per Einschreiben eingeschickt, bis heute nix hier eingetrudelt....

Hackeln dort nur Faultiere oder was soll des? Mein Antrag ist jetzt über 4 Monate her.

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Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand

Beitrag von fluxhunter » Di 30. Nov 2021, 19:29

no worries, auf nummer sicher geht wer per einschreiben und per mail und per persönlicher abgabe im kommissariat meldet/beantragt - der aufwand ist überschaubar… (im schreiben vermerken, dass es über diese drei kanäle erfolgt -> um den verwirrungslevel möglichst gering zu halten). das sollte - ohne gewähr - passen…
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Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand

Beitrag von AUG-andy » Di 30. Nov 2021, 19:53

RcL hat geschrieben:
Di 30. Nov 2021, 19:26
Anfang vorige Woche WBK per Einschreiben eingeschickt, bis heute nix hier eingetrudelt....

Hackeln dort nur Faultiere oder was soll des? Mein Antrag ist jetzt über 4 Monate her.
Vom Datum der Rücksendung hat es genau 2 Wochen gedauert bis ich die neue WBK in Händen hielt.
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Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand

Beitrag von mpterra96 » Mi 1. Dez 2021, 14:42

Hab heute mit der von der Behörde telefoniert, wirklich super freundlich die Dame am telefon, hat mir auch gesagt was ich alles mitbrauche.
Termin hab ich jetzt nächste Woche.
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Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand

Beitrag von rhodium » Do 2. Dez 2021, 10:18

Bringt es eigentlich einen Vorteil ein Magazin ohne zugehörige Waffe (z.B. langes S&W für Pistole/Camp) als Z10 statt Z9 anzumelden? Kann man das in Zukunft z.B für ein HC-Magazin für eine CZ Evo 3 abstoßen? Gibt es hier irgendwo eine Übersicht?

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Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand

Beitrag von AUG-andy » Do 2. Dez 2021, 11:12

rhodium hat geschrieben:
Do 2. Dez 2021, 10:18
Bringt es eigentlich einen Vorteil ein Magazin ohne zugehörige Waffe (z.B. langes S&W für Pistole/Camp) als Z10 statt Z9 anzumelden? Kann man das in Zukunft z.B für ein HC-Magazin für eine CZ Evo 3 abstoßen? Gibt es hier irgendwo eine Übersicht?
Mit Z9 und Z10 Plätzen bist du flexibler.
Da kannst du fröhlich den Hersteller tauschen wie du möchtest.
Aber immer nur in der passenden Kategorie. Also Z10 vom AUG 30er auf ein AR 30er.
Ebenso bei Z9 von Glock 30er auf CZ 30er.
Beim Z7/Z8 Platz kannst du nur passend zur Waffe kaufen.
Übersicht gibt's laut meinem Wissen keine.
MfG
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Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand

Beitrag von punk-of-vk » Do 2. Dez 2021, 11:52

Letzte Woche meine Flinte beim Büchsenmacher via Whatsapp gemeldet. Kosten 2-3 Bier.
So einfach hab ichs gern :mrgreen: :mrgreen:

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Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand

Beitrag von fluxhunter » Do 2. Dez 2021, 12:21

mpterra96 hat geschrieben:
Mi 1. Dez 2021, 14:42
Hab heute mit der von der Behörde telefoniert, wirklich super freundlich die Dame am telefon, hat mir auch gesagt was ich alles mitbrauche.
Termin hab ich jetzt nächste Woche.
Lass uns doch bitte wissen was du alles brauchst/mitbringen sollst...
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Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand

Beitrag von Waldkatzi » Do 2. Dez 2021, 13:06

AUG-andy hat geschrieben:
Do 2. Dez 2021, 11:12
Mit Z9 und Z10 Plätzen bist du flexibler.
Da kannst du fröhlich den Hersteller tauschen wie du möchtest.
Was ich noch immer nicht herausgefunden habe: Kann man sich das aussuchen, ob man Z7/Z8 oder Z9/Z10 bekommt? Oder ergibt sich das automatisch aus dem Besitzstand von 13.12.2019 und welche damals vorhandenen Magazine in welche damals vorhandenen Waffen gepaßt haben?

Und korrigiert mich, wenn ich falsch liege, aber Z7/Z8 hätte den Vorteil, daß man entsprechende Magazine für die vorhandene Plattform in beliebiger Anzahl dazukaufen kann, oder? (...und zu Hause das Magazin anstecken darf.) Wenn man vor 13.12.2019 nur wenige Magazine gehabt hat, wäre Z7/Z8 dann eventuell doch geschickter - wenn man plant, das noch aufzustocken, meine ich.

Am besten wäre wohl ein Magazin pro Waffe, und die Waffe damit auf Z7/Z8 und alle zusätzlichen Magazine, wenn man welche hat, auf Z9/Z10 für einen zukünftigen Wechsel der Plattform - aber das so mit der Behörde auszuknobeln wäre wahrscheinlich mühsam.

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Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand

Beitrag von AUG-andy » Do 2. Dez 2021, 13:20

Waldkatzi hat geschrieben:
Do 2. Dez 2021, 13:06
AUG-andy hat geschrieben:
Do 2. Dez 2021, 11:12
Mit Z9 und Z10 Plätzen bist du flexibler.
Da kannst du fröhlich den Hersteller tauschen wie du möchtest.
Was ich noch immer nicht herausgefunden habe: Kann man sich das aussuchen, ob man Z7/Z8 oder Z9/Z10 bekommt? Oder ergibt sich das automatisch aus dem Besitzstand von 13.12.2019 und welche damals vorhandenen Magazine in welche damals vorhandenen Waffen gepaßt haben?
Magazine die zu Z7/8 passen werden normalerweise auch dort miteingebunden.
(Ausnahmen in Österreich aber immer möglich).


Und korrigiert mich, wenn ich falsch liege, aber Z7/Z8 hätte den Vorteil, daß man entsprechende Magazine für die vorhandene Plattform in beliebiger Anzahl dazukaufen kann, oder? (...und zu Hause das Magazin anstecken darf.) Wenn man vor 13.12.2019 nur wenige Magazine gehabt hat, wäre Z7/Z8 dann eventuell doch geschickter - wenn man plant, das noch aufzustocken, meine ich.
Habe ich auch so geschrieben. Stimmt also.

Am besten wäre wohl ein Magazin pro Waffe, und die Waffe damit auf Z7/Z8 und alle zusätzlichen Magazine, wenn man welche hat, auf Z9/Z10 für einen zukünftigen Wechsel der Plattform - aber das so mit der Behörde auszuknobeln wäre wahrscheinlich mühsam.
Normalerweise werden sie auf Z7/8 gelegt. Siche oben, Ausnahmen je nach Behörde immer möglich.
Ich hatte vor dem 14.12.2019
1x AUG mit 4 Stück 30er Magazinen - jetzt alles auf Z8
8x AR Magazine 30er - jetzt alles auf Z10

Bild
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Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand

Beitrag von rhodium » Do 2. Dez 2021, 13:52

Danke für die Infos AUG-andy :)

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Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand

Beitrag von idid » Mo 6. Dez 2021, 12:48

Weiß nicht mehr, obs in diesem Thread war, Jemand (Gewo?) hat den Tipp gegeben, zur Meldung der 30erMagazine, gleich auch eine "zustehende Erweiterung" der WBK um 2 Stk einzureichen, um nicht dann später die Kosten der neuen WBK nochmal zahlen zu müssen.
Hab das gemacht, Bescheid der BH, - abgelehnt - weil KEINE Begründung für die 2 weiteren Plätze angegeben wurde (auch Sportschütze reicht nur in besonderen Fällen aus), § 23 Abs 2.
Die Magazine nach § 17 Abs 1Z7 wurden bewilligt
Hat schon mal Jemand diese "Blind"Erweiterung der WBK, ohne Begründung durchgebracht. (Habe WBK mit 5 Pläten, sind voll ausgenutzt)

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Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand

Beitrag von gewo » Mo 6. Dez 2021, 12:54

idid hat geschrieben:
Mo 6. Dez 2021, 12:48
Weiß nicht mehr, obs in diesem Thread war, Jemand (Gewo?) hat den Tipp gegeben, zur Meldung der 30erMagazine, gleich auch eine "zustehende Erweiterung" der WBK um 2 Stk einzureichen, um nicht dann später die Kosten der neuen WBK nochmal zahlen zu müssen.
Hab das gemacht, Bescheid der BH, - abgelehnt - weil KEINE Begründung für die 2 weiteren Plätze angegeben wurde (auch Sportschütze reicht nur in besonderen Fällen aus), § 23 Abs 2.
Die Magazine nach § 17 Abs 1Z7 wurden bewilligt
Hat schon mal Jemand diese "Blind"Erweiterung der WBK, ohne Begründung durchgebracht. (Habe WBK mit 5 Pläten, sind voll ausgenutzt)
wann hattest du die letzte stueckzahlerweiterung?
ist das laenger als 5 jahre her?
wenn ja dann stehen die 7 plaetze zu.

die begruendung waere der §23 2b

§ 23.
(1) Im Waffenpaß und in der Waffenbesitzkarte ist die Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B, die der Berechtigte besitzen darf, festzusetzen.
(2) Die Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B, die der Berechtigte besitzen darf, ist mit zwei festzusetzen. Auf Antrag ist die Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B, die der Berechtigte besitzen darf, auf höchstens fünf zu erhöhen, sofern seit der erstmaligen Festsetzung der Anzahl mindestens fünf Jahre vergangen sind. Unabhängig davon darf eine größere Anzahl, auch wenn eine weitere Bewilligung ausgestellt wird, nur erlaubt werden, sofern auch hierfür eine Rechtfertigung glaubhaft gemacht wird. Als solche Rechtfertigung gelten insbesondere die Ausübung der Jagd oder des Schießsports im Sinne des § 11b sowie das Sammeln von Schusswaffen. Bei der Festsetzung der Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B gemäß dem zweiten Satz ist die Anzahl der Schusswaffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 7, 8 und 11 sowie § 18, die der Betroffene besitzen darf, einzurechnen.
(2a) Schusswaffen der Kategorie B, deren Modell vor 1871 entwickelt wurde, und Schusswaffen der Kategorie B, die vor 1900 erzeugt wurden, sind in die von der Behörde festgelegte Anzahl nicht einzurechnen.
(2b) Beantragt der Inhaber einer Waffenbesitzkarte, mehr Schusswaffen der Kategorie B besitzen zu dürfen, als ihm bislang erlaubt war und liegt kein Grund vor, bereits gemäß Abs. 2 eine größere Anzahl zu bewilligen, so ist dem Mitglied eines Vereins gemäß § 3 VerG, dessen Zweck die Ausübung des Schießsports umfasst, eine um höchstens zwei größere aber insgesamt zehn Schusswaffen nicht übersteigende Anzahl zu bewilligen, wenn
1. seit der vorangegangenen Festsetzung der Anzahl mindestens fünf Jahre vergangen sind,
2. keine Übertretungen des Waffengesetzes 1996 vorliegen,
3. glaubhaft gemacht werden kann, dass für die sichere Verwahrung der größeren Anzahl an Schusswaffen Vorsorge getroffen wurde.


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Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand

Beitrag von Blaine » Mo 6. Dez 2021, 14:41

wenn ich richtig kombiniere, hat idid nach der gesetzesnovelle von 2 auf 5 erweitert und das kann noch keine 5 jahre her sein...
(is aber nur a vermutung weil 5 vorher eher a unübliche anzahl war)

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Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand

Beitrag von idid » Mo 6. Dez 2021, 20:25

Habe die WBK seit fast 40 Jahren 5 Plätze fast ebensolange, allerdings vor 15 Jahren einen Streit mit BH, kurzfristiges Waffenverbot, bis Rechtsstreit zu meinen Gunsten entschieden, dann Wbk wieder mit 5 Plätzen zurück bekommen, weiß nicht, was das rechtlich bewirkt, ihmo, sehe alle Verbote etc als nicht wirksam ?
Könnnte sein, da nach § 23/2 ja die langen Magazine nach § 17/1Z7 auch angerechnet werden, also das den 5 Jahre Besitz natürlich nicht erreicht.
Lol, wenn zuerst die 2Plätze Erweiterung genehmigt werden würden, dann erst die 30er Mags eingetragen werden, müßte es gehen, immer deutlicher, will mit den Behörden möglichst wenig zu tun haben, lol.
Werde BH anrufen, vielleicht kann ichs klären, wenn nach 5 Jahren 2 Plätze zustehen, Begründung nötig?

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