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Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand

Beitrag von gewo » Mo 12. Okt 2020, 12:19

BR1 hat geschrieben:
Mo 12. Okt 2020, 09:53
Ich habe meinen Antrag bez. Altbestand am 17. August eingebracht, bis jetzt nichts gehört. Ist diese Dauer ungewöhnlich lange?
nach 8 wochen kann man durchaus schon mal vorsichtig anfargen ob die meldung betreffend altbestand angekommen ist bzw ob noch unterlagen fehlen

theoretisch hat die behoerde 6 monate zeit ...
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Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand

Beitrag von susi » Mo 12. Okt 2020, 16:34

gewo hat geschrieben:
Mo 12. Okt 2020, 12:19

theoretisch hat die behoerde 6 monate zeit ...
Was passiert denn, wenn ich die Meldung erst nächstes Jahr im Novembermber einbringe? Ich würde noch gerne warten, da ich dann gleich die automatische Erweiterung mitmachen kann. Wenn die Erledigung ein par Monate dauert, hätte ich dann im Jänner 2022 illegal besessene A Waffen und Magazine?
Grüße
susi

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Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand

Beitrag von Lexman1 » Mo 12. Okt 2020, 16:44

Solange der Antrag fristgerecht erfolgte ist alles im grünen Bereich, nur muss der Antrag VOR Ablauf der Frist eingebracht werden.
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Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand

Beitrag von mastercrash » Mo 12. Okt 2020, 20:23

Lexman1 hat geschrieben:
Mo 12. Okt 2020, 16:44
Solange der Antrag fristgerecht erfolgte ist alles im grünen Bereich, nur muss der Antrag VOR Ablauf der Frist eingebracht werden.
Genau genommen ist es ja noch nicht mal ein Antrag was die Magazine angeht sondern nur eine einseitige Meldung des Eigentümers oder eher des Besitzers der Magazine. Eigentlich brauchst gar keinen Bescheid um die Magazine behalten zu dürfen, sondern du musst im Zweifel die Meldung nachweisen.
Für Menschen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens gemäß § 62 Abs. 21 verbotene Waffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 7 bis 11 rechtmäßig besitzen, ist der Besitz dieser verbotenen Waffen weiterhin zulässig, wenn die Betroffenen dies der Behörde innerhalb von zwei Jahren ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens gemäß § 62 Abs. 21 melden.
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Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand

Beitrag von Lexman1 » Mo 12. Okt 2020, 21:00

Naja - "Antrag/ Meldung" zur Ausstellung einer neuen WBK inkl Magazinmeldung. Aber es stimmt schon, ein Antrag im engeren Sinne ist es nicht, da der Bescheid zum weiteren Besitz auf einbringung der Meldung ausgestellt werden muss!
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Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand

Beitrag von Xere » Mo 12. Okt 2020, 21:06

BR1 hat geschrieben:
Mo 12. Okt 2020, 09:53
Ich habe meinen Antrag bez. Altbestand am 17. August eingebracht, bis jetzt nichts gehört. Ist diese Dauer ungewöhnlich lange?
Meine Erweiterung + Altbestandsmeldung habe ich vorletzten Dienstag beantragt und kann meine neue WBK morgen abholen. Das ganze hat inkl. Besuch von der Polizei genau zwei Wochen gedauert.

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Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand

Beitrag von dvbt » Do 15. Okt 2020, 14:27

So.. ich hatte Anfang der Woche meine neue WBK mit §17 (1) Z. 7 und Z. 8 Einträgen im Postkasten. Von Z. 9 und Z. 10 keine Spur, auch wurden weder die Kategorien der betroffenen Waffen im ZWR geändert, noch die Magazine selbst ins ZWR eingetragen. Grund zur Sorge? Wenn ich den Gesetzestext wörtlich nehme, habe ich so meine Zweifel. Beispiel §17 (1) Z. 7:

"§ 17. (1) Verboten sind der Erwerb, die Einfuhr, der Besitz, das Überlassen und das Führen
...
7. von halbautomatischen Faustfeuerwaffen mit Zentralfeuerzündung und eingebautem oder eingesetztem Magazin, das mehr als 20 Patronen aufnehmen kann"


Also eigentlich wäre ich in diesem Beispiel (mit meiner WBK) zum Besitz Erwerb und Besitz einer Kurzwaffe mit eingesetztem Magazin (Kapazität >20) berechtigt. Was aber ist mit den Magazinen selbst? Für mich wäre hier eher Z. 9 zutreffend (und einen solchen Eintrag habe ich eben nicht), denn hier geht es speziell um die Magazine:

"9. von Magazinen für halbautomatische Faustfeuerwaffen mit Zentralfeuerzündung, die mehr als 20 Patronen aufnehmen können"

Hat damit schon jemand Erfahrung?

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Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand

Beitrag von v0s » Do 15. Okt 2020, 15:53

dvbt hat geschrieben:
Do 15. Okt 2020, 14:27
So.. ich hatte Anfang der Woche meine neue WBK mit §17 (1) Z. 7 und Z. 8 Einträgen im Postkasten. Von Z. 9 und Z. 10 keine Spur, auch wurden weder die Kategorien der betroffenen Waffen im ZWR geändert, noch die Magazine selbst ins ZWR eingetragen. Grund zur Sorge? Wenn ich den Gesetzestext wörtlich nehme, habe ich so meine Zweifel. Beispiel §17 (1) Z. 7:

"§ 17. (1) Verboten sind der Erwerb, die Einfuhr, der Besitz, das Überlassen und das Führen
...
7. von halbautomatischen Faustfeuerwaffen mit Zentralfeuerzündung und eingebautem oder eingesetztem Magazin, das mehr als 20 Patronen aufnehmen kann"


Also eigentlich wäre ich in diesem Beispiel (mit meiner WBK) zum Besitz Erwerb und Besitz einer Kurzwaffe mit eingesetztem Magazin (Kapazität >20) berechtigt. Was aber ist mit den Magazinen selbst? Für mich wäre hier eher Z. 9 zutreffend (und einen solchen Eintrag habe ich eben nicht), denn hier geht es speziell um die Magazine:

"9. von Magazinen für halbautomatische Faustfeuerwaffen mit Zentralfeuerzündung, die mehr als 20 Patronen aufnehmen können"

Hat damit schon jemand Erfahrung?


Z9 und Z10 sind nur für Altbestandsmagazine ohne zugehörige Waffe, da kriegt man für jedes Magazin einen Platz und darf nur so viele haben wie auf der Karte stehen. Waffe mit Magazinen werden Z7 oder Z8, für die dürfen Mags beliebig nachgekauft werden.
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Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand

Beitrag von rider650 » Fr 16. Okt 2020, 12:31

Manchmal lassen sie sich etwas Zeit mit dem Eintragen ins ZWR. Mir wurde erklärt, dass sie das auch erst machen dürfen, wenn sie die WBK von der Druckerei bekommen haben.

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Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand

Beitrag von gewo » Fr 16. Okt 2020, 13:07

dvbt hat geschrieben:
Do 15. Okt 2020, 14:27
So.. ich hatte Anfang der Woche meine neue WBK mit §17 (1) Z. 7 und Z. 8 Einträgen im Postkasten. Von Z. 9 und Z. 10 keine Spur, auch wurden weder die Kategorien der betroffenen Waffen im ZWR geändert, noch die Magazine selbst ins ZWR eingetragen. Grund zur Sorge? Wenn ich den Gesetzestext wörtlich nehme, habe ich so meine Zweifel. Beispiel §17 (1) Z. 7:

"§ 17. (1) Verboten sind der Erwerb, die Einfuhr, der Besitz, das Überlassen und das Führen
...
7. von halbautomatischen Faustfeuerwaffen mit Zentralfeuerzündung und eingebautem oder eingesetztem Magazin, das mehr als 20 Patronen aufnehmen kann"


Also eigentlich wäre ich in diesem Beispiel (mit meiner WBK) zum Besitz Erwerb und Besitz einer Kurzwaffe mit eingesetztem Magazin (Kapazität >20) berechtigt. Was aber ist mit den Magazinen selbst? Für mich wäre hier eher Z. 9 zutreffend (und einen solchen Eintrag habe ich eben nicht), denn hier geht es speziell um die Magazine:

"9. von Magazinen für halbautomatische Faustfeuerwaffen mit Zentralfeuerzündung, die mehr als 20 Patronen aufnehmen können"

Hat damit schon jemand Erfahrung?
sei froh wenn sie dir Z7 und Z8 eingetragen haben
weil damit hast du die dazupassenden waffen im altbesitz
und die anzahl der magazine dafuer ist unlimitiert

haetten sie dir die auf Z9 und Z10 eingetragen
dann waere die stueckzahl der magazine limitiert
und du duerftest sie nur am schiesstand in eine passend waffe stecken
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Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand

Beitrag von dvbt » Fr 16. Okt 2020, 13:26

Gut, dann sollte das wohl passen. Danke für die Antworten!

farmer
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Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand

Beitrag von farmer » Mo 19. Okt 2020, 12:11

gewo hat geschrieben:
Fr 16. Okt 2020, 13:07
haetten sie dir die auf Z9 und Z10 eingetragen
dann waere die stueckzahl der magazine limitiert
und du duerftest sie nur am schiesstand in eine passend waffe stecken
Habe gerade mit einer freundlichen Dame bei der Waffenbehörde in Wien (anlässlich der Meldung von Hicap-Magazinen aus Altbestand ohne dazugehörige Waffe) telefoniert. Die Aussage da ist: die Magazine (Z10) dürfen nicht verwendet werden. Das war auch schon die Auskunft beim Kommissariat. Ich hatte eigentlich auf Verwendung am Schießstand gehofft. Gibt es dazu eine Quelle?

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Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand

Beitrag von Muhanak » Mo 19. Okt 2020, 12:50

farmer hat geschrieben:
Mo 19. Okt 2020, 12:11
gewo hat geschrieben:
Fr 16. Okt 2020, 13:07
haetten sie dir die auf Z9 und Z10 eingetragen
dann waere die stueckzahl der magazine limitiert
und du duerftest sie nur am schiesstand in eine passend waffe stecken
Habe gerade mit einer freundlichen Dame bei der Waffenbehörde in Wien (anlässlich der Meldung von Hicap-Magazinen aus Altbestand ohne dazugehörige Waffe) telefoniert. Die Aussage da ist: die Magazine (Z10) dürfen nicht verwendet werden. Das war auch schon die Auskunft beim Kommissariat. Ich hatte eigentlich auf Verwendung am Schießstand gehofft. Gibt es dazu eine Quelle?
Die gleiche Auskunft habe ich von meiner Bearbeiterin in NÖ auch erhalten. Kann es mir aber absolut nicht vorstellen, dass diese am behördlich genehmigten Schiessstand verboten sind...

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Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand

Beitrag von gewo » Mo 19. Okt 2020, 12:54

farmer hat geschrieben:
Mo 19. Okt 2020, 12:11
gewo hat geschrieben:
Fr 16. Okt 2020, 13:07
haetten sie dir die auf Z9 und Z10 eingetragen
dann waere die stueckzahl der magazine limitiert
und du duerftest sie nur am schiesstand in eine passend waffe stecken
Habe gerade mit einer freundlichen Dame bei der Waffenbehörde in Wien (anlässlich der Meldung von Hicap-Magazinen aus Altbestand ohne dazugehörige Waffe) telefoniert. Die Aussage da ist: die Magazine (Z10) dürfen nicht verwendet werden. Das war auch schon die Auskunft beim Kommissariat. Ich hatte eigentlich auf Verwendung am Schießstand gehofft. Gibt es dazu eine Quelle?
da bist du bei uns falsch
du haettest die damen bei der LPD nach der quelle fragen muessen ...

der §14 ist da recht klar

Schießstätten
§ 14. Für die Benützung von Schußwaffen auf behördlich genehmigten Schießstätten sind die Bestimmungen über das Überlassen, den Besitz und das Führen von Schußwaffen sowie die Bestimmungen über das Überlassen und den Erwerb von Munition für Faustfeuerwaffen nicht anzuwenden. Waffenverbote (§§ 12 und 13) gelten auf solchen Schießstätten jedoch.


wenn du dein rechtmaessig besessenes Z10 magazin in deinen rechtmaessig besessenen kat B halbautomaten steckst dann wird dieser zu kat A

was "..auf behördlich genehmigten Schießstätten..." nicht von Belang ist da dort ja " die Bestimmungen über den Besitz von Schusswaffen" nicht anzuwenden sind

aber falls die damen bei der LPD a andere quelle haben .....?
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Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand

Beitrag von Glock1768 » Mo 19. Okt 2020, 13:24

ich frage mich nur immer wieder auch aus eigener Erfahrung ob das

- Präpotenz
- Unwissenheit
- Versuch die Gesetze nach den eigenen Einstellungen zum Thema Waffenbesitz zu drehen

ist????
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