Dexter hat geschrieben: ↑Di 1. Dez 2020, 15:29
Ich habe gerade meine neue WBK inkl. Altbestand bekommen. Gemeldet habe ich ein OA15 mit div. Magazinen und die Magazine für mein R94. Jetzt scheint mein R94 im ZWR als Kat.A Z8 auf - die dazugehörigen Magazine ebenfalls.
Bedeutet das, dass ich mein R94 verkaufen kann und damit einen A Platz schaffe für einen AK-Halbautomaten?
Belegt mein R94 derzeit zusätzlich einen Kat. B Platz? Soweit ich weiß wird ja trotz Umwandlung eines Halbautomaten von B auf A der Kat. B Platz weiterhin belegt ...
Danke!
Wenn du eine neue WBK bekommen hast muss eh oben stehen wie viel und welche Plätze du hast. Eine Waffe kann nicht gleichzeitig einen A und einen B Platz belegen.
In Falle deines R94 ist der Behörde ein Fehler unterlaufen denn als Kat. C kann diese Waffe gar nicht Kat. A sein.
Die Magazine hätten korrekt als Altbestand ohne Waffe gemeldet werden müssen.
Ich wäre aber vorsichtig, kann mir vorstellen das es beim Verkauf der Waffe zu Problemen kommt wenn im Zwr die Kategorie falsch ist.
Am sichersten wärs daher wohl die Behörde zu informieren das diese Waffe weiterhin Kat. C ist und das geändert werden muss. Vielleicht hast du ja Glück und der A Platz bleibt dir trotzdem, einen Anspruch darauf hast du aber nicht.