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Waffenbesitzkarte Zivildienst

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Waffenbesitzkarte Zivildienst

Beitrag von npk » Fr 6. Dez 2019, 01:08

Hallo,

Lese schon eine Weile hier im Forum mit und bin erst bei der Anmeldung zum Waffenführerschein erst draufgekommen, dass ich ja als ehemaliger Zivildienstleistender immer noch knapp 4 Jahre Waffensperre habe. Für meine Entscheidung war eben das Interesse am Rettungsdienst ausschlaggebend, mit dem Waffenrecht hab ich mich damals nicht wirklich beschäftigt.

Ich weiß, dass das Thema schon mehrfach hier besprochen wurde und möchte daher nicht Altes wiederholen und bitte bitte keine Grundsatzdiskussion Zivi / Heer - soll doch jeder machen was er will.

Also: Dank dem Forum ist mir nun klar, dass ich für die Aufhebung des Waffenverbots eine Vereinsmitgliedschaft und einen Nachweis über Bewerbe brauche. Laut Landespolizeidirektion OÖ sind das mindestens 6 bestätigte Ergebnislisten oder alternativ eine Kampfrichterlizenz.

Und meine eigentliche Frage: Alle Waffenbesitzer die ich kenne sind Jäger, zum Sportschießen hab ich eigentlich überhaupt keinen Bezug und kenne auch niemanden der bei einem Verein ist. Wie komme ich zu den 6 Ergebnislisten und das ohne eigene Waffe bzw Waffenbesitzkarte? Kann mir da vielleicht wer einen netten Verein in OÖ oder Wien empfehlen? Und soweit ich das gelesen habe, darf ich ja auch nicht auf jedem Schießstand schießen ohne Waffenbesitzkarte?

Danke euch im Voraus!

BR1
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Re: Waffenbesitzkarte Zivildienst

Beitrag von BR1 » Fr 6. Dez 2019, 01:16

Zusatzfrage: Sind Zivildiener nicht mit einem Waffenverbot belegt? Wie sollte man da jemals die Ergebnislisten zusammenbekommen?

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Pregarten
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Re: Waffenbesitzkarte Zivildienst

Beitrag von Pregarten » Fr 6. Dez 2019, 01:38

Ist kein Waffenverbot nach WaffG §12.

Habe heuer schon einem Zivi beim Aufheben geholfen. Meld dich per PN bei mir.
Ausbildung: Übungsleiterausbildung, Schießtechniklehrgang, Kampfrichter: FFWGK, PPC1500, ISSF
Geräte: Oschatz Viper 6", CZ Shadow, 1911 .45, Walther PP u PPK 7,65, GSP .22 und .32, OSP .22 kurz, Freie Pistole .22, S&W Revolver .22

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Re: Waffenbesitzkarte Zivildienst

Beitrag von howa308 » Fr 6. Dez 2019, 09:57

Das Waffenverbot besteht laut Zivildienstgesetz und betrifft nur Kategorie B.
Kat. C und D darf ein (ex) Zivi auch ohne Sondergenehmigung haben.
Und mit Kat. B Waffen darf er auch am Behördlich genehmigten Schießstand schießen.
:at1: Aus großer Kraft folgt große Verantwortung
(Zitat aus Spiderman)

johnbond01
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Re: Waffenbesitzkarte Zivildienst

Beitrag von johnbond01 » Fr 6. Dez 2019, 10:24

Also Listen können wir in Wien gerne schießen. Keine Ahnung ob reine Onlinelisten zählen aber mit bissl Planung schafft man jedenfalls 2-3 Listen an einem Samstagvormittag und 2-3 online sollten auch machbar sein falls gerade Bewerbe abgehalten werden. Bezüglich Kampfrichter such hier im Forum mal nach einer Anleitung von Emanuel da steht ein recht leichter Weg beschrieben. (den Kurs musste ich als Wiener Zivi damals auch machen)

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Re: Waffenbesitzkarte Zivildienst

Beitrag von Balistix » Fr 6. Dez 2019, 10:48

Hier gibt's monatlich eine Liste abzustauben: https://www.ssc-stetten.at/bewerbe
Hier auch: https://seidler-waffen.at/schiessbewerbe.html
Der hier läuft auch gerade, in 4 Tagen ist Anmeldeschluss: viewtopic.php?f=18&t=47451
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Re: Waffenbesitzkarte Zivildienst

Beitrag von npk » Fr 6. Dez 2019, 10:52

Vielen Dank für die netten Antworten! 2-3 Listen an einem Vormittag? Klingt ja eh gar nicht so aufwändig wie ich mir das vorgestellt hab.

Meld mich per PN bei euch!

@Balistix Danke für die Auflistung der Bewerbe. Dh. die Bewerbe müsste ich dann natürlich mit der Waffe eines Bekannten schießen? Kommt mir als ehemaligem Radrennfahrer ein bissl seltsam vor mich ohne eigenes "Werkzeug" für einen Wettbewerb anzumelden ;)

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Re: Waffenbesitzkarte Zivildienst

Beitrag von zeroflow » Fr 6. Dez 2019, 11:08

Hi,

nochmal zusammengefasst:

Als Zivi hast du kein §12 WaffG Waffenverbot sondern nur nur nach §5 Abs. 5 ZDG der Erwerb und der Besitz von verbotenen Waffen, Kriegsmaterial und genehmigungspflichtigen Schusswaffen (=WBK) verboten.

Du kannst dir allerdings ebenfalls nach §5 Abs. 5 ZDG dieses Verbot aufheben lassen.
Für Zwecke der Ausübung der Jagd, für Angehörige traditioneller Schützenvereinigungen sowie für Sportschützen können von der Landespolizeidirektion auf Antrag des Zivildienstpflichtigen in begründeten Fällen mit Bescheid Ausnahmen vom Verbot des Erwerbes und Besitzes genehmigungspflichtiger Waffen und vom Verbot des Führens von Schusswaffen erteilt werden.
Der "normale" Ablauf dazu ist:
* Du trittst einem Verein bei
* Du schießt ein paar Listen mit Leihwaffen (Freunde oder teils auch vor Ort verfügbar)
* Dein Verein stellt dir ein Schreiben aus, in dem sie bestätigen, dass du gemäß §5 Abs. 5 ZDG die Aufhebung brauchst, da du Sportschütze bist.

Mit diesem Bescheid machst du dann den normalen Prozess für die WBK durch.
=> Waffenführerschein, Psychologe, Antrag stellen

Tom1989
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Re: Waffenbesitzkarte Zivildienst

Beitrag von Tom1989 » Fr 6. Dez 2019, 11:55

Im Shootingstore Freistadt gibts jedes Jahr um Silvester einen Schießbewerb mit mehreren Disziplinen veranstaltet von einem Freistädter Verein.
Da gibts für alle Disziplinen auch immer Leihwaffen für ein kleines Entgelt.
Das kannst im Normalfall schon mal 3 - 4 Listen an einem Tag holen.

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Re: Waffenbesitzkarte Zivildienst

Beitrag von npk » Fr 6. Dez 2019, 11:58

Ah super, danke für die Hinweise, Tom und zeroflow. Gut zu wissen, dass es bei den Bewerben teilweise auch Leihwaffen gibt. Nachdem ich ja wie gesagt keinen Zugang zum Sportschießen habe, war mir etwas unklar wie das dann mit den (Leih)waffen läuft.

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Re: Waffenbesitzkarte Zivildienst

Beitrag von sportshooter » Fr 6. Dez 2019, 12:04

howa308 hat geschrieben:
Fr 6. Dez 2019, 09:57
Das Waffenverbot besteht laut Zivildienstgesetz und betrifft nur Kategorie B.
Kat. C und D darf ein (ex) Zivi auch ohne Sondergenehmigung haben.
Und mit Kat. B Waffen darf er auch am Behördlich genehmigten Schießstand schießen.
das stimmt nicht, es betrifft B waffen nicht! du kannst einfach keine WBK haben mit dem verbot aber du darfst am schießstand damit schießen.

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Re: Waffenbesitzkarte Zivildienst

Beitrag von howa308 » Fr 6. Dez 2019, 12:23

sportshooter hat geschrieben:
Fr 6. Dez 2019, 12:04
howa308 hat geschrieben:
Fr 6. Dez 2019, 09:57
Das Waffenverbot besteht laut Zivildienstgesetz und betrifft nur Kategorie B.
Kat. C und D darf ein (ex) Zivi auch ohne Sondergenehmigung haben.
Und mit Kat. B Waffen darf er auch am Behördlich genehmigten Schießstand schießen.
das stimmt nicht, es betrifft B waffen nicht! du kannst einfach keine WBK haben mit dem verbot aber du darfst am schießstand damit schießen.
Abgesehen davon dass ich Kat A außen vor gelassen habe.

Habe ich in meinem Text nichts anderes geschrieben als du. Was betrifft B Waffen nicht?
Wenn ich keine WBK haben darf, darf ich auch keine B Waffen haben.
Da es ja die Ausnahme für behördlich genehmigte Schießstände gibt, darf dort mit einer Kat. B Waffe schießen.
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Burgenlandy
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Re: Waffenbesitzkarte Zivildienst

Beitrag von Burgenlandy » Fr 6. Dez 2019, 12:27

-----------------------
Zuletzt geändert von Burgenlandy am Mi 16. Sep 2020, 14:03, insgesamt 2-mal geändert.
Dieser Account wird auf meinen Wunsch hin stillgelegt - ich würde mich über eine gänzliche Löschung freuen.

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Re: Waffenbesitzkarte Zivildienst

Beitrag von npk » Fr 6. Dez 2019, 12:43

Das "leicht" war bezogen auf die bürokratischen Hürden um die es in diesem Thread hauptsächlich geht. Kein Sport ist leicht, vor allem nicht auf Wettbewerbsniveau. Die gedankliche Brücke zum Klimaaktivismus kann ich nicht ganz nachvollziehen, aber ich hab generell hohen Respekt vor jedem der mit Leidenschaft an einer Sache ist und an Wettbewerben teilnimmt.

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Nuss_95
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Re: Waffenbesitzkarte Zivildienst

Beitrag von Nuss_95 » Fr 6. Dez 2019, 13:22

Burgenlandy hat geschrieben:
Fr 6. Dez 2019, 12:27
In Zeiten wo jeder x-beliebige zum selsbsternannten Klimaaktivisten wird ... da lob ich mir Leut die in ihrer Freizeit sich die Mühe machen und im regelmentierten verantwortbewussten sportlichen Wettbewerb gehen. Mit Namen nennen, in Warteschlange anstellen und ordentlich ausführen. Letzteres Niveau hast kannst vei vielen Fußgängern an der Ampel vergessen und man beachte wie gefährlich der Straßenverkehr im Vgl zu Waffen ist.
Und das hat mit dem erlangen einer WBK als Zivildiener genau was zu tun?

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