Warte, warte, warte, da kommt mir eine Idee (auf das ein gewisser Herr schäumt):gewo hat geschrieben: ↑Di 10. Mai 2022, 11:05waffenzuebehoere laut ZWR:MikeV hat geschrieben: ↑Di 10. Mai 2022, 01:57Ja, habe mir eben den Thred „zusammengebautes WS“ ( viewtopic.php?f=20&t=54042) durchgelesen. Obwohl ich seine Denkweise nachvollziehen kann, entspricht sie nicht meiner Auslegung/Deutung des Gesetzestextes.
Schließe mich da eurer Ansicht an, dass erst der tatsächliche Zusammenbau, und nicht die Möglichkeit zum Zusammenbau die Grenzlinie zum Verbotenen überschreitet.
Einzig „interessant“ finde ich noch, dass im WaffG ja „ doppelte Anzahl an wesentlichen Bestandteilen“ steht, und ja ein Lauf an sich schon ein solches Teil ist, dann Verschluss usw..
Scheinbar werden aber WS als nur ein Teil behandelt, und da das offenbar gelebte Praxis ist, werde ich es auch nicht unnötig hinterfragen.
- lauf
- verschluss
- wechselsystem (lauf&verschluss)
- (wechsel)trommel
- gehaeuse (gasdruckbelastet)
ect
also ja
lauf&verschluss sind EIN teil
und solltest du ein (nicht gasdruckbelastetes) gehaeuse - vulgo "griffstueck" - zuhause haben dass an dein wechselsystem passen wuerde, dann darfst du es nicht zusammenbauen zu hause.
genauso wie du legal im besitz befindliche §17/1/9 HiCap magazine zu hause nicht an deine kat B waffe anstecken darfst
am beh. genehm. schiesstand darfst du das aber schon
AUG Z kaufen als 2 mal Zubehör- 1 mal das gasdruckbelastete Gehäuse und extra Lauf und Verschluss.
Geht das jetzt oder nicht?
LG Wolfgang