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Wechselsystem mit passenden Griffstk ???

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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gewo
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Re: Wechselsystem mit passenden Griffstk ???

Beitrag von gewo » Mo 3. Feb 2020, 13:40

Jiggler hat geschrieben:
Mo 3. Feb 2020, 13:31
Darf eigentlich zu Hause nur die als komplette Waffe registrierte Waffe zusammengebaut und verwahrt werden, oder darf wenn die vollständige Waffe zerlegt ist, das Zubehör zusammengebaut im Safe liegen? Platzüberschreitung findet ja keine statt.
ich wuerde niemals zuhause das wechselsystem zusammenbauen und dafuer eine andere waffe zerlegen
das ist seit 14.12.2019 nicht mehr ausreichend
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Yukon
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Re: Wechselsystem mit passenden Griffstk ???

Beitrag von Yukon » Mo 3. Feb 2020, 13:53

gewo hat geschrieben:
Mo 3. Feb 2020, 13:40
Jiggler hat geschrieben:
Mo 3. Feb 2020, 13:31
Darf eigentlich zu Hause nur die als komplette Waffe registrierte Waffe zusammengebaut und verwahrt werden, oder darf wenn die vollständige Waffe zerlegt ist, das Zubehör zusammengebaut im Safe liegen? Platzüberschreitung findet ja keine statt.
ich wuerde niemals zuhause das wechselsystem zusammenbauen und dafuer eine andere waffe zerlegen
das ist seit 14.12.2019 nicht mehr ausreichend
Warum sollte das nicht mehr ausreichend sein? Mir fällt gerade nix ein, was dagegensprechen würde...
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Re: Wechselsystem mit passenden Griffstk ???

Beitrag von Balistix » Mo 3. Feb 2020, 13:58

Yukon hat geschrieben:
Mo 3. Feb 2020, 13:53
gewo hat geschrieben:
Mo 3. Feb 2020, 13:40
Jiggler hat geschrieben:
Mo 3. Feb 2020, 13:31
Darf eigentlich zu Hause nur die als komplette Waffe registrierte Waffe zusammengebaut und verwahrt werden, oder darf wenn die vollständige Waffe zerlegt ist, das Zubehör zusammengebaut im Safe liegen? Platzüberschreitung findet ja keine statt.
ich wuerde niemals zuhause das wechselsystem zusammenbauen und dafuer eine andere waffe zerlegen
das ist seit 14.12.2019 nicht mehr ausreichend
Warum sollte das nicht mehr ausreichend sein? Mir fällt gerade nix ein, was dagegensprechen würde...
Mir auch nicht :think:
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Re: Wechselsystem mit passenden Griffstk ???

Beitrag von Oberguru » Mo 3. Feb 2020, 14:40

Weil das Wechselsystem jetzt ohne Basiswaffe als Zubehör im ZWR steht vielleicht?

Wechselsysteme getrennt verwahren und gut ist es. Warum ned so einfach handhaben?
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Re: Wechselsystem mit passenden Griffstk ???

Beitrag von Lexman1 » Mo 3. Feb 2020, 15:06

Richtig! Und sich freuen, das es nun mehr Auswhal gibt. Warum hier nun einige ein unwohles Gefühl haben oder gar etwas ungesetzliches darin sehen verstehe ich nicht im Geringsten.
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Re: Wechselsystem mit passenden Griffstk ???

Beitrag von Evilcannibal79 » Mo 3. Feb 2020, 15:09

Soweit ich das verstehe könnte ich jetzt theoretisch mein AR vom BüMa in Griffstück und Wechselsystem trennen lassen und hätte dann wieder einen B Platz frei?
"Ich hab hier 6 kleine Freunde, die alle schneller laufen als du ... "

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Re: Wechselsystem mit passenden Griffstk ???

Beitrag von gewo » Mo 3. Feb 2020, 15:12

Evilcannibal79 hat geschrieben:
Mo 3. Feb 2020, 15:09
Soweit ich das verstehe könnte ich jetzt theoretisch mein AR vom BüMa in Griffstück und Wechselsystem trennen lassen und hätte dann wieder einen B Platz frei?
eine waffe die einmal als waffe im ZWR ist kannst - spätestens seit 14.12.2019 - nimmer als wechselsystem eintragen
einmal waffe immer waffe
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Re: Wechselsystem mit passenden Griffstk ???

Beitrag von gewo » Mo 3. Feb 2020, 15:19

Balistix hat geschrieben:
Mo 3. Feb 2020, 13:58
Yukon hat geschrieben:
Mo 3. Feb 2020, 13:53
gewo hat geschrieben:
Mo 3. Feb 2020, 13:40


ich wuerde niemals zuhause das wechselsystem zusammenbauen und dafuer eine andere waffe zerlegen
das ist seit 14.12.2019 nicht mehr ausreichend
Warum sollte das nicht mehr ausreichend sein? Mir fällt gerade nix ein, was dagegensprechen würde...
Mir auch nicht :think:
Zubehöre sind seit 14.12.19 nicht mehr an basiswaffen gebunden

um ein wechselsystem mit einem anderen nicht wesentlichen teil (aka griffstueck) zusammenbauen zu dürfen benötigst du einen anderweitig "freien" platz

warum sollte "plötzlich" eine "andere" deiner waffe keinen platz mehr brauchen, nur weil das griffstueck grad nicht mehr drangebaut ist
dazu gibt es keinerlei Anlass
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Re: Wechselsystem mit passenden Griffstk ???

Beitrag von dvbt » Mo 3. Feb 2020, 15:28

gewo hat geschrieben:
Mo 3. Feb 2020, 15:19
Zubehöre sind seit 14.12.19 nicht mehr an basiswaffen gebunden

um ein wechselsystem mit einem anderen nicht wesentlichen teil (aka griffstueck) zusammenbauen zu dürfen benötigst du einen anderweitig "freien" platz

warum sollte "plötzlich" eine "andere" deiner waffe keinen platz mehr brauchen, nur weil das griffstueck grad nicht mehr drangebaut ist
dazu gibt es keinerlei Anlass
Mal angenommen, ich habe eine Glock MOS mit normalem Lauf: dürfte ich dann die Waffe nur in dieser Konfiguration zuhause verwahren? Also den Lauf gegen einen Gewindelauf oder den MOS-Schlitten mit Rotpunktvisier gegen einen normalen Schlitten mit Tritiumvisier tauschen wäre ein Problem? Ich verstehe deine Argumentation, aber es wirkt einfach sinnlos, wenn man darüber nachdenkt (was nicht heißt, dass es nicht trotzdem so ist).

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Re: Wechselsystem mit passenden Griffstk ???

Beitrag von gewo » Mo 3. Feb 2020, 16:16

dvbt hat geschrieben:
Mo 3. Feb 2020, 15:28
gewo hat geschrieben:
Mo 3. Feb 2020, 15:19
Zubehöre sind seit 14.12.19 nicht mehr an basiswaffen gebunden

um ein wechselsystem mit einem anderen nicht wesentlichen teil (aka griffstueck) zusammenbauen zu dürfen benötigst du einen anderweitig "freien" platz

warum sollte "plötzlich" eine "andere" deiner waffe keinen platz mehr brauchen, nur weil das griffstueck grad nicht mehr drangebaut ist
dazu gibt es keinerlei Anlass
Mal angenommen, ich habe eine Glock MOS mit normalem Lauf: dürfte ich dann die Waffe nur in dieser Konfiguration zuhause verwahren? Also den Lauf gegen einen Gewindelauf oder den MOS-Schlitten mit Rotpunktvisier gegen einen normalen Schlitten mit Tritiumvisier tauschen wäre ein Problem? Ich verstehe deine Argumentation, aber es wirkt einfach sinnlos, wenn man darüber nachdenkt (was nicht heißt, dass es nicht trotzdem so ist).
eigentlich wirkt es nicht sinnlos

es waere dagegen umgekehrt sinnlos wenn ich mich dem Platzbedarf einer waffe dadurch entziehen koennte indem ich sie zerlege.

solange es eine Basiswaffe gab war alles klar
wechselsystem auf der Basiswaffe kein problem
wechselsystem nackig auch kein problem
solange der gesamt Platzbedarf nicht überschritten wird

jetzt ist es anders

es gibt waffen ,die plaetze brauchen

und es gibt Wechselsysteme, die plaetze brauchen
(man darf halt automatisch zwei solche pro waffenplatz fix haben)

das wars



warum sollte jetzt eine besessene waffe auf einmal keinen Platzbedarf mehr haben wenn sie zerlegt ist?
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Re: Wechselsystem mit passenden Griffstk ???

Beitrag von dvbt » Mo 3. Feb 2020, 16:38

gewo hat geschrieben:
Mo 3. Feb 2020, 16:16
eigentlich wirkt es nicht sinnlos

es waere dagegen umgekehrt sinnlos wenn ich mich dem Platzbedarf einer waffe dadurch entziehen koennte indem ich sie zerlege.

solange es eine Basiswaffe gab war alles klar
wechselsystem auf der Basiswaffe kein problem
wechselsystem nackig auch kein problem
solange der gesamt Platzbedarf nicht überschritten wird

jetzt ist es anders

es gibt waffen ,die plaetze brauchen

und es gibt Wechselsysteme, die plaetze brauchen
(man darf halt automatisch zwei solche pro waffenplatz fix haben)

das wars

warum sollte jetzt eine besessene waffe auf einmal keinen Platzbedarf mehr haben wenn sie zerlegt ist?
Vielleicht stehe ich einfach gerade auf dem Schlauch, aber für mich hat sich in Bezug auf die hier dargestellte Thematik nichts geändert.

Beipiel:
Vorher:
standard Glock 17
Wechselsystem MOS mit Gewindelauf (eingetragen auf WBK, Zubehör gebunden an die Basiswaffe)
--> frei erwerbbares Griffstück dazu und ich hab theoretisch zwei Glock 17

Jetzt:
standard Glock 17
Wechselsystem MOS mit Gewindelauf (nicht gebunden an die Waffe, da durch die aktuelle Regelung unabhängig davon erwerbbar)
--> frei erwerbbares Griffstück dazu und ich hab theoretisch zwei Glock 17

Klar, theoretisch kann ich mir jetzt eine andere Waffe bauen als eine 17er.. aber die Überschreitung der eigenen Plätze wäre vorher schon genauso möglich gewesen, oder nicht? :think:

E: mir geht es hier bitte nicht darum, über Umwege zusätzliche Waffen zu besitzen. In meinem Fall geht es darum, dass ich mir eine MOS ohne Gewindelauf gekauft habe und diesen nun gerne nachrüsten würde (weil haben-wollen usw.). Hätte mir eigentlich gedacht, dass ich die Waffe dann auch in dieser Kombination verwahren kann - der Lauf ohne Gewinde wäre dann separat verwahrt.

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Re: Wechselsystem mit passenden Griffstk ???

Beitrag von gewo » Mo 3. Feb 2020, 17:35

dvbt hat geschrieben:
Mo 3. Feb 2020, 16:38
gewo hat geschrieben:
Mo 3. Feb 2020, 16:16
eigentlich wirkt es nicht sinnlos

es waere dagegen umgekehrt sinnlos wenn ich mich dem Platzbedarf einer waffe dadurch entziehen koennte indem ich sie zerlege.

solange es eine Basiswaffe gab war alles klar
wechselsystem auf der Basiswaffe kein problem
wechselsystem nackig auch kein problem
solange der gesamt Platzbedarf nicht überschritten wird

jetzt ist es anders

es gibt waffen ,die plaetze brauchen

und es gibt Wechselsysteme, die plaetze brauchen
(man darf halt automatisch zwei solche pro waffenplatz fix haben)

das wars

warum sollte jetzt eine besessene waffe auf einmal keinen Platzbedarf mehr haben wenn sie zerlegt ist?
Vielleicht stehe ich einfach gerade auf dem Schlauch, aber für mich hat sich in Bezug auf die hier dargestellte Thematik nichts geändert.

Beipiel:
Vorher:
standard Glock 17
Wechselsystem MOS mit Gewindelauf (eingetragen auf WBK, Zubehör gebunden an die Basiswaffe)
--> frei erwerbbares Griffstück dazu und ich hab theoretisch zwei Glock 17

Jetzt:
standard Glock 17
Wechselsystem MOS mit Gewindelauf (nicht gebunden an die Waffe, da durch die aktuelle Regelung unabhängig davon erwerbbar)
--> frei erwerbbares Griffstück dazu und ich hab theoretisch zwei Glock 17

Klar, theoretisch kann ich mir jetzt eine andere Waffe bauen als eine 17er.. aber die Überschreitung der eigenen Plätze wäre vorher schon genauso möglich gewesen, oder nicht? :think:

E: mir geht es hier bitte nicht darum, über Umwege zusätzliche Waffen zu besitzen. In meinem Fall geht es darum, dass ich mir eine MOS ohne Gewindelauf gekauft habe und diesen nun gerne nachrüsten würde (weil haben-wollen usw.). Hätte mir eigentlich gedacht, dass ich die Waffe dann auch in dieser Kombination verwahren kann - der Lauf ohne Gewinde wäre dann separat verwahrt.
mit diesem beispiel hatte ich jetzt nicht so sehr das problem

aber vorher hat wer Sinngemäß getextet "ich zerlege halt irgendeine waffe" und haette dadurch ploetzlich einen platz frei

zu mindesten habe ich das so verstanden
und das wird so ned zulässig sein denk ich
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Re: Wechselsystem mit passenden Griffstk ???

Beitrag von Yukon » Mo 3. Feb 2020, 17:38

gewo hat geschrieben:
Mo 3. Feb 2020, 16:16
dvbt hat geschrieben:
Mo 3. Feb 2020, 15:28
gewo hat geschrieben:
Mo 3. Feb 2020, 15:19
Zubehöre sind seit 14.12.19 nicht mehr an basiswaffen gebunden

um ein wechselsystem mit einem anderen nicht wesentlichen teil (aka griffstueck) zusammenbauen zu dürfen benötigst du einen anderweitig "freien" platz

warum sollte "plötzlich" eine "andere" deiner waffe keinen platz mehr brauchen, nur weil das griffstueck grad nicht mehr drangebaut ist
dazu gibt es keinerlei Anlass
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eigentlich wirkt es nicht sinnlos

es waere dagegen umgekehrt sinnlos wenn ich mich dem Platzbedarf einer waffe dadurch entziehen koennte indem ich sie zerlege.

solange es eine Basiswaffe gab war alles klar
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warum sollte jetzt eine besessene waffe auf einmal keinen Platzbedarf mehr haben wenn sie zerlegt ist?
Ich versteh deinen Gedankengang nicht.

Soweit ich die Novelle überblicke, hat sich an der Rechtsgrundlage zur Thematik "Wechselsysteme" nur die Bindung (bzw Wegfall der technischen Bindung) an eine Basiswaffe geändert, als auch der Umstand, dass "Plätze" für Wechselsysteme nicht mehr einzeln bei der Behörde kostenpflichtig zu beantragen sind, sondern kostenfrei und antragsfrei im Ausmaß "zwei Zubehörplätze pro WBK-Platz" zur Verfügung stehen.
Dass sich diesbezüglich noch was geändert hätte, wäre mir nicht aufgefallen, daher kann ich das nicht nachvollziehen, dass sich die bisherige Handhabe aufgrund geänderter rechtlicher Umstände ändern müsste....
Du stützt doch deine Argumentation darauf, dass auch eine zerlegte Schusswaffe (die bisherige Basiswaffe) noch immer einen Platzbedarf hat, oder?
Da sich eben außer dem Wegfall der technischen Bindung, sowie dem pauschal zugestandenen Zubehörumfang nix geändert hat, muss eigentlich die Handhabe bezüglich dem Zerlegen/Zusammensetzen jetzt die gleiche sein, wie vor dem 14.12., das heisst entweder hatten sie früher UND heute einen Platzbedarf, oder sie hatten früher UND heute KEINEN Platzbedarf....
Was heute natürlich noch erschwerend hinzukommt ist, dass berücksichtigt werden müsste, dass eine zerlegte Kat B Schusswaffe sicher nicht das Zusammensetzen eines Z8 Wechselsystems ermöglicht.
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Re: Wechselsystem mit passenden Griffstk ???

Beitrag von panhandle » Mo 3. Feb 2020, 17:54

@dvbt

>Zitat: E: mir geht es hier bitte nicht darum, über Umwege zusätzliche Waffen zu besitzen. In meinem Fall geht es darum, dass ich mir eine MOS ohne Gewindelauf gekauft habe und diesen nun gerne nachrüsten würde (weil haben-wollen usw.). Hätte mir eigentlich gedacht, dass ich die Waffe dann auch in dieser Kombination verwahren kann - der Lauf ohne Gewinde wäre dann separat verwahrt.<

.....ja eh, was bringt Dich zu der Annahme dass das nicht zulässig wäre?
Durch dieses Vorgehen wird ja noch kein weiterer "WBk Pflichtiger Platz" erzeugt....

g
Willi
Die Wahrheit gebraucht nicht immer schöne Worte, aber schöne Worte entsprechen auch nicht immer der Wahrheit.

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Re: Wechselsystem mit passenden Griffstk ???

Beitrag von gewo » Mo 3. Feb 2020, 18:11

Yukon hat geschrieben:
Mo 3. Feb 2020, 17:38
Ich versteh deinen Gedankengang nicht.
Soweit ich die Novelle überblicke, hat sich an der Rechtsgrundlage zur Thematik "Wechselsysteme" nur die Bindung (bzw Wegfall der technischen Bindung) an eine Basiswaffe geändert, als auch der Umstand, dass "Plätze" für Wechselsysteme nicht mehr einzeln bei der Behörde kostenpflichtig zu beantragen sind, sondern kostenfrei und antragsfrei im Ausmaß "zwei Zubehörplätze pro WBK-Platz" zur Verfügung stehen.
Dass sich diesbezüglich noch was geändert hätte, wäre mir nicht aufgefallen, daher kann ich das nicht nachvollziehen, dass sich die bisherige Handhabe aufgrund geänderter rechtlicher Umstände ändern müsste....
Du stützt doch deine Argumentation darauf, dass auch eine zerlegte Schusswaffe (die bisherige Basiswaffe) noch immer einen Platzbedarf hat, oder?
Da sich eben außer dem Wegfall der technischen Bindung, sowie dem pauschal zugestandenen Zubehörumfang nix geändert hat, muss eigentlich die Handhabe bezüglich dem Zerlegen/Zusammensetzen jetzt die gleiche sein, wie vor dem 14.12., das heisst entweder hatten sie früher UND heute einen Platzbedarf, oder sie hatten früher UND heute KEINEN Platzbedarf....
Was heute natürlich noch erschwerend hinzukommt ist, dass berücksichtigt werden müsste, dass eine zerlegte Kat B Schusswaffe sicher nicht das Zusammensetzen eines Z8 Wechselsystems ermöglicht.
die these eines Kollegen war:

1.) ich habe ein wechselsystem fuer meine glock 17
2.) ich ergänze das wechselsystem durch ein eigenes griffstueck und mache so eine ganze waffe draus
3.) und damit es sich mit den plaetze ausgeht und ich meine zulässige stueckzahl nicht überschreite zerlege ich halt vorher meine Walther PPQ und trenne das PPQ griffstueck vom PPQ verschluss&lauf

und da bin ich der meinung dass DAS nicht geht
denn die PPQ ist trotzdem immer noch eine waffe, auch wenn griffstueck und lauf&verschluss getrennt sind
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