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Wechselsystem mit passenden Griffstk ???

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Trijikon
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Re: Wechselsystem mit passenden Griffstk ???

Beitrag von Trijikon » Di 10. Mai 2022, 14:27

gewo hat geschrieben:
Di 10. Mai 2022, 11:05
MikeV hat geschrieben:
Di 10. Mai 2022, 01:57
Ja, habe mir eben den Thred „zusammengebautes WS“ ( viewtopic.php?f=20&t=54042) durchgelesen. Obwohl ich seine Denkweise nachvollziehen kann, entspricht sie nicht meiner Auslegung/Deutung des Gesetzestextes.
Schließe mich da eurer Ansicht an, dass erst der tatsächliche Zusammenbau, und nicht die Möglichkeit zum Zusammenbau die Grenzlinie zum Verbotenen überschreitet.

Einzig „interessant“ finde ich noch, dass im WaffG ja „ doppelte Anzahl an wesentlichen Bestandteilen“ steht, und ja ein Lauf an sich schon ein solches Teil ist, dann Verschluss usw..
Scheinbar werden aber WS als nur ein Teil behandelt, und da das offenbar gelebte Praxis ist, werde ich es auch nicht unnötig hinterfragen.
waffenzuebehoere laut ZWR:
- lauf
- verschluss
- wechselsystem (lauf&verschluss)
- (wechsel)trommel
- gehaeuse (gasdruckbelastet)
ect

also ja

lauf&verschluss sind EIN teil

und solltest du ein (nicht gasdruckbelastetes) gehaeuse - vulgo "griffstueck" - zuhause haben dass an dein wechselsystem passen wuerde, dann darfst du es nicht zusammenbauen zu hause.

genauso wie du legal im besitz befindliche §17/1/9 HiCap magazine zu hause nicht an deine kat B waffe anstecken darfst

am beh. genehm. schiesstand darfst du das aber schon
Warte, warte, warte, da kommt mir eine Idee (auf das ein gewisser Herr schäumt):
AUG Z kaufen als 2 mal Zubehör- 1 mal das gasdruckbelastete Gehäuse und extra Lauf und Verschluss.
Geht das jetzt oder nicht?

LG Wolfgang
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Re: Wechselsystem mit passenden Griffstk ???

Beitrag von gewo » Di 10. Mai 2022, 15:43

Trijikon hat geschrieben:
Di 10. Mai 2022, 14:27
gewo hat geschrieben:
Di 10. Mai 2022, 11:05
MikeV hat geschrieben:
Di 10. Mai 2022, 01:57
Ja, habe mir eben den Thred „zusammengebautes WS“ ( viewtopic.php?f=20&t=54042) durchgelesen. Obwohl ich seine Denkweise nachvollziehen kann, entspricht sie nicht meiner Auslegung/Deutung des Gesetzestextes.
Schließe mich da eurer Ansicht an, dass erst der tatsächliche Zusammenbau, und nicht die Möglichkeit zum Zusammenbau die Grenzlinie zum Verbotenen überschreitet.

Einzig „interessant“ finde ich noch, dass im WaffG ja „ doppelte Anzahl an wesentlichen Bestandteilen“ steht, und ja ein Lauf an sich schon ein solches Teil ist, dann Verschluss usw..
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Re: Wechselsystem mit passenden Griffstk ???

Beitrag von Blaine » Do 12. Mai 2022, 16:49

das gehäuse vom AUG is doch gar ned gasdruck belastet...

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Re: Wechselsystem mit passenden Griffstk ???

Beitrag von MikeV » Do 12. Mai 2022, 17:29

Wenn ich das recht verstehe, ist das aber schon auf zB ein AR15 übertragbar.
Ein Wechselsystem (upper) ist ein Zubehörteil, der Lower ist frei verkäuflich.

Beim AUG (soweit ich mich vom BH noch erinnern kann), ist doch die Schlageinrichtung im Schaft verbaut, und damit wird's dann schon eng..

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Re: Wechselsystem mit passenden Griffstk ???

Beitrag von Blaine » Sa 14. Mai 2022, 18:55

schlageinrichtung is in österreich frei

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Re: Wechselsystem mit passenden Griffstk ???

Beitrag von Steyrer » Sa 14. Mai 2022, 23:05

Blaine hat geschrieben:
Do 12. Mai 2022, 16:49
das gehäuse vom AUG is doch gar ned gasdruck belastet...
Ist es.
Der Lauf verriegelt im Gehäuse und der Verschluss auch. Dadurch überträgt das Gehäuse die Gaskräfte vom Verschluss zum Lauf...

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Re: Wechselsystem mit passenden Griffstk ???

Beitrag von TheWayOfTheGun » Di 2. Aug 2022, 07:34

Bitte steinigt mich jetzt nicht für die Frage, aber macht es Sinn für ev. nicht wissende Beamte die neue Waffengesetznovelle als Backup bei der Kontrolle bereitzuhalten in der eben aufgeführt ist das ein Zubehör (Bsp. Wechselsystem welches den Verschluss + Lauf beinhaltet) keiner Waffe mehr zugeordnet ist?
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Re: Wechselsystem mit passenden Griffstk ???

Beitrag von Lexman1 » Di 2. Aug 2022, 08:05

Das Gesetz bei der Hand zu haben ist nie verkehrt, aber im Regelfall überprüfen die Polizisten vor Ort alles was am Prüfungsauftrag angeführt ist. Juristische Diskussionen mit ihnen sind relativ sinnlos, da sie weder eine Bewertung der WS-Thematik vornehmen, noch eine Entscheidung für oder gegen dich treffen können.
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Re: Wechselsystem mit passenden Griffstk ???

Beitrag von gewo » Di 2. Aug 2022, 08:06

TheWayOfTheGun hat geschrieben:
Di 2. Aug 2022, 07:34
Bitte steinigt mich jetzt nicht für die Frage, aber macht es Sinn für ev. nicht wissende Beamte die neue Waffengesetznovelle als Backup bei der Kontrolle bereitzuhalten in der eben aufgeführt ist das ein Zubehör (Bsp. Wechselsystem welches den Verschluss + Lauf beinhaltet) keiner Waffe mehr zugeordnet ist?
Warum sollte das sinn machen?
Die Frage stellt sich doch garned.
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Re: Wechselsystem mit passenden Griffstk ???

Beitrag von TheWayOfTheGun » Di 2. Aug 2022, 08:34

gewo hat geschrieben:
Di 2. Aug 2022, 08:06
TheWayOfTheGun hat geschrieben:
Di 2. Aug 2022, 07:34
Bitte steinigt mich jetzt nicht für die Frage, aber macht es Sinn für ev. nicht wissende Beamte die neue Waffengesetznovelle als Backup bei der Kontrolle bereitzuhalten in der eben aufgeführt ist das ein Zubehör (Bsp. Wechselsystem welches den Verschluss + Lauf beinhaltet) keiner Waffe mehr zugeordnet ist?
Warum sollte das sinn machen?
Die Frage stellt sich doch garned.
Wollte nur nachfragen, wie geschrieben.....bitte nicht steinigen :D .
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Re: Wechselsystem mit passenden Griffstk ???

Beitrag von gewo » Di 2. Aug 2022, 15:23

TheWayOfTheGun hat geschrieben:
Di 2. Aug 2022, 08:34
gewo hat geschrieben:
Di 2. Aug 2022, 08:06
TheWayOfTheGun hat geschrieben:
Di 2. Aug 2022, 07:34
Bitte steinigt mich jetzt nicht für die Frage, aber macht es Sinn für ev. nicht wissende Beamte die neue Waffengesetznovelle als Backup bei der Kontrolle bereitzuhalten in der eben aufgeführt ist das ein Zubehör (Bsp. Wechselsystem welches den Verschluss + Lauf beinhaltet) keiner Waffe mehr zugeordnet ist?
Warum sollte das sinn machen?
Die Frage stellt sich doch garned.
Wollte nur nachfragen, wie geschrieben.....bitte nicht steinigen :D .
kein problem
aber wie gesagt

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es ist nicht ihr job gesetzestexte zu interpretieren oder auszulegen
sie berichten an den "auftraggeber" (die waffenbehoerde) was sie vorfinden
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