Ich lese hier ein Durcheinander zwischen AT Waffenrecht und das Italienische.
Was das italienische Waffengesetz betrifft: Grundsätlich sind alle Waffen die man legal erwerben darf gelichgestellt. Es gibt an sich keine "Sportwaffen" oder "Jagdwaffen" und die Kategorie der Waffen hat in Italien mit der Verwendung wenig gemeinsam. In Italien gibt es auch keine unterschiedliche Waffenbesitzkarten, es gibt nur eine Waffengenehmigung (mal abgesehen vom Führen für die Selbstverteidigung), und die beitet dieselben Rechte für jeden. Wer Jagen möchte bekommt seine Waffengenehmigung mit zusätlich eine Jagderlaubnis und die Genehmigung die Jagdwaffen zu führen (geladen und schussbereit). Wer nicht jagen will der macht einfach keine Jagdprüfung und bekommnt nur die Waffengenehmigung, ohne Zusatz. Ob Jäger oder nicht, der Antrag für die Waffengenehmigung ist immer dieselbe. Laut Gestezt sind 3 Waffen erlaubt + Ausnahmen. Ausnahmen sind Waffen die für die JAgd zulässig sind (unbegrenzte Anzahl) und Waffen die für eine sportliche Disziplin tauglich sind und für die der Verkäufer/Importeur/Hersteller/Besitzer einen Antrag auf solche Anerkennung für ein bestimmtes Modell beantragt hat (12 Stück darf man davon besitzen).
Welche Waffen für die Jagd zulässig sind sagt das Jagdgesetz, nicht das Waffengesetz. Das Jagdgesetz verbietet Kurzwaffen. Waffen die zur Jagd tauglich sind sind Langwaffen mit gezogenem Lauf und einem Geschosskaliber über 5,6mm oder eine Hülsenlänge von mindestens 40mm. Oder Waffen mit glattem Lauf, ausgenommen Flobert Patronen. Die Mechanik der Waffen hat in IT nichts mit der Verwendung zu tun. Solange das Kaliber stimmt, sind alle Langwaffen auch für die Jagd tauglich und somit in unbegrenzter Menge zu haben. Diese werden zu oft irrtümlich als "Jagdwaffen" bezeichnet. Das IT Gesetz kennt aber kein Jagdwaffen an sich, sonder nur Waffen die auch den Anforderungen des Jagdgesetzes entsprechen. Hat man eine Waffenerlaubnis, so kann man direkt beim Händler einkaufen, ohne Vorgenehmigung usw., egal welchen Waffentyp und im Rahmen der erlaubten Stückzahlen.
A7 sind mittlerweile als Jadgwaffen verboten, nicht aber vom Waffengesetzt selbst.
Waffenmodelle für die einen Antrag auf "Sportwaffe" gestellt worden ist darf man bis 12 Stück besitzen und dürfen nicht für die Jagd verwendet werden, auch wenn das Kaliber passt.
Jeder der in IT eine Waffenerlaubnis hat darf kaufen was er möchte, ohne Voreintrag und im Rahmen der angegebene Stückzahlen (3+12+unbegrenzt). Da man in AT so gut wie keine Military Style Halbautomaten kaufen darf, ist jede Waffe die in AT zu bekommen ist auch in IT zu haben. In IT existier zudem kein Verbot auf HA die wie Kriegswaffen aussehene (sind halt nur keine Jagdwaffen mehr) und kein Verbot auf Pumpguns (sind Jagdwaffen, außer die mit ganz kurzem Lauf, die fallen als Kurzwaffen unter den 3 Stück oder den 12 sportlichen).
Was highfive in AT besitzt, das kann er problemlos auch in IT besitzen, er muss nur als Italiener seine Waffenerlaubnis beantragen und das war's. Egal ob diese Waffen in AT al Sportwaffen, Jagdwaffen oder was auch immer eingestuft sind.
Dafür muss er die ärztliche Unetrsuchung machen (Hausarzt+Fahrschule), eine Beschienigung vorlegen die beweist dass er mit Waffen umgehen kann (außer wenn er beim Militär war) und einen Antrag stellen. Ende. Das war immer schon so. Strafregister usw. ist Sache der Polizei, nicht des Antragsteller.
Sterumarken kommen in Italien überall hin

Fur den Antrag: man sammelt alle Papiere (Arzt + Waffenidiotentest vom Schießstand oder woher auch immer) und geht erst dann zur Polizei mit den Steuermarken. Gibt den Antrag ab...Ende.
Lange warten ist nur wenn man sich erst bei denen erkundigen möchte. Das ist natürlich fehl am Platz in Italien. Wenn man Stress meiden möchte sollte der Kontakt zu Behörde so knapp wie möglich sein. Die Formulare kann man sich im Iternet herunterladen. Ausfüllen, Steuermarken mitnehmen, Beschinigungen abgeben...Ende.
Der durchschnittliche, italienische Bürobulle ist der Polizei beigetreten um sowenig arbieten zu müssen wie möglich. Nimmt der Antragsteller auf diese Voraussetzung acht, so wird er sich mit denen gut verstehen
